Vater klagt auf Umgang. Wer zahlt Gerichtskosten?

  • Im Mai hatten KV und ich Gerichtsverhandlung. Da ging es um den Umgang zu Großtöchterchen.
    Er ist vor Gericht gegangen und ich kann mich erinnern, während der Verhandlung ging es noch
    um die Prozeßkostenbeihilfe des Vaters.


    Wir sind bei Gericht mit einer Vereinbarung raus.



    Gestern bekam ich einen Brief von der Gerichtskasse. Gerichtskosten über 299€.


    Aber warum ich?? :hae:


    Er ist doch der Antragsteller?!


    Ich bekomme Hartz4 und bin gerade auf dem Weg in die Privatinsolvenz.....



    Was mach ich denn jetzt mit dem Brief? Ausser natürlich am Dienstag da sofort anrufen?!

  • Normalerweise zahlt bei Gericht der Verlierer alle Kosten. Letztlich liegt die Entscheidung über die Kostenaufteilung bei Gericht. Nicht der Kläger trägt prinzipiell die Kosten. Das ist ein Irrtum.


    Hier nun habt Ihr eine Vereinbarung/einen Vergleich geschlossen. Wenn im Vergleich nichts anderes vereinbart ist, zahlt jede Partei die eigenen Ausgaben (Anwalt etc.), die Verfahrenskosten werden geteilt.
    Bei Deiner finanziellen Situation hättest Du sicherlich Anspruch auf Verfahrensbeihilfe gehabt. Dazu hättest Du allerdings im Verfahren einen Antrag stellen müssen.
    Probieren, die Sache noch zuretten, solltest Du auf jeden Fall.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • :thanks: Volleybap



    Grr...das hätte man mir ja mal erklären können.


    Er geht vor Gericht und ich muss "mit"blechen.



    Ich hoffe, das ich das noch lösen kann, ansonsten muss ich wohl :amok::nawarte::devil:



    :dribbel

  • Das kannst Du in einem Rosenkrieg sogar zum System machen. Meine Ex hat mich wegen jedem Pipifax verklagt. Nehen wir als Beispiel: Umgang um eine halbe Stunde verschieben. Vorher keine Anfrage, sondern gleich Klage.
    Sie PKH, ich nicht. In der Gerichtsverhandlung Volleybap: Ist mir Wurscht wie Deckel, ob die Kids um 17 Uhr oder um 17.30 Uhr wiederkommen.
    Also mal Urteil, also mal "Vergleich". Da sie nicht leistungsfähig, hatte ich jedesmal die vollen Verfahrenskosten am Bein, am Anfang auch die Kosten für den dummerweise genommenen Anwalt. Gericht wollte es verständlicherweise nicht der Allgemeinheit aufdrücken.
    Mir sind bei diesen Veranstaltungen fast zwei Jahresgehälter draufgegangen. Bis das Gericht irgendwann ein Verfahren nicht mehr angenommen hat wegen "mutwilliger Klage" ...


    Das hatte sie mir irgendwann gesagt: Ich mach dich finanziell fertig ... Geschickt und oft genug geklagt, funktioniert das ...


    Erklären tut das keiner. Das Gericht darf keine Rechtsberatung geben. Einen Anwalt muss man in manchen Verfahren nicht haben. Und wenn: Der verdient an einem "richtigen" Klienten mehr als an einem mit PKH. Und an einem Vergleich mehr als an einem Urteil ... Da muss es schon ein besonders netter Anwalt sein... wenn er einen darauf aufmerksam macht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

    Einmal editiert, zuletzt von Volleybap ()

  • Das ist ja echt krass.....Deutschland und seine Rechtsprechung :ohnmacht:



    Ich hatte ja noch nichtmal einen Anwalt....GsD denk ich mir gerade so :pfeif
    Der wurde mir nämlich von der PKH- Tante "untersagt". Es wäre nicht zwingend
    notwendig, das ich auch einen Anwalt nehme. Ich soll es erstmal ohne versuchen.



    Aber mal davon ausgegangen, ich wäre schon drin in der Priv. Insolvenz....damit
    hätte "man" ja wirklich mein Verfahren sprengen können :wand


    Find ich schon krass!

