Warum ASR für die nicht eheliche Mutter ab Geburt schlecht ist...

  • Mich würden ja, um das ganze mal weniger emotional zu betrachten, ganz gern die Statistiken und tatsächlichen Zahlen zu dem Thema interessieren...


    Wieviel % der unehelichen Väter haben denn tatsächlich ein Interesse am GSR?
    Wieviel % der unehelichen Väter sind in einer Partnerschaft?
    Wieviele der in einer Partnerschaft lebenden unehelichen Väter haben kein Problem mit ihrer Partnerin GSR einzurichten?
    Wieviele der in einer Partnerschaft lebenden unehelichen Väter haben eine Partnerin, die ihnen das verweigert?
    usw...



    Jungs, die Zahlen habt ihr doch bestimmt griffbereit, her damit.

  • Zat...
    nochmals... ich weiß, das überfordert dich...
    ich habe dem KV das GSR hinterhergetragen.
    Weil es für mich selbstverständlich gewesen ist.
    Das war es, weil die Umstände paßten.


    Und dennoch gestehe ich Menschen zu, dass es für sie anders ist.

  • oh man , du mutest ihr doch erstrecht den Prozess zu weil der mann ja erstmal klagen muss...


    Hallo Zat,


    ich sehe, Du näherst Dich dem Kern der Dinge. Lob!


    Ja richtig. Falls der Mann es nicht gebacken bekommt in einer Beziehung die richtigen Argumente zu finden bei der gemeinsamen Zeugung, der gemeinsamen Schwangerschaft, der gemeinsamen Säuglingszeit ..... : Der Mann könnte dann auch klagen. Einmal!


    Bei GSR kann der Mann auch klagen. Oft. Öfter. Am Öftesten!
    Wegen jedem kleinen Pups und wegen jeder Impfung.
    Dreht es sich um Dinge, die ohne Zustimmung des Vaters nicht funktionieren, MUSS die Frau klagen. Häufiger als Du glaubst.


    Und nun arbeiten wir mal die gravierenden Unterschiede heraus:


    - Miteinander reden und sich einig werden: Keiner muss klagen


    - Einmal klagen und Entscheidung GSR: Der liderlichen Willkür der Mutter ist ein Ende gesetzt, sie muss jetzt ihre Macht teilen.


    - Einmal klagen und es bleibt beim ASR: Die Mutter spart mittel- und langfristig richtig feste Kohle und Nerven weil es bei dieser einen Klage bleibt.


    - Dauernd klagen, weil das GSR dem Wohl des Kindes und dem Wohl der Mutter schadet: Sicherer Weg in die Insolvenz und in die Nervenklinik.


    - Gar keine Klage weil Vater vom Geschlecht der von und zu Auf und Davon: Mutter muss nicht suchen und klagen, weil Vater lieber seine Adresse nicht mitteilen möchte. Sie braucht ihn ja nicht. Dass das Kind ihn braucht, muss der Vater mit seinem eigenen Gewissen vereinbaren.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ne er kann dann wenn er das GSR hat auch weiterklagen , oder nicht ?
    Das ergibt doch keine sinn was du sagst du erreichst eine klage mehr ....


    Warum sollte die tatsache das man klagen musste weitere klagen verhindern.....
    immerhin hat die Frau ja schon ihre mangelden Kooperation bereitschaft gezeigt ...


    Und warum sollte man frauen die nicht in der Lage sind die richtigen Argumente zu finden ein ASR zusprechen......

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Ich hatte es ja schon oben erwähnt: Die meisten Kinder, auch unehelich werden in eine bestehende Partnerschaft geboren. Wäre es da nicht ein "Geburtsrecht" für beide Partner das Sorgerecht zu tragen?


    Warum hat da ein unehlicher Vater nicht dasselbe Grundrech? Das ist paradox.... Die KM erhält es automatisch, der KV nach Gutdünken....


    Hallo friday72,


    ich hätte hierfür gerne Zahlen gesehen.


    Der KV erhält das GSR nicht mehr nach Gutdünken. Ist das Kind tatsächlich in eine Partnerschaft geboren worden, kann der Vater das GSR beantragen - z.B. spätestens dann, wenn die Beziehung auseinander geht. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird der Richter sich für das GSR aussprechen.


    Der Vater muss tatsächlich ein bisschen Aufwand haben, das ist richtig. Dafür hat er dann auch das Privileg, der Mutter eines über Dreijährigen keinen Trennungsunterhalt zahlen zu müssen und auch seine Rentenpunkte muss er nicht teilen. Scheidungskosten sparen sich beide Parteien. Ich sehe also kein Problem darin, dann diesen einen Punkt von einem Gericht klären zu lassen falls nötig.


