das Arbeitsamt wird Dich nicht zwingen können arbeiten zu gehen bis Dein Kind in einen Kindergarten geht. Wärst Du noch mit Deinem Freund zusammen wären sie bis Dein Kind
3 Jahre alt ist auch nicht gekommen.
Dies möchte ich doch anfügen, da es für mich selbst auch wenn meine Tochter inzwischen
6 Jahre alt ist wichtig ist daheim zu sein wenn der Kindergarten zuende ist und sie nicht in eine Ganztagsbetreuung zu stecken.
Hier gibt es jedoch andere Ansichten.
Unterhalt für Dein Kind bekommst Du auf jeden Fall, wie es mit dem Betreuungsunterhalt für Dich aussieht so wird Dir das letzten Endes nur ein Anwalt richtig errechnen können dem die Verdienstabrechnungen Deines Freundes vorliegen.
Von Hartz 4 zu leben ist nicht leicht und das behauptet hier auch niemand, aber es ist machbar bis Du Dein Kind guten Gewissens in den Kindergarten bringen kannst.
Meinem Kind und mir wurde die Wohnungskaltmiete (350 Euro- die Grenze liegt hier bei 370 Euro) komplett übernommen, die Kosten für Warmwasser anteilig (hier kann ich Dir den genauen Betrag allerdings nicht sagen), für Strom etc. komme ich selbst auf.
Du kannst bei Hartz 4 100 Euro ohne Abzüge dazuverdienen, mir werden von den 200 Euro die ich verdiene grad mal 13 Euro angerechnet. Somit hast Du erstmal die Sicherheit nichts überstürzen zu müssen und kannst trotzdem anfangen stundenweise zu arbeiten wenn das Geld allzu knapp ist.
Es gibt für Dich auch Alleinerziehendenzuschlag von 124 Euro im Monat.
GEZ kannst Du bei Hartz 4 beitragsfrei schalten. Du wirst auch einen Zuschuss für Möbel bekommen wenn Du umziehen musst und nichts eigenes bzw. nicht viel eigenes hast.
Ebenso werden Dir später die Kosten für eine Regelgruppe ab 3 jahren im Kindergarten auf Antrag vom Jugendamt übernommen.
Es ist natürlich toll wenn man auch bei einem kleinen Kind arbeiten gehen kann, so verliert man den Anschluss nicht und kommt auch schneller vom Amt weg, aber das sollte nicht auf Kosten des Kindes geht. Und hier sind für mich 20 Monate wirklich noch kein Alter.
Geh Schritt für Schritt, erst das amtliche regeln, dann die Wohnung und dann gucken ob Kindergarten und Arbeit machbar ist, lass Dich beraten, Anwaltskosten bekommst Du auf Antrag (Beratungshilfeschein beim Gericht beantragen ) auch übernommen.
Wenn Du magst schreib mir unter PN.