keine Auskunft über Aufenthalt, darf KV das???

  • Hallo liebe User,



    habe gerade mal wieder eine kleine Streitigkeit mit meinem Ex-Mann, und zwar geht es um das nächste Papa-Wochenende.


    Ich habe ihn gefragt was sie machen bzw wo meine Tochter sich aufhalten wird und darüber will er mir keine Auskunft geben, einzige Aussage war: "Wir sind zusammen unterwegs".


    Darf er mir die Auskunft wirklich verweigern???


    Danke i,m Vorraus für eure Antworten

  • Ja darf er.



    Ich weiß, dass es manchmal sehr schwer fällt dies zu akzeptieren. Aber Umgangszeit ist seine Zeit. Vielleicht könnt ihr vereinbaren, dass er dich mal anruft. Du wirst ruhiger werden mit der Zeit.


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Ich finde es nicht schlimm, dass du dies gern wissen möchtest. Aber es bleibt dabei..ein Recht darauf hast du nicht.


    Ich kenn das von mir kurz nach der Trennung....da wollte ich immer alles ganz genau wissen und er hat geblockt.


    Mittlerweile bin ich gelassener...die beiden haben eine schöne Zeit (könnte häufiger sein) und gut. Und er erzählt selbst, was sie gemacht haben oder ruft mal zwischendurch an.....


    LG Finchen

    Egal, wie tief man die Meßlatte für den menschlichen Verstand legt, es gibt jeden Tag mindestens einen, der aufrecht drunter durchgehen kann! :pfeif:tuedelue

  • Gernerell und Grundsätzlich finde ich es scheiße ob Mutter oder Vater, ein Kind großzuziehen. "Nach dem Motto ich sag dir nicht und du sagst mir nichts" was sind das den für Grundeinstellungen???
    Das ist doch nur Machtausspielerei!!!! Unreif und Menschlich Kleingeistig, ich komme hier mit meinen Werten und biologischen Grundsätzen an meine nachvollziehbaren Grenzen.


    Mal so allgemein für alle hier die sagen "das geht dich nichts an" so eine denke macht mich Fassungslos :kopf


  • Okay, na dann hoffe ich auch mal, das ich bald gelassener bin.

  • Die Antwort kennst du doch schon: Sie ist bei ihrem Papa...


    Naja, aber ich finds einfach "Kinderkacke". Sie fragt, weil sie es gern wissen möchte, viell. fragen ihre Eltern sie mal danach oder Freunde oder egal und sie kann sagen, ja, die machen dies oder das oder sie wissen es noch nicht etc., umgekehrt könnte er auch nachfragen na klar und bekäme dann eine erwachsene Antwort.


    Ich weiß, es ist schwierig, aber im Laufe der Zeit sollte es möglich sein, auch für ihn, auf ganz alltägliche Fragen normale Antworten zu geben und diese "Zickerein" zu lassen.

  • Nee,es is nich schlimm,daß Du wissen möchtest,wo Dein Kind ist...
    Ganz natürlich.


    Nur,Du weißt,wo Dein/Euer Kind ist.
    Es is beim Papa und hat Papazeit.


    Ich glaub Du bist noch in der Vertrauensfindungsphase ;)


    Ich kenn das nur zu gut.
    Kurz nach der Trennung,wollte ich auch immer wissen,was der Papa mit der Lütten macht,wo sie sind,mit wem sie zusammen sind.
    Auf der anderen Seite hab ich mir die Arroganz rausgenommen(sorry für das harte Wort,aber im Nachhinein gesehen passt es ganz gut...),daß ich ihm keine Rechenschaft schuldig bin.


    "Er hat ja nicht gefragt,wenn er fragen würde,würd ich es ihm sagen" war auch eine meiner begehrten Ausreden..heut denk ich darüber(und über mich) nur noch :kopf


    Du hast Deine Zeit mit eurem Kind und er seine.
    Was ihr, unabhängig voneinander, mit dem Kind unternehmt, bleibt jedem von euch selbst überlassen.


    Es kommt die Zeit,da wirst Du das lockerer sehen.


    Mach Dir nicht soviel Gedanken.
    Du merkst,ob es Eurem Zwerg gut geht oder nicht, und solange es ihr gutgeht is alles gut.


    Alles andere geht Dich nichts an.


