Was ist wenn der Vater nicht genannt werden will

  • Ich Danke euch erst mal.


    Mit meinem Mann hab ich gestern noch mal darüber gesprochen. Wir machen einen Termin beim Anwalt und wenn man die Sachlage erklärt, gibt es vielleicht eine Möglichkeit das ganze Verfahren zu beschleunigen.


    Ich hab wirklich das Gefühl das der Berg immer größer wird und ich noch ganz weit unten stehe. Und so entspannt kann ich das gar nicht sehen. Denn ich hab Angst das mir die Kosten über den Kopf wachsen. Ich muß schließlich auch noch eine Wohnung einrichten und möchte auf keinen Fall das mein Mann irgendwelche zusätzlichen Belastungen auf sich nehmen muß. Der hat mit der Sache am allerwenigsten zu tun und soll dann am meisten drunter leiden? Nee, ich will dem auch mein Leben lang noch in die Augen schauen können.


    LG

  • Den ersten Schritt hast du damit schon geschafft. :daumen


    Ich finde Deine Einstellung Deinem Mann geenüber übrigens sehr fair. :respekt
    Dass ihr Euch in der Sache einig seid wird zumindest den Scheidungsteil auch nochmal einfacher machen.


    Erzähl dann mal was der Anwalt gesagt hat, würde mich auch interessieren. :tuschel

  • Wenn Du von einem anderen schwanger bist, hat Dein Mann Recht auf eine Härtefallscheidung, dann müsst ihr das Trennungsjahr nicht einhalten, aber dafür wäre es natürlich auch notwendig, dass Du den Vater angibst.


    Hast Du schon einen Antrag bei der "Bundesstiftung Mutter und Kind" gestellt? Vielleicht hast Du ja Anspruch auf Unterstützung von denen und das könnte Dir ein wenig die Angst vor dem finanziellen Supergau geben.


    Ich habe auch noch eine blöde Frage, zu dem Ansinnen von dem Vater: Würde es reichen, dass ihm die TS Quittungen darüber ausstellt oder müsste er dann nicht, wenn es doch irgendwann mal zu einer Vaterschaftsfeststellung kommt, den ganzen Unterhalt auch noch einmal offiziell zahlen?

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Frostköddel
    Nein er muss erst ab dem Zeitpunkt zahlen,ab dem die Mutter es (in Vertretung des Kindes bzw. die Beistandschaft es) einfordert.


    @elke
    Was hat der Anwalt denn gesagt?

  • Hallo elke,


    hm...nu mag ich doch noch was dazu schreiben. Die meisten haben sich gegen den Deal ausgesprochen, warum auch immer.


    Auf jeden Fall möchte ich noch einen Aspekt nennen - in meinen Augen einen der Wichtigsten...


    Du nimmst den Kind mit dem Deal seine Wurzeln=seine Identität. Das ist schlimm, siehe die ganzen (Kriegs-)/(Halb-)Waisen, die einen Elternteil niemals kennengelernt haben.


    Der Deal hört sich wie eine Fortsetzung des Egotrips vom KV an.


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • @ Cola,


    seh ich genauso. Ein weiterer Versuch alles unter den Tisch zu kehren. Deswegen hab ich das Angebot auch abgelehnt. Und natürlich auch des Kindes wegen.


    War zwischenzeitlich bei einer Anwältin und sie hat gesgat, Sie "freut" sich darauf IHN kennenzulernen......... :D , falles er sich quer stellt.
    Ich bin gespannt was passiert....

  • Ich würde auf jeden Fall darauf bestehen, dass er in der Geburtsurkunde steht, immerhin mchte das Kind ja auch was davon haben, eine Information, irgendwas.


    Wenn er brav zahlt, "passiert" ihm ja nichts, niemand erfährt was, es gibt ja Datenschutzgesetzte. Nur bist so du abgesichert und das Kind auch.
    und falls er irgendwann mal einen Gesinnungswandel erfährt und doch kontakt möcht, kann er ihn nur als leiblicher vater durchsetzen

  • Lovrel:


    Direkt von Härtefallscheidung hat sie nicht gesprochen. Sie versucht das Trennungsjahr soweit wie möglich zu verschieben, aber das wir geschieden sind bevor das Kind zur Welt kommt ist sehr unwahrscheinlich. Ist aber nach Ihrer Meinung kein Problem, solange der KV die Vaterschaft anerkennt....ja wenn!?

  • Die Härtefallscheidung müsste Dein Noch-Mann bzw. dessen Anwalt beantragen. Vielleicht kannst Du ja mal mit ihm reden, ob es auch in seinem Sinne wäre.

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]