umgangrecht KV trotz Borderline ????????

  • Du vielleicht nicht, aber viele Borderline Erkrankte schon, oder meinst du etwa nicht, dass es fuer ein Kind traumatisch ist, seinen Elternteil wieder blutueberstroemt zu finden, die Selbstverletzungen zu sehen, die Narben zu hinterfragen, oder schlimmer noch Suizidversuche mit zu kriegen? Oder anders: die unkontrollierten Wutausbrueche mit den ebenfalls unkontrollierten Schlaegen. Meinst du, die hinterlassen nichts?


    Was meinst du was es für ein Trauma für ein Kind sein kann wenn es seine Mutter desöfteren mal im Unterzucker erlebt - auf dem Boden liegend - nicht ansprechbar -Sie sich dabei verletzt und blutet - und es ihr sogar helfen muss...


    Und daher : natürlich stehen körperlicher Erkrankungen auf derselben Stufe ....Also : weg mit den Kids bei allen " Solchen Leuten "


    ich frage mich nur wer die dann alle erzieht und was das an Traumata gibt bei den betroffenen Kindern.


    Auch Traumata sind keine Autotismen . Man kann auch da gegensteuern bei den Kids und gleiches Erleben fürht nicht bei jedem zu einem Trauma. Darüber solltet ihr mal nachdenken.

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Das schreibt doch so niemand.


    Naja, das stimmt ja so nicht. Du schreibst das hier vllt. nicht. Ich habe hier grade (da ich nicht von zu Hause poste) ein extrem langsames I-net, sonst würde ich den Thread nochmal nach denjenigen durchsuchen, die hier die Ansicht vertreten, dass natürlich der an BL erkrankte ein Recht auf Umgang hat. Einige, die sogar der Ansicht waren, dass es unverantwortlich ist, dem Erkrankten die Kinder vorzuenthalten, weil die Kinder ihm ja helfen könnten, sich besser zu fühlen. Und diejenigen, die hier ihre bekannten, an BL erkrankten Elternteile ins Feld führen, die das Ganze unproblematisch hinkriegen und damit für den Umgang plädieren (undifferenziert, ob das Einzelbeispiel allgemein übertragbar ist).


    @ Laetitia: Auch wenn das vllt. nicht immer nachvollziehbar ist, Kinder können mit körperlichen Erkrankungen um einiges besser umgehen, weil sie besser erklärbar und begreifbar, vllt. sogar sichtbar sind. Ein Kind kann gut akzeptieren, dass Mama z.B. grade nicht so einsatzfähig ist, weil sie mit Gips im Krankenhaus liegt. Es kann - wenn es den Stoffwechselhintergrund auf kindgerechte Weise erklärt bekommt - verstehen, was passiert, wenn Papa unterzuckert da liegt.
    Eine psychische Krankheit zu vermitteln, ist unendlich schwieriger. Ich versuche es seit drei Jahren, immer wieder, den Kindern klar zu machen, dass es nicht daran liegt, dass Papa sie nicht liebt, dass er sie nicht sieht, sondern dass er sich nicht gut fühlt. Sie haben eine Kindergruppe besucht, in denen anhand geeigneter, kindgerechter Lektüre das Krankheitsbild "psychische Erkrankung" vermittelt wurde und trotzdem tut es ihnen im Innersten weh, wenn sie versetzt werden, und gleichzeitig sehen, dass in anderen Situationen ihr Papa "gesund" erscheint. Das ist für sie nicht fassbar.
    Deshalb mache ich schon einen Unterschied zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen.


    @ Camper: Nun ja, dann hatte meine Mutter seit Geburt an Krebs. Der ist nämlich auch u.a. erblich bedingt. Es gibt genetische Bedingungen, die eine Entstehung einer BL-Erkrankung begünstigen können. JA. trotzdem entsteht diese Krankheit in der Kindheit, aufgrund ungünstiger Bedingungen (z.B. Vernachlässigung, Gewaltanwendung, wechselndes Verhalten der Bezugspersonen zwischen Liebe und Ablehnung und so weiter und so fort). Mit Deiner Logik hat entweder jeder BL-Erkrankte die Krankheit seit Geburt (dann ist es aber nichts besonderes mehr und muss nicht mehr extra erwähnt werden ;-) ) oder Du hattest sie auch nicht seit Geburt, weil Du selber ins Feld führst, dass aufgrund von Einflüssen sich die Krankheit entwickelt hat.