    Versuch dem Papa etwas zu vertrauen ;)


    VG
    coca

  • Denke da so wie die anderen.Du musst an dir arbeiten und ihm vertrauen.Mich würde es auch stören wenn mich das meiner immer fragen würde.... schliesslich hat jeder seine Zeit.
    Klar fällt das schwer,aber dagegen kann man wirklich nichts tun und sollte man auch nicht.Das bringt wiederrum nur unruhe-auch für das Kind-rein :pfeif

  • Es ist sicherlich schwer zu einer Person mit der man nicht sonderlich klar kommt Vertrauen zu fassen,
    aber so schwer dir das auch fallen mag, dir wird auf dauer nichts anderes übrig bleiben.


    Ich würde auch am liebsten jeden Gang von meinem Sohn beobachten
    aber ich habe gelernt und akzeptiert das
    PAPA-ZEIT gleich PAPA-ZEIT ist
    und nicht PAPA-ZEIT-UND-MAMA-KONTROLLIERT


    er ist bestimmt ein guter Vater und wird eurem Kind nichts tun
    Versuch ihm zu vertrauen :daumen

  • So ganz stimmt das aber nun nicht was hier behauptet wird...


    Klar ist das Papazeit auch Papazeit ist und er darüber tatsächlich keine Angaben machen muss und für einen selbst ist es auch einfacher loszulassen ABER:


    Verlässt der Papa mit dem Kind das nähere Umfeld für mehr als nur einen Tagesbesuch hat er Mama sehr wohl Auskunft (von sich aus) darüber zu erteilen wohin er mit dem Kind fährt,


    ich war selbst einmal in der Situation das anwaltlich klären lassen zu müssen.....


    Mein EX hatte die Kinder für 7 Tage mit (auf einen Urlaubstrip zu einer anderen Frau die er aus dem Chat kannte und wo ich auch noch für die Kids zahlte) und er wollte mir ihre Adresse auch nicht geben.


    MUSS er aber sobald...s.o.


    Ich würde ihn also darum bitten das er von sich aus dir sagt wenn er vor hat woanders mit dem Kind zu übernachten....ansonsten würd ich nicht fragen....


    Klappt es aber zwischen beiden Eltern mit dem Austausch nicht und es gibt Machtspiele verstehe ich es vollkommen das du jedes Mal nachfragst ...


    Ich würde es nicht akzeptieren das KV die Kinder woandern nächtigen lässt zig Km weit weg ohne mein Wissen....


    Und bevor gefragt wird....trotz der dummen Situation zwischen EX und mir sage ich ihm in so einem Fall immer im Voraus das ich mit den Kids da und dahin möchte und dort vorhabe zu übernachten....

  • Verlässt der Papa mit dem Kind das nähere Umfeld für mehr als nur einen Tagesbesuch hat er Mama sehr wohl Auskunft (von sich aus) darüber zu erteilen wohin er mit dem Kind fährt,


    Kannst du dafür einen Gesetzestext oder ein allgemeingültiges Urteil als Beleg anführen? Bis dahin behaupte ich das Gegenteil. Ein Blick ins Gesetz erleichtert nämlich oftmals die Rechtsfindung.


    Ich würde es nicht akzeptieren das KV die Kinder woandern nächtigen lässt zig Km weit weg ohne mein Wissen....


    Was du akzeptieren kannst oder auch nicht steht nicht wirklich zur Debatte. Fakt ist nun mal, dass es Sache des BET ist, was er in seiner Zeit macht und unternimmt und wo er/sie sich mit den Kindern aufhält.

  • Beim gemeinsamen Sorgerecht habe ich das Recht zu wissen wo sich meine Kinder aufhalten und der Elternteil muss Auskunft darüber geben, so haben es sowohl mein Anwalt wie auch seine Anwältin bestätigt....warum sollten sie lügen?


    Ich brauch doch kein Gesetz suchen wenn 2 Anwälte (wovon einer zur Gegenpartei gehört) das Gleiche behaupten....


    Kannst Du mir ein Gesetz nennen wo das Gegenteil steht?

    Einmal editiert, zuletzt von Fragende ()

  • So nu hab ich es gefunden...und zwar ist das in der Abteilung Aufenthaltsbestimmungsrecht zu finden...wobei man beachten muss das hier das gemeinsame Sorgerecht Vorraussetzung ist !


