Zeitwert des Hausrats ermitteln

  • Nabend zusammen!


    Ich versuche gerade eine Möglichkeit zu finden, womit man schnell und günstig den Zeitwert einiger Möbel und eines Gerätes ermitteln kann. Weiß da zufällig jemand Rat? Es geht da um ein Wasserbett, 2 Ledersofas und einen LCD Fernseher. Das sind nämlich die Dinge, die ich behalten will. Er will dafür meinen Kleinwagen, den ich vor der Ehe gekauft habe (und selber bezahlt habe) haben und ich darf dann dafür die Hausratsgegenstände behalten :hä . Das Auto will ich gar nicht zurück haben, denn ich fahre einen anderen, der noch abbezahlt werden muß. Ich will den Kleinwagen schätzen lassen, weil ich finde, dass er sonst dabei zu großzügig weggkommt. Denn schließlich hab ich das Auto ja damals selber bezahlt und die Hälfte der Hausratsgegenstände. Und er ja dann praktisch nur die Hälfte der Gegenstände.


    Oder hab ich da jetzt irgendwo einen Denkfehler drin? :hae: Kann jemand helfen, bitte?


    LG

    Männer haben Angst vor mir! Warum? Weil ich Ecken, Hirn, Zähne und Kurven habe

  • Was vor der Ehe angeschafft wurde, kommt nicht in die Hausratsverteilung.


    Allerdings ...was ist so unlogisch daran, wenn Du Dinge wie den Fernseher etc, die vermutlich während der Ehe angeschafft wurden, unbedingt behalten willst, als Gegenwert das Auto abgibst(schliesslich muß er dafür ja auch was bekommen.


    Oh man, schätze ich mich glücklich, damals so weit gewesen zu sein, das mir egal war, was er wollte, hauptsache ich hatte meine Ruhe.


    So nach fast 10 Jahren denke ich manchmal...er hat dich ganz schön abgezockt, aber der Gedanke ist auch sofort wieder verflogen.

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  • Entschuldigung Himmlisch,
    ich muss gerade schmunzeln bei dem Thema, weil es mich an unsere Hausrat-Trennung erinnert.
    Wir sassen in einer Bar, hatten jeder einen Zettel mit dem Hausrat vor uns und dann ging es wie beim Pokern.....


    Sie "Ich will die Waschmaschine dafür bekommst Du die Küchenstühle"


    Er " Leg noch den Küchentisch drauf!" 8)

  • nein, wir sind uns nicht einig. Und ich sehe nicht ein, dass er auf Dinge beharrt, für die er nichts bezahlt hat.


    Deshalb will ich ja den Wagen schätzen lassen. Dann den aktuellen Zeitwert der Gegenstände dagegenrechnen und die Differenz soll möglichst ausbezahlt werden. Das ist doch gerecht?


    Muß wohl noch erwähnen, dass er sich ins "gemachte Nest" gesetzt hat. Also, er kam mit nichts und will mit viel gehen. Nö, da bin ich echt gegen und einsichtslos.


    Danke für den Tip mit ebay!

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  • Muß wohl noch erwähnen, dass er sich ins "gemachte Nest" gesetzt hat. Also, er kam mit nichts und will mit viel gehen. Nö, da bin ich echt gegen und einsichtslos.


    Danke für den Tip mit ebay!


    Na das ist doch ganz einfach dann zu lösen.


    Was alles schon vor der Ehe da war, wirst Du ja nachweisen können. Alles andere kommt in die Hausratverteilung.


    Könnt Ihr Euch nicht einigen, dann legt Euer Geld gut dem Anwalt und Gerichten zu Füßen....hauptsache, man hat auf sein Recht gepocht. Und nicht selten kann man könnte man sie für diese Ausgaben halb neu einrichten :schiel

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  • Ich halte eine genaue Wertbestimmung bei gebrauchtem Hausrat für eher schwierig. Versucht die grossen Teile mit gesundem Menschenverstand halbwegs gleichmässig aufzuteilen. Manchmal ist es ein emotionaler Wert, weshalb jemand bestimmten Hausrat gern für sich hätte. Bei mir und Ex war es damals die gesammte Tup....ware, an der sie hing. dafür blieb mir halt das eine oder andere Möbelstück mehr.
    Wir haben auch erst versucht, alles in € zu beziffern. Dann aber feststellen müssen, dass es bei den geringen Werten die Mühe nicht lohnt. Und dann einfach gefühlsmässig aufgeteilt. Letztenendes waren beide zufrieden, niemand fühlte sich benachteiligt, und der Streitwert ist nun = null, sehr zum Leidwesen der Anwälte.

  • Dein Auto schätzen lassen kannst Du z. B. beim ADAC. Es gibt auch einige Internetseiten zur Ermittlung des Restwertes.
    Was den Hausrat betrifft ist schwer zu sagen. Möbel z. B. verlieren schon beim raustragen aus dem Laden fast 50 %.
    Ebay könnte eine Orientierungshilfe sein....


    Ich hoffe ihr einigt euch und es endet nicht so wie in einem Spielfilm, wo der Mann letztlich alles mit einer Kettensäge aufteilte.


    Evtl. kann auch ein neutraler Schlichter einer Familienberatungsstelle helfen.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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    Einmal editiert, zuletzt von RobertK ()

  • Ein Auto das Du vor der Ehe gekauft und bezahlt hast gehört dir und wird nicht in den Zugewinnausgleich mit reingerechnet. ich würde das Auto da raus lassen. Das steht nicht zu debatte. Mach ihm das Klar. Alles was er vor der Ehe bezahlt hat , darf er auch behalten. Denn das gehört nur ihm . Genauso wie das Auto nur Dir! Wird ein Gericht überigens genauso sehen und jeder Anwalt sagt dasselbe.


    Alles was ihr zusammen bezahlt habt während der Ehe muss geteilt werden - der Rest nicht.


    Was meinst Du warum ich bei best. Dingen die gekauft wurden als wir noch nicht verheiratet wurden immer schön drauf geachtet habe , daß die von meinem Konto abgehen und mein Name im Kaufvertrag stand? Zb Waschmaschine etc.


    Dinge die mir nicht wichtig waren durfte er kaufen.... zb Fernseher....

    2 Mal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Das Auto will ich gar nicht zurück haben, denn ich fahre einen anderen, der noch abbezahlt werden muß.


    Wer ist Halter dieses Fahrzeugs und wer hat dieses bisher bezahlt?
    Sicher doch aus gemeinsamem Geld?
    Wird das auch Restwert-geschätzt?

  • Lies nochmal. Es gibt zwei Fahrzeuge. Beim einen sind die Besitzverhältnisse klar geschildert .... beim anderen.... ? ;)

  • Welches Fahrzeug Du nun genau meinst mit deiner Frage wird in deinem Post auch nicht klar gesagt.


    Vielleicht hättest Du dann einfach fragen müssen: auf wen läuft der Wagen der noch abgezahlt werden muss ?


    Wenn sie den übrigens zZt immer fährt ( und das sagt sie ja ) ist da die Zuordnung auch relativ klar die ein Richter treffen würde: denn bekommt sie auch...

  • Ich würde bei dem LCD genau hingucken.
    Wenn der z.B. 3 Jahre alt ist ist der rein rechnerische Restwert mit Sicherheit viel höher als ein gleichwertiges Neugerät.
    Gerade im Bereich Unterhaltungselektronik und Computer ist das Zeugs nach einem Jahr das Geld nicht mehr wert wofür man es einst gekauft hat.


    Was den Kleinwagen angeht: Wenn das zu 100% deiner ist, dann kanst du dein Preis festlegen wie du willst. Du meinst er wäre 20.000 EUR wert? Dann soll er selbige bezahlen. Wenn er dann nicht mehr will, soll er sich eben ein anderes Auto suchen. Die Sache mit dem Gutachter gibt dir nicht den Marktwert. Sondern den Sachwert. Der ist meistens niedriger als der mögliche Verkaufspreis.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • oh, schön, sind ja noch ein paar brauchbare Antworten gekommen. Danke!



