Also mir wurde gesagt, nach Zustellung und nicht nach Verkündigung :hae:
Ist auch richtig. Zustellung - beim RA - Eingangsdatum, Stempel, RA-Büro, EB zurück, dann läuft die Frist. Mach Dich nicht verrückt.
Also mir wurde gesagt, nach Zustellung und nicht nach Verkündigung :hae:
Ist auch richtig. Zustellung - beim RA - Eingangsdatum, Stempel, RA-Büro, EB zurück, dann läuft die Frist. Mach Dich nicht verrückt.
Dankeee :Flowers
stimmt mit der Frist....und in Berufung kannst Du gehen, solange Du keinem Vergleich zugestimmt hast...
Hast Du dir schon mal überlegt, einen Rechtsbeistand für deinen Sohn einzuschalten (wird auf Antrag vom Gericht bestimmt.) ....dieser soll die Interessen des Kindes vertreten, und in vielen Fällen folgen die Richter den Vorschlägen
dieses Rechtsbeistandes.
alles Liebe für dich , ich drück Dir die Daumen
einen Rechtsbeistand
Ist das was anderes wie ein Verfahrenspfleger für das Kind? Denn einen Verfahrenspfleger hat der Kleine von dem Gericht dort bekommen. Einen Rechtsanwalt. Der aber auch nur die EINE Seite kennt und die hier bei uns gar nicht! :ohnmacht:
Also ob das ein Verfahrenspfleger ist , weiss ich nicht.
Bei uns nannte es sich Rechtsbeistand, und die Frau war ein Geschenk des Himmesl.....Sie war bei uns, hat mit den Kid´s gesprochen und auch mit allen anderen....
Sie hat aber auch klar gemacht, dass Sie nur die Interessen der Kinder vertritt, und auf keinen Fall die von uns Eltern.
Ich hoffe das konnte etwas helfen...
Hmmm, vielleicht ist das das Gleiche :frag man sagte mir zwar auch das er die Interssen des Kindes vertritt, aber er hätte sich dann doch auch die Situation hier bei uns ansehen müssen? Er darf doch dann auch nicht nur das nachprappeln was der KV ihm erzählt hat?
Denn sooo hat er seine Arbeit dann ja auch nicht richtig gemacht? :frag
stimmt....
die Rechtsanwältin meiner Kid´s ist zu und gekommen, hat sich alles angesehen, hat alleine mit den Kinder geredet, war im Kindergarten, der Schule etc....insges. war Ihr Bericht über 30 Seiten lang (Jugendamt kam auf 1 1/2 Seiten ganz ohne Hausbesuche etc.... :motz::motz: )
:hä:hä:hä
Da muss ich ja mal staunen :hä:hä Das gab es bei uns alles gar nicht, es gab auch kein Bericht (also ich hab zumindest kein Bericht) ! :hä:hä Ey, das ist ja wohl der Hammer! :amok:
Ob er beim KV war weiß ich nicht ,ich weiß nur das er nicht bei uns war, sich kein Bild von der Geschwisterbindung gemacht hat usw. Rein gar nichts!
Aber mündlich bei Gericht dann voll vortragen: Kind muss zum Vater, über das Gutachten ist er total geschockt und Mutti wäre total überfordert und die Geschwisterbindung gibt es gar nicht :hä:hä
Er darf doch dann gar nicht solche Aussagen von sich geben? Habe ich bei Gericht auch angedeutet, aber naja, das ist wohl ein ganz besonderes Gericht :angry
Ich weiß nicht ob es jetzt noch geht, gegen diesen Verfahrenspfleger einen Befangenheitsantrag zu stellen.
Das würde ich an deiner Stelle aber auf jedem Fall mit deinem Anwalt besprechen.
Das geht nicht mit rechten Dingen zu.
Ich hatte was, nein, nicht ähliches, gar nicht die gleiche Situation wie du sie hast, aber es ging schon um das GSR, also nicht unwichtig.
Der damalige Gutachter hatte mir gesagt, er wisse schon, welche Empfehlung er abgeben wird, das aber bevor er Kind oder Vater überhaupt gesprochen oder gesehen hatte.
Als ich meiner Anwältin das erzählte, meinte sie, das wäre Grund genug, ihn wegen Befangenheit ablehnen zu lassen.
Ich musste ein Gedächtnisprotokoll anfertigen, meiner Meinung begründen, es war extrem anstrengend, hat aber letztendlich geklappt.
Schreib das alles auf so gut wie es geht.
Ich bewundere deine Stärke.
Und wie schön, dass du mit deinem Kleinen sprechen konntest -ich hoffe er macht das noch ganz oft! :sonne
Alles, alles Gute für dich :daumen:daumen:daumen:daumen
Danke, das kommt gleich mit auf meine "Anwaltsliste" ! Die Sachbearbeiter von KV´s Jugendamt stehen dort auch schon mit drauf, weil die genauso gearbeitet haben wie der Verfahrenspfleger !
Wenn es um Kinder geht, dann kann man ganz schön stark sein.....