    http://de.wikipedia.org/wiki/Aufenthaltsbestimmungsrecht


    m engen Zusammenhang mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht steht die
    Regelung des § 1687 BGB, der die Entscheidungsbefugnisse der Eltern bei
    dem Vorliegen von gemeinsamen Sorgerecht bei Trennung der Eltern bzw.
    gerichtlicher Verteilung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes an ein
    Elternteil regelt. Demnach darf der Aufenthaltsbestimmungsberechtigte,
    bei dem das Kind lebt, alle Angelegenheiten des täglichen Lebens alleine
    entscheiden. Das gemeinsame Sorgerecht findet nur noch Anwendung in
    Angelegenheiten, deren Regelungen für das Kind von erheblicher Bedeutung
    sind. Diese sind beispielsweise: Schulwechsel, Umschulung, Berufswahl,
    Wechsel des Kindes in ein Heim oder Internat, Taufe, schwere
    medizinische Eingriffe und Reisen kleiner Kinder in ihnen nicht
    vertraute Kulturkreise bei mehrstündigen Flügen. Als Angelegenheiten des
    täglichen Lebens dagegen gelten: Schulalltag, Anmeldung zu einem
    Nachhilfeunterricht oder Sportverein, Essensfragen, Fernsehkonsum,
    Kleidung, Umgang mit Freunden, Besuch von Sport- oder
    Kulturveranstaltungen, die gewöhnliche medizinische Versorgung,
    Taschengeld, Verwaltung üblicher Geldgeschenke durch Verwandte,
    Zustimmung nach § 110 BGB (Eigentumserwerb durch Verwendung von
    Taschengeld) und alle anderen häufig vorkommenden Situationen, die eine
    sorgerechtliche Entscheidung erfordern, deren Auswirkungen auf die
    Entwicklung des Kindes aber ohne Aufwand wieder abänderbar sind.
    Demgegenüber steht die Sorge für die Angelegenheiten der tatsächlichen
    Betreuung, die der Elternteil während der Zeiten alleine ausüben kann,
    in denen er Umgang mit dem Kind hat. Diese umfasst Entscheidungen über
    Ernährung, Bettzeiten, Arztbesuche bei akuten Erkrankungen, bei denen
    der andere Elternteil nicht erreicht werden kann, Besuche von und bei
    Freunden etc. während der Umgangszeiten. Damit ist grundsätzlich
    gewährleistet, dass die Eltern bei schwerwiegenden und irreparablen
    Entscheidungen gemeinsam zu entscheiden haben, bei den gewöhnlichen und
    wiederkehrenden Entscheidungen der Alltagssorgeberechtigte und für die
    alltäglichen Kleinigkeiten während der Umgangszeiten der
    umgangsberechtigte Elternteil ein Alleinentscheidungsrecht hat.


    In dem dick markierten ist zu lesen das alles was NAH istalleine entscheiden werden kann, allerdings dafür Sorge zu tragen ist das bei schwerwiegenden Entscheidungen jederzeit der Andere mitentscheiden kann und so hat mir das auch mein Anwalt erklärt.....da sich mein EX mit Kindern auf Norderney aufhielt, also ausserhalb des Nahbereiches indem ich jederzeit hätte mitbestimmen können, musste er mir Adresse und eine Handynummer nennen damit ich ihn und er mich jederzeit erreichen kann falls so ein Fall eintritt indem beide Sorgeberechtigten zustimmen müssen...

  • Wieso? Ich meine, welche Gründe gibts dafür?

    Hallo,


    in jedem Fall läuft die Trennung und die danach miteinander verknüpfte Zeit aufgrund der Kinder anders....zu dem damaligen Zeitpunkt war das einfach der Fall das ich meine Kinder nicht alleine mit Papa zu einer Frau fahren lassen wollte die noch nicht mal der Vater kennt.


    Würdest Du dein Kind von jeder x-beliebigen fremdem Person betreuen lassen die nie, auch nicht Kindsvater, jemand zuvor gesehen hat?


    In jeder Beziehung gibt es verschiedene Aspekte, heute würde mir reichen das er sagt: ich fahre mit den Kindern nach Mallorca und mir eine Hotelnummer gibt....


    Früher ging das eben nicht....


    Und da es hier nicht um mich geht möchte ich das auch nicht weiter vertiefen, fakt ist doch das die Kindsmutter anscheinend Gründe hat ihm nicht zu vertrauen....


    Um ganz sicher zu gehen kann sie natürlich beim JA nachfragen oder notfalls gerichtlich so eine Regelung festlegen lassen (oder es versuchen)...


    Mir haben 2 Anwälte Recht gegeben das er das machen muss....Ende!


    Ich habe ja auch geschrieben das er nicht JEDEN Aufenthaltsort mitteilen muss sondern lediglich die, die nicht in näherer Umgebung und mit Übernachtung (also nicht bei Oma und Opa oder so) verbunden sind....


    Ich gebe ja hier keine Rechtberatung sondern nur meine Erfahrung die ich mit Anwälten in meiner eigenen Angelegenheit gemacht habe wieder...