Was passiert, wenn ich sterbe?

  • Zugegeben, ein drastischer Titel für das Thema aber folgendes beschöftigt mich. Meine Kinder (fast 14 und 16) 2 Jahre ein stressiges Verhältnis mit der Mama gehabt nach der Trennung. Seit 3 Monaten gibt es gar keinen Kontakt mehr. Die Mutter hat ihn abgebrochen.
    Beide sagen jetzt: "Auch wenn Mama sich entschuldigt, wir wollen keinen Kontakt mehr mit ihr."
    Was jetzt, wenn ich morgen gerade mal ein bischen sterben muss (wäre schade insgesamt, hab noch so viel vor)?
    Gehen die Kinder dann automatisch zur Mama?
    2 Familien haben sich angeboten die Kinder zu übernehmen in diesem Falle und die Kinder würden auch zustimmen.
    Kann man das regeln?
    Oder hat die Mutter automatisch das "Vorkaufsrecht"?

  • Hallo Jester,
    ich war nach der Trennung beim Anwalt,weil ich das auch wissen wollte.Er sagte mir dann,das mein Ex das Alleinige Sorgerecht bekäme.Das möchte ich aber auf gar kein Fall :radab.Mein Anwalt sagte mir dann,ich solle es schriftlich hinterlegen(Testament),das ich nicht möchte,das ex das alleinige Sorgerecht bekommt.Dann würde später ein Richter entscheiden.Ich sollte auch die Person nenne,ich ich dafür vorgesehen habe.Am besten Du erkundigst Dich auch mal beim Anwalt,der weiß bestimmt Rat,denn Deine Kinder sind ja auch schon älter.Ich hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
    Lg Petkay

  • Habt ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja, dann nimmst du deines mit ins "Grab" und die Mutter hat dann das Alleinige.


    Aber in dem Alter deiner Kinder würde ich es relativ entspannt sehen, insbesondere da deine Kinder auch nach deinem Tod noch Bezugspersonen in ihrem jetzigen Umfeld haben.


    In dem Alter können sie sich auch ohne weiteres an das JA wenden, sollte die Mutter dann Entscheidungen treffen wollen, mit denen sie nicht einverstanden sind.

  • Genau mit dem Alter deiner Kinder haben sie ein eigenes Bestimmungsrecht.
    Sprich mit deinen Kindern den Eventualfall mal durch, denn du wirst dir nicht vorstellen, wer sich in solch einem Fall alles meldet und deinen Kindern Versprechungen ohne Ende bereitet nur um nicht gerade wenig finanzielle Vorteile daraus zu schöpfen. Vorteile, die i.d.R. direkte Verwandte (Geschwister, getrennte Eltern und Großeltern) nicht haben :hä


    Und dieser Fall ist leider keine Seltenheit

  • Diana: Du scheinst da ja schon Geschichten gehört zu haben. naiver Weise habe ich es überhaupt nicht von der finanziellen Seite betrachtet.
    Die Kinder haben sich klar geäußert- Ich werde das bald mit meinem Anwalt besprechen, denke ich.

  • Ein schlimmes Thema.
    Bei mir kommt noch das Problem dazu, dass der Jüngste seinen eigenen Vater hat. Seine Brüder lieben ihn sehr, aber ich denke, wenn mir etwas passiert, werden sie einfach auseinander gerissen und sehen sich nie wieder.
    Da bleibt mir nur, so lange zu leben, bis alle Jungs erwachsen sind.

  • Meine Jungs haben ja auch keinen gemeinsamen Vater - also habe ich testamentarisch geregelt, dass sie auf keinen Fall getrennt werden dürfen und bei meinen Eltern bzw. meinem Bruder aufwachsen sollen.


    Aber ich hoffe mal, dass ich noch schön lange leben werde und auch das Omadasein noch genießen darf.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • hallo Jester,


    auch wenn du zu Lebzeiten festlegst, was mit deinen Kindern werden soll, wenn du stirbst, so muß sich das Jugendamt nicht zwangsläufig daran halten. Es kann und wird selber prüfen, was für die Kinder gut sein könnte - unter Einbeziehung der Beteiligten, also auch deiner Ex.
    Aber deine Kinder sind ja schon in dem Alter, dass sie selbst entscheiden können, wo sie dann leben werden.
    Ich war 13, als meine Eltern starben, und ich wurde auch gefragt, wo ich leben wollte. Allerdings kann man auch in dem Alter noch nicht alle Konsequenzen der Entscheidungen überblicken.


    Bei Patientenverfügungen ist es übrigens auch so, dass nicht garantiert ist, dass dein Wille respektiert wird.


    In diesem Sinne wünsche ich dir ein langes Leben!


    Gruß, Chrissi

  • Also ich hab das jetzt schon im Vorfeld geklärt (Kind ist ja noch nicht da)
    Ich habe über meinen Anwalt nicht nur ein Testament aufsetzen lassen (das hatte ich sowieso schon, wurde nur geändert), sondern auch direkt einen Vormund festgelegt. Das ist nun bei meinem Anwalt und auch beim Jugendamt aktenkundig. Mit dem Vormund hab ich natürlich vorher gesprochen und sein Einverständnis eingeholt, dieser hat das dann auch schriftlich bestätigt und es liegt mit in der Akte.
    Ich wollte nicht das mein Kind zum KV oder zu meinen nächsten Angehörirgen in dem Fall wären es ja meine Eltern kommt, das wollte ich unbedingt verhindern.

  • Hallo...


    habe auch schon nen Termin beim Anwalt...
    werde auch ein Testament aufsetzten lassen...
    das meine Kinder auch nicht zu den Vätern kommen...
    werde es drek dem Jugendamt einreichen...
    habe es schon alles abgeklärt...
    so ist das mit den dollen Männern ;)
    nichts als ärger :rotwerd
    Aber soweit ich weiß zählt die "stimme" der Mutter sehr viel...
    selbst wenn die Väter ihre rechte haben möchten...
    besteht fast null chance...
    aber man soll ja niemals nie sagen...
    ich kenne auch nen fall da war das kind acht Jahre bei der Oma...
    und trotzallem hat der Vater den Jungen bekommen....
    obwohl er nie kontakt hatte...
    also wir können nur hoffen...
    die deutschen Gesetze sind halt nicht immer gerecht...