  • Auch wenn das vllt. nicht immer nachvollziehbar ist, Kinder können mit körperlichen Erkrankungen um einiges besser umgehen, weil sie besser erklärbar und begreifbar, vllt. sogar sichtbar sind. Ein Kind kann gut akzeptieren, dass Mama z.B. grade nicht so einsatzfähig ist, weil sie mit Gips im Krankenhaus liegt. Es kann - wenn es den Stoffwechselhintergrund auf kindgerechte Weise erklärt bekommt - verstehen, was passiert, wenn Papa unterzuckert da liegt.
    Eine psychische Krankheit zu vermitteln, ist unendlich schwieriger. Ich versuche es seit drei Jahren, immer wieder, den Kindern klar zu machen, dass es nicht daran liegt, dass Papa sie nicht liebt, dass er sie nicht sieht, sondern dass er sich nicht gut fühlt. Sie haben eine Kindergruppe besucht, in denen anhand geeigneter, kindgerechter Lektüre das Krankheitsbild "psychische Erkrankung" vermittelt wurde und trotzdem tut es ihnen im Innersten weh, wenn sie versetzt werden, und gleichzeitig sehen, dass in anderen Situationen ihr Papa "gesund" erscheint. Das ist für sie nicht fassbar.
    Deshalb mache ich schon einen Unterschied zwischen körperlichen und psychischen Erkrankungen.


    Hallo liebe Susanne,


    das ist nach meiner Erfahrung nicht so.
    Meine Kinder leiden sehr darunter, wenn ich unterzuckert (Diabetes) irgendwo liege und besonders meine Große kann bis heute es kaum emotional ertragen, dass mir wegen der Spastik oder dem künstl. Handgelenk Dinge aus der Hand fallen.
    Mit meinen psychischen Erkrankungen hatten sie wiederum nur geringe Probleme :frag .



    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Das Wort Umgang hab ich da nicht gefunden. Im übrigen haben Eltern ein Recht auf ihre Kinder und umgekehrt. Und da gibt es rein rechtlich ganz wenig Ausnahmen um das einzuschränken. Da muss im Einzelfall schon einiges an Gefährdung zusammenkommen. Gibt es irgendwo ein Gesetz oder eine sonstige Quelle das Borderliner grundsätzlich in der Ausübung ihrer Grundrechte beschränkt sind?


    Da Du meine Quelle zitiert hast, antworte ich Dir auch direkt.
    Ad 1:
    Wieso muss in der Quelle das Wort Umgang vorkommen, um es auf die Gefährdungspotentiale, die in der Quelle genannt sind, übertragen zu können? Finden diese Verhaltensweisen nur bei BET statt? Oder nur in "intakten" Familien?
    Anders gefragt: Wenn ein an BL Erkrankter die in der Quelle genannten Verhaltensweisen aufgrund seines Krankheitsbildes an den Tag legt, warum sollte er es dann während des Umganges mit seinem Kind nicht tun?


    Ad 2:
    Ich zitiere mich selbst aus demselben Thread, aus dem Du meine Textstelle entnommen hast: "Auch bin ich noch immer der Meinung, dass es "den/die" BoderlinerIn nicht gibt und dass immer im Einzelfall geschaut werden muss, ob der Umgang für das Kind förderlich oder schädlich ist."
    Also wieso zitierst Du ausgerechnet mich als einen "pauschal gegen ein Umgangsrecht eines BL-Erkrankten Argumentierenden"? Hast Du obigen Satz nicht gelesen?

  • oder Du hattest sie auch nicht seit Geburt, weil Du selber ins Feld führst, dass aufgrund von Einflüssen sich die Krankheit entwickelt hat.


