Urlaub und gemeinsames Sorgerecht

  • Hallo :-)


    ich hab da noch mal eine rechtliche Frage, vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen ... Mein Ex und ich habe ja gemeinsames Sorgerecht und auch Aufenthaltsbestimmungsrecht. Nun plane ich mit Sohnemann im Sommer eine Urlaubsreise in die Türkei. Der Sohn hat einen Kinderausweis. Ich habe aber gelesen, dass diese Reise der Zustimmung meines Ex bedarf. Letztes Jahr waren wir in Griechenland, der Sohn und ich. Da haben weder Ex noch ich gewusst, dass er zustimmen muss. Da damals bei uns noch nicht so ein arger Krieg ausgebrochen war, hat mein Ex sogar angeboten, uns zum Flughafen zu bringen, falls sich niemand anders findet.


    Nun also Türkei. Ich habe ihn angeschrieben und informiert und um Zustimmung gebeten. Keine Antwort. Wie sieht das denn aus? Muss er zustimmen? Oder, wenn er nicht zustimmt, muss er Gründe nennen? Und was mach ich, wenn er einfach nicht reagiert? Soll ich ihm einfach eine Frist setzen?


    Ich vergaß zu erwähnen, dass der Urlaub in die Schließungszeiten des KiGa fällt, die gemeinsam mit dem Ex abgesprochen sind, wir hatten uns so geeinigt, dass ich den Sohn zwei Wochen betreue, und der Ex die andere Woche. Ich habe den Urlaub nach seinen Zeitwünschen gewählt.


    Ich habe die e-mail sehr freundlich gehalten und deswegen eben noch keine Frist gesetzt.

    Einmal editiert, zuletzt von Rosa67 ()

  • :hae: davon hab ich noch nie etwas gehört.
    Ex und ich fahren mit dem Kind in den Urlaub. Klar wird dieser abgesprochen und die Urlaubsadresse bekannt gegeben.


    Aus welchem Grund sollte er einer Reise in die Türkei nicht zustimmen ?
    Wo ist die Grenze, wann muss gefragt werden ?
    Ein Wochenende an der Nordsee, ein Trip nach London, 2 Wochen in Thailand ?

  • Naja, es ist Ausland ... und er ist ein wenig missgünstig ... deswegen befürchte ich, dass er die Anfrage einfach mal ignoriert.

  • Für eine Urlaubsreise außerhalb der Schengenstaaten sollte eine Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen. Einmal braucht man die bei Ausreise/Einreise. Sonst ist auf einmal der Flieger weg, während die Bundespolizei noch mit einem diskutiert, ob man gerade dabei ist, ein Kind ins Ausland zu entführen ... Da sollte eine schriftliche Erklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden. Die braucht man manchmal auch im Ausland. In der Türkei kann man sowas leider nie wissen. Polizei und Gerichtsbarkeit sind dort, hm, ein bisschen anders.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Für eine Urlaubsreise außerhalb der Schengenstaaten sollte eine Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen. Einmal braucht man die bei Ausreise/Einreise. Sonst ist auf einmal der Flieger weg, während die Bundespolizei noch mit einem diskutiert, ob man gerade dabei ist, ein Kind ins Ausland zu entführen ... Da sollte eine schriftliche Erklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden. Die braucht man manchmal auch im Ausland. In der Türkei kann man sowas leider nie wissen. Polizei und Gerichtsbarkeit sind dort, hm, ein bisschen anders.

    Eben, das dachte ich mir auch. Muss der Ex denn aber die Zustimmung erteilen, oder kann er die Anfrage einfach aussitzen und so den Urlaub verhindern?

  • Also ich verreise grundsätzlich ohne schriftliche Zustimmung meines Ex-Mannes. Allerdings sind wir auch meistens innerhalb Deutschland unterwegs, Tochter und ich! Ich informiere meinen Ex lediglich, wann wir nicht da sind und das war´s. Gut, bei uns ist es auch so, das es ihn wenig interessiert wohin wir verreisen, er will nur wissen, wann er "frei" hat. :crazy

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Gleiches Probelm bei mir... (Auslandsstudium)
    Wenn er sich nicht meldet, rechtzeitig über das JA (Mediation oder Beratung) handeln. Habe überlegt, ob ich das Aufanthaltsbestimmungsrecht beantrage (kann man getrennt vom Sorgerecht beantragen). ich würde seine Ignoranz ignorieren und mich an anderer Stelle informieren. Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, ist es ja eh kein Problem... Er kann dir doch nicht für die nähsten paar Jahre vorschreiben, wann du wie lange mit eurem Sohn bist, solange sich das in einem vernünftigen Rahmen bewegt (also Urlaub)... Und wenn er begründete Bedenken hat, kann er die ja einbringen, aber dann sollten ja auch beide so erwachsen sein und einen Konsens finden.

