Testament wegen Aufenthaltsbestimmung..etwas schwierig!

  • :wink hallo


    vieleicht könntet ihr mir zu meinem thema was sagen? ich würde gern ein testament machen (richtig beim notar) um lenjas aufenthaltsort nach meinem tode festzulegen. ich habe nämlich von anderer stelle gehört, das lenja im falle ´das mir was zustösst zum KV kommt( was absolut fatal wäre!!!!), und nicht (so wie ich es aber möchte) bei meiner mutter bleiben könnte, die hier mit im haus lebt, ein stockwerk tiefer, und die lenja seit der geburt an kennt!
    also kurzum KV wäre wirklich das schlimmste was passieren könnte ( muss ich hier näher auf ihn eingehen?)!!!


    alles soweit leicht verständlich denke ich, ABER das ganze hat noch einen haken! und zwar bin ich NOCH verheiratet (er ist nicht lenjas leiblicher vater) und mein hoffentlich bald ex mann steht bis zum zeitpunkt unserer scheidung als lenjas vater in der geburtsurkunde.
    mit dem tag der scheidung wird das geändert denn lenjas richtiger vater hatte schon vor langem die vaterschaftsanerkennung unterschrieben (welcher mein NOCH-mann beim standesamt zustimmen musste und dies auch tat).


    aber..ihr wisst sicher wo ich das problem vermute... da mein bald ex mann als lenjas vater in der geb.urkunde steht gillt lenja doch als ehelich. würde sie somit zu meinem noch mann kommen falls mir vor der scheidung was zustösst? eben dieses wäre genauso fatal als aufenthaltsort beim leiblichen KV!!!!! einzig u.allein meine mutter soll die kleine grossziehen und sorgeberechtigt sei in diesem falle! KV interessiert sich einen dreck für die kleine (lange und sehr unschöne geschichte seinerseits) und mein noch mann hat mit der kleinen ja schinmal GAR NIX zu tun. der kennt sie nicht und wir sind im heftigen rechtsstreit wegen der scheidung.


    klar, nach der scheidung ist das alles sicher nicht so das problem mit dem testament ( hoffe ich), aber ich möchte jetzt eines ertstellen! was ist denn sonst, wenn mir nächste woche was zustossen würde?
    wisst ihr rat? kann ich das jetzt festlegen, obwohl ich noch verheiratet bin?

  • Hallo Fin,


    falls Dir wirklich etwas zustösst, was wir ja nicht hoffen wollen, dann entscheidet derjenige über den Aufenthalt Deiner Tochter, der ebenfalls über das Sorgerecht des Kindes verfügt und das wäre dann ja der leibliche Vater, wenn die etwas komplizierten Formalitäten geklärt sind.


    Nach meinen Informationen kann das Sorgerecht aber auch auf die Grossmutter des Kindes übertragen werden und dann könnte sie entscheiden. Ich denke jedoch, dass dafür das Einverständnis des leiblichen Vaters erforderlich wäre. Wenn er dann ohnehin kein Interesse am Kind hat, wird das wahrscheinlich auch automatisch so kommen, weil Deine Mutter ja die letzte verbliebene Person ist, die sich um das Kind kümmern würde.


    Liebe Grüsse


    Klaus

  • Danke Euch beiden. Ja, ist wohl wirklich zu "rechtlich". Ich werd mal einen Notar fragen.Aber trotzdem vielen Dank :wink

  • Hallo Fin,


    das was Du meinst, ist ein sogenanntes Sorgerechtstestament.


    Eltern können für den Fall ihres Ablebens bestimmen, wo die Kinder künftig wohnen und wer das Sorgerecht (Vormundschaft) ausüben wird. Diese Wünsche sind dann vom Familiengericht zu beachten und können nicht einfach übergangen werden.


    Ich nehme mal an, dass Du das alleinige Sorgerecht für Dein Kind hast. Auf jeden Fall ist es so, dass das Gericht üblicherweise nach dem Tod des sorgeberechtigten Elternteils prüft, ob der anderer Elternteil das Sorgerecht bekommen kann (was eigentlich so gedacht ist). Wenn dann ein Sorgerechtstestament vorliegt werden die Interessen (Vater und Mutter) abgewogen. Wenn das Kind dann in der von der Mutter berücksichtigten Person eine wichtige Bezugsperson hat, wären das recht harte Argumente.


