ab wieviel stunden ist es teilzeitarbeit??

  • hallo,


    sobald du 401€ verdienst, ist es eine teilzeit stelle und sozialversicherungspflichtig!


    viele AG wissen auch nicht, dass sie sich ca. 40€ pro monat sparen, wenn sie dem AN 401€ zahlen. als AN bekommst du dann zwar "nur" ca. 350€ raus, bist aber komplett versichert, und der AG zahlt nicht eine pauschalabgabe von derzeit 120€ pro 400€-kraft, sondern eben nur hälftige sozialversicherungen, was ungefähr ca. 80€ ausmacht....


    diese rechnung funktioniert aber nur dann, wenn der AG dir 400€ pauschal zahlen würde, nicht pro std abrechnet!


    das arbeitsamt rechnet glaub ich ab 15std/woche mit einem teilzeitjob. ist aber m.m. nach nicht immer durchsetzbar, weil es eben auf den std-verdienst ankommt. so kann es durchaus sein, dass du zwar 15std/woche arbeitest, aber eben auf 400€-basis.....


    lg casha

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  • das arbeitsamt rechnet glaub ich ab 15std/woche mit einem teilzeitjob. i


    lg casha


    Das AA sieht es so:


    Arbeitet man nicht mehr als 15 Stunden an 7 aufeinanderfolgenden Tagen, gilt man weiterhin als arbeitslos, und erhält weiterhin ALG1, sofern man Bezugsberechtigt ist.
    Das nennt sich dann arbeitslos mit Nebeneinkommen.


    Der Verdienst ist da völlig unerheblich

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  • http://www.arbeitsagentur.de/n…t/Nebenverdienst-Nav.html


    Ich hoffe, der Verlinkung ist zulässig, ansonsten bitte ich die Mods, diese zu entfernen.


    Ich wollte das nur klarstellen, nicht dass es zu Missverständnissen kommt: Der NV wird dann ab einem Betrag von 165 Euro im Monat auf das ALG I angerechnet.


    Ausnahme: Der NV bestand schon 18 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.


    Aber wahrscheinlich kommt die 15-Stunden-Regelung tatsächllich daher, da über 15 Stunden von der AA davon ausgegangen wird, dass der Arbeitslose dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht.


    Eine nicht-SV-pflichtige Beschäftigung ist aber von der Stundenzahl unabhängig an die 400-Euro-Grenze gekoppelt. Was nicht bedeutet, dass ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer, der unter 400 Euro verdient, nicht sozialversichern darf. Dürfen tut er das schon vorher, aber andersherum ist es nicht möglich, jemandem 600 Euro zu bezahlen aber ihn nicht sozialzuversichern.

  • Hmm... das verwundert mich nun ein bisschen. Mir wurde IMMER gesagt, auch noch vor kurzem, daß ein Teilzeitjob erst ab 20h/ Woche als Teilzeitjob gilt. :hae:


    Vor kurzem hätte ich nämlich auch mal einer haben können, das wären 18h/ Woche gewesen, da sagten sie mir, dies wäre KEINE Teilzeit, und würde nur als 400€ Job gelten.

    LG
    Silke :wink

    Wer mit Menschen spielt, sollte Sie nicht unterschätzen, ......denn, wer den Teufel in Ihnen weckt,
    sollte das Feuer beherrschen.... Menschen die oft verletzt wurden, sind Gefährlich, .....weil Sie wissen, wie man überlebt !!!


  • Vor kurzem hätte ich nämlich auch mal einer haben können, das wären 18h/ Woche gewesen, da sagten sie mir, dies wäre KEINE Teilzeit, und würde nur als 400€ Job gelten.


    400€ Job ist 400€ Job. Liegt ja nicht an der Stundenzahl, sondern am Verdienst. Verdiene ich gut, kann ich mit wenig Stunden 400€ verdienen, werde ich schlecht bezahlt, schiebt man vielleicht auch mal 15 oder 20 Stunden die Woche


    Nun ja, ist ja nun mal so, aus welcher Sicht man das sieht. Die Arge sieht 20 Std als Teilzeit an....und empfinden auch die in der Regel als zu wenig.


    Ich habe einen 60Std Job monatlich, und soll/muß mir nebenbei noch nen 400€ Job suchen, um die Herren zufrieden zu stellen....da ist denen auch egal, wie man das Organisatorisch hinkriegen soll.

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  • Bei mir ist es ja der Fall, daß ich mind. einen Teilzeitjob suche oder gar brauche, da ich sonst keine Beihilfe für die Betreuung a´la Tagesmutter usw. bekomme. Deswegen wurde mir dann auch gesagt, es wäre kein Teilzeitjob obwohl es als Teilzeit ausgeschrieben war. Sie sehen einen Teilzeitjob erst ab 20h/Woche als Teilzeit an. Soll versehen wer will. :kopf

    LG
    Silke :wink

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  • auch ein Einkommen dtl. unter 400 Euro kann, so sich AG und AN einig sind, sozialversicherungspflichtig sein-
    bei uns arbeiten einige Kräfte nur eine Schicht je Woche mit 6 Stunden- und sie sind voll sozialversicherungspflichtig!
    somit krankenversichert ;)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bis vor einigen Jahren gab es die 15 Stundengrenze für 400 Eurojobs, diese wurde aber abgeschafft und damit wurde dem Lohndumping bei den 400 Eurojobs die Tür geöffnet. Ab genau 15 Stunden galt man als SV-pflichtig! Nun gibt es teils 400 Eurojobs bei denen sogar 20 Stunden gearbeitet werden.
    Hintergrund der Änderung war das man eine Woche auch länger arbeiten darf als 15 Stunden, aber das es sich im Monat wieder ausgleichen sollte. Leider hat der Gesetzgeber diese Türe aber nicht geschlossen. Durch die damalige Änderung wurden nicht nur die Löhne gedrückt, sondern dadurch kommt auch immer weniger in den Sozialkassen an Beiträge an.


    Was nun unter Teilzeit interpretiert wird, kann alles sein zwischen 15 - 30 Stunden.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Bis vor einigen Jahren gab es die 15 Stundengrenze für 400 Eurojobs, diese wurde aber abgeschafft und damit wurde dem Lohndumping bei den 400 Eurojobs die Tür geöffnet. Ab genau 15 Stunden galt man als SV-pflichtig! Nun gibt es teils 400 Eurojobs bei denen sogar 20 Stunden gearbeitet werden.
    Hintergrund der Änderung war das man eine Woche auch länger arbeiten darf als 15 Stunden, aber das es sich im Monat wieder ausgleichen sollte. Leider hat der Gesetzgeber diese Türe aber nicht geschlossen. Durch die damalige Änderung wurden nicht nur die Löhne gedrückt, sondern dadurch kommt auch immer weniger in den Sozialkassen an Beiträge an.


    Was nun unter Teilzeit interpretiert wird, kann alles sein zwischen 15 - 30 Stunden.


    Hier mal die alte Regelung vor 2003:
    Die Geringfügigkeitsgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigung wurde einheitlich für West- und Ostdeutschland bei 325 Euro festgelegt, wurde nicht der allgemeinen Lohnentwicklung angepasst und erlaubte eine Beschäftigung von unter 15 Stunden wöchentlich.


    Die Minijob-Regelung ist unter anderen wem zu verdanken???


    Peter Hartz


    Das war die sog. HARTZ II-Reform

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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Das ist doch alles nur noch eine Schweinerei :angry

    LG
    Silke :wink

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  • @ nimm2: Kann es sein, dass "die" diejenigen sind, die Dir die Tagesmutter teils bezahlen sollen? M.E. ist das das Jugendamt, oder? Ggf. haben die nochmal interne Richtlinien, ab wann eine Tagesmutter dann tatsächlich übernommen werden kann. Das hat dann aber nicht mit SV-pflichtig oder nicht zu tun.


    @ iceshine: Die ARGE sieht das als "teilzeit" an, was SV-pflichtig ist. Das ist das erste Ziel, damit ein SGBII-Empfänger sich auch eigene Rentenbeiträge erwirtschaftet und nicht im Alter auch noch auf Sozialleistungen angewiesen ist.
    Grundsätzlich bist Du als SGBII-Empfänger einfach verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um die Hilfebedürftigkeit weiter zu verringern. Wenn also die Kinderbetreuung für mehr als 15 Stunden/Woche sichergestellt ist, wird Dein Fallmanager auch darauf drängen, dass Du mehr als 15 Std/Woche arbeiten gehst und Dich daher zu mehr Eigenbemühungen verpflichten.


    @ RobertK: Voll Deiner Meinung! Dieses Lohndumping ist grauenvoll und unsozial und ich kann nur hoffen, dass inzwischen durch Angebot und Nachfrage aufgrund des Aufschwungs (der tatsächlich unterwegs ist) die Löhne auch wieder steigen. Für Geringqualifizierte sieht es allerdings düster aus (was die Überlegung zulässt, ob nicht in die Bildung unserer Kinder mehr gesteckt werden muss...).


  • @ iceshine: Die ARGE sieht das als "teilzeit" an, was SV-pflichtig ist. Das ist das erste Ziel, damit ein SGBII-Empfänger sich auch eigene Rentenbeiträge erwirtschaftet und nicht im Alter auch noch auf Sozialleistungen angewiesen ist.