  • Hier ist die Frage offen, warum denn der KV erst auf Umgang klagen musste. Wenn eine Mutter dem KV ohne einen wichtigen Grund (Gefährdung des Kindeswohls) den Umgang verweigert, dann finde ich es nur gerecht, dass die KM mit zur Kasse gebeten wird. Ich finde sogar, dass der Elternteil, der den Umgang verweigert, die Kosten ganz tragen sollte. Ein Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind und genauso hat ein Kind das Recht auf Umgang mit dem Vater. Wenn ein Kind den Vater sehen will, die Mutter es aber verweigert, dann dient das bestimmt nicht zum Wohle des Kindes, sondern es herrscht ein Rosenkrieg zwischen den Eltern, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Hauptsache man kann den anderen Elternteil fertig machen ohne Rücksicht auf die Kinder, die Mutter und Vater brauchen. Traurig, traurig und zum :kotz

  • Hier ist die Frage offen, warum denn der KV erst auf Umgang klagen musste. Wenn eine Mutter dem KV ohne einen wichtigen Grund (Gefährdung des Kindeswohls) den Umgang verweigert, dann finde ich es nur gerecht, dass die KM mit zur Kasse gebeten wird. Ich finde sogar, dass der Elternteil, der den Umgang verweigert, die Kosten ganz tragen sollte. Ein Vater hat ein Recht auf Umgang mit seinem Kind und genauso hat ein Kind das Recht auf Umgang mit dem Vater. Wenn ein Kind den Vater sehen will, die Mutter es aber verweigert, dann dient das bestimmt nicht zum Wohle des Kindes, sondern es herrscht ein Rosenkrieg zwischen den Eltern, der auf dem Rücken der Kinder ausgetragen wird. Hauptsache man kann den anderen Elternteil fertig machen ohne Rücksicht auf die Kinder, die Mutter und Vater brauchen. Traurig, traurig und zum :kotz




    ....und was hat das mit meiner Frage zu tun? :hae:

  • und was hat das mit meiner Frage zu tun? :hae:


    Ich denke mal damit ist gemeint, dass wenn Du quasi ursächlich dafür ""verantwortlich"" wärst,
    dass Ex erst durch Dich Klage einreichen musste, es sehr wohl okay ist wenn auch Du
    dann die Kosten trägst :rolleyes::rolleyes:


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*


  • Ich denke mal damit ist gemeint, dass wenn Du quasi ursächlich dafür ""verantwortlich"" wärst,
    dass Ex erst durch Dich Klage einreichen musste, es sehr wohl okay ist wenn auch Du
    dann die Kosten trägst :rolleyes: :rolleyes:


    Danke, genau so war es gemeint! Ich höre mir auch immer gerne 2 Seiten an! Das ist hier ja leider nicht möglich...

  • Der wurde mir nämlich von der PKH- Tante "untersagt". Es wäre nicht zwingend
    notwendig, das ich auch einen Anwalt nehme. Ich soll es erstmal ohne versuchen.


    PKH-Tante? Du hast PKH für dieses Verfahren gestellt? Und genehmigt bekommen? Dann können die Gerichtskosten eigentlich nicht bei Dir landen. (Oder aber Ihr habt da einen ganz blöden Vergleich gemacht ... Das wäre ja heftig ...)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke, genau so war es gemeint! Ich höre mir auch immer gerne 2 Seiten an! Das ist hier ja leider nicht möglich...



    Wenn du meine alten Beiträge liest, dann schon :rolleyes2:



    Volleybap: Nein, ich wollte einen Beratungshilfeschein um mich beim Anwalt beraten zu lassen, den
    lehnte die gute Frau allerdings ab, weil sie meinte es sei kein Anwalt nötig, da Töchterchen ja einen
    Verfahrensbeistand bekommt.


    War ja im Grunde auch ok ;)

  • Mist.


    Aber 299,-Euronen könnten die vollen Verfahrenskosten bei Dir sein. Auch das solltest Du nachfragen ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn du meine alten Beiträge liest, dann schon :rolleyes2:


    Volleybap: Nein, ich wollte einen Beratungshilfeschein um mich beim Anwalt beraten zu lassen, den
    lehnte die gute Frau allerdings ab, weil sie meinte es sei kein Anwalt nötig, da Töchterchen ja einen
    Verfahrensbeistand bekommt.


    War ja im Grunde auch ok ;)


    Wenn du meine alten Beiträge liest, dann schon :rolleyes2:

    Sorry, ich bin neu hier! Werde mich bei Gelegenheit mal durch deine älteren Beiträge lesen!