wie eng muss ein neuer Partner sein damit kein Unterhalt mehr gezahlt wird?

  • Hallo Ihr Lieben,
    brauche Euren Rat.


    Wie eng muss man mit einem neuen Partner sein damit der geschiedene Ex-Partner keinen Unterhalt mehr bezahlt?


    Habe jetzt 3 Monate nachdem das Trennungsjahr rum ist wieder einen Partner den ich sehr liebe und der mit einem Fuss schon bei mir wohnt.


    Leider weiss ich nicht wie hier die gesetzliche Regelungen sind, wann mein geschiedener Ex-Partner wieder anfangen kann sich beim Unterhalt streitig zu stellen. Ob zusammenleben schon reicht um den ganzen Mist wieder von vorne aufzurollen. Im Moment bekomme ich noch Trennungsunterhalt weil der alte Affenpo sich eben wegen des Geldes nicht von mir scheiden lassen will.


    Bitte gebt mir schnell einen Rat.


    Danke

  • Hallo


    die Beziehung muss gefestigt sein. Man sagt im Allgemeinen so 2-3Jahre. Dann spricht man von einer eheähnlichen Gemeinschaft. Diese 2-3Jahre gelten aber auch bei Zusammenzug.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • Zitat

    Original von corinnalea
    Da wird sich mein Ex aber tierisch aufregen.


    Danke für die Antwort
    Corinna


    Auf die Aussagen würe ich mich mal nicht verlassen. Seit Hartz4 gibt es definierte Aussagen was eine eheähnliche Gemeinschaft ist.


    Mit einem halbwegs guten Anwalt, zahlt er ab Tag des Zusammenzugs keinen Cent mehr!

  • muß mich da meziel anschließen. Guter Anwalt und schon wars das mit dem Unterhalt.


    Seit Hartz iV gibts ja sogenannte Bedarfs-Wohngemeinschaften (soweit ich weiß leben da meherere Leut in einer Wohnung weil sie sich alleine keine leisten könnten)


    Warum laßt ihr es nicht erst mal so wie es ist und Dein neuer Freund kann später einziehen wenn die Beziehung sich gefestigt hat. Nach 3 Monaten (oder hab ich das falsch verstanden :Hm) kann man das noch nicht sagen und die Alltagsprobleme kommen dann erst noch.

  • Hallo


    man muss aber ganz zwingend zwischen sozialrecht und familienrecht unterschieden. Das sind zwei paar schuhe.


    Im familienrecht sind es 2-3Jahre.


    LG

    LIEBE ist der Entschlss,
    das Ganze eines Menschen zu BEJAHEN,
    die EINZELHEITEN mögen SEIN,
    wie sie WOLLEN. (otto flake)

  • hab gestern meine Anwältin gefragt, ich müsse erstmal 2-3 Jahre überhaupt nichts befürchte und solange meine Tochter minderjährig ist und ich so wenig verdiene müsse er so oder so bis zur "Armutsgrenze" aufstocken. Ich darf mir nur nicht verloben oder gar heiraten.


    Soviel zu "gleich wenn ihr zusammenzieht". :-)

  • Hallo corinnalea,


    ich an deiner Stelle wäre nicht so optimistisch. Deine Anwältin hat dich zwar über die derzeitige Rechtslage aufgeklärt.


    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht kürzlich entschieden, daß die unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und nichtehelicher Kinder verfassungswidrig ist und den Gesetzgeber verpflichtet bis zum 31.12.2008 - bereits in 1 1/2 Jahren - hierfür eine Neuregelung zu treffen, siehe hier


    Da eure Tochter bereits jetzt 5 Jahre ist, würde ich als vorsichtiger Mensch davon ausgehen, daß der Anspruch auf Betreuungsunterhalt zum Zeitpunkt der gesetzlichen Neuregelung wegfällt. Vielleicht fällt dem Gesetzgeber auch noch eine übergangsregelung für - zu diesem Zeitpunkt bestehende -Altfälle ein :pfeif, darauf verlassen würde ich mich aber nicht. Insoweit könnte die Frage, wie lange ihr zusammenleben könnt, aufgrund der zu erwartenden Gesetzesänderung zu diesem Zeitpunkt unerheblich werden.

  • Zitat

    Original von corinnalea
    Da wird sich mein Ex aber tierisch aufregen.


    Danke für die Antwort
    Corinna


    Was ja auch wohl mehr als verständlich ist, oder?


    Oder würdest Du einen Freudentanz veranstalten, wenn Du dem Ex verpflichtet wärest, und er mit neuer zusammenzieht, und Du dann für deren Lebensunterhalt zahlen dürftest?


    Also wenn Ihr als Paar nicht füreinander einstehen wollt, dann belaßt es einfach als lockere Bettgeschichte, oder zieht halt fairerweise alle Konsequenzen.


    Sorry, aber da fragt man sich echt manchmal, ob es noch geht. :radab

  • 1. ich hatte während der Ehe 70 Euro in der Woche für 3 Personen. Mehr gab es nicht.
    2. ich musste mit Hilfe meiner Anwältin sogar den Kindesunterhalt einklagen weil er noch nicht mal den zahlen wollte
    3. der Mann hat 2000 Euro netto und ich bekomme nur 350 Euro und das nach fast 10 Jahren Ehe.
    4. wer verarscht hier wen? Er hat das Haus, das Auto und ich - ich lebe mit unserer Tochter von Hartz 4 weil er nicht zahlen will.

  • bevor ich frage "ob es noch geht".


    Soll mein neuer Freund nach einem Monat schon für eine Familie aufkommen?
    Wolltest Du nach einem Monat für den neuen Mann und sein Kind aufkommen wenn du garnicht weisst wie lange die Sache hält?