Erster unbegleiteter Umgang

  • Nachdem der Vater 1 1/2 Jahre begleiteten Umgang mit unseren zwei Kindern hatte,findet nun für den großen(12j.) der erste unbegleitete Umgang stett.
    Wir haben einen Umgangspfleger,der noch nicht einmal die Übergabe begleitet.


    Der Vater hat nach erstellen eines Gutachtens,wo eine Persönlichkeitsstörung u.a.,die sehr schwer therapierbar ist festgestellt worden ist.
    Unbegleiteter Umgang sollte erst nach erfolgreicher Therapie und nach ca. 3-4 Jahren beginnen.
    Er hat keine Therapie gemacht,lediglich bei dem Träger der den Umgang begleitet,hat Beratungsgespräche gehabt.


    Ich muss dazu schreiben,das mein Ex den Kinder und mir gegenüber gewalttätig war und ein der Kinder traumatisiert ist und sogar in der Psychiatrie war,daher hat sie noch einige Wochen Begleitung beim Umgang.
    Rechtlich kann ich wohl wenig tun,aber vielleicht hat hier jemand einen Rat,wie ich die Kinder noch stärken oder schützen kann.

  • Das hat der Umgangspfleger mit Zustimmung des Trägersder den Umgang betrifft und das Jugendamt bestimmt.Sie sind der Meinung man sollte dem Vater eine Chance geben.
    Der große will sich mit seinem Vater treffen.
    Meine Tochter will sich auch mit ihm treffen,besteht aber auf eine Begleitung,weil sie sonst Angst hat.Sie sagt selbst,das sie ihren Vater lieb hat,aber auch Angst vor ihm hat.
    Ich habe jahrelang gekämpft,aber nun hat der Umgangspfleger das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Zeit des Umgangs.

  • Ist das traumatisierte Kind in Therapie?
    Ist die Familie, in der das Kind lebt in Therapie bzw. in die Therapie familientherapeutisch eingebunden?


  • Der Vater hat nach erstellen eines Gutachtens,wo eine Persönlichkeitsstörung u.a.,die sehr schwer therapierbar ist festgestellt worden ist.
    Unbegleiteter Umgang sollte erst nach erfolgreicher Therapie und nach ca. 3-4 Jahren beginnen.
    Er hat keine Therapie gemacht,lediglich bei dem Träger der den Umgang begleitet,hat Beratungsgespräche gehabt.


    Wer hat das damals festgelegt, dass der Umgang erst zu diesem Zeitpunkt unbegleitet stattfinden soll?

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Unbegleiteter Umgang sollte erst nach erfolgreicher Therapie und nach ca. 3-4 Jahren beginnen.
    Er hat keine Therapie gemacht,lediglich bei dem Träger der den Umgang begleitet,hat Beratungsgespräche gehabt.



    Wer hat das damals festgelegt, dass der Umgang erst zu diesem Zeitpunkt unbegleitet stattfinden soll?


    wenn vor gericht beschlossen wurde, dass der unbegleitete umgang erst nach therapie und 3-4 jahren stattfinden soll, dann kann der umgangspfleger (mit jugendamt) das doch nicht einfach ändern/verkürzen :hä


    was sagt dein anwalt dazu?

  • wenn vor gericht beschlossen wurde, dass der unbegleitete umgang erst nach therapie und 3-4 jahren stattfinden soll, dann kann der umgangspfleger (mit jugendamt) das doch nicht einfach ändern/verkürzen :hä


    Genau deshalb habe ich nachgefragt. :D

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Das hat der Umgangspfleger mit Zustimmung des Trägersder den Umgang betrifft und das Jugendamt bestimmt.Sie sind der Meinung man sollte dem Vater eine Chance geben.

    Egal was mal früher passiert ist, der KV hat eine Chance verdient. Dein sohn ist ja auch keine 3 mehr, glaub mir der weiss sich schon zu helfen.



    Der große will sich mit seinem Vater treffen.

    der Sohn gibt seinem Vater eine Chance , also solltest du es auch zulassen.



    wenn vor gericht beschlossen wurde, dass der unbegleitete umgang erst nach therapie und 3-4 jahren stattfinden soll, dann kann der umgangspfleger (mit jugendamt) das doch nicht einfach ändern/verkürzen :hä

    Man müsste den genauen Wortlaut kennen um das richtig einschätzen zu können.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale

  • mal ehrlich und bei allem verständnis für beziehungen von kindern und einzelnen elternteilen. sollte jemand, der einen derartigen umgang mit seinen/ ihren kindern hatte, aus dem sie traumatisiert herauskommen und auch keine hilfe in anspruch nimmt, dennoch unbegleitet umgang haben dürfen?? :ohnmacht:

  • Meine Tochter ist in Therapie.Ich war es auch.


    Der Gutachter hat es festgestellt,das der Umgang begleitet sein soll.Er hat auch festgestellt,das ohne Begleitung und ohne Therapie des Vaters eine Kindeswohlgefährdung nicht ausgeschlossen werden kann.
    Im Beschluss stand es eben nicht so genau, sonder anstatt Therapie nur Beratung.


