Meine Tochter hat Angst vor ihrem Vater und möchte nicht mal zum begleiteten Umgang gehen. Diesen hat sie schon zweimal abgebrochen, aber
der Vater klagt immer wieder auf Umgang.
Immer wieder wird mir gesagt, dass ich eine Wohlverhaltenspflicht habe, dass ich das Kind zum Umgang motivieren muß. Ja, das
versuche ich ja auch, aber sie weint, sie hat Alpträume. Was soll ich denn da noch machen?
Wie weit geht diese Pflicht?
Was passiert, wenn der Richter auch der Meinung ist, ich würde mich nicht richtig verhalten?
Diese Behauptung finde ich schon schlimm, denn keiner ist bei den Gesprächen zwischen meiner Tochter und mir dabei. Ich wäre auch froh, wenn
sie angstfrei hingehen könnte.