    Viel zu viele Kinder werden eben nicht in Partnerschaften hineingeboren.
    Kurze Beziehungen, viel Streit, viel Ärger, womöglich nur eine Affäre und um Himmels Willen, da hängt eine einem ein Kind an!


    Diese Frauen sind schon gefordert genug mit der Zukunft, die auf sie zukommt.
    Man kann ihnen den Mist mit dem hinterhergeworfenen GSR und dem damit verbundenen Ärger eigentlich ersparen, findest Du nicht?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Warum sollte die tatsache das man klagen musste weitere klagen verhindern.....


    Hallo Zat,


    wer sagt denn, dass er es haben wird, das GSR?


    Vielleicht sagt der Richter "einem Mann, der Vaterschaftstests will, sich viele Monate und Jahre nicht kümmert und/oder die Mutter terrorisiert kann nicht ZUSAMMEN mit der Mutter die Sorge für das Kind tragen?"


    Können Eltern nicht kommunizieren, kann vorhandenes Sorgerecht auf einzelne Eltern übertragen werden.
    Sieht ein Richter, dass diese Verhältnisse bereits bei Beantragung des GSR gegeben sind, erspart er sich, dem Steuerzahler, der Mutter und dem Kind viel Ärger wenn er den Antrag gleich ablehnt.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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  • Ja dann kann ne Frau doch auch auf ASR klagen eine Klage und ruhe... wenn es nicht läuft.
    Oder der mann könnte auf ASR klagen aus dem GSR heraus ....
    zu Anfang steht das gemeinsame wenn es nicht klappt wird es halt auf einen Übertragen , wo es halt am besten aufgehoben ist...wer weniger Bindungsintolerant ist usw.


    wenn es aber klappt gibt es gar keine Klagen....


    Erspart sehr viele mühen und kosten für alle....


    Vieleicht bin ich wirklich naiv und gehe davon aus das man sich wie Erwachsene menschen verhalten kann....kann einer das nicht wird ihm das SR aberkannt ....
    ist doch ok so ist das kind dann bei dem der sich wie ein Elternteil verhält.


    Klappt es ist es noch besser das Kind hat Trotzt trennung 2 Elternteile die sich gegenseitig Respektieren.


    Das ist meiner Meinung nach eine Neutrale und Vernünftige Sicht der Dinge.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()


  • Die Zahlen kannst du auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 21.07.2010 nachlesen. Der Gesetzgeber ist davon ausgegangen, dass die nicht eheliche KM dem KV die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge nur aus gewichtigen Gründen des Kindeswohls verweigert. Deshalb hat er dem KV auch kein Klagerecht eingeräumt. Das Gericht hat festgestellt, dass es relativ wenige Kinder gibt, für die eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Aufgrund der geringen Zahlen an gemeinsamen Sorgeerklärungen und den Untersuchungen über die Gründe einer Verweigerung der Zustimmung hat das Gericht entschieden, dass es verfassungswidrig ist, den KV alleine von der Mutter abhängig zu machen. Das Gericht kam zu der Ansicht, dass es nicht sein kann, dass so wenige Väter sorgegeeignet sind. Es hat deshalb festgestellt, dass es nicht nur Einzelfälle sind, in denen die KM aus anderen Gründen als dem Kindeswohl die Zustimmung verweigert. Deshalb wurde festgestellt, dass die Annahme des Gesetzgebers, dass die nicht eheliche KM in aller Regel aus Gründen des Kindeswohls die Zustimmung verweigert falsch ist. Daher hat das Gericht seine eigene Entscheidung von 2003 widerrufen und festgestellt, dass es verfassungswidrig ist, den KV vom Klageweg auszuschliessen.


    Der Ausgangspunkt war ganz klar, dass es nach Ansicht des Gerichts zu viele von der Sorge ausgeschlossene Väter gab. Sonst hätte es sein Urteil von 2003 nicht aufheben brauchen.


    Man kann es auch drastischer Formulieren und sagen: Das Bundesverfassungsgericht ist der Meinung, dass es zuviele KM gibt, die ihr Recht die Zustimmung zum GSR verweigern zu können mißbrauchen. Deshalb muss der KV die Möglichkeit der klage bekommen. Dies fand das Gericht so wichtig, dass es das sofort angeordnet hat um nicht erst auf den Gesetzgeber warten zu müssen.

    Einmal editiert, zuletzt von hopeful ()

  • Was soll er denn erörtern? Wenn die Frau nicht zustimmt kann er doch nur klagen. Soll er in einer intakten Beziehung klagen und alles aufs Spiel setzen? Die Sorgerechtsfrage wird doch erst bei einer Trennung relevant. Hat der KV vorher verzichtet sich hier notfalls per Gericht durchzusetzen, ist er bei einer Trennung der Dumme.