    Nun, ich habe ja schon gesagt, dass aufgeklärte Eltern heutzutage sofort einen Antrag auf Behinderung/Schwerbehinderung stellen, wenn das Kind physisch eingeschränkt geboren wird.


    Ein Herzfehler von Geburt an in meiner Größenordnung (2 Löcher in der Herzscheidewand) würde jeder Gutachter sofort mit einem GdB von 100 + Merkzeichen H und AG bewerten, zumindest bis 2 Jahre nach der OP.


    Nach der OP würde zwar der Behinderungsgrad was die Herzleistungsminderung betrifft sinken, aber hier wird dann jeder vernünftige Arzt dazu raten, eine kind- und jugendgerechte Therapie zu machen, weil das Kind trotz gut überstandener OP eben nicht so gesund ist wie "Normalos" Was sich dann wieder einen Einzel-GdB für psychische Erkrankung ergibt.


    Ich musste mir das Recht auf Anerkennung meines Herzfehlers von Geburt an vor Gericht erst erstreiten,(daher auch die vielfach erwähnte Diagnose, ich sei querulatorisch) weil meine Eltern, die aus einfachen Verhältnissen stammen nie darüber aufgeklärt wurden, was meine Behinderung bedeutet. Und für die meisten "Normalos" bedeutet Psychiatrie oder Psychotherapie auch gleichzeitig, der ist geistig behindert, was mitnichten der Fall ist. Es ist eine rein seelische Behinderung die in vielen Fällen sehr gut in Griff zu kriegen ist. Die aber immer schlummert.


    Edit: Aber wir kommen jetzt zu weit ins OT. Wenn Du näheres wissen willst, dann gerne per PN


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Hallo Susuanne,


    die in dem Link genannten, für ein Kind schädlichen Verhaltensweisen aus dysfunktionalen Eltern-Kind-Beziehungen sind nicht Borderline-Exklusiv.
    Nicht eingesehene Co-abhängigkeit, oder andere schwere seelische Erkrankungen, sind keinen Deut gesünder für das Kind.


    Das Wort Umgang hab ich da nicht gefunden. Im übrigen haben Eltern ein Recht auf ihre Kinder und umgekehrt. Und da gibt es rein rechtlich ganz wenig Ausnahmen um das einzuschränken. Da muss im Einzelfall schon einiges an Gefährdung zusammenkommen. Gibt es irgendwo ein Gesetz oder eine sonstige Quelle das Borderliner grundsätzlich in der Ausübung ihrer Grundrechte beschränkt sind?

    Das schlimme an dem Link ist ja, dass der Eindruck entsteht, die dysfunktionalen Folgen für das Kind sind Borderline-Exklusiv.


  • Differenziertes, auf den Einzelfall bezogenes Betrachten ist meines Erachtens in diesem Thread ganz wichtig und es geht grade massiv die Sachlichkeit und auch die nötige Empathie und Höflichkeit verloren. Schade, da dieses Thema ein wichtiges ist.


    Ja, jedes Kind und alle Eltern sind Einzelfälle. Nur ... hier kommt es so rüber, als dürften Borderliner erst mal per se keinen Umgang haben, es sei denn, er besteht erst mal eine wie auch immer geartete "Prüfung". Diese Herangehensweise ist menschenverachtend.


    Es ist umgekehrt. Auch Borderliner haben (wie alle anderen Menschen auch) erst mal Umgang. Umgangsausschlüsse oder Umgangseinschränkungen können/dürfen erst erfolgen, wenn der Umgangsberechtigte grob gegen das Kindeswohl verstößt und das erfolgt unabhängig von einer Erkrankung! Es mag sein, dass in einem Gutachten dann der Begriff erscheint, wenn es überhaupt erforderlich ist.


    Der Kater :brille

  • Danke, Danke Danke ... wenn ich mich hundertmal bedanken könnte für dies Statement - ich würde das tun....


    Genauso ist es - alles andere ist in der Tat menschenverachtend und gegen unser Grundgesetz im Übrigen auch..

