Was ist wenn der Vater nicht genannt werden will

  • Hallo zusammen, ich bins schon wieder.


    der Kindvater will nicht genannt werden und schlägt mir einen Deal vor, dass er zahlt aber anonym bleiben will. Na klasse, mir tut der Krümel jetzt schon leid......ein Vater der so gar nichts von Ihm wissen will!


    Meine Frage. Geht das überhaupt? Mach ich mich da Strafbar? Denn es geht ja um das Wohl des Kindes. Und was ist wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zahlen kann, dann bekomm ich ja kein geld mehr vom Jugendamt, oder?
    ich bin davon so gar nicht begeistert.


    was sagt ihr?

  • Der Vater ist nicht nur dem Kind unterhaltsverpflichtet, sondern auch Dir. Habt Ihr das mitberechnet bei Eurem Deal?


    Vor allem ist Euer Vorhaben unfair gegenüber dem Kind. Das braucht nicht nur Geld, sondern auch einen Vater.




    *edit* hat nachgelesen.


    Also seid Ihr doch zumindest schon mal bei konkreten Zukunftsplänen angekommen! Gut!


    Trotzdem:


    Er gehört nun mal rein in die Geburtsurkunde. Davon wird niemand was bemerken, wenn er seinen Pflichten nachkommt.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Kurze und knappe Antwort auf deine Frage: Davon halte ich nix.


    Als Gedankenspiel...
    wie will er denn heimlich 18 Jahre lang zahlen? - Schaut seine Frau die Kontoauszüge nicht an? :crazy


    Was ist mit dem Recht des Kindes seine Eltern zu kennen?


    Realität...
    ...er wird toben, schmollen, vermutlich behaupten, das Kind sei nicht von ihm und dann noch noch etwas zahlen, zumindest für das Kind.
    (Je nach Leistungsfähigkeit ist auch Betreuungsunterhalt für dich fällig... - und hab da bitte keinen falschen Stolz!)


    ...evtl. erst nachdem die Vaterschaft vor Gericht festgestellt wurde...

  • Na immerhin will er sich seiner Verpflichtung in irgendeiner Art stellen - da hat er wohl schon mehrere Gänge zurückgeschalten.


    Selbst wenn er immer zuverlässig und brav zahlt, wäre mir unwohl bei so einem Deal. Das Kind hat keinen Vater in der Urkunde, Du müsstest lügen, lügen, lügen. Letztendlich wäre das Kind z.B. beim Erbe seinen anderen Kindern benachteiligt - ein klassischer Bastard eben.

  • @ druide. Das ist jetzt nur eine Verständnisfrage:


    Wie steht's mit der so genannten Personenstandsfälschung?
    Wie steht's mit dem Erbe des Kindes?

  • Wir leben in einem freien Land. :brille


    Das Kind hat Vater und Mutter. Vater möchte nicht öffentlich genannt werden. Wenn die Öffentlichkeit sich nicht interessiert, geht auch niemanden an, wessen Vater das Kind hat. Die Mutter ist qua Entbindung definiert, zur Aussage über den Vater kann sie nicht gezwungen werden. Daß das Kind einen Vater haben muss, bleibt davon unberührt.


    Die gesetzliche Erbfolge fällt flach, logisch.


    Volker

  • Wie gesagt, ich fühl mich auch nicht wirklich wohl dabei. er hat es mir gerade erst vorgeschlagen und über die Höhe haben wir noch gar nicht gesprochen.


    ich frage mich nur: Was hat er dadurch für einen Vorteil, was bezweckt er mit der Sache? Geht es wirklich nur um sein Vermögen? Denn da steckt einiges hinter, wie ich vermute. Die Beraterin gestern hat ihm ja klipp und klar gesagt, dass dieses Kind mit seinen auf einer Stufe steht. Kommt er deswegen mit solchen Deals?


    Seiner Frau wird er es sagen müssen. Mal ehrlich, wir leben in einem kleinen Kuh-Dorf. Wenn rauskommt das ich schwanger bin und mich von meinem Mann getrennt habe, wird das halbe Dorf wissen von wem das Kind ist.

  • Liebe Elke,


    ich würde mich auf keinen Kuhhandel einlassen, denn ein solcher ist es in meinen Augen.
    Weißte, es ist ja nun mal so: Wer bestellt, bezahlt.


    Er verspricht dir Zahlungen, aber du kannst dir nicht sicher sein, dass du diese auch erhalten wirst.


    Ich wünsch dir und deinem Würmchen, dass die Entscheidungen, die getroffen werden müssen, zu eurem Wohl sind, nicht zum Wohl des Herrn Kindsvater.

  • Ich möchte dir auch dringend im Namen des Kindes raten, die Vaterschaft zu klären!


    Bislang habe ich nur zwei Fragen von dir beantwortet, jeder weitere Kommentar würde in eine rechtliche Grauzone führen und entspräche sowieso nicht meiner Grundeinstellung, daß ein Kind Recht auf beide Eltern hat.


    Da ich aber persönlich einen Fall kenne, der eine Aussage der KM "Vater unbekannt" legitimierte, habe ich dir obige Antworten gegeben.



    Volker

  • Lass Dich auf den Handel ein.
    Kann aber sein das Du dann vorbestraft bist wenn es zur Anzeige kommt.


    Es ist ganz klar § 169 Personenstandsfälschung durch Unterlassung.
    Hier macht ihr euch beide Strafbar. Anstiftung ist auch strafbar.
    Da ihr es schon besprochen habt ist es eigentlich schon ein Versuch. Es ist eine Verabredungshandlung.


    Selbst wenn er heimlich zahlt kannst Du nicht davon ausgehen das er das immer bezahlen kann. Er kann z.B. krank werden. Dann gibt es vielleicht UV nach UVG.
    Weiters hat Dein Kind Rechte und das nicht nur moralisch sondern gesetzlich festgelegte Rechte.

  • Ich würde mich da auch auf keinerlei Deal einlassen!


    Vor allem würde ich dem Mann auch erstmal aus dem Weg gehen. Er wir mit allen Mitteln versuchen die gröbsten Nachteile für ihn abzuwenden.
    Und er wird all seinen Zorn auf dir ausschütten. Das musst Du Dir nicht antun.


    Mitgegangen => Mitgehangen würde ich da sagen.


    google mal nach Betreuungsunterhalt und nach Kindsunterhalt/ Düsseldorfer Tabelle.
    Kinsunterhalt ist recht leicht aus der Düsseldorfer Tabelle abzulesen.


    Soweit ich weiß macht man sich auch strafbar, wenn man beahauptet den Vater nicht zu kennen.
    Du könntest dich höchstens weigern ihn zu nennen, nur darfst du dann nie ins ALG2 rutschen, denn die ziehen den Unterhaltsvorschuss von den Leistungen ab.

  • Hallo,
    nur mal so am Rande...wenn ich deine Geschichte richtig im Kopf habe, bist du ja noch verheiratet. Das heisst, wenn bis zur Geburt die Scheidung nicht durch ist ( das offizielle Trennungsjahr hat bei dir doch noch gar nicht begonnen) ist sowieso dein Ehemann der Vater des Kindes.
    Es muss dann erstmal die Ehelichkeit des Kindes per Gericht beseitigt werden und dann kommt erst der KV zum Zuge...Und solange er nicht offiziell der Vater ist ( per Anerkennung oder gerichtlicher Feststellung) , ist er auch gar nicht verpflichtet irgendwas zu zahlen....


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

  • stimmt, da hat Igainne Recht!


    Dein Mann wird offiziell der Vater des Kindes sein und Dir und Kind unterhaltspflichtig sein.
    D.h. Dein Mann muss die Vaterschaft anfechten.


    Du kannst den KV also an deinen Mann verweisen und musst Dir seine Ansichten nicht mehr anhören.


    Sprich mal dringend mit deinem Mann über die Sache und das was auf ihn zukommt.

  • Ja klasse. An wen wende ich mich denn als erstes. Jugendamt? Wegen der Vaterschaft oder Anwalt wegen der Scheidung? Und so´ne Scheidung kostet doch auch noch ne Menge Geld. oder etwa nicht?


    Verdammte Axt und da denkt man man hat die richtige Entscheigung getroffen.........

  • Die ersten 10 Monate nach Scheidung sind auch noch ehelich.


    Nein stimmt nicht..ist geändert worden....Wenn vor der Geburt des Kindes z.B. das Scheidungsverfahren anhängig ist, also Klage vom Gericht zugestellt wurde, dann besteht die Möglichkeit das leiblicher Vater anerkennt, Ehemann
    und Mutter der Anerkennung zustimmen und dann wird die Vaterschaft bei Rechtskraft der Scheidung wirksam...Nur ist die Scheidung nicht beim Gericht anhängig, geht es nicht ohne gerichtliche Feststellung der Nichtvaterschaft...da nützen Urkunden gar nichts...


    Elke sprich mit einem Anwalt, Jugendamt kann noch gar nichts machen...Im Moment hat das Kind einen offiziellen Vater, deinen Ehemann...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()

  • @elke


    Deine momentane Situation kommt dir sicher vor wie ein Berg aus unüberblickbarem Chaos.
    Hunderte von Schwierigkeiten kommen auf dich zu, von denen du gar nicht weißt wie du mit ihnen umgehen sollst.



    Atme erstmal ganz tief durch denn bis zur Geburt hast du noch einige Monate Zeit.
    Mach Dir eine Liste und überlege in Ruhe in welcher Reihenfolge du die Aufgaben angehen willst/solltest.


    Mein Vorschlag wäre zuerst mit deinem noch-Mann zu reden, denn die Scheidung und die rechtliche Vaterschaft betrifft ja momentan nur Euch beide.
    Fragen zur rechtlichen Lage und dem sinnvollsten Vorgehen können Euch sicher einige hier im Forum beantworten, die genau das schon durch haben.
    Den KV würde ich erstmal komplett rauslassen. Er denkt nur an sich und ist jetzt keine Hilfe um den kümmerst du dich später.