Bekomme meinen Sohn nicht zurück!

  • Heute kam der Beschluss mit der Begründung:



    Das Gericht folgt nicht der Empfehlung des Gutachters, sondern schließt sich vielmehr den Ausführungen des Verfahrenspflegers und den Vetretern des Cloppenburger Jugendamts an! :ohnmacht:


    Das ist doch nicht wahr? DIE BEIDEN kennen nur eine "Seite"!


    Letztere Beurteilung des Gutachters stößt auf Bedenken seitens des Gerichts, da der Bruder von dem Kleinen,als er beim Vater einen Test machte, "nur" 4 positive und 11 negative Gefühlsaussagen gab, als der Test bei der Mutter durchgeführt wurde bekam der Bruder von dem Kleinen mehr positive und weniger negative Gefühlsaussagen von ihm :ohnmacht:


    Naja, ist doch logisch. Sein Bruder bekommt beim Vater weniger positive Gefühlsaussagen,weil er nicht verstehen kann das er gerade bei Mama ist und er nicht???


    Zu berücksichtigen bei der Frage des Kindeswohls sind ferner die Lebensumstände und das Lebensumfeld:


    Der Vater lebt auf einem ländlichen Anwesen in einem Haus, während die Mutter "Nur" in einer 4 Zimmer-Wohnung lebt :ohnmacht:


    Da der Bruder Jan-Henrik an ADHS leidet ist es nicht abzusehen, das er in der Pupertät mehr Probleme haben wird und dadurch die Mutter von ihm mehr gefordert werden würde und der Kleine sich dann zurück gesetzt fühlen würde :ohnmacht:


    Das gibt es doch nicht? Bis die Jungs in der Pupertät sind, das dauert noch 10 Jahre :ohnmacht: Dann steht da noch drin das der Große medikamentös eingestellt ist :hä:hä ist er gar nicht!!! Er hat nur eine ganz leichte Form von ADHS und bekommt KEINE Medikamente!!! Er hat nie welche dafür bekommen..Wie kann die Richterin denn sowas schreiben???


    Der Kleine wurde am 26.10. bei Gericht angehört (davon wusste ich nichts) und hat dort ausgesagt das er beim Vater leben wollte, da der Weg zum Kiga kürzer wäre als der Weg von der Mutter zum Kiga! Das Gericht ist davon überzeugt das der Kleine mit seinen 5 Jahren auf diese rationelle Begründung nicht selbst gekommen sein kann.


    Aha, aber der Kleine wird nicht beeinflusst???


    Eine Abwägung dahingehend, ob gleichaltrige oder ältere Geschwister für ein kind von größerer Bedeutung sind, vermag das Gericht nicht zu erkennen :ohnmacht:


    Die haben ja die Geschwister NIE gemeinsam gesehen, wollten die auch gar nicht!



    Ach so, dann steht noch in der Begründung das ja beim KV die neue Lebenspartnerin lebt und ich lebe alleine (ohne einen Partner im Haushalt)!



    Das ist doch alles schon Diskriminierung oder seh ich das falsch??? :flenn:flenn:flenn

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Wegen der Beschwerde steht da:


    Die Beschwerdefrist beträgt 4 Wochen und ist einzureichen beim Amtsgericht Cloppenburg !!!



    Wieder dann nur bei dem Gericht und gar nicht beim OLG???? :ohnmacht: Geht das denn so? Muss das nicht eigentlich an ein weiteres Gericht gehen??

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  • naja mal ganz ehrlich, hast du denn eine andere gerichtliche entscheidung erwartet? das kind lebt doch nun schon seit zwei jahren oder länger bei seinem vater. das war doch abzusehen. es scheint auch bessere voraussetzungen - mehr platz, ländliche gegend, zweite bezugsperson - also familiärer - zu haben als du es bieten kannst. vielleicht lässt du dein kind jetzt einfach ziehen und hörst auf ihn unter druck zu setzen und konzentrierst dich viel ehr auf umgang und auf die anderen kinder die noch bei dir leben.

  • Ich konzentrier mich auf ALLE Kinder, damit das mal klar ist!!!


    Mehr Platz ist lächerlich, ich habe auch genug Platz! Und ich kann ja mal eben einen bei mir einziehen lassen, dann habe ich auch eine "Familiäre" Häuslichkeit! Wenn in deinen Augen ein alleinerziehender nicht Familiär ist?


