Urlaub und gemeinsames Sorgerecht


  • Inberhalb des schengenbereiches gibt es keine Passkontrollen daher können wir das nur schwer verbieten...


    Also einfach innerhalb des Schengenbereiches urlauben :D
    (Ist ja praktisch wie erweitertes Inland)

  • Ich schieb das noch mal nach oben :-)


    In anderthalb Monaten ist nun der Urlaub, Ex hatte ja damals per mail erklärt, er würde mir eine Einverständniserklärung erteilen. Dies hat er aber bislang nicht getan. Da unser Verhältnis grad ein wenig unentspannt ist, möcht ich mich jetzt doch mal energischer dahinter klemmen und ihm eine vorbereitete Erklärung schicken. Vielleicht hab ich ja Glück, und er unterschreibt.


    Wie soll das denn aussehen? So in etwa:


    Ich, Zwergpapa soundso, bin damit einverstanden, dass Zwergmama soundso mit Zwergnase soundso am (Datum) in die Türkei zwecks Urlaub ausreist und am (Datum) wieder zurückreist.


    ???
    :hae:

  • @Rosa67: Ich drück feste die Daumen das es irgendwie klappt :daumen




    Ehrlich, soetwas ist für mich ein weiterer Punkt gegen GSR. Wenn ein Elternteil dem Elternteil den Urlaub mit Kind nicht gönnt. Das ist Missbrauch des GSR


    Es ist halt generell schwierig wenn sich zerstrittene Parteien irgendwie einigen müssen.


    Gibt es eigentlich etwas wie eine "Wohlverhaltensklausel" ?
    Oder ein Kooperations - Gebot ?

  • Hallo Rosa,


    ich würde das so hinsenden und eine sehr kurzfristige Frist dazu setzen. Der Urlaub ist ja auch bald, Du brauchst im Zweifel Plan B und ausreichend Zeit dafür.


    Berate Dich doch mal mit Deiner Anwältin, kann ja eigentlich nicht sein, das er da den Urlaub boykottiert. :kopf
    Vielleicht kann im Zweifel das JA die Unterschriften ersetzten, Du kannst ja ein Rückflugticket vorlegen.


    Ansonsten würde ich alle Korrespondenz über diesen "Unsinn" gut aufheben, für die Termine bezüglich der restlichen Thematik, denn es geht ja hier eindeutig darum Dich zu ärgern.


    Wir hatten mal Probleme in die Türkei einzureisen, weil meine bessere Hälfte dachte, es ginge auch mit dem Dienstausweis der Bundeswehr (ist wohl auch sonst durchaus üblich) aber die Türkei ist da offensichtlich echt piefig. Also ohne Unterschrift losreisen, würde ich nach der Erfahrung nicht riskieren an Deiner Stelle.

  • da du noch ca 6 wochen hast kannst du noch immer eine entscheidung beim gericht einholen, die können seine zustimmung ersetzen...


    wenn du ihm eine frist setzt musst du im minimal 2 wochen zeit lassen,


    Seine zustimmung kann vollkommen Formlos sein, wir hatten schon leute die haben die zustimmung des anderen Elternteils vom Notar beglaubigen lassen..... der einfachste weg ist, BEIDE eltern Teile sind am Flughafen bei der passkontrolle da.... ist dies nicht möglich ist das nächst einfache das man eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Ex macht, und darunter schreibt man DIESER dann... ich bin einverstanden das mein Sohn/Tochter Tony am 30.02.2112 mit ihrer/m Mutter/Vater bis zum 31.04.2112 in die Türkei reist.


    WICHTIG eine general Vollmacht die NICHT von einem Gericht ist, wird nicht anerkannt.


    Falls die Nachnamen von dir und deinem Kind unterschiedlich sind empfehle ich immer die Geburtsurkunde mitzunehmen. Damit gehst du zuerst einmal bei der passkontrolle problemen aus dem weg, und zweitens falss dem Kind im Urlaub etwas passieren sollte, was gott verhindern möge, hast du je nach Land erstmal massive schwierigkeiten nachzuweisen das es DEIN kind ist und du dann erstmal keinerlei entscheidungen treffen kannst

  • hallo rosa,


    ich kann dir nur sagen, wie es bei uns war :


    1. urlaub nach der trennung : riesen tam-tam, sogar den perso meines ex-gatten in kopie gehabt mit der erklärung das er der reise zustimmt