    Ich würde es sehr seltsam finden, wenn mein Partner in der "intakten" Beziehung mir das SR verweigern würde.
    Das wäre für mich schon Auslöser, Misstrauen zu haben, den es muss doch einen Grund haben warm der andere ET nicht das SR teilen will ! Und da würde bei mir schon die Beziehung in die Brüche gehen, nicht erst vor Gericht.
    Das ist doch dann keine intakte Beziehung.


    Mich würde mal interessieren, ob wirklich in der intakten Beziehung nach dem GSR gefragt wurde ? Und wenn ja und es gab die Verweigerung, ob die Beziehung dann keinen Knacks bekommen hat ?


    Also wenn ich KV wäre und meine Freundin :D mir sagen würde, nein ich unterschreibe nicht, obwohl die Beziehung intakt ist und das Kind unser gemeinsames ist, also das wäre für mich Grund genug die Beziehung zu beenden und dann würde ich auch vor Gericht gehen. Den ich schließe daraus, sie vertraut mir nicht und ohne Vertrauen hat die Beziehung keine Basis mehr.

    Aber ich würde definitiv nicht an der Beziehung klammern, nachdem man mir das SR am eigenen Kind verweigert.


    Komische "intakte" Beziehung :hae:


    -Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein!


    -Ich verstehe gar nicht, warum alle auf die Beamten schimpfen. Die tun doch gar nichts. :pfeif


    -Jeder macht was er will, keiner macht was er soll, aber alle machen mit!


    -Da wir von allem nichts verstehen, reden wir überall mit.


    Ich werde ein paar Veränderungen in meinem Leben machen...wenn du nichts mehr von mir hörst, warst Du eine davon! :D

  • Also wenn ich KV wäre und meine Freundin :D mir sagen würde, nein ich unterschreibe nicht, obwohl die Beziehung intakt ist und das Kind unser gemeinsames ist, also das wäre für mich Grund genug die Beziehung zu beenden und dann würde ich auch vor Gericht gehen. Den ich schließe daraus, sie vertraut mir nicht und ohne Vertrauen hat die Beziehung keine Basis mehr.


    Ich würde genauso handeln wie du, aber es gibt eben andere, die "um des lieben Friedens willen" so manches hinnehmen. Außerdem gibt es nicht wenige, die gar nicht wissen, dass mit Anerkennung der Vaterschaft der KV kein Sorgerecht hat, sondern dass es dafür eine besondere Erklärung braucht. Das merken sie dann erst bei der Trennung.

  • oh man , du mutest ihr doch erstrecht den Prozess zu weil der mann ja erstmal klagen muss...



    @ Zat :motz:
    Willst du oder kannst du nicht verstehen?
    Es geht um Väter die keine sein wollen, die sich nur um ihr kleines beschi... Ego sorgen machen und sich einen sch.... für ihre Kinder interessieren. In einer intakten Beziehung sollte Mann manns genug sein, das GSR anzusprechen. Und in einer Intakten Beziehhung, sollte es auch für die Frau kein Problem darstellen, dem zuzustimmen.


    Aber wenn ein Vater sich sogar weigert die Vaterschaft anzuerkenn, warum sollte so ein Mensch dann automatisch GSR haben?


    Ich könnt gerade :kotz

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Ich verstehe sehr wohl , ich sage immer wieder sollte sich einer als nicht fähig erweisen mit dem SR verantwortungsvoll umzugehen.
    kann man es ihm immer noch aberkennen.
    Wo ist das Problem.


    Wir als Geselschaft gehen ersteinmal davon aus das Menschen in der Lage sind Vernünftig mit dieser Verantwortung umzugehen.
    Sollte es sich bei einem Menschen Heraustellen und das scheint ja in den Fällen für euch klar zu sein es einer von Beiden nicht sein erkennen wir es ihm Ab.


    Warum sollten wir erst einmal davon ausgehen das es nicht so ist....das ist eine Ziemlich traurige Ansicht.
    Und warum geht ihr immer davon aus das es der Vater nicht ist ...das ist Sexismus.

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Ich verstehe sehr wohl , ich sage immer wieder sollte sich einer als nicht fähig erweisen mit dem SR verantwortungsvoll umzugehen.
    kann man es ihm immer noch aberkennen.
    Wo ist das Problem.



    sfg och da gibts eigendlich soo gar kein problem ähm warte warte mal da war doch was . ach ja richtig dumm nur das es so einfach wie du es schreibst nun mal nicht geht in der realität in der die meisten leben.


    plus so als kleines leckerchen obendrauf wird dann das kind gleich nochmal extrem belastet udn da intressiert es nicht mal die bohne ob das kind nun wegen kv wieder mal zwei nerbenzusammenbrüche in einer woche hat. oder mit gebrochenen arm eben mal beim ach so tollen kv zwei wochen lang rum läuft samt schmerzen und ohne arzt besuch.
    ach stimmt das ist ja nicht von öffentlichem intresse, anzeigen brauchste sowas auch nicht.