  • Das schlimme an dem Link ist ja, dass der Eindruck entsteht, die dysfunktionalen Folgen für das Kind sind Borderline-Exklusiv.


    Vor allem erweckt diese Leseprobe den Eindruck, dass bei Borderline - Eltern alle diese Merkmale zutreffen.


    Ich habe in dieser Gegenüberstellung genau 2 Merkmale gefunden, die auf mich zutreffen.


    Die könnten aber genausogut auch auf funktionierende Eltern zutreffen, wenn man die Situation falsch einschätzt.


    Anders gesagt. Diese Leseprobe macht jeden Elternteil - zumindest teilweise - zum Borderliner.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • So wie ich Grinsekatze verstehe,muss also wieder mal erst die Kindeswohlgefährdung passieren,dann wird geprüft wie krank der Vater ist.
    Es sollte eher umgekehrt sein.
    Traurig ,für die Kinder.

  • Ja, jedes Kind und alle Eltern sind Einzelfälle. Nur ... hier kommt es so rüber, als dürften Borderliner erst mal per se keinen Umgang haben, es sei denn, er besteht erst mal eine wie auch immer geartete "Prüfung". Diese Herangehensweise ist menschenverachtend.


    Ich finde es nicht menschenverachtend "geprüft" zu werden, in keinster Weise!
    Im Gegenteil, es beweist mir selbst eine verantwortungsvolle Mutter zu sein!


    :daumen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • So wie ich Grinsekatze verstehe,muss also wieder mal erst die Kindeswohlgefährdung passieren,dann wird geprüft wie krank der Vater ist.


    Es gibt immer noch die Möglichkeit, des begleitenden Umgangs. Warum also gleich komplettes Umgangsverbot?


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Chanelle du hast ganz Recht ... Kindeswohlverletzungen durch Eltern kann man nur vollständig und zu 100% vorbeugend verhindern wenn man allen Eltern - egal ob Gesund oder krank und egal ob körperlich oder psychisch karnk halt die Kinder wegnimmt.


    Chanelle: woher nimmst du die verdammte Sicherheit daß du nie aber auch nie in deinem Leben psych. erkranken wirst ( wer weiß vielleicht bist du Boderliner - es ist nur bei dir ( noch nicht ) ausgebrochen - das ist nämlich bei einem Großteil der Betroffenen der Fall ) ??


    Und wenn du das nicht mich Sicherheit für divh ausschließen kannst - sorry - aber dann solltest du entsprechend deinem obigen Statement handeln - und deine Kinder vorsorglich abgeben!


  • Ich finde es nicht menschenverachtend "geprüft" zu werden, in keinster Weise!


    Das Problem wäre ja, dass während oder vor der Anordnung einer "Prüfung" ja kein Umgang erfolgen würde. So kann man dann mit einer bloßen Behauptung dann Umgänge vorerst zeitweise verhindern und durch die Zeitdauer bis zur Überprüfung und der folgenden Entscheidung den Neubeginn der "Umgänge" deutlich erschweren.


    So beginnen in vielen Fällen Umgangsverhinderungen.


    :brille


  • Das Problem wäre ja, dass während oder vor der Anordnung einer "Prüfung" ja kein Umgang erfolgen würde. So kann man dann mit einer bloßen Behauptung dann Umgänge vorerst zeitweise verhindern und durch die Zeitdauer bis zur Überprüfung und der folgenden Entscheidung den Neubeginn der "Umgänge" deutlich erschweren.


    So beginnen in vielen Fällen Umgangsverhinderungen.


    :brille


    Ja schon, aber die Prüfung dauert ja nicht so lange und bis dahin gibt es eben begleiteten Umgang!


    :-)

    Liebe Grüße Tinchen

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  • Es gibt hier also viele borderline betroffene. Aber jeder, der sagt, das er darunter leidet sagt im gleichen Atemzug er hat's im griff. Nach jahrelanger Therapie. Mancher sagt, Dinge wie er wurde zwangseingewiesen. Sicher, für den betroffenen ist das Vergangenheit. Andere erkrankte befinden sich nicht in Therapie. Entweder noch nicht, oder aus welchen gründen auch immer. unbehandelt sind es die expartner. Manchmal lebt das Kind bei ihnen, manchmal sind sie UETs.