  • Hallo,


    die "Rechtslage" kenne ich nicht...die ist auch nicht explizit beschrieben a`la Türkei: Nein, Griechenland: Ja...
    Es handelt sich um einen Urlaub mit kurzer Verweildauer (meist 7 bis 21 Tage, durch Reisebuchung belegt), der, die, das Elternteil stammt nicht aus diesem Land...wo ist hier eine Entführungsgefahr?


    Sohni und ich reisen seit 8 Jahren 2 Mal/Jahr nach Mallorca, Türkei, Ägypten, Tunesien... was sich gerade anbietet...


    Ich habe ASR, das steht aber nicht auf meiner Stirn geschrieben!


    Zitat

    Für eine Urlaubsreise außerhalb der Schengenstaaten sollte eine Zustimmung des anderen Elternteils vorliegen. Einmal braucht man die bei Ausreise/Einreise. Sonst ist auf einmal der Flieger weg, während die Bundespolizei noch mit einem diskutiert, ob man gerade dabei ist, ein Kind ins Ausland zu entführen ... Da sollte eine schriftliche Erklärung des anderen Elternteils mitgeführt werden. Die braucht man manchmal auch im Ausland. In der Türkei kann man sowas leider nie wissen. Polizei und Gerichtsbarkeit sind dort, hm, ein bisschen anders.


    Nicht ein einziges Mal hatte ich eine schriftliche Erlaubnis vom KV dabei (er wurde immer informiert und hatte auch zugestimmt, hier ging es aber um die Umgangstermine, nicht um das Reiseziel) und nicht ein einziges Mal wurde ich gefragt, ob der, die, das andere Elternteil damit einverstanden ist, ob Sohni mit seiner Mutter 7 Tage Sommer, Sonne, Strand und Meer genießen kann! Warum auch?
    So what, die Umgangstermine hast Du geklärt, die Reisedokumente hast Du, Du willst sicher wieder nach Hause kommen und nicht in der Türkei ein neues Leben aufbauen...informiere den KV wo es hingeht und gut ist!
    Wenn er das nicht mag, soll er entsprechende Schritte einleiten, damit wird er aber sehr schnell an Grenzen stoßen.


    Einen schönen Urlaub wünscht
    Lotta, auch schon die nächste Reise gebucht, abgesprochen mit KV (den Termin, noch nicht das Ziel)

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • die "Rechtslage" kenne ich nicht...die ist auch nicht explizit beschrieben a`la Türkei: Nein, Griechenland: Ja...
    Es handelt sich um einen Urlaub mit kurzer Verweildauer (meist 7 bis 21 Tage, durch Reisebuchung belegt), der, die, das Elternteil stammt nicht aus diesem Land...wo ist hier eine Entführungsgefahr?

    Ja, kurze Verweildauer, ich bin nicht türkischstämmig. Aber siehe Volleybap, ich will nicht riskieren, dass ich da nicht einreisen darf, weil mir eine Unterschrift fehlt ...

  • Hallo Zusammen,


    klinke mich dem Thema auch mal ein, mit einem Urlaubsproblem...


    Zunächst:
    Die Regelung von außen sieht vor, dass der andere, auch sorgeberechtigte Elternteil (ET) dem Urlaub zustimmen muss.
    Wenn die Fronten verhärtet sind, sollte auch ein dies bezeugendes Schriftstück vom anderen ET vorliegen.
    Soviel zur "Sachlage" - man, wie ich das Wort gegen die Wand prellen könnte...


    Falls ihr eurem Kind den Urlaub mit dem anderen ET gönnt - was selbstverständlich sein sollte, denn es ist Anrecht des Kindes, sollte ja soweit kein großes Problem bestehen, wenn nicht, einigt euch, im Namen des Kindes....


    ....und genau hier beginnt mein Problem (das Problem meiner Kinder...)


    Ich möchte nun gerne einen Urlaub mit den Kiddies planen, für zwei Wochen, auch Türkei, möchte ihnen einen "Riesensandkasten" mit einem "Riesenplanschbecken" zeigen.
    Habe dies auch schon angefragt bei KM, so wie es sich gehört...


    Einzige Antwort darauf:
    "Kann dem nicht ohne gerichtlichen Beschluss zustimmen!" Aus, Basta, Vorbei! Keine Diskussion, kein Gespräch, nichts.
    Habe zu diesem Thema mehrere Mediationen beim JA terminiert, von ihr zunächst angenommene Termine wurden mit der Begründung:
    "Ich habe kein Gesprächsbedarf.." abgesagt - es geht ja nicht um ihren Bedarf, sondern um den, der Kinder..


    Auf die konkrete Frage beim JA, ob sie das verweigern könne, hieß es, sie könne nicht...Theorie natürlich.


    Einen gerichtlichen Frontalangriff möchte ich ganz klar umgehen und vermeiden, fühlt sich nicht richtig an, "Fremden" die Entscheidung über diie Bedürfnisse und Wünsche unserer Kinder zu übergeben..


    Nun denkt sie zu wissen, dass ch die "Sachlage" kenne, deshalb nicht vor Gericht ziehen will. Meine "nicht-richtig-anfühl"-Erklärung will die KM (Sozialpädagogin!, SAFE-Mentorin!, Familienhilfe!) nicht verstehen...total abgefahren... :wand


    Hat irgend jemand irgendeinen goldwerten Tip, wie ich den Kindern den Wunsch "Urlaub mit Papa" erfüllen kann?


    Zusatz:
    Sie selber fühlte sich so frei, letzten Sommer mit den Kindern einen Urlaub in DE zu machen, mir nicht mitzuteilen, wohin sie reisen etc...Welche Freiheiten in Bezug auf "Umgangs-hin&her" sie sich noch alles gönnt, würde hier den Rahmen wohl mehr als sprengen...


    Gleicht das nicht einer "Rechtsverletzung an ihren eigenen Kindern"?

  • Nein, die Kinder leben bei Mama, sind 3,5 und 4,5.
    Wir haben 14-tägiges P-W-Ende Fr. 15:00 bis So. 18.00, dazwischen Mo.15:00 bis Di. Kindergarten.
    GSR seit es die Kids gibt, keine gerichtlichen Maßnahmen,
    mehrere Gespräche beim JA, meist ich, sie mag ja nicht..
    Bisher ist ABR nicht Thema gewesen..


    Edit:


    Vertrete den Standpunkt, dass die Kids in diesem Alter noch zu sehr die Mutter brauche
    - das Papa-Alter wird später erst kommen...;-) (Bindung und Sicherheitsthemen..)

  • Es müsste für die Einreise Mietmütter und Mietväter geben :-) Wobei Du ja auch erst einmal die Ausweise Deiner Kinder brauchen würdest.

  • Hm...klingt nach nem guten Patent:


    <<Europ-Parents>>


    Wer mag mich sponsorn?


    Die Kids haben noch keine Ausweise, hierfür wird sie meine Unterschrift brauchen - doch ich habe nicht vor, diese zu verweigern, warum auch?

  • Hast Recht, wäre fies - aber den Namen lizensiere ich...


    Ach ja, ich bin türkischer Abstammung, somit könnte mir sogar "kidesentführung" unterstellt werden (das traue ich ihr sogar zu..)
    doch bin ich hier geboren, habe hier meinen coolen Job und auch alles andere..von dem her wäre das eigentlich auch ziemlich durchgeknallt...

  • Hallo,


    Zitat

    Es müsste für die Einreise Mietmütter und Mietväter geben


    Mal zum Nachdenken: Keine heile Familie denkt an eine "Ausfuhrerlaubnis" nach. KV hat nur 30 Tage Urlaub, KM fliegt mit den Kinder eine Woche in den Urlaub..und? Ganz normal!
    Am Schalter werden gültige Reisedokumente und gültige Ausweise/Pässe verlangt, keine Erlaubniss von Hinz und Kunz und Oma und Opa oder sonst von wem...


    Ich kenne genau einen Fall, wo es kleine Komplikationen gab: Kind hatte den Namen des KV, KM ASR. Sie musste dann am Flughafen beweisen, dass es ihr Kind ist und das sie ASR hat. Lag aber an den unterschiedlichen Namen. Konnte fix geklärt werden (sie hat die Negativbescheinigung immer dabei).


    Lotta, die nicht nach Zustimmung fragen würde, sondern nur zeitgercht informieren, bei Nichtgefallen ist KV am Zug


    P.S. Ich rede hier von normalen Urlaubsreisen, nicht von Himalaya-Expeditionen oder Urlaub in Kriegsgebieten

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!