Nicht etwas besonderes ist zu beachten, sondern in der Regel alles.
Ist das denn schon die Berechnung für den Barunterhalt ab dem 18. Geburtstag oder die Berechnung bis zum 18. Geburtstag? Mutmasslich ist deine Tochter auch angeschrieben worden? Oder sollst Du sie in Kenntnis setzen?
Es ist die Berechnung ab dem 18. Geburtstag. Ich habe mit meiner Tochter darüber unterhalten und sie wollte, dass ich das Jugendamt kontaktiere.
Sie ist damit überfordert und wirkt total gestresst obwohl wir wirklich guten Kontakt haben.
Ich stelle gerade die Unterlagen zusammen. Mich wundert es manchmal was man so alles eingeben sollte (Miete) aber Strom schon nicht mehr?
Es gibt doch noch andere Ausgaben (Lebensversicherung und andere Versicherungen) die viel Geld kosten aber man kann es nicht eingeben?
Eine Frage noch, wenn ihr Vater das Geld an sie überweist, kann ich uns manches nicht mehr möglich machen (Urlaub, Klassenfahrten ...)
Wie regelt man das denn, wenn das Kind es dann erwartet? Jetzt kommt Führerschein dazu, davor war die Zahnspange und nächstes Jahr Studienreise. Es ist immer etwas.