    Und ich würde mich freuen, wenn jeder der borderline betroffenen mal ehrlich sagt, ob jemand mit diesem Krankheitsbild, diesem emotionalen Chaos das er sicher in dem Fall an seine Kinder weiterreicht, unbehandelt wirklich ein toller Umgang für die Kinder ist.


    Jeder schreit immer nach dem kindswohl, wenn's ans Thema Sorgerecht und Umgang geht... Fördert diese unvorhersehbare verhalten eines (unbehandelten) borderliners das kindswohl? Meint ihr das echt?


    Das Kind ist in einer absoluten Abhängigkeit zu den Eltern. Wenn es borderliner schon schaffen können, das der Lebensabschnitts gefährde nach einer Beziehung zu jemanden mit diesem krankheitsbild ebenfalls Hilfe braucht?
    Was den Vergleich zu stoffwechselerkrankungen angeht, Hmm. Ich hab bis jetzt noch nicht gehört, das die Partner von Diabetikern auch ne Therapie brauchen. Aber vielleicht ist da die Dunkelziffer einfach nicht bekannt?


    Ich habe durchaus Achtung vor denen, die es nach Jahren oder Jahrzehnten halbwegs im griff haben. Da steckt arbeit an sich selbst dahinter. Und das nicht zu knapp.


    Fehlt es denn wirklich an der einsichtsfahigkeit oder der einschätzung der betroffenen selbst? Wenn die betroffenen nicht in Behandlung wären... Wenn das manipulative verhalten nicht abgestellt wäre... Wenn das Wechselspiel von liebe und Ablehnung andauern würde... Wenn ihr die Beziehung zu euren Kindern führen würdet, wie ihr vor eurer erfolgreichen Therapie Beziehungen zu eurem Umfeld geführt hättet. Wäre das wirklich gut für die Kinder? Wie würdet ihr das erklären?


    Nichts gegen borderliner, die es nach langer Zeit geschafft haben. Aber ich glaube das wird wohl eher die Minderheit der betroffenen sein. Welchen steinigen weg haben die "erfolgreichen" hinter sich? Nach einer Zwangseinweisung oder mehreren?


    Es bleibt dabei: Umgang mit einem borderline erkrankten sollte man wenn irgend welche bedenken da sind, begleiten. Das Risiko für das Kind ist einfach groß.
    Aber um den Umgang zu unterbinden reicht die Diagnose auch nicht aus.

  • Das sehe ich aber anders.... Sowas kann sich mit Gutachten und gegengutachten jahre hinziehen,....

  • Ich finde es nicht menschenverachtend "geprüft" zu werden, in keinster Weise!
    Im Gegenteil, es beweist mir selbst eine verantwortungsvolle Mutter zu sein!


    Tinchen, vielleicht ist es untergegangen...
    Ich hatte dich gestern gefragt, wie ich mir deine "Überprüfung" vorstellen darf? Wo und wie das gemacht wird?
    Wer die Kosten trägt?


    Sorry, aber für mich klingt dieses "ich lasse mich überprüfen" ein bischen nach fishing for compliments...
    ich habe es eher so mitbekommen, dass diese "freiwilligen Überprüfungen" so zu verstehen gegeben wurde, dass die Zustimmung zu entsprechenden (stationären) Maßnahmen die Voraussetzung dafür waren, dass das Kind/die Kinder bleiben durften. - Freiwillig ist anders.

  • Grinsekatze,das verstehe ich.Aber ich meinte natürlich ,das es solange wie geprüft wird,es begleiteten Umgang geben sollte.
    Leider verschleppen die Jugendämter gerne die Anträge solange ,bis das Gericht entschieden hat.
    Es sollte in solchen Fällen,einfach schneller eine BU Hilfe bewilligt werden,damit es keinen Kontaktabbruch gibt.
    Da Du ja vom Fach bist,kennst Du wahrscheinlich die traurige Realität.