    Susanne, ich bezog mich mit den 15 Wochenstunden auf ALG1....arbeitet man 15 Stunden an 7 Tagen, gilt man als Arbeitslos, und kann weiterhin ALG1 beziehen, egal ob Versicherungspflichtig beschäftigt oder nicht ...nachzulesen hier


    Klar, weiß ich, das ich mehr arbeiten könnte......zumal die SBs die ganzen Überstunden nicht sehen....und ein Minijob läßt sich kaum finden, wenn man schon einen festen Job hat, wo man ständig auch an den freien Tagen zur Arbeit gerufen wird ;)


    Theorie und Praxis....da liegen Welten zwischen

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  • Alles unterhalb der Regelarbeitszeit ist Teilzeit - bei uns sind 40 Stunden Vollzeit - also z.B. 36 Stunden Teilzeit...
    Minijob - auf 400 € Basis ist nochmal etwas anderes - auf den Stundenlohn achten...


    Bei uns sterben die langsam aus, die noch 35 Stunden haben (alter IG-Metalltarif) Vollzeit.

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  • und eine 400 € Minijob steuerfrei zur Hauptbeschäftigung ist doch auch ok - ich glaube Mini-Jobs waren nie als alleiniges Haushaltseinkommen gedacht.


    Ich habe aber mitbekommen das gerade Ärzte ihre Arzthelferin nach der Elternzeit gene Teilzeit 20 Std./Woche für 400 € einstellen -
    und das wollte sicher nie jemand, der sich dieses Konzept ausgedacht hat.


    Aber es muss auch immer den "dummen" geben der 80 Stunden im Monat für 400 € sprich für 5 € arbeitet, obwohl er
    vorher z.B. 12,65 € die Stunde verdient hat.

  • Klar, weiß ich, das ich mehr arbeiten könnte......zumal die SBs die ganzen Überstunden nicht sehen....und ein Minijob läßt sich kaum finden, wenn man schon einen festen Job hat, wo man ständig auch an den freien Tagen zur Arbeit gerufen wird


    Hmmm, tatsächlich als Anregung gemeint: Kannst Du nicht mit dem AG sprechen, ob Deine Stundenzahl aufgestockt werden kann? Zum Einen hättest Du ein kalkulierbares, festes Einkommen, zum anderen könnte der Druck durch die ARGE aufhören...


    (das war aber jetzt total OT... sorry @ TS)


    @ Lena 1977: Manchen "dummen" bleibt halt einfach nichts anderes übrig, weil z.B. die Qualifikation oder das Angebot am Arbeitsmarkt fehlt. Ich finde die 400Euro-Regelung auf jeden Fall daneben. M.E. sollte das alles SV-pflichtig sein, das würde den Sozialkassen helfen UND den Arbeitnehmern, weil das dem Lohndumping und den massenhaften Einstellungen von (mehreren) 400€-Jobbern anstatt (weniger) SV-pflichtig Beschäftigten gegensteuern würde.


    Nochmal @ TS: Wer genau hatte Dir die Auskunft gegeben, dass Teilzeit erst ab 20 Wochenstunden gilt? Ggf. kann das einen Hinweis auf die Problemlösung geben.

  • Wer gestern zufällig Frontal21 gesehen hat, konnte sich von der 400 Euro Job Abzocke bei Netto überzeugen.
    Lohnfortzahlung in einer Filliale - doch nicht bei einen 400 Eurojob!
    natürlich ungesetzlich


    Überstunden wurden im gewissen Rahmen nicht bezahlt.


    Auch hier im SB Markt wurden die langjährigen MA ersetzt durch 400 Euro Jobs.
    Morgens Muttis - nachmittags und abends Schüler und Studenten.
    20 Stundenwoche keine Seltenheit für 400 Euro (Mehrarbeit bis zu 5 Stunden wird erwartet - ohne Bezahlung versteht sich)


    Schnellstens zurück zur alten Regelung
    < 15 Stunden, sonst SV-Pflicht!

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  • Nochmal @ TS: Wer genau hatte Dir die Auskunft gegeben, dass Teilzeit erst ab 20 Wochenstunden gilt? Ggf. kann das einen Hinweis auf die Problemlösung geben.


    ICH hab das geschrieben!! Und es hat mir mein Fallmanager gesagt. Und ja, bei der Regelung geht es darum, daß das Jugendamt erst da Betreuung zahlen würde. 20h sind das mindeste inkl. Sozialversicherungsbeiträgen.

    LG
    Silke :wink

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