    2. danach : nix mehr, nur kinderausweis, ich hab immer die bestätigung meiner namesänderung mit (mädchenname nach scheidung) und bisher hat es keinen interessiert, egal ob in der eu oder auch arabische länder :daumen


    grüsse
    jaara

    Einmal editiert, zuletzt von jaara77 ()

  • Im ersten Jahr nach der Trennung wusste ich gar nicht, dass ich sowas brauch, wir sind ohne alles nach Korfu geflogen, nur beide Ausweise dabei. Zwerg hat aber auch meinen Nachnamen. Naja, aber diesmal nehm ich lieber was mit, sicher ist sicher :-)

  • ich habe hier solche schreiben, damit dann zum Amt und beglaubigen lassen.


    will ich auch haben - wird zwar erst nächstes jahr akut, aber was mann hat hat mann :D

  • wird schon :daumen


    und ich wünsche euch einen schönen und erholsamen urlaub :sonne:wink

  • Zwerg und ich haben gleichen Nachnamen, bisher sind wir immer ohne Problem geflogen - bisher aber immer nur innerhalb EU.


    Manchmal hab ich das Gefühl das die Beamten extra einen Bogen um uns machen weil es kompliziert werden könnte.


    :strahlen

  • Hmm, also mir wurde damals (glaub 2009 wars) vom AG gesagt, solange es sich lediglich um einen "normalen" Urlaubsaufenthalt
    handelt, könne der KV garnix dagegen machen. Ist dieser jedoch länger als die gewöhnlich "normale" Urlaubslänge (sag jetzt mal
    länger als drei Wochen oder sowas), DANN könnte es Probleme geben. Bei allem anderen kann der KV auch bei GS garnix verbieten.
    Ob das soweit natrülich HEUTE noch stimmt oder in anderen Bundesländern anders gehandhabt wird, dass weiß ich leider nicht.
    Ruf doch am besten mal beim AG an und frag die danach. Die sollten das in jedem Fall wissen. :-)

    Wenn ich lächle heißt es nicht, dass ich Glücklich bin.
    Ich habe schon oft gelacht
    , um nicht weinen zu müssen

  • Bei allem anderen kann der KV auch bei GS garnix verbieten.

    Es geht wohl nicht darum das der andere ET etwas verbieten könnte, sondern einfach um Ein- und Ausreisebestimmungen verschiedener Länder.

  • Es geht wohl nicht darum das der andere ET etwas verbieten könnte, sondern einfach um Ein- und Ausreisebestimmungen verschiedener Länder.

    Dann hab ichs falsch verstanden, sorry... :rolleyes2:

    Wenn ich lächle heißt es nicht, dass ich Glücklich bin.
    Ich habe schon oft gelacht
    , um nicht weinen zu müssen

  • Hab dem KV jetzt per Mail ein vorgefertigtes Schreiben zwecks Unterschrift geschickt. Grad kam eine automatische Antwort, er ist nämlich im Urlaub.

  • Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist es ja eh kein Problem...


    Ich kenne keinr Rechtsschutzversicherung die Familienrecht abdeckt.


    Es handelt sich um einen Urlaub mit kurzer Verweildauer (meist 7 bis 21 Tage, durch Reisebuchung belegt), der, die, das Elternteil stammt nicht aus diesem Land...wo ist hier eine Entführungsgefahr?


    Erst kürzlich hat ein DEUTSCHER Mann seine 4 Kinder nach Ägypten entführt. über 2 Monate lang, wenn ich mich recht erinnere...


    Seid froh, dass ihr mit euren Kids Urlaub machen könnt...
    Meine beiden Zwerge und ich haben wohl Pech gehabt, solange die (Zitat, KM) "Güte" der Mama fernbleibt...


    Ich bin da sehr zwiegespalten.
    Ich halte es zwar für absolut wünschenswert, daß die Kinder das Heimatland des Vaters bzw. der Großeltern kennenlernen, allerdings könnte ich mir vorstellen, daß ich wahnsinnige Angst hätte, mein kind nicht wiederzusehen.


    Gerade wenn es einen Sorgerechtskrieg gibt...


    der einfachste weg ist, BEIDE eltern Teile sind am Flughafen bei der passkontrolle da....


    Wie weist man nach, wer der Vater ist?
    Muss man dann zwingend die Geburtsurkunde dabei haben?
    In der Geburtsurkunde, die ich hier habe, ist kein Vater eingetragen...gut, ich hab ne Negativbescheinigung...aber wenn ich nen neuen Partner hätte und einfach behaupten würde, er sei der Vater?