Auf Anwaltskosten sitzengeblieben - Unterhaltsklage

  • Guten Abend!


    Ich hoffe, hier kennt sich evtl. jemand aus der mir weiterhelfen kann. Mein Exmann wollte mich vor Gericht zur vollen Unterhaltszahlung für meinen Sohn verklagen. Ich bin Geringverdienerin in Vollzeit und habe 900 netto mit einem Kind. Unser Sohn lebt beim Vater, für ihn zahle ich nur 100 Euro mtl..


    Das Gericht hat die Klage vom Vater nun abgewiesen, auch die Beschwerde und auch das Oberlandesgericht wies sie ab mit dem Hinweis, um Wiederholungen zu vermeiden. Prozesskostenbeihilfe wurde mir nicht gewährt, da ja kein Prozess zustande kam. Aber meine Anwältin, die ich nehmen musste, möchte über 800 EUR Anwaltskosten.


    Bleibe ich jetzt auf den Anwaltskosten sitzen? Mein Exmann kann mich ja praktisch arm klagen, denn ohne Anwalt hätte ich das alles gar nicht gebacken bekommen.


    Könnte mir hier jemand sagen, wie ich mich verhalten muss? Ich zahle die Anwaltskosten jetzt in Raten ab, aber ich find es ungerecht. Denn ich hab doch eigentlich "gewonnen", da die Klage von ihm abgewiesen wurde. (?)


    Liebe Grüße Herzblume

  • Hallo
    Hast du dir vorher keinen Beratungshilfeschein vom amtsgericht geholt? Viele anwälte haben dieses schriftstück auch schon bei sich in der Kanzlei,daß heisst du musst nur einmalige 10 Euro zahlen und rest wird anderweitig abgerechnet.
    Lg

  • Nein. Wir sind davon ausgegangen, dass wir die Klage gewinnen, wenn es denn zu einer kommt. Vom Beratungsschein wusste ich nix. Ich bin sofort zum Anwalt, als ich Post vom Gegenanwalt hatte. Und dann hat sie mich vertreten.


    LG Herzblume

  • Hi herzblume,


    über die RA-Kammer kannst du eine Prüfung der Honorar-Kosten machen, und dir Infos holen.
    Dein RA hat dich, m.E., nicht auf die Möglichkeit von PKH hingewiesen.
    Das machen manche :rolleyes2:


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ganz ehrlich? Such dir einen neuen Anwalt. Deinem scheint es ja relativ egal zu sein von wem er das Geld bekommt , obwohl ?sie? genau weiß das du nicht soviel verdienst und sie deine momentane Lage kennt!Werbelink entfernt wegen Vertosses gegen die Forenregeln, Czeltik.


    Lieben Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Czeltik ()

  • ratenzahlung ist zuminest eine lösung erstmal durch mahnungen oder ähnliches die kosten nicht weiter zu steigen

    Wenn mich mein Kind später nach meiner "großen Liebe" fragt,
    dann möchte ich nicht in Fotoalben kramen,
    sondern durch den Raum zeigen und sagen: "Da sitzt sie."
    :wink

  • Daran liegt es wohl, weil du dir keinen Beatungsschein geholt hast. Bekommt man vom Amtsgericht aber auch Anwälte machen es oft, dass du nur Untelagen ausfüllen musst und sie den Antrag einreichen.


    Deine Anwältin hätte es dir doch eigentlich sagen müssen...naja, vielleicht hat sie so mehr verdient als anders. Denn so welche Fälle schmeißen nicht viel ab, wenn man Prozesskostenhilfe genehmigt bekommt.


    Eigentlich musst du nix zahlen..aber da du das nicht wusstest, bist du den normalen Weg gegangen.