...und ein bißchen Stärke bekomme ich auch von euch :Flowers
Wenn es um Kinder geht, dann kann man ganz schön stark sein.....
Ja, nee,hau rein und lass reinhauen, geht ja um alles. :brille:schiel:kopf
Ja, nee,hau rein und lass reinhauen, geht ja um alles.
Ich weiß jetzt nicht was du damit meinst?
Sorry, ich meine, nimm alles das, was Du hier positives für Dich rausziehen kannst und trete auch damit vor Deinen RA. Oder schreib gern PN. GLG :wink
Sitze seit gestern 22.00 Uhr vor meinem Laptop und lese deine Geschichte. Bin jetzt total erschüttert und auch sprachlos, weil ich es einfach nicht glauben kann, wie der KV mit seinen Lügen bei Gericht durchkommen konnte. Ich finde, das ist ein Fall für die Presse oder Fernsehen! Vielleicht würden die das Dorf da mal etwas aufmischen! Da stinkt doch was ganz gewaltig!
Ich drücke dir auf jeden Fall auch ganz dolle beide Daumen, dass sich für dich doch noch alles zum Positiven wendet! :respekt und :troest
Es heißt seit einiger Zeit Verfahrensbeistand und ist das gleiche,wie füher der Verfahrenspfleger,auch Rechtsbeistand oder Anwalt des Kindes genannt.
Zwingende Vorrausetzung für einen Bericht vom Verfahrensbeistand ist,das er Kontakt mit dem Kind aufgenommen hat.Sollte der Verfahrensbeistand einen Bericht abgeben ohne das Kind gesprochen zu haben,so kannst Du das ganze Urteil anfechten.
Es ist zwingend erfoderlich das ein persönliches Gespräch mit dem Kind stattgefunden hat.
Warum weiß Dein Anwalt das nicht??????
Ich weiss es sicher,da ich als Verfahrenbeistand tätig bin und daher die Bestimmungen kenne.
Hallo Chanelle,
ja sorry, du hast Recht, ich habe nochmal in den Papieren geschaut und es heißt bei mir auch Verfahrensbeistand.
Also, einen schriftlichen Bericht hat er gar nicht abgegeben, er hat bei Gericht nur mündlich vorgetragen das er geschockt über die Empfehlung des Gutachtens sei , das die KM total überfordert wäre und das es keine Geschisterbindung gibt und das das Kind beim Vater verbleiben sollte!
Also dieser Verfahrensbeistand hat EINMAL mit dem Kleinen ( 5 Jahre ) gesprochen.
Das war am 29.November 2010 , 10 Minuten bevor die Verhandlung anfing. Ich musste den Kleinen in ein Raum bringen wo dann der Verfahrenspfleger und die Richterin saßen. Ich musste wieder raus.
Nach ein paar Sekunden kam der Kleine raus gerannt und rannte zu mir auf den Arm. Ich MUSSTE ihn auf Verlangen der Richterin wieder in den Raum bringen und die Tür wieder hinter mir verschließen. Nach ein paar Sekunden kam er wieder raus gerannt :ohnmacht:
In der darauffolgenden Verhandlung wurde dann verkündet,das die Anhörung des Kleinen keinen Erfolg hatte!
Das war alles was der Verfahrensbeistand ermittelt hat :ohnmacht:
So, wie kann er dann zu so einer Aussage bei Gericht gelangen ohne alle Beteiligten gesehen bzw. gehört zu haben? Wie kann eine fremde Person über mich Urteile von sich geben ohne mich zu kennen , ohne die Geschwisterbindung zu kennen , ohne überhaupt irgendwas zu wissen,ausser die Aussagen vom KV??
Wann kommt denn die Begründung für das Urteil?
Wann kommt denn die Begründung für das Urteil?
Da warte ich auch drauf .... keine Ahnung, aber es müsste jetzt ja mal bald kommen :frag
Guten Morgen ,
einige von euch wissen ja, dass es hier wohl jemanden gibt der/die hier mitliest.
Der/die DARF das hier jetzt auch gern lesen:
Prozessbetrug ist rechtlich das vorsätzliche Vorbringen einer falschen Aussage oder falschen Beweismitteln oder jeglicher anderer Täuschungshandlung durch eine Partei in einem Gerichtsprozess. Es ist dabei unerheblich, vor welcher Gerichtsbarkeit der Prozess stattfindet.
§ 156 Falsche Versicherung an Eides Statt
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich habe nämlich die Faxen dicke und wenn ich nicht endlich mal gegenan steuer wird es mit solchen Dingen wohl nie ein Ende geben! :amok::nawarte:
Ich lese diesen Thread hier schon Anfang an still mit und von Anfang ging mir eins durch den Kopf:
Du bist das was ich unter eine Löwen-Mutti vorstelle. Egal wie tief du aufschlägst, du stehst wieder auf kämpfst noch entschlossener als vorher. Wenn versucht dich jemand klein zumachen, stehst du auf und bist mindestens einen Kopf größer als zuvor.
Du beeindruckst mich :thanks: