@ Was muss ich mir von Ex noch alles gefallen lassen?

  • So, jetzt ist es soweit.
    Mein Ex hat mir angekündigt, dass er mich auf Herausgabe der von ihm gewünschten Sachen verklagen wird.


    Wir hatten nie einen richtigen gemeinsamen Hausstand. Er ist damals zu mir in die komplett ausgestattete Wohnung gezogen. Alle Möbel und Haushaltsgeräte sind und waren von mir.


    Bei den laut Ex noch zu trennenden gemeinsamen Sachen handelt es sich um ein paar Gefrierdosen, um die Mikrowelle (Nachfolger von meiner, die vor einigen Jahren kaputt ging), Staubsauger (mein alter hat nach ca 15 Jahren den Geist aufgegeben), 2 Garnituren Bettwäsche (Ersatz für meine verschlissene Bettwäsche), Handtücher (Ersatz für verschlissene Handtücher, die von mir waren) ein paar Geschirrhandtücher etc.


    Den gemeinsamen PC hat er Wochen nach seinem Auszug damals samt Drucker ohne mein Wissen und ohne meine Zustimmung aus der Wohnung entfernt, ebenso einige meiner Möbel. Er gibt mir nicht einmal meine Daten, die auf dem PC sind (Bewerbungen, Bilder etc).
    Das Kinderbett hat er damals auch mitgenommen, so dass unser Kind übergangsweise bei mir im Bett schlafen musste bis ich ein neues kaufen konnte.
    Er war auch nach mehrmaligen Aufforderungen meines Anwalts nicht bereit das Bett wieder rauszugeben und hat es immer noch, obwohl das Kind bei mir lebt.


    Außerdem verlangt er wieder einen Teil meiner Möbel.


    Es handelt sich durchweg um Sachen, die zwischen 10 und 15 Jahre alt sind.
    Welche Aussichten auf Erfolg hat die Klage?
    Wird so eine Klage überhaupt zugelassen, oder wird sie wegen Geringfügigkeit abgelehnt?


    Hat jemand mit solchen Schikanen Erfahrung?

  • Freigeschaltet.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • die klage von deinem ex wird vorhersehbar nicht viel bringen, wenn deine angaben stimmen, hausrat der älter als 10 jahre ist wird mit dem wert 0 euro taxiert, wenn du dies alles entsprechend belegen kannst, dann hast du nicht viel zu befürchten.

    Zitat

    Bei den laut Ex noch zu trennenden gemeinsamen Sachen handelt es sich um ein paar Gefrierdosen, um die Mikrowelle (Nachfolger von meiner, die vor einigen Jahren kaputt ging), Staubsauger (mein alter hat nach ca 15 Jahren den Geist aufgegeben), 2 Garnituren Bettwäsche (Ersatz für meine verschlissene Bettwäsche), Handtücher (Ersatz für verschlissene Handtücher, die von mir waren) ein paar Geschirrhandtücher etc.


    ich würde behaupten, dass es bei diesen genannten sachen um einen streitwert i.H.v ca. 300 euro, wenn es hoch kommt 500 euro geht - in meinen augen steht das in keinem verhältnis zu den zu erwartenden kosten die so ein rechtsstreit mit sich bringt, vielleicht solltes du dies deinem ex mal erklären...

  • :wink


    Also ich bin echt streitbar und beschäftige z.Z. drei Anwälte für Grundverschiedene Sachen.



    AAAAAAABER: bei den von dir genannten Dingen hört es sich für mich an, als ob ein Streiten nicht lohnt. Bettwäsche, Handtücher usw hätt ich ihm schon nach der ersten Anfrage persönlich ins Haus geliefert.



    Und für Staubsauger, Mikrowelle und was war da noch? hat er vielleicht die Rechnungen.....



    Mir wäre der Wert zu gering um meine Nerven zu belassten.


    :troest Nicht ärgern, macht nur Falten


    Liebe Grüße
    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!