Sie ist da :strahlen
erstellt am 26.02.12- heute lag der Bescheid im Briefkasten :thanks:
aber eine Frage habe ich an die Profis hier-
Als Erklärung steht da folgendes:
"...Für 1 Kind(er) wurde ein Freibetrag für Kinder gem. XEStG berücksichtigt. Das entsprechende Kindergeld....wurden ....insoweit bei der Ermittlung der festzusetzenden EkSt hinzugerechnet.....Für weitere Kinder wurde die gebotene steuerliche Freistellung des Existenzminimums durch den Anspruch auf Kindergeld nicht hinzugerechnet...."
Bei allen anderen Bemerkungen (und mal ehrlich...das sind zwei minibeschriebende DINA4 Seiten :ohnmacht: ) wurden beide Kinder anerkannt-
Heisst das, dass mein EK so hoch ist, dass ich für ein Kind mit dem Freibetrag besser stehe, als mit dem Kindergeld- aber dann beim zweiten Kind (durch die Runterrechnung vom Ersten) nicht mehr?
:hae: boah, ich hoffe, mich versteht hier jemand
Nachtrag:
die Formulierung "...Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wurde bereits durch die Berücksichtigung ihrer Beiträge zu Krankenversicherung und zur ges. Pflegeversicherung ausgeschöpft..."- gilt das dann auch für die meiner Kinder?