Unterhalt bei ehelichen und unehelichen Kindern

  • Ich bins nochmal,


    nach noch einem nicht so schönen Gespräch mit dem KV ist jetzt wohl eindeutig das er "nur" der Erzeuger ist aber niemals der Vater des Kindes :nawarte:
    Das letzte was er sagte war: "sag mir bescheid wenn das Kind da ist und wo ich einen Test machen kann und dann zahl ich auch!"


    Er hat mich immer wieder gefragt warum ich denn vorab zum Jugendamt müßte. Ob ich denn bedürftig bin!! Wovor hat er solche Angst? Ich hab versucht Ihm zu erklären das ich mich einfach Informieren will, wie das alles weiterläuft und das ich halt verschiedene Dinge bei verschiedenen Ämtern beantragen kann. Ich versteh nicht warum er so dagegen ist?


    Nun stellt sich mir noch ne andere Frage. Wie werden denn seine Kinder angerechnet. Für die ist er ja auch unterhaltspflichtig. Die wohnen ja aber in einem Haushalt. Geht das auch nach der Düsseldorfer Tabelle? Ist das egal, ob die Kinder bei Ihm leben oder nicht?


    Vielleicht weiß ja jemand von euch darüber Bescheid, würd mich über Antworten freuen.


    LG Elke

  • Hallo,


    laut meinem Anwalt egal. Bei uns ist die Situation so, dass der Vater der Kinder nun ein weiteres Kind mit einer neuen Frau bekommt und diese wohl auch heiraten möchte. Bin mal gespannt wie das dann läuft, sicher kann er da auch was drücken, wenn sie daheim bleibt wegen dem Baby. Aber die Kinder seien wohl gleichberechtigt.

    Gruß von Lanie :-)



    „Eine Krone ist nur ein Hut, in den es hineinregnet.“ Friedrich der Große (1712 – 1786)

  • Erstmal ist er nur dem Kind unterhaltspflichtig und ich glaube da zählt einfach die Anzahl der Kinder - egal aus welcher Beziehung/Ehe.


    Wenn du allerdings ergänzende Leistungen zu deinem Einkommen / Elterngeld betragst - z.B. Hartz 4 - dann würde er vorher aufgefordert für dich Betreuungsunterhalt zu zahlen.

  • Ok, das alle Kinder gleich gezählt werden ist mir ja klar. Aber gilt diese Düsseldorfer Tabelle egal ob die Kinder in seinem Haushalt wohnen oder nicht?


    Also ergänzende Leistungen beantrage ich nicht. Erstmal reicht denke ich das Elterngeld und Kindergeld aus.

  • Falls seine Frau kein Einkommen hat zählen alle Kinder gleich, allerdings im Verhältnis zum Alter.


    Ist er ein Mangelfall, d.h. kommt er unter seinen Selbstbehalt wenn er für alle Kinder nach Tabelle zahlt, so wird das Geld was ihm nach Abzug des Selbstbehaltes noch bleibt, anteilig (nach den Werten der DDT ) auf die 3 Kinder aufgeteilt.


    Wenn seine Frau auch arbeitet, dann müssten eigentlich beide unterhaltspflichtig den gemeinsamen Kindern sein. Weiß aber nicht ob das auch so umgesetzt wird.

  • Falls seine Frau kein Einkommen hat zählen alle Kinder gleich, allerdings im Verhältnis zum Alter.


    Ist er ein Mangelfall, d.h. kommt er unter seinen Selbstbehalt wenn er für alle Kinder nach Tabelle zahlt, so wird das Geld was ihm nach Abzug des Selbstbehaltes noch bleibt, anteilig (nach den Werten der DDT ) auf die 3 Kinder aufgeteilt.


    Wenn seine Frau auch arbeitet, dann müssten eigentlich beide unterhaltspflichtig den gemeinsamen Kindern sein. Weiß aber nicht ob das auch so umgesetzt wird.


    soweit ich weiss, ist es unerheblich, ob seine Frau EK hat- klar ist sie (aber nur ihren eigenen) Kindern gegenüber unterhaltspflichtig- dies mindert aber nicht den Anspruch gegenüber dem Vater-
    Alle Kinder sind gemäss dem Alter entsprechend gleichberechtigt gemäss DDTabelle-
    Sollte er aufhören zu arbeiten, um z.B. seine Kinder zu betreuen, und seine Frau hat EK, dann kann (!) ihm ein fiktives EK angerechnet werden... hier gestaltet sich dann die KUBerechnung etwas anders.... aber, ist wohl auch eher der Ausnahmefall

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

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  • Luchsie


    echt?
    Ich dachte immer wenn Kind nur bei einem Elternteil lebt ist dieses für die Betreuung/Pflege zuständig und das andere für den Unterhalt/das mateirelle.


    D.h. dann in Folge ja, dass in Wahrheit doch beide für den Unterhalt zuständig sind.


    Was ist denn wenn Kind z.B. bei Oma lebt. Sind dann beide Elternteile Mutter u. Vater nach DDT unterhaltspflichtig?

  • D.h. dann in Folge ja, dass in Wahrheit doch beide für den Unterhalt zuständig sind.


    sind sie ja auch, oder lebt dein Kind nur vom Unterhalt des Vaters? ;) Es wird nur für den BetreuungsEt nicht in Euro umgerechnet.


    Und ja, in dem von dir beschriebenen Fall müßten beide Unterhaltspflichtig sein.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ich dachte immer wenn Kind nur bei einem Elternteil lebt ist dieses für die Betreuung/Pflege zuständig und das andere für den Unterhalt/das mateirelle


    auch das Kind, das man betreut/plfegt kostet Geld... man ist bis zum 18.LJ nicht barunterhaltspflichtig, aber das Geld wird fiktiv angerechnet-
    immerhin müssen ja auch diese Kinder essen

    Lieber Gruss


    Luchsie


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  • Ich dachte immer Mindestunterhalt nach DDT + Kindergeld deckt das Existenzminimum des Kindes ab.


    Dass ein Kind welches bei z.B. Oma lebt von beiden Eltern unterhaltsbrechtigt ist ist klar, aber können die sich dann den Unterhalt aus der Tabelle durch 2 teilen oder muss jeder die volle Summe zahlen, das wäre ja die korrekte Frage.