Mein Ex wird wieder Papa, ändert sich etwas für meine Tochter?

  • Ich erfahren, dass mein Ex wieder Papa wird. Eigentlich ist es mir egal, nur frage ich mich ob es Auswirkungen auf meine Tochter hat.
    Er hat bis jetzt 100 € Unterhalt bezahlt da er Mindestbetrag für sich ausgerechnet hat. Er wohnt seit Anfang des Jahres bei seiner Freundin und auch die Fahrgemeinschaft hat er nicht angegeben, damit er nicht mehr zahlen muss. Ich habe das so hingenommen damit einfach Frieden ist und mein Kind nicht darunter leidet. Jetzt kommt das Kind, wird sich da was ändern? Die beiden wollen dann auch nächstes Jahr ofiziell zusammenziehen.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zelda74 ()

  • Guten Morgen erst mal


    Ich erfahren, dass mein Ex wieder Papa wird. Eigentlich ist es mir egal, nur frage ich mich ob es Auswirkungen auf meine Tochter hat.
    Er hat bis jetzt 100 € Unterhalt bezahlt da er Mindestbetrag für sich ausgerechnet hat. Er wohnt seit Anfang des Jahres bei seiner Freundin und auch die Fahrgemeinschaft hat er nicht angegeben, damit er nicht mehr zahlen muss. Ich habe das so hingenommen damit einfach Frieden ist und mein Kind nicht darunter leidet. Jetzt kommt das Kind, wird sich da was ändern? Die beiden wollen dann auch nächstes Jahr ofiziell zusammenziehen.


    Sorry, aber aus der Glaskugel können alle nicht lesen. Dazu fehlen viel zu viele Angaben.


    1.) Welchens Einkommen hat denn der Vater?


    2.) Wie alt ist Euer Kind?


    3.) Besteht über diese 100 € ein Titel?


    4.) Beziehst Du über den Restbetrag Unterhaltsvorschuss?


    5.) Läuft bei Dir etwas über einen Anwalt oder die Beistandschaft des Jugendamtes?


    6.) Bist du von sontigen sozialen Leistungen. wie z.B: (ergänzendes) ALG II abhängig.?


    Soviel Fragen schon mal vorab.


    Tatsache ist, dass dann sein Nettoeinkommen auf beide Kinder aufgeteilt wird, und er nicht einfach den Unterhalt für das ältere Kind einstellen darf, weil nun ein anderes Kind nachkommt.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()


  • 1. Das weiß ich nicht genau, hat eine Stelle als Maschinenbautechniker.
    2. 7 Jahre
    3. Ja ein Schreiben vom Jugendamt.
    4. Ja 80 Euro.
    5. Beistandschaft.
    6. Nein ich arbeite in Vollzeit und bezahle auch die Betreuungskosten von 195 €

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.


  • 1. Das weiß ich nicht genau, hat eine Stelle als Maschinenbautechniker.


    Maschinenbautechnicker klingt auf jeden Fall schon mal nach höherem Netto, würde ich aus dem Bauch raus sagen


    2. 7 Jahre


    Mindestunterhalt wäre 272,00 €, sofern er entsprechend leistungsfähig ist.


    3. Ja ein Schreiben vom Jugendamt.


    Wann war dieses Schreiben? wurde in letzter Zeit sein Einkommen nicht nachgeprüft?


    4. Ja 80 Euro.


    Ok. Gesetzlich vorgegeben


    5. Beistandschaft.


    Meines Erachstens sollte der Beistand mal wieder eine Einkommensauskunft anfordern.


    6. Nein ich arbeite in Vollzeit und bezahle auch die Betreuungskosten von 195 €


    Na klar, wenn er schon laut Jugendamt nur 100 € bezahlen kann, wie sollte er sich dann an den Betreunungskosten beteiligen?


    Aber das Ganze gehört einfach mal überprüft. Mach dem Jugendamt und dem Beistand beim Jugendamt Druck. Du handelst im Namen Deines Kindes und er muss schon seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit belegen.


    Viel Glück dazu.


    lg


    Camper

  • Hi Zelda,


    ich schätze, du fragst nach den finanziellen Auswirkungen...


    Dazu kann ich dir nichts sagen.


    Bei uns ist es so, dass mein Exgatte sich um seine Stiefkinder mehr kümmert als um seine eigenen, was ja alleine schon daran liegt, dass er sie täglich sieht...

  • Aber das Ganze gehört einfach mal überprüft. Mach dem Jugendamt und dem Beistand beim Jugendamt Druck. Du handelst im Namen Deines Kindes und er muss schon seine eingeschränkte Leistungsfähigkeit belegen.


    Sein Einkommen hat sich nicht geändert soweit ich weiß. Obwohl er bei seiner Freundin wohnt, ist er in der alten Wohnung gemeldet (in der wohnt jetzt seine Schwester die wahrscheinlich auch Miete zahlt aber das wird er mir nciht sagen). Wenn ich das jetzt angehe, wird sicher Stress geben und ich will einfach nur Ruhe und Frieden für mein Kind. Ich wollte wissen wie es aussieht wenn er wieder Vater wird. Danke.