    Gruß


    Grinsekatze :brille

  • Hallo Fin,
    Ich würde mich auch mal beim JA erkundigen.
    Stand vor ca 11 Jahren auch vor dem Problem- Der einzige Unterschied ist der, das ich nie verheiratet war.
    Damals wurde mir vom JA gesagt, das der testamentarische Wunsch der Mutter zwar nicht zwingend berücksichtigt würde.Falls aber ein solches Sorgerechtstestament der Mutter vorhanden sei,diesem aber in den meisten Fällen entsprochen würde.
    Kann aber sein, das sich das in den letzten Jahren geändert hat.
    Lg Doris

    Oh Herr schenk mir die Kraft Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann; den Mut Dinge zu ändern, die ich ändern kann-und zeig mir einen Weg, die Leichen all derer verschwinden zu lassen, die ich heute umbringen musste weil sie mich nervten.

  • Habe mich mal auch durch die alten Sorgerechtsfragen gelesen, und trotzdem noch `ne Frage:
    Wie ist das mit Patenonkel/tante ? Sind die automatisch etwas näher dran, falls es mal um das Sorgerecht gehen sollte, oder reihen die sich in die übliche Reihe erst KV...usw. mit ein ?
    Eigentlich bestimmt man Paten doch auch deshalb u.a., oder ?
    ( Die Paten gehören nicht mit zur Familie, sind also sozusagen "Fremde" , Kind kennt sie natürlich.... na ihr wißt schon, was ich meine ...)

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • Auch wenn die Frage schon älter ist:


    Nein, Paten sind nicht "näher dran". Sie werden auch nicht dafür ausgesucht, sich um die Kinder zu kümmern, wenn den Eltern etwas passiert. Ihre einzige Aufgabe ist es, sich um die religiöse Erziehung zu kümmern.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • So denke ich auch! Paten sollen die Erziehung mitbegleiten. Zumindest waren das immer die Worte vom Pfarrer!
    Allerdings, wenn man keine Familie hat-also keine Eltern, mit dem KV keinen Konrakt, ebenso zur Familie dann blieben ja für das Kind nur noch Pflegfamilie/Heim oder die Paten!
    Denke mal das es sicherlich so gehandhabt wird: erst Familie,dann Paten kommt dann nix: Heim/Pflegefamilie!!!! :idee


    Also ich werde sowas auch noch in Angriff nehmen! Meine Eltern sollen im Fall des Falles Milans Vormund sein! Mein Sohn hat keinerlei Bezug zum Vater! Er käme also zu fremden Personen (er lebt bei seinen Eltern) und seine Mama (ich! :Flowers) wäre nicht da! Furchtbar für ein Kind! :scared

  • Gut zu wissen.....


    Natürlich sucht man sie nicht dafür aus, aber es hätte ja sein können, dass es im Falle des Falles dadurch geregelt wäre als eine Möglichkeit.
    Denn zum KV......naja, Bier trinken bis zum umfallen, Videospiele spielen, einziger Gesprächsstoff Fußball und sonst bei anderen untergestellt werden- das ginge dann auch woanders......

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • das ist natürlich eine sache, wo ich natürlich auch mich frage wie sieht das dann aus.


    denn mein vater hat vor kurzem erst einen bericht durch zufall gesehen, wo es darum geht, wo geht das kind hin fall der mutter etwas passiert.


    normalerweise geht das kind zum vater ABER da soll wohl jetzt etwas neues im umlauf sein, wo es geregelt wird, das das kind einer alleinerziehende durchaus zu den eltern der mutter gehen kann, das müsste aber schriftlich hinterlassen werden.


    da ich morgen ein gespräch beim jugendamt habe, werde ich den mal ganz nett fragen, wie da die sachlage aussieht und wenn ich zurück bin, dann werde ich euch davon berichten.