    mich wundert es da nicht das dank eines soo mega tollen vorbilds dann weibliche wesen solche sachen bringen wie mein großkind.


    kind ja .... mann? ähm verdammt breit grins der kann dann bitte mal schön sehen das er landgewinnt.


    irgendwo kann ich sie verstehen, bei dem was sie durchgemacht hat und jetzt mit anschauen muss. auch wenn ich natürlich anch ausen hin da ihr gegenüber ganz andere töne anschlage. aber so ganz im geheimen....................



    irgendwo müste meiner meinung nach da noch eien ganze menge mehr vorher neu überdacht werden eh ich mit ruhigem gewissen sagen könnte automatisch bei jeder geburt das gsr.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Aber wenn ein Vater sich sogar weigert die Vaterschaft anzuerkenn, warum sollte so ein Mensch dann automatisch GSR haben?

    Da dieser Satz nun schon mehrfach gefallen ist frage ich mich ob sich den Damen hier die
    Unsinnigkeit dessen nicht erschießt. Wenn der KV die Vaterschaft nicht anerkennen will, dann
    kann er natürlich auch kein GSR bekommen, weil er (noch) nicht der gesetzliche Vater des Kindes
    ist.



    Freunde sind Menschen, die Dir die Wahrheit sagen,


    auch wenn Du sie nicht hören willst.





  • Ich weiß nicht ob es das Verständnis von Zat übersteigt, aber ungewöhnlich ist es bestimmt.
    Ich dachte, dass man bei Entscheidungen über den Aufenthalt Geschwister immer (offenbar nur meistens) zusammen lässt. Ich habe sogar mal von einer Entscheidung gelesen, da wurde der Aufenthaltswechsel zum KV mit der Begründung abgelehnt, das Kind würde sonst von seinem Halbgeschwister getrennt. Damit hatte der KV dann auf immer und ewig verloren, denn von dem zweiten Kind war er nicht der KV und konnte deshalb nicht beantragen beide Kinder zu nehmen, damit sie nicht getrennt werden. Konsequenz: Als Mutter sollte man Kinder von möglichst vielen verschiedenen Vätern haben.

    pn

  • Da dieser Satz nun schon mehrfach gefallen ist frage ich mich ob sich den Damen hier die
    Unsinnigkeit dessen nicht erschießt. Wenn der KV die Vaterschaft nicht anerkennen will, dann
    kann er natürlich auch kein GSR bekommen, weil er (noch) nicht der gesetzliche Vater des Kindes
    ist.


    Dann habe ich es falsch ausgedrückt. Ein Vater der Offenkundig kein Interesse am Kind hat und vom Gericht gezwungen wird die Vaterschaft anzuerkennen, warum sollte dieser Mensch dann automatisch, bei Anerkennung, das GSR bekommen??
    Das ist es nämlich, was hier gefordert wird.


    Zat
    es lohnt sich echt nicht mehr

    Ich gebe Tippfehlern asyl, wer welche findet muss sie hier lassen.

  • Mal kurz überlegen,also unser KV hat nach 8 Monaten Vaterschaftstest!Dann 12 Jahre nichts und jetzt gezwungene Umgänge,klasse.So ein KV soll dann auch noch das GS bekommen.
    Leidtragend sind die Kinder.
    Ich weiß nicht was jetzt wieder auf mich zu kommt.Für mich ist klar KV versucht über Kind Mutter zu bestrafen.Ganz miese Nummer,das ist meine Meinung.Alleinerziehende habe meist eh mehr Probleme,Honigschlecken ist das nicht.
    Gruß buffi

  • Wenn die DNA Tests die ohnehin anfallen gepoolt werden, wird das irgendwann der Fall sein. Die Technik wird billiger werden, und über die DNA Tests aus der Verwandschaft (in Zukunft: der Vorfahren - also von Menschen aus der heutigen Gegenwart) werden die Lücken fix geschlossen werden.


    Dann kannst Du rasch in der Disco googeln ob die Blondine 100% genetisch kompatibel mit Dir ist.


    QRDroid hat dann jeder im Nacken!


    also hier würde ich dann schon zum Standesbeamten raten - Du nicht auch?


    Wenn es den mal ne Ehe auf Probe gibt! 10-12 Monate.


    Manchmal ja, manchmal nein, ... und manchmal ist es ein Segen.
    Dann, wenn die Verhältnisse sowieso schon vergiftet sind und der eine dem anderen nur noch schaden will.


    Wegen ein paar Fällen wo es für die Mutter ein problem ist sollen alle anderen ausgeschlossen werden.


    Was ist mit den Fällen wo die Mutter das Problem ist?