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Sein Einkommen hat sich nicht geändert soweit ich weiß. Obwohl er bei seiner Freundin wohnt, ist er in der alten Wohnung gemeldet (in der wohnt jetzt seine Schwester die wahrscheinlich auch Miete zahlt aber das wird er mir nciht sagen). Wenn ich das jetzt angehe, wird sicher Stress geben und ich will einfach nur Ruhe und Frieden für mein Kind. Ich wollte wissen wie es aussieht wenn er wieder Vater wird. Danke.


    Ja aber wenn Du gar nicht weißt, wie hoch sein Einkommen ist, dann kannst Du Dir doch nicht sicher sein, ob es nicht reichen würde.


    Was die Wohung betrifft, nun solange es zwei getrennte Wohnadressen sind, kann man seinen notwendigen Selbstbehalt auch nicht senken.


    Wenn das Kind da ist, wird er vermutlich den Unterhalt auf 50 € senken, wenn Du Dir das gefallen läßt.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Er zahlt jetzt bereits erheblich weniger, als eigentlich Mindestunterhalt wäre. Wenn das vom JA berechnet wurde, dann ist er nicht leistungsfähig. Bei einem zweiten Kind bedeutet dies, dass diese 100 Euro aufgeteilt werden würden. Zwar nicht hälftig (ab sechs Jahre stehen einem Kind mehr zu als bis sechs Jahre), Du würdest vielleicht ca. 60 Euronen fürs Kind bekommen ...


    Letztlich müsste die Beistandschaft neu berechnen. Tariflich bekommt ein Maschinenbautechniker allerdings genug, um vollen Unterhalt leisten zu können. Da müsste wohl genau geguckt werden ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    ich denke auch, daß er zu wenig KU, laut der DT zahlt.


    Allerdings sind auch Techniker in Zeitarbeitsfirmen beschäftigt, und diese verdienen erheblich weniger.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Allerdings sind auch Techniker in Zeitarbeitsfirmen beschäftigt, und diese verdienen erheblich weniger.


    Deswegen habe ich ja auch geschrieben: "so aus dem Bauch raus", und die Anforderung von Einkommensnachweisen angeregt.


    Aber hier will die KM Ärger vermeiden und zieht sich zurück. Ich finde das schade.


    lg


    Camper

  • Ich habe das so hingenommen damit einfach Frieden ist und mein Kind nicht darunter leidet. Jetzt kommt das Kind, wird sich da was ändern?


    1. Du hast es hingenommen damit Frieden ist? Also wenn ich AE bin und die Kohle brauche, dann gibts kein Friede, Freude, Eierkuchen. Du machst es dem KV zu leicht.
    2. Du hast es hingenommen damit dein Kind nicht drunter leidet? Dein Kind leidet aber bereits jetzt darunter, denn den Anspruch auf KU hast nicht du, sondern das Kind.
    3. Ja, da wird sich was ändern, weil ja auch diesem Kind dann ein Stück des Kuchens zusteht.
    Ich würde es dem KV nicht so leicht machen. Die Beistandschaft sollte neu berechnen. :wink

  • Wir sind noch nicht geschieden, überlege gerade ob ich die Scheidung einreiche. Ist das egal wer die Scheidung einreicht? Wir das sowieso nicht alles neu berechnet?

    Es ist besser, ein einziges kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

  • Ihr seid noch nicht geschieden? Dann ist das kompliziert. Dann steht auch noch Trennungsunterhalt an. Und das Gericht wird fragen, wie der Kindesunterhalt geregelt ist und sich das zeigen lassen.
    Wer die Scheidung einreicht, ist fast egal. Derjenige muss die Anwaltskosten tragen. Der andere kann bezüglich der Anwaltskosten der Scheidung beitreten und ohne Anwalt durchkommen (ohne Anwaltskosten). Dafür muss er aber allen Vorschlägen (Deines) Anwalts beitreten, er hat kein Antragsrecht ...


    Infos findest Du mit der Suchfunktion hier ...

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Ich lese heraus, dass er mit seiner neuen Partnerin zusammen lebt auch wenn sie erst nächstes Jahr offiziell zusammen ziehen (vllt will er sich auch so drum drücken mehr zu zahlen).
    Kenne das von meinem Herrn Ex. Der hat im Endeffekt sogar noch gemeint weil er mit seiner jetzt Frau zusammen lebt, dass er dadurch weniger zahlen muss, weil er ja für sich 950 € selbstbehalt habe (o- ton seinerseits). Beistandschaft hat dann sein Einkommen angeschaut und alles mit einbezogen, doch als sie ihm sagten der selbstbehalt für ihn wird runtergestuft war er nicht begeistert, aber er zahlt.
    Habe dass über die Beistandschaft gemacht und empfehle es wirklich habe auch den Unterhaltstitel hier...
    Nur so wurde es mir gesagt, muss mein Ex für Prinzessin zahlen, auch wenn er mit seiner frau noch eins bekommen sollte, denn mit diesem lebt er ja dann zusammen und beide sind dann gemeinsam für den Unterhalt des kindes verantwortlich und wenn sie zusammen leben gibt er ja eh was bei....
    das wurde mir zumindest gesagt

    Was ist Liebe? Kann man sich sicher sein, dass man liebt? © Mama2010