Hallo,
ich schreibe hier heute für einen guten Freund, er hat mit seiner Ex zwei Kinder (1 Jahr alt), die Ex hat in die Beziehung noch eine Tochter mitgebracht,welche jetzt 2 Jahre alt geworden ist.
Die Mutter der Kinder verweigert dem Vater den Umgang mit seiner "Stieftocher", er hat nur Umgang mit seinen Zwillingen und dann auch nur sehr sporadisch, denn die Mutter findet immerwieder Ausreden,warum Termine nicht gehen würden (Geburtstage, Ausflüge, Kurzurlaub natürlich alles lange geplant). Der Bekannte durfte nach der Trennung mit seiner Stieftocher noch einmal auf den Spielplatz und anschließend durfte er Sie, unter angabe fadenscheiniger Gründe, niemehr sehen.Wenn die Zwillinge holt, ist die Tochter entweder garnicht da oder Sie wird "behütet"...Nun möchte er übers Jugendamt einen Antrag auf Umgang nach §1685 stellen, hat er gute Chancen??
ER und die Kindsmutter wohnten 16 Monate in einem gemeinsamen Haus, er kann nachweisen,das er mit der Kleinen im Krankenhaus udn bei Ärzten war, desweiteren kann er nachweisen, das er sich finanziell um das Kind gekümmert hat, weil der leibl.Vater keinen Unterhalt gezahlt hat und auch nicht fürs Kind da ist und es gibt ca. 10 Zeugen,welche sogar eidesstaatlich versichern würden, das er die Kleine auch gewickelt, Bett fertig gemacht und auch das Abendessen gegeben hat.
Was meint Ihr, was soll er unternehmen,damit er die Kleine wieder sieht??Er weiss, das Sie bei den letzen Malen immerwieder Papa Papa Papa gesagt hat ,und niemand drauf reagiert hat.
HAt er gute Chancen????Er hat sich nichts zu schulden kommen lassen..Die Mutter meint nur, das ist nicht dein Kind,daher hast DU keinerlei Rechte! Was Ihn halt stört ist, das er n der Beziehung Rechte und Pflichten hatte und nun soll er nicht mehr für das Kind da sein dürfen??War er nur die wollmilchlegende Milchkuh?