    Ich werde da auf jedenfall gegenan gehen! Die ganze Gerichtsentscheidung und was da abläuft stinkt zum Himmel!


    Woher willst du eigentlich wissen was ich den Kindern bieten kann und was nicht? Bist genauso schlau wie die Leute dort in Cloppenburg!?



    Und ICH MUSS den Kleinen nicht unter Druck setzen, weil ich weiß was der Kleine möchte und weil er zur Zeit massivst vom KV beeinflusst wird!


    Heute hat er mir erzählt das KV ihm gesagt er MÜSSE allen Leuten sagen das er beim KV leben möchte ,er will das aber gar nicht, weil er doch bei Mama und seinem Bruder leben möchte!



    Du siehst die Brüder nicht wie sie sich aufeinander freuen, wie toll sie miteinander spielen und wie der eine den anderen beschützt und umgekehrt!

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  • Cloppenburger


    Nachdem ich lange nur mitgelesen habe - denn mir fehlten leider oft die Worte und die Zeit, dir wirklich zu antworten -
    muss ich nun hierzu etwas sagen...


    Als ich gelesen habe, dass sich das ganze im LK Cloppenburg abspielt, wurde mir einiges klarer.
    Ich habe dort über 20 Jahre gelebt und es gibt wenige Gegenden, in denen das Denken und Handeln so konservativ ist,
    wie dort. Es wundert mich nicht, dass man die familiäre Lebensweise betont hat...
    an anderer Stelle (OLG etc) hast du vielleicht bessere Karten.


    Ich drücke dir für den weiteren Weg die Daumen und hoffe, dass am Ende die Entscheidung getroffen wird, die für deinen
    Sohn die Beste ist!

  • an anderer Stelle (OLG etc)



    Ich danke dir. Ich weiß nur noch nicht wie ich dahin komme, habe erst am Mittwoch ein Termin beim Anwalt.


    In dem Beschluss steht:


    Diese Entscheidung kann mit der Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb eines Monats bei dem Amtsgericht Cloppenburg einzulegen.


    Das heißt ,ich kann nicht ans OLG!


    Desweiteren ist dort aufgeführt:




    Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt.



    Was das bedeutet weiß ich nicht ?(

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  • Sie kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem genannten Gericht ankommt.


    das bedeutet , das du bei jedem amtsgericht die beschwerde einreichen kannst bzw bei jedem amtsgericht "zur niederschrift" beschwerde einlegen kannst ...
    niederschrift bedeutet meines wissens , das du einem rechtspfleger ( heißt das so?) bei irgendeinem amtsgericht quasi deine beschwerde diktierst ..
    wichtig ist aber , das dieses amtsgericht es fristgerecht zu dem zuständigen amtsgericht ( cloppenburg) weiterleitet!


    ich wünsche dir kraft , geduld und zuversicht für deinen weg und hoffe , das zu deinen gunsten entschieden wird

  • Einfach Ich: sicherlich sollst du gegen die entscheidung an gehen. nur solltest du deine erwartungen da nicht so hoch rein hängen. ich denke deine position ist einfach nicht die bessere im gegensatz zum kv. und sicherlich hat er mehr platz als du es in vier zimmern mit drei oder mehr kindern hast. wie gesagt ich denke für den vater spricht halt einfach, dass das kind seit zwei jahren und länger lebt und er kontinuität zu bieten hat.
    ich denke das die situation spätestens dann zu deinen gunsten ausgehen könnte, wenn der junge in die schule kommt. denn entweder lässt er den kleinen dann ganz bei dir, weil ihm die schule zuviel aufwand kostet oder er wollte dir bis dato nur was gutes tun und darum lässt er den kleinen öfter zu dir. bis dato allerdings hast du jugendamt, verfahrenspfleger als auch richter gegen dich. da kommst du eigentlich nicht mehr raus. manchmal muss man einfach wissen wann schluss ist und deine anderen kinder haben doch eigentlich garnix mehr mit der situation an sich zu tun. konzentrier dihc einfach auf ausgeweiteten umgang. was wenn du in der nächsten instanz ebenfalls scheiterst, aus gegebenen gründen.

  • jugendamt, verfahrenspfleger als auch richter gegen dich



    Eben! Und wenn du die Geschichte richtig verfolgt hättest, wüsstest du auch das mein rechtliches Gehör nicht gewahrt wurde!


    Man könnte da auch noch Befangenheit reden!


    Oder wie ist es möglich das in der Begründung nichts, aber auch wirklich gar nichts von meinen Ausführungen steht? Nicht einmal die Empfehlung vom hiesigen Jugendamt etc. wurden genannt!



    kv. und sicherlich hat er mehr platz als du es in vier zimmern mit drei oder mehr kindern hast.



    Ich habe insgesamt drei Kinder!



    So, KV hat ein Zimmer mehr als ich (also auch nicht wirklich viel mehr Platz). Der Kleine hat seit einem Monat ein eigenes Zimmer dort, aber auch nur weil das PFLEGEKIND sofort mit 18 Jahren vor kurzem ausgezogen ist! Vorher war es das Zimmer des Pflegekindes der Next! Aber wenn das dort so toll ist, warum zieht man dann sofort mit 18 aus?


    Und wenn der Kleine soooo wichtig ist, warum hatte er nicht ein eigenes Zimmer beim KV bekommen, sondern nur die Pflegekinder und der Kleine musste sich mit dem Schlafzimmer begnügen?


    Bis dahin hat der Kleine im Schlafzimmer bei KV geschlafen und der Kleine schläft trotz eigenem Zimmer jetzt immernoch bei KV im Schlafzimmer und Next schläft auf´n Sofa! :radab


    DAS ist natürlich total familiär!


    So, ich habe 4 Zimmer (100 qm ) in einem vier Parteien Haus, heißt unten wohnen zwei Familien und oben wohnen zwei Familien! (wir wohnen unten mit Terrasse)


    Die Kinder , auch der Kleine, haben hier ihr eigenes Zimmer! Warum steht das nicht mit in der Begründung das der Kleine bei der KM auch ein eigenes Zimmer hat? Nee, da steht nur drin das er bei KV ein eigenes Zimmer hat :kotz


    Hinterm Haus haben wir nur Landschaft indem sogar ein kleiner Park eingebaut ist wo die Kinder spielen können, vorm Haus haben wir einen großen Abenteuer-Spielplatz, es ist eine verkehrsberuhigende Zone, ein paar Hundert Meter weiter ist der Strand !


    Also, da stell ich mir die Frage ob bei KV wirklich soooo viel mehr Platz sein soll???



    Öhm .... *Ironie* (KV hat nur eine Dusche, ich habe sogar eine Badewanne ) :hä:kicher (wäre dann ja auch ne Begründung)!



    Und eins kannst du glauben: KV will MIR nichts gutes!!!



    Wie kommst du darauf das die beiden Geschwister des Kleinen nichts mit der Situation zu tun haben? Natürlich haben sie was damit zu tun! Es sind seine Geschwister und die leiden auch! Also halte dich lieber mit solchen Aussagen zurück!



    Und wenn die nächste Instanz scheitert, dann gibt es ja noch eine Instanz!!! Glaube ja nicht, das ich so schnell aufgebe :nanana


    Und wenn da weiterhin so ein *murks* an DEM Gericht gefahren wird, wird es ein Fall für die Medien!



    Les dir mal Beschlüsse vom Bundesverfassungsgericht durch oder auch von OLG´s!


    Geschwisterbindung steht vor örtlicher Kontinuität !


    Und da wurden die Geschwister dann auch zusammen gehört und man ist dort immer von Geschwisterbindung ausgegangen, da die Kinder zusammen gespielt haben!

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Liebe EinfachIch,


    ich verfolge diesen Thread schon länger und bin erschüttert was euch widerfährt.


    Besonders erschüttert jetzt aber über die Begründung des Gerichts. Mir fehlen für sowas die Worte....... Ein Kind braucht Liebe,Nähe,Verständnis 100x mehr als ein Haus auf dem Land.


    Ich drücke dir weiter ganz ganz fest die Daumen das du es schaffst den Weg weiter so zu gehen,ich bewundere es das du so für deinen Sohn kämpfst und ich wünsche euch das es für euch ein gutes Ende nimmt.


    Alles Gute für euch!


    Lg,sabine

  • EinfachICH.. ich les und bange schon länger in diesem Thread mit.. und wollte dir auf diesem Weg mal sagen.. Du machst das ganz richtig.. KÄMPFE.. ich schick dir ne große Portion Kraft rüber..


    Was unsere Gerichte angeht... habe ich die Ungerechtigkeiten auch schon am eigenen Leib erfahren müssen.. das ist wirklich UNGLAUBLICH, was da passiert.. und.. wenn es gar nicht anders geht, ist das wohl tatsächlich ein Fall für die Medien.. die Begründungen des Gerichts sind ja mal sowas von hahnebüchen.. unglaublich!


    Ich drück dir weiterhin alle Daumen und Zehen, die ich zur Verfügung habe! !

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • Zitat

    Das ist doch alles schon Diskriminierung oder seh ich das falsch???


    Ob das Diskriminierend ist spielt keine Rolle, da es ja um das Wohl des Kindes geht.


    Dass dieses Wohl allerdings an materiellen Dingen festgemacht wird finde ich schon fragwürdig.

  • Bleib locker - sag ich jetzt wo ich an dem Tag in den falschen Zug in die falsche Stadt eingestiegen bin. OLG ist 3 Richter, 2 Anwälte.


    Ohjeeminee, hoffentlich passiert mir das nicht auch noch :ohnmacht: aber ich glaube nicht, da ich eh kein Bahnhofsnavi bin guck ich die letzten Minuten bevor der Zug fährt hundertmal auf den Zettel und frag nochmal nach ob ich richtig bin :rotwerd Unser Bahnhof geht ja noch, da gibt es nur zwei Züge ,aber die anderen Bahnhöfe die richtig in Deutschland sind und wo die Züge in allen Richtungen fahren :ohnmacht: die machen mich schon wirr :ohnmacht:



    Ich muss mich bis dahin irgendwie ablenken.Puuh, hoffentlich wird alles gut :bet und wenn da 3 Richter sind, dann wird dort bestimmt auch anders gearbeitet und die Richter besprechen alles gemeinsam und jeder gibt da seine Auffassung zu ab, oder?



    Ich habe jetzt auch "nur" noch einen Anwalt. Meinen hiesigen und der kommt mit zum OLG.


    PS: Ich wollte nochmal eben loswerden das ich finde das das jetzt beim OLG ziemlich schnell ging. Viel schneller als wie beim AG! Ist da ein OLG immer schneller als ein AG?

    Es gibt Menschen die MUSS man einfach ignorieren! :rolleyes2::rolleyes2:









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  • Ach so, dann steht noch in der Begründung das ja beim KV die neue Lebenspartnerin lebt und ich lebe alleine (ohne einen Partner im Haushalt)!


    War in ähnlicher Situation und musste um mein Kind kämpfen und DEN Spruch brachte KV vor dem OLG und hat sich damit eine blutige Nase geholt: denn eine/ein Next qualifiziert ihn nicht besser erziehungsfähig zu sein als eine AE-Mami, das hat ihm einer der Richter sehr deutlich gesagt und das obwohl er auch direkt nach dem Scheidungsbeschluss geheiratet hat und die Situation bei ihm wesentlich besser darstellte, weil er ja jetzt eine neue Familie hat, die sich auch kümmern könnte.....


    Vor dem OLG sind 3 Richter, dein Anwalt und Anwalt vom EX! Evtl. noch Verfahrensbeistand, JA-Mitarbeiter und Gutachter.


    OLG ist eine andere "Hausnummer" als das AG, denn dort sind die Richter fachlich viel besser "drauf". Versuche es entspannt zu nehmen!!


    Obwohl ich auch 1,5 Jahre um mein Kind kämpfen musste: du machst das toll, es ist kräftezehrend, aber so lange du nicht das richtige für dein Kind erreicht hast, wirst du immer wieder aufstehen und erneut einen Versuch starten!!! Knuddel dich mal ganz doll (wenn ich darf) :troest

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • ist es schon zu spät ???? sonst von mir auch noch alle :daumen und ganz viel Kraft für Dich ! Gib nicht auf !!! Das darfst Du nicht. Damit hätte der KV gewonnen - Gewinner sollten aber die Kinder sein !!! Ich denke ganz fest an Euch !