Hat mein Ex Chancen unsere Tochter zu bekommen?

  • Hallo zusammen,


    bin grad ziemlich durchn Wind und hab tierische Angst.


    Vielleicht einmal erst ne Kurzversion zur Vorgeschichte:


    Bin im Juli schwanger (von meinem jetztigen Ex) und mit meiner 6
    jährigen Tochter zu meinem Freund nach Berlin gezogen. Die Beziehung hat
    zu dem Zeitpunkt schon gekrieselt, da er mir immer wieder unterstellt
    hat ich würde ihn belügen und ihm Sachen verheimlichen. Wollte damit
    eigenltich ein Zeichen setzten um ihm zu beweisen das es nicht so ist
    und das er mir wirklich viel bedeutet.




    GIng aber leider nach hinten los. Die Streitereien wurden nicht weniger
    im Gegenteil und von mal zu mal wurde er mir gegenüber immer agressiver,
    hat mich beleidigt und geschubst. Hat mir Telefon, Handy und Computer
    weggenommen. Polizei war auch im Spiel und hat ihn einmal der Wohnung
    verwiesen. Ich dumme Nuss hab mich aber wieder einlullen lassen. Ging
    dann auch wieder ne zeitlang gut und ich dachte echt wir packen das.
    Hatte dann auch mehrere Gespräche mitm Jugendamt.


    Dann fing alles wieder von vorne an und er wurde immer wieder
    gewaltätig, bis Anfang Dezember alles völlig eskaliert ist, er hat die
    Wohnung verwüstet, mich geschubst, an den Haaren ausm Zimmer gezogen,
    mich gewaltsam zu Boden gedrückt und mich letztendlich auch ins Gesicht
    geschlagen. Dann ist er mit meinem Auto abgehaut.


    Hab darauf hin die Polizei gerufen, er hat dann ne Wegweisung bekommen
    und nach ihm und dem Auto wurde ne Fahndung rausgegeben. Ging dann
    weiter mit Telefonterror und sturmklingeln und immer wenn Polizei kam
    war er natürlich wieder weg. Hat nen Tag gedauert bis sie ihn geschnappt
    hatten.


    Hab dann innerhalb von vier Tagen meinen Umzug zurück nach Bayern
    organisiert und wohn jetzt momentan mit beiden Kindern bei meinen
    Eltern.


    War auch gleich bei ner Anwältin wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht,
    die meinte darüber brauch ich mir keine Gedanken machen, weil wenn er
    was dagegen hat muss er was unternehmen.


    Am 27.12. is jetzt ein Brief von seiner Anwältin angekommen. Er hat was
    dagegen und will das die Kleine wieder zurück zu ihm nach Berlin kommt,
    weil er Angst davor hat das sich das Kind von ihm enfremdet, außerdem
    sind meine Anschuldigungen ja alle gelogen und er war nie gewalttätig.


    Meine Anwältin is momentan im Urlaub und ich hab echt Angst das er damit durchkommt.


    Meint ihr er hat damit eine Chance???


    Hoff ich hab das alles einigermaßen gut erklären können.


    Für Eure antworten wär ich euch dankbar.

  • Nein, er hat keine Chance. Kurz und bündig ...


    Warte auf Deine Anwältin, beruhige Dich und bleib entspannt. Alles ist gut...

  • Entscheidende Frage: Besteht gemeinsames Sorgerecht oder hast Du alleiniges Sorgerecht?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die Antworten.
    Haben gemeinsames Sorgerecht. Hab in den Tagen vorm Umzug auch dem Jugendamt Bescheid gegeben und die meinten ich treffe die richtige Entscheidung.
    Mir is aber trotzdem ziemlich mulmig.

  • Auch wenn gemeinsame Sorge besteht, Gewalt ist ein k.o. Kriterium... und da die ganzen Vorfälle anscheinend ja aktenkundig sind, musst Du Dir keine Gedanken machen.

  • u.U. könnte er das.


    Wie stellst du dir den Umgang mit den Kindern vor?
    Hier solltest du Vorschläge ausarbeiten und diese unterbreiten, bevor es zu einer Klage kommt.

  • Ich denke auch, Du brauchst Dir keine Sorgen zu machen. Deine Anwältin kann Dich sicher beruhigen, wenn sie wieder da ist. :knuddel

  • Bei gemeinsamen Sorgerecht und dem anscheinend kurzfristigen Auszug Deinerseits aus der Wohnung wird der gegnerische Anwalt mutmaßlich einen Eilantrag auf Kindsrückführung stellen bzw. auf ABR. Als Frau hast Du in der Praxis etwas höhere Chancen. Aber ein Selbstläufer wird das nicht. Für die "Fluchtursache" nach Bayern brauchst Du dringend juristisch wasserfeste Beweise (sonst steht Aussage gegen Aussage).Und den Kommentar des Jugendamtes solltest Du schriftlich haben. Ansonsten zählt quasi jeder Tag, an dem das Kind jetzt bei Dir ist. Verstehe ich richtig, dass Ihr die ersten 5 1/2 Jahre nicht zusammen gewohnt habt bzw. nur jetzt von Juli bis Dezember?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Meint ihr er hat damit eine Chance???


    Schwierig :Hm : Streng genommen, hättest du nicht mit den Kids umziehen dürfen, wenn der Vater nicht einwilligt. Hier taucht öfter mal der Begriff des "Fakten schaffens" auf...


    Wie ein Gericht einscheiden wird, kann man nur mutmaßen. :frag

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Also die Große ist nicht von ihm,es geht nur um die Kleine.
    Was verstehst du unter Beweise? Polizei war da und hat die Anzeige aufgenommen, die Wegweisung ausgesprochen und nach ihm gesucht. Hab auch ein ärztliches Attest von dem Vorfall davor.

  • Du bist im Juli schwanger hochgezogen, mit seinem Kind? Und das Kind ist jetzt da? Und du hast es praktisch unter diesen Umständen, trotz gemeinsamen Sorgerecht mitgenommen?
    Warum hast du noch das gemeinsame Sorgerecht machen lassen? Seit wann ist das Kind auf der Welt?

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • Ja genau. Keine Ahnung was da in mir vorging. Dachte halt wir schaffen das mit Therapie und so. Im Nachhinein ist man immer klüger.... Die Kleine ist am 23.09. geboren.


    Das war aber dann eine kurze Schwangerschaft. Wobei zwei Monate an sich schon ein wesentliche Verbesserung gegenüber der sonst üblichen neun Monate sind. ;)


    Sorry, mir geht es ähnlich wie elaina77, ich komme da nicht wirklich mit.

  • wieso kurze schwangerschaft? sie schrieb doch nur , das sie schwanger dorthin gezogen ist .. nicht in welchem monat sie war ;)


    allerdings finde ich es auch recht befremdlich , wenn man schwanger zu jemanden zieht , mit dem man dermaßene probleme hat...
    alles in allem eine sehr schwierige situation ... daran ist jetzt nichts mehr zu ändern ..


    man muß jetzt schauen , wie man damit zurecht kommt ..


    volley hat die konsequenzen ja schon aufgezeigt .. bei GSR hatte der vater durchaus das recht mitzuentscheiden und wird es anscheinend nun auch wollen ..

    Einmal editiert, zuletzt von rübli1211 ()


  • Bin im Juli schwanger (von meinem jetztigen Ex) und mit meiner 6 jährigen Tochter zu meinem Freund nach Berlin gezogen



    Das war aber dann eine kurze Schwangerschaft. Wobei zwei Monate an sich schon ein wesentliche Verbesserung gegenüber der sonst üblichen neun Monate sind. ;)


    Sorry, mir geht es ähnlich wie elaina77, ich komme da nicht wirklich mit.


    sie hat nicht geschrieben, dass die schwangerschaft erst im juli begann :kopf


  • Ich habe das so verstanden, als wäre sie im Juli schwanger GEWORDEN, möglicherweise ein Missverständnis von mir. Durchblick habe ich dennoch nicht wirklich.

    Einmal editiert, zuletzt von Poi_son ()

  • Durchblick habe ich dennoch nicht wirklich.


    hochschwanger nach berlin gezogen.
    geburt 2 monate später.
    gewalt, schläge, wegweisung.
    flucht zurück nach bayern zu den eltern...erstmal...


    jetzt will der vater das baby...




    hat aber sicher keine chance :troest

  • Ich denke auch nicht...nicht nachdem was vorgefallen ist...Klar er hat ein Mitspracherecht, weil das GSR besteht, aber wenn du trifftige Gründe hast, wegzuziehen dann kann dich keiner daran hindern...du mußt im Endeffekt nur gewährleisten, dass der Umgang stattfinden kann.


    :troest Kopfhoch...

    Ich glaube daran, dass alles was passiert seinen Grund hat.
    Manche Menschen verändern sich, damit du lernst, jemanden gehen zu lassen.
    Dinge laufen falsch, damit du die Richtigen zu schätzen weißt.
    Die Lügen glaubst du, nur um dann daraus zu schließen, dass du nicht jedem vertrauen kannst.
    Und manchmal müssen gute Dinge vorbei gehen, damit Bessere folgen können.

  • Chancen dass das Kind zu ihm kommt hat er eher nicht
    Chancen dass das Kind mit Dir zusammen zurückziehen muss sehe ich schon eher, denn bei GSR muss er zustimmen, was er nicht hat und nicht wird.


    Wie stellst Du Dir den Umgang denn vor ?


    Die Gewalt ( hast du ihn angezeigt / ärztlich dokumentieren lassen ? ) ging gegen Dich, nicht gegen das Kind, welches ein Umgangsrecht hat zum Vater.

  • Chancen dass das Kind mit Dir zusammen zurückziehen muss sehe ich schon eher,


    Nein, das kann er nicht verlangen. Und das darf auch kein Richter entscheiden. Die Mutter darf hinziehen wo sie möchte, das ABR regelt lediglich, bei wem das Kind letzten Endes lebt.


    Da es sich hier um ein etwa 4 Monate altes Kind handelt sind die Chancen, dass der Vater das ABR bekommt eher gering. Da bringt das Argument gewohntes Umfeld noch nicht viel, und man kann davon ausgehen, dass die Mutter vorwiegend das Kind versorgt hat, sofern sie nicht wieder arbeiten gegangen ist und der Vater den Haushalt geführt hat.


    Allerdings hat Pani in einem Punkt recht: zum Thema Umgang mußt du dir etwas überlegen, da haben Vater und Kind ein Recht drauf. Hier würde ich zu deinem jetzt zuständigen JA gehen und mir dort einen Rat holen, wie man das wohl unter den gegebenen Umständen regeln könnte, damit du bei einer Verhandlung da schon etwas vorlegen kannst.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht