Fällt mir das Elterngeld jetzt wirklich weg???

  • :hae: bekommst du dann noch inmmer den freibetrag von 300€ und auf zwei jahre 150€ oder wie ist das nun zu verstehen ?


    also mein bescheid wurde auch nicht geändert alles bleibt beim alten :frag
    auf 2 jahre sind das 150 frei. genau also bekomm ich das noch nächstes jahr so.
    aber bei meinem glück hatt der sacharbeiter keinen plan und ändert den bescheid sicher nochmal. so ein mist hätt ichs blos auf 1 jahr gemacht immer wird man beschi.....sen

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

    Einmal editiert, zuletzt von Tinkabella86 ()

  • Ich bin wirklich gespannt was die Geburtenrate ende nächsten Jahres sagen wird...


    da wird sich nicht viel dran ändern, warum auch?


    also mein bescheid wurde auch nicht geändert alles bleibt beim alten :frag



    Meiner auch noch nicht, Tinka, und meiner muß sich ja definitiv zum 1.1. ändern. Ich würde es dir gönnen, wenn du die 150 behalten darfst, aber drauf verlassen würde ich mich erst, wenn es im Januar noch nicht geändert wurde.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • mein bescheid geht jetzt bis zum 1.5 :frag

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • Nein...wird es nicht wenn der SB etwas Plan hat und die Durchführungsbestimmung liest...


    Stammt das Elterngeld aus vorheriger Berufstätigkeit, wird es nicht angerechnet, ansonsten Ja...das Ding heisst Haushaltbegleitungsgesetz...mal zum Googeln..da steht es drin..


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...


  • Ich habe heute Post von der elterngeldstelle belommen :hae:


    die haben mich aufgefodert wenn ich sozi oder arg2 bekomme meine streckung bis 10.12 zurück zu ziehen schreiben gleich bei also otto unter und zurück!


    "Sofern das Haushaltsbegleitgesetz 2011 wie geplant zum 1.1,.2011 in Kraft tritt.führt dieses zu Änderungen des BEEG-u.a auch zum Wegfall


    der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes beim Bezug von Leistung nach dem SGBII,dem SGB XII und nach § 6a Bundeskindergeldgesetz.


    Falls Sie eine Leistung beziehen- die EDV weist nur aus,das Sie die Verlängerungsmöglichkeit gewährt haben,aber nicht,ob Sie Empfänger einer der vorrausstehend geführten Leistungen sind. ( ja bin ich ergänzend und von 375 € die ich momentan Elterngeld bekomme statt 750€ werden mir 300€ befreit)-,kann die gewählte Verlängerungsmöglichkeit bei der Auszahlung des WElterngeldes für Sie nachteilig sein. Das nach dem 31.12.2010 gezahlte Elterngeld könnte auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden und würde die Leistung reduzieren. Wenn die gewählte Verlängerungsmöglichkeit bei der Auszahlung des Elterngeldes sich über den 31.12.2010 hinaus in das Jahr 2011 erstreckt,kann es für Sie günstiger sein,die Auszahlungsverlängerung zu wiederrufgen. Dieses würde eine Aufhebung der Verlängerung bewirken und zu einer Nachzahlung der bisher nur hälftigen gezahlten Monatsbeiträge in einer Summe führen. Wenn ihnen dieser Gesamtbetrag bis zum 31.12.2010 zufließt,bleibt er beim Bezug von der vorerwähnten Sozialleistung anrechnungsfrei."


    Soll mir das nun sagen das ich wiederrufe und die mir vom amt das nun nicht anrechnen können und ich dann noch ein wenig Geld auf die hohe kannte legen kann ?! Habt ihr auch solch einen brief bekommen!?

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • da wird sich nicht viel dran ändern, warum auch?




    Meiner auch noch nicht, Tinka, und meiner muß sich ja definitiv zum 1.1. ändern. Ich würde es dir gönnen, wenn du die 150 behalten darfst, aber drauf verlassen würde ich mich erst, wenn es im Januar noch nicht geändert wurde.

    meiner wurde schon geändert im oktober mit vorbehalt! :hae:

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Das ganze ist eine Riesenschweinerei und wurde ja heute ausgiebig wieder im Bundestag diskutiert. So wie es aussieht, geht das ganze durch!


    Aber auf der anderen Seite werden ja - welches ich genau so schlimm finde - zu 100 % Kindergeld und Kindesunterhalt angerechnet!


    Meiner Meinung nach sollte es auch dafür zumindest bei Alleinerziehenden einen Freibetrag geben! Diesen könnte man ja auf die ersten Lebensjahre beschränken, bis man sich auf eine Arbeitstätigkeit - sofern es eine Betreuung gibt - einlassen kann. Ansonsten sollte der Kindesunterhalt einen Freibetrag bei den Alleinerziehenden belassen, damit er auch dem Kinde zumindest einen Teil zu Gute kommt und nicht öffentliche Löcher stopft. Insbesondere seit der großzügigen Erhöhung des Kinderfreibetrages im Einkommensteuergesetz, welcher zu einer enormen Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle führte, scheint mir das der Fall zu sein.

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    Die Vergangenheit fallen lassen. Die Gegenwart leben und die Zukunft auf sich kommen lassen...
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  • Meiner Meinung nach sollte es auch dafür zumindest bei Alleinerziehenden einen Freibetrag geben! Diesen könnte man ja auf die ersten Lebensjahre beschränken, bis man sich auf eine Arbeitstätigkeit - sofern es eine Betreuung gibt - einlassen kann.


    Vom nicht mehr vorhandenen Freibetrag zahlt man dann die Betreuung?

  • Hallo!
    Ich habe auch dieses "Empfehlungsschreiben" von der Elterngeldstelle bekommen. Da ich kurz vor der Schwangerschaft arbeitslos geworden bin beziehe ich jetzt seit der Trennung auch Hartz IV. Ich habe daraufhin bei meiner Sachbearbeiterin angerufen und gefragt wie denn mit einer Auszahlung des restlichen Elterngeldes (in meinem Fall 1050,00 €) umgegangen wird. Wusste sie natürlich nicht weil da noch nichts beschlossen wurde. Ich habe jetzt meinen Antrag auf Splittung auf zwei Jahre zurückgenommen und das Geld wurde mir auch schon ausgezahlt. Ich habe davon meine Kaution für die neue Wohnung und die Fußbodenbeläge gezahlt. Also weg ist das Geld sowieso. Ich hatte vorher meine Sachbearbeiterin gefragt ob ich das so machen könne und sie meinte da dürfte nix passieren. Na ich bin gespannt. So ganz traue ich dem Frieden nicht.
    LG Jasmin

  • ich habe das auch gemacht! allerdings wird dir das so negetiv gerechnet d.h. das du das ans amt zurück zahlen darfst! ich selbst muss es nicht da ich nicht mehr beim amt gemeldet bin. daher kann mir das nicht gegen gerechnet werden!

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Das Amt darf das Elterngeld nicht anrechnen wenn man es sich aufgrund des Neuen Gesetzes ab 1.1.11 hat nachträglich auszahlen lassen,das ist erst ab dem 1. Januar gültig und die dürfen auch erst ab da das Geld anrechnen. Ich kenne soviele die von Hartz IV leben und EG auf 24 Monate gestreckt beantragt hatten und alle haben den Antrag widerrufen und sich das Geld nachträglich auszahlen lassen.Die Elterngeldstellen raten Hartz IV Empfängern sogar dazu.

  • Sorry auch wenn ich hier jetzt vielen auf die Füße trete. Aber warum wird man überhaupt schwanger wenn man Hartz IV bezieht? :kopf:radab
    Dann hättet Ihr diese Probleme jetzt garnicht.

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Aber warum wird man überhaupt schwanger wenn man Hartz IV bezieht? :kopf :radab


    Weil einem nicht mehr viel Spaß im Leben bleibt, den man sich leisten kann. Kino fällt flach, zu teuer, weggehen kann man sich auch nicht leisten. Da bleibt nur noch der Fernseher oder das Bett. Und das Fernsehprogramm ist meistens grottenlangweilig...


    Gott sei dank werden wir noch nicht zum Mord gezwungen, wenn wir trotz ALG II schwanger werden.


    Es gibt auch Leute, deren Verträge während der Schwangerschaft auslaufen, die landen dann auch zwangsläufig schