Sohne zieht zu mir, kein Unterhalt von der EX

  • Jugendamtsbeistandschaft hat meine Ex schon gemacht.
    Die Tante sagte mir dass sie keine 2 Betreuen darf.


    Die ist nur faul. Erstens ist möglicherweise ein anderen Jugendamt zuständig, nämlich das Jugendamt am Wohnort des Kindes. Ist das Kind in einen anderen Zuständigkeitsbereich gezogen? Aber auch wenn es beim selben Jugendamt geblieben ist: Es gibt auch in kleinen Jugendämtern mehrere Beistände, Beistand kann also auch ein anderer Mitarbeiter machen.


    Eigentlich muss dich das gar nicht kümmern. Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Beistandschaft durch das Jugendamt. Wie die das hinkriegen, ist ihre Sache. Aber machen müssen sie es.


    Betreuungsbonus bei grösseren Kindern ist wackelig, manchmal gibts nur einen halben, manchmal gar keinen. Aber es ist auf jeden Fall Deine Sache, denn deine Freundin hat mit dem Kind nichts zu tun.

  • Hallo,


    also ich versuche mal.


    Ich gehe vollzeit arbeiten, habe insgesamt 3 Kinder, ein lebt seit kurzem bei seinem Vater.
    Ich habe in den 10 Jahren, wo mein Jüngstes bei mir gewohnt hat nie einen Unterhalt erhalten und auch nie gefordert, alles lief über die Beistandschaft beim JA.
    Er (Ex) ging zwar vollzeit arbeiten, aber immer am Selbstbehalt - "ist so in seiner Brange"... Also habe ich mich längst damit abgefunden.
    Ich war jahrelang ohne Ausbildung - bin das immernoch, da "auslänidisch" und Studium nicht anerkannt. Habe meine Kinder ganz alleine groß gezogen und nebenbei immer 1-Euro-job gemacht (dazu zwingt schon mal das JC - da schauen die auf gar nichts, nicht mal ob Kitaplätze vorhanden sind oder Hortbetreuunge gesichert, oder ob man gar keine Verwandte hat wie bei mir) und habe gute Beziehungen erarbeitet. Heute habe ich gut bezahlten Vollzeitjob (verdiene mehr als Ex -deshalb musste er unbedingt mir zeigen, wie es ist "unterhaltspflichtig zu sein") :anbet


    Das erst mal als Ausgangssituation... Derzeit bekomme ich Wohngeld - auch für das Kind, das nicht bei mir ist, weil sein Lebensmittelpunkt weiterhin bei mir gewahrt ist (alle 2 Wochen WE von Fr.-Mo. bei mir). Dabei wird das Kindergeld (was Ex bekommt) und mein Unterhalt (50€ über den Selbstbehalt) als Kindesunterhalt und Einkommen mitberücksichtigt (dasselbe dürfte auch beim Ex der Fall sein, somit wird KiGeld zu Hälfte und entsprechend beiden Einkommen berücksichtigt). Ich bekommen auch Kindergeldzuschlag für die beiden anderen Kinder bei mir (ob für Kleinen Ex was beantragt hat, weiß ich nicht), dieses wird zusammen mit Kindergegeld als einkommen der Kinder berücksichtigt (klar mehr Wohnfläche, mehr Zahlung, aber auch mehr Einkommen)...


    So Milchmädchenrechnung sieht in etwa so aus: ich zahle zwar 50€ Unterhalt, bekomme aber ca. 500€ Wohngeld für 4-Personenhaushalt, habe allerdings keinerlei Privilegien wie Sozialticket oder GEZ-Befreiung - muss also komplett alles selbst bezahlen, auch die Schulbücher der Kinder und Klassenfahrten. Kann aber alles problemlos per Post erledigen.


    Ich hätte aber auch alternative ALG2 aufstockend beantragen können: bekäme dann vielleicht nur 200€ Aufstockung, dafür aber kein Unterhalt zahlen müssen, alle o.g. "Privilegien" und sehr viel erniedrigendes "persönliches Anstehen beim JC". da gehe ich bestimmt nie wieder...