    Zu den Autos: Das Auto, was mein Nochmann gerade fährt, ist ein Seat Leon. Den habe ich vor der Hochzeit selber gekauft und bezahlt und läuft auf meinen Namen. Mein Nochmann hatte einen anderen, eigenen Wagen (einen Golf). Diesen Golf hat er im Sommer 2009 kaputt gefahren, Totalschaden. Somit waren wir gezwungen, einen neuen Wagen zu kaufen, da wir auf 2 Autos angewiesen waren. Der neue Wagen ist ein Passat geworden, der dann für mich und die Kleine war zum Einkaufen, Kind mit Karre hin- und hertransportieren und gleichzeitig auch ein Familienfahrzeug für Urlaubsreisen. Dieser Passat läuft auch auf meinen Namen. Wir haben von meiner Oma dafür das Geld bekommen, welches wir ihr monatlich abzahlen. Jetzt zahle natürlich nur noch ich seit der Trennung, klar. Deshalb will ich den Seat ja auch gar nicht mehr zurück haben. Mein Nochmann fährt den, weil er ihn für den Weg zur Arbeit braucht (so fällt er auch nicht unter den Hausrat).


    Ich weiß, dass der Seat mir gehört und ich ihn behalten könnte. Aber, da ich ja den Hausrat behalten möchte und mein Nochmann das Auto haben will (weil sonst er sich ja ein anderes suchen und kaufen müsste und er dafür das Geld ja nicht hätte), möchte ich eben das Auto schätzen lassen. Das wird ja sicher ein bisschen mehr wert sein, als die 3 Hausratsgegenstände jetzt noch an Wert haben. Da ist es doch nur fair, wenn ich dann z. B. den Differenzbetrag zum Wagen von ihm gezahlt bekommen würde. Das wäre dann Hälfte Hälfte.


    Meine Anwältin sieht das genau so. Und sie sieht den Seat auch nicht als Hausrat an. Naja, nun habe ich Donnerstag wieder einen Termin bei ihr und da werde ich alles weitere darüber mit ihr besprechen.


    Und dass der Fernseher lange nicht mehr das wert ist, was er mal gekostet hat, habe ich jetzt bei ebay auch gesehen. Wahnsinn, dass der höchstens nur noch für 400 Euro durchgeht. Wasserbetten werden auch nur noch so in dem Dreh gehandelt. Bei den Sofas bin ich noch nicht weitergekommen.


    Danke für eure Antworten!


    LG

    Männer haben Angst vor mir! Warum? Weil ich Ecken, Hirn, Zähne und Kurven habe

  • Dieser Passat läuft auch auf meinen Namen. Wir haben von meiner Oma dafür das Geld bekommen, welches wir ihr monatlich abzahlen.


    Das Auto wurde während der Ehe angeschafft als Ersatz für SEIN Auto, zählt also meiner Meinung nach zum zu teilenden Hausrat. ;)


    Ich finde es nicht zu viel verlangt, Dir Deine Sachen zu lassen und dafür das niedrigwertigere kleine Auto haben zu wollen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Männer haben Angst vor mir! Warum? Weil ich Ecken, Hirn, Zähne und Kurven habe

  • Das Auto wurde während der Ehe angeschafft als Ersatz für SEIN Auto, zählt also meiner Meinung nach zum zu teilenden Hausrat. ;)


    Ich finde es nicht zu viel verlangt, Dir Deine Sachen zu lassen und dafür das niedrigwertigere kleine Auto haben zu wollen.


    Eigentöich würde ein Richter es anders sehen. Ein Auto wird meist dem zugesprochen der es regelmässig gefahren hat..... Damit würdest Du den Passat bekommen- Aber den Wert müsstest Du ihm ausgleichen...

  • Gib/lass ihm den Seat und lass ihn ziehen...


    alles andere Bett, Töpfe, Handtücher usw. ist teuer in der Neuanschaffung - aber das Thema nicht wert.
    Er soll sich anteilig an seiner Person, nen Topf, ne Pfanne, das kleine Sofa usw. mitnehmen - ein neues
    Bett kostet 100 € und wenn er den Fernseher will - seis drum...