Vom JA zur Caritas verwiesen!?

  • Hallo,


    da ich letzte Woche beim JA anfragte, ob sie für meinen Sohn den Umgang mit dem KV regeln könnten, bekam ich heute folgende Mail der zuständigen Soz.-Päd. (die übrigens schon für meine Tochter aktiv wurde bzgl. eines Berichtes fürs FG, komische Tussi) :radab


    Email:
    Das Jugendamt hat die Aufgabe hinsichtlich der Regelung des Umgangs Berichte für das Familiengericht zu erstellen bzw. bei der außergerichtlichen Regelung zu vermitteln.
    Dies geht jedoch nur, wenn beide Eltern sich einigen wollen.
    Derzeit kann diese Aufgabe von der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern im Caritasberatungshaus in XXXX erfüllt werden. Aus diesem Grund möchte ich Sie bitten sich dorthin zu wenden.



    Hallo? Ich dachte, das JA ist dafür zuständig? Die verweist mich aber an die Caritas. :frag


    LG


    Schnuggel


    PS: sollte die Kopie der Email gegen die Forenregeln verstossen, bitte DELETE :Hm

  • hi, ja kenn ich, bei mir war das damals auch so. da sass den ein mitarbeiter vom jugendamt und hat diese einigungsgespräche geführt.
    sogar nen aussergerichtlichen einigungsvertrag wer wann wie oft das kind hat. leider hat der KV sich nicht an den vertrag gehalten.


    lg


    jessi

  • Ich hatte mal was hnliches.
    Mir wurde erklärt, dass, wenn man sich einigen kann und die Möglichkeit besteht sich an einen Tisch zu setzen, sich das JA als außergerichtliche Stelle anbietet.


    Leider wollte mein Ex das nicht und mir wurde angeraten eine externe Beratungsstelle aufzusuchen.


    Grundsätzlich steht das JA aber für Fragen rund um das Thema Umgang zu Verfügung.
    Das macht dann der Sozialdienst des JA.


    Ist Dein Ex den bereit sich mit Dir zu einigen?


    Du kannst nicht zum JA gehen, sagen wie es laufen soll und die schreiben dann Deinem Ex mit einem "Vertrag". Sie sind nur Vermittler, nicht aber als entscheidende Instanz tätig.


    Gott, das ist so kopliziert, wenn man so wenig weiß. Kannst ja mal kurz sagen, wie die Sache bei Dir läuft, vll kann ich Dir dann eine weniger verwirrende Antwort schreiben :lach

  • In der Email vom JA heißt es-derzeit kann diese Aufgabe.... .Ich verstehe das eher so das normalerweiße das JA zuständig ist,nur eben zur Zeit diese Aufgabe die Caritas erfüllt.Solche Vermittlergespräche sind
    ziemlich schwierig und setzen Erfahrung und Schulung voraus.Könnte sein das in Deinem zuständigen JA so jemand nicht zur Verfügung steht.
    Wir haben so etwas immer beim JA geregelt,weil es eigentlich auch zuständig ist.Sieh es doch positiv,vieleicht sind bei der Caritas wirklich bessere Leute.Wichtig ist das man selbst ruhig und sachlich bleibt,kommt immer gut.Alles Gute noch,Pierre!

  • Ich würde es auch wie Pierre sehen, aber verdutzt wäre ich schon bei so einer Antwort.


    Was für ein Schwachsinn.... wenn ich mich einigen kann mit dem anderen Elternteil brauche ich auch kein Jugendamt oder sonstige Beratungsstelle... :batsch

    Einmal editiert, zuletzt von Sunny ()

  • hi!
    Also ich kenne das so: Das Jugendamt ist Hauptansprechpartner, hat aber (zumindest da wo ich wohne) Kooperationsverträge mit anderen Anbietern (wie zum Beispiel caritas). Da sie nicht alles alleine bewältigen können, schicken die Leute auch zu den Kooperationspartnern. Früher war es so, das man sich aussuchen konnte, ob man zur Caritas oder Awo oder Jugendamt geht. Das hat sich vor einigen Jahren geändert und nun ist das Jugendamt alleine ansprechbar. Aber wie gesagt, sie dürfen verweisen nach anderen Instanzen.
    Gruß, Shibby

  • Hallo Schnuggel,


    es gibt für das Jugendamt zwei unterschiedliche Verfahren bei Trennuns-, Scheidungs- und Umgangsauseinandersetzungen:

    • Zum einen ist das die Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren. Hierbei geht es darum, dass bei Gericht Sorge- oder Umgangsanträge anhängig sind und das Jugendamt nach Gesprächen und Überprüfungen der Situation einen Bericht (nicht immer mit konkretem Vorschlag) an das Familiengericht sendet. Das Familiengericht verhandelt dann und entscheidet dann nach eigener Einschätzung oder es werden Vergleiche geschlossen et..
    • Beim anderen Verfahren geht es dann nicht um eine Stellungnahme sondern um Beratung und Vermittlung (es ist kein Verfahren vor dem Familiengericht anhängig). In diesen Fällen geht es darum, die Eltern bei der Lösung einer gemeinsamen Entscheidung unterstützend zu wirken (Eine Lösung in Gegenwart eines neutralen Vermittlers zu finden). Das Jugendamt ist in diesen Fällen verpflichtet, auch andere Beratungsstellen zu benennen, damit sich die Eltern entscheiden können, ob sie sich an´s Jugendamt wenden oder an eine Beratungsstelle (Erziehungsberatungsstelle u.ä.). Im Grunde ist das ja eine bessere Wahl, als sich bei einer "hoheitlichen" Stelle beraten zu lassen. Dort sitzen auf jeden Fall Beratungsprofis!!


    In Deinem Fall hat das Jugendamt ganz offensichtlich mit einer Beratungsstelle die Vereinbarung getroffen, dass sie in den "Beratungsfällen" tätig werden (outsourcing -> auslagern).
    Im Grunde seid Ihr dort doch auch ganz gut aufgehoben. Es sei denn, Ihr erwartet vom Jugendamt einen eher "hoheitlichen" (bestimmenden) Beratungsansatz.
    Als mündiger Bürger sollte man doch eher darauf Wert legen, gemeinsame Entscheidungen zu treffen.


    Gruß


    Grinsekatze :brille