    Ich denke meine Anwältin hätte damals gegen den Beschluss Beschwerde einreichen müssen,aber nun ist es zu spät.
    Die Helfer berufen sich nun auf den Beschluss und sagen,das Gutachten wäre ja schon fast 2 Jahre alt.
    Ich versteh die Welt nicht mehr.Es hat sich seitdem ja nichts geändert.

  • Und wenn du sagst, "Gut, dann wird es Zeit für ein neues Gutachten. Wenn das erstellt ist, verhandeln wir weiter."?

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Hallo jenpa,


    ein Kind mit 12 Jahren, dass bereits traumatisiert ist, kann sich nicht gegen einen gewalttätigen Erwachsenen wehren. Der Vater hat keine Chance verdient, die zu Lasten des Kindes gehen könnte. Das Kind sollte - wenn es das möchte- unter Umständen die Chance haben.


    Romi

  • Ich war heute beim zuständigen Psychologen.Er kennt den Vater persönlich und ist ,wie auch die anderen Ärzte aus der Klinik entsetzt darüber,wie hier mit den Kindern umgegangen wird.Weiss aber auch,das man vor Gericht kaum eine Chance hat.
    Mein Sohn möchte nicht in Therapie gehen und zeigt auch keine so starken Auffälligkeiten,wie meine Tochter.
    Aber eigentlich gehört er auch in Therapie.

  • Ich war heute beim zuständigen Psychologen.Er kennt den Vater persönlich und ist ,wie auch die anderen Ärzte aus der Klinik entsetzt darüber,wie hier mit den Kindern umgegangen wird.


    Schriftlich durch die Ärzte bestätigen lassen, vor allem, wie sie die Situation einschätzen. Dann diese Bestätigung beim JA vorlegen mit dem Antrag, den Umgang weiterhin begleitet stattfinden zu lassen. Falls dem nicht stattgegeben wird, weiter zum Gericht..


    @ Jenpa: Egal was früher passiert ist? Das kann nicht Dein Ernst sein. Hier kommt ein Kind aus dem Kontakt mit dem Vater traumatisiert raus. Das passiert nicht nur durch "Kleinigkeiten". Ein Kind, was aufgrund angetaner Misshandlung in einer schädlichen Beziehung zum KV ist, kann sich - egal wie alt - nicht selber helfen oder wehren. Da kommen ganz alte Verhaltensmuster raus und das Kind steckt dann in seiner OPFERROLLE. Es hat keine Chance! Daher hat der KV hier keine Chance verdient, es sei denn, dass ALLE behandelnden Ärzte, Gericht etc. zu dem Schluss kommen.


    Schrecklich, wie mit Kinderseelen hier in Deutschland noch immer umgegangen wird, und alles unter dem Deckmäntelchen des Umgangsrechtes...

  • Bitte versteht mich nicht falsch.Ich bin auch der Meinung,das jeder Chancen verdient hat.
    Der Vater hat viele Chancen gehabt.
    Ihm wurden viele Möglichkeiten gegeben,sich behandeln zu lassen.
    Leider hat er keine Krankheitseinsicht.


    Der Psychologe der Kinder hatte vor Erstellung des Gutachtens,ein Schreiben aufgesetzt.Meine Anwaltin hat beantragt ihn als Zeugen zu laden.Dies wurde vom Richter ignoriert.
    Dann wurde das Gutachten erstellt.

  • Bitte versteht mich nicht falsch.Ich bin auch der Meinung,das jeder Chancen verdient hat.
    Der Vater hat viele Chancen gehabt.
    Ihm wurden viele Möglichkeiten gegeben,sich behandeln zu lassen.
    Leider hat er keine Krankheitseinsicht.


    Der Psychologe der Kinder hatte vor Erstellung des Gutachtens,ein Schreiben aufgesetzt.Meine Anwaltin hat beantragt ihn als Zeugen zu laden.Dies wurde vom Richter ignoriert.
    Dann wurde das Gutachten erstellt.


    Und was genau hat der Richter danach zu dem Gutachten gesagt, bzw. wie lautet das Urteil?

    Man muss auch mal bereit sein, auf ein Opfer zu verzichten!


    Normalität ist lediglich ein Mangel an Mut!

  • Im Beschluss stand es eben nicht so genau, sonder anstatt Therapie nur Beratung.

    So und nun, selbst dem Gericht reicht Beratung aus,dem ist der KV nachgekommen. Ende aus.


    Alles Schlimme ,was du hier befürchtest, das passieren kann , sind nur deine Vermutungen.
    Lass erstmal alles auf dich zukommen,vielleicht entwickelt es sich besser als du denkst.



    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale


  • Schriftlich durch die Ärzte bestätigen lassen, vor allem, wie sie die Situation einschätzen.

    Stop, das geht nicht ohne Zustimmung des KV. Wo kämen wir da hin wenn jeder über den anderen einfach so Auskunft erhalten würde.
    Es gibt einen gerichtlichen Beschluss,darin steht das der KV Beratung in Anspruch nehmen muss. Zuallem anderen ist er nicht verpflichtet.


    jenpa

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
    weigere dich lediglich,dich ihm zu unterwerfen.
    N.V.Peale