    So. Bei dir gibt es noch "Patschwork": hier würde Wohngeldamt wohl auch Einkommen der Frau und ihrer Kinder, sofern da, berücksichtigen.
    Ich würde mal sagen: suche im Net nach Wohngeldantragformular (dazu gibts noch Merkblätter) und versuche diesen auszufüllen (darauf achten, welche Nachweise/Belege benötigt werden), die geforderten Unterlagen beifügen und per Rückschein versenden :winken:


    Viel passieren kann da nicht: entweder gibts dann eine Ablehnung und Begründung dazu oder es werden weitere Unterlagen angefordet :tuschel


    Und gib alle bei dir auch "zeitweise" weilenden Kinder im Antrag an! (ich meine damit, falls noch mehr Umgangskinder geben sollte)


    Viel Glück :wink

  • Hi Olineu,


    erst mal herzlich :welcome


    Die offiziellen Wege sind ja schon reichlich besprochen worden. Gesetze werden von Leuten gemacht, die vom Leben keine Ahnung haben und auch keine haben wollen. Wenn die Behörden auf Deiner Seite sind: glücklicher Zufall, freuen, danke. :wuetend


    Wenn die Ämter gegen Dich sind, wird es Zeit, kreativ zu werden. Du könntest ja einfach deutlich weniger verdienen, weil Dein Chef Dich nicht mehr als Angestellten, sondern als Freiberufler haben will?
    Hat nicht der Kumpel von Dir eine Personal-Leasing-No-Name-LTD in London gegründet, der Deine Firma Dein Butto-Gehalt überweist und die Dich als Zeitarbeiter zum Hungerlohn wieder an Deinen alten Arbeitsplatz schickt?
    Oder Dein Lohn wird um 800€ gekürzt, dafür steht halt der, auf den Chef zugelassene Benz jetzt zufällig gelegentlich vor Deiner Haustür? etc, etc... :brille


    LG


    Flo

    Mein Traum: automatische Fabriken die alles produzieren was wir brauchen. Niemand muss arbeiten und alle haben Zeit für Kinder, Eltern und Freunde.
    Mein Alb-Traum: diese Fabriken gehören den Reichen und wir Menschen leben abhängig in Knechtschaft.

  • Bekomme ich nicht. Mindesteinkommen max 600.


    da stimmt aber was nicht :hae: ich bekomme ca 1100 netto un beziehe für beide bei mir lebenden Kinder den KiZu je 140€.

    Einmal editiert, zuletzt von Alhazur ()

  • Florian, das mache ich bestimmt nicht.


    Lovrel, klar komme ich damit über die Runden.
    Muss aber nicht sein das sich andere auf die Faule haut legen.
    Wir sind aber auch hier 5 Leute und mein Einkommen wird angerechnet.
    Da ist nicht viel Luft nach oben.


    Alhazur:

    Zitat

    Die Mindesteinkommensgrenze beträgt für Elternpaare 900 Euro, für Alleinerziehende 600 Euro


    http://www.arbeitsagentur.de/n…emein/Kinderzuschlag.html



    Da ich heute die Vollmacht unterschrieben bekommen habe, geht es morgen an die Ummeldung.
    Dann sehe ich weiter und berichte ob alles gut gegangen ist.

    Signatur hat Urlaub

    3 Mal editiert, zuletzt von olineu ()

  • Hallo,


    kann es sein, dass du diesen Satz falsch interpretierst???


    Es geht hier um Mindesteinkommen, das nur eine Voraussetzung, dass man sich selber erst mal überhaupt mit eigenem Einkomen versorgen muss, um überhaupt den KiZu beanspruchen zu können. Gernze nach oben gibt es aber auch.


    Oder verdient deine Frau gar nichts :hae: und ihr habt somit unter 900 Einkommen für beide/alle?


    Dann hat sie bisher wovon gelebt? Erzihungsgeld? Harz4?


    Dann seid ihr aber eine Bedarfsgemeinschaft und es gibt Anspruch nach SGBII.


    Diese muss allerdings beantragt werden... Ist schwer, aber machbar, ich musste jahrelang "da durch"..... Und wenn man nichts hat, fällt auch nicht schwer alles offen zu legen oder :frag

  • alhazur hat recht .. du wirst den satz betreff kinderzuschlag falsch interpretiert haben ...


    Zitat: Alleinerziehende und Elternpaare haben Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben, wenn


    * für diese Kinder Kindergeld bezogen wird,
    * die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, ( ae = 600 € mindestens , elternpaare 900€ mindestens)


    quelle : Kinderzuschlag



    du mußt also mindestens 600€ einkommen haben , um überhaupt kinderzuschlag beantragen zu dürfen :-)

  • Kleines Update.


    Betreuungsunterhalt steht mir nicht zu da dass Kind nicht betreut werden muss bzw. nirgends betreut wird. Muss man ja angeben wo es wäre wenn............usw..............


    Errechnet wurde der Durchschnittslohn aus dem Vergangenen Jahr 2011


    Tatsächlich aber ist der Tatsächliche Erwirtschaftete Betrag ca. 250€ weniger.
    Kommt zu Stande wegen UG und WG.
    Festgehalt habe ich so dass man rechnen kann was ich auf jeden Fall verdienen werde in den nächsten Monaten (ohne ÜS)


    Ich habe darauf hin mit meiner Ex-Frau gesprochen (mittlerweile geht dass wenigstens schon mal besser als zu Anfangs) die ebenso erschrocken darüber war um die Höhe die ich abgeben soll.
    Ich muss 2 EURO weniger Zahlen als wie ich für beide Kinder Zahlte als mein Großer dort wohnte.


    Da jedoch die Unterhaltsberücksichtigung der Pflicht für den Großen da ist, wurde ich auf DDT1 abgestuft da der Bedarfskontrollbetrag nicht gewahrt wäre.


    Da die den Durchschnitt errechnet haben, kommt ich natürlich vorne und hinten nicht hin. Wie soll es auch anders sein wenn der "Durchschnitt" 250 über mein tatsächlichen Einkommen liegt.


    Mit meiner Ex-Frau konnte ich mich einigen so dass sie zum Jobcenter gefahren ist und mit dem SB darüber gesprochen hat den Titel zu löschen.
    Das gibt aber mecker obwohl man so eine Regelung getroffen hätte die alle zu gut geht.
    Also auch vom Tisch................


    Es besteht nicht die geringste Aussicht auf Erfolg dass ich meine Ex-Frau dazu bringen könnte Unterhalt zu zahlen.
    Das liegt daran, dass ihr Beruf (den sie hatte) nicht dass erwirtschaften könnte was Notwendig wäre um den Mindestunterhalt zu zahlen.
    Zur Zeit hat sie einen 400€ Job und muss auch den kleinen Betreuen.


    Folgendes Szenario will ich meinen RA vorspielen (morgen ist Termin)


    Er soll der Stadt eine Lösung vorschlagen von dem beide Seiten zufrieden sein könnten.



    Ich zahle von meinem (tatsächlichem) Einkommen den Unterhalt der auch Notwendig ist.
    Da in keinster weise eine Chance besteht Unterhalt von meiner Ex-Frau zu bekommen, nehme ich keine Schritte in die Hand damit meine Ex-Frau Probleme bekommt (verklagen, beistand usw)
    Alles was über meinem (tatsächlichem) Einkommen liegt, sprich Überstunden, werden meinem großem zu gute kommen.
    So kann ich für meinen Großen auch aufkommen und meine Ex-Frau hat nicht solche Unannehmlichkeiten mit der Stadt und Gericht.



    So wie es nämlich jetzt aussieht muss ich jeden Monat 250€ in Vorkasse gehen, nur wenn man keine "Vorkasse" hat sieht es eher schlecht aus.
    Denn dann kann ich wiederum solang zur Arbeit fahren (35km einweg) bis der Sprit reicht und dann bleibe ich zu Hause. (AG wird sich freuen)
    Auch können keinerlei Rücklagen aufgebaut werden, die mir ermöglichen im Falle einer Reparatur meinen Job fortzusetzen.


    Ausgerechnet habe ich, dass für mich und meinen Sohn 634 H4 bekomme. Jetzt bleiben mir dann noch 695 nach allem Abzug...............



    Was meint ihr, kann so etwas Aussicht auf Erfolg haben?

  • Nein, gegenrechnen geht nicht.
    Denn die Pflicht bleibt ja und Unterhalt kann nicht mit Unterhalt gegengerechnet werden.

    Kann ich auch nicht verstehen.. Das ist so Unlogisch.. Ich stell mir das jetzt mal so vor:
    Vater ein Kind Mutter ein Kind... Beide Kinder bekommen vom Unterhalt das gleiche.. Der Vater überweist der Mutter (nur ein beispiel) 200 euro und die Mutter dem Vater 200 euro??? WOW.. ich bin begeistert... :lgh :lgh

  • So, kleines Update.


    Ich hatte eine Beistandsschaftsberatung mit der zuständigen Person.


    Meine Ex-Frau kann Theoretisch 18 EURO zahlen.


    Dadurch dass ihr von den ~400 (weis ich nicht genau) die sie verdient 170 bleiben kommen dabei 18 EURO raus.


    Der Rest wird auf H4 angerechnet.


    Habe daraufhin mal mit dem JC gesprochen warum es angerechnet werde da ja eine Unterhaltspflicht da sei.


    Die Gründe waren natürlich einleuchtend, keine frage.


    Ich hatte den dann mal gesagt, wenn meine Ex nicht Arbeiten geht gibt es voll H4 Bezüge.


    Wenn aber nun das Angerechnete "Einkommen" als Unterhalt gezahlt wird (-170), ändern sich die Bezüge auch nicht.
    Ausser dass das JC voll einsteigen müsste. Wo ist da der Unterschied?? Vater Staat muss zahlen, ja ne is klar.......macht er auch so.
    Da wiederum würde wenigstens die Absicherung des hier lebenden Kindes etwas in Vordergrund gesetzt werden.


    Das ist nirgends vorgesehen die Handhabung.


    Für mich sieht es so aus als wenn das ein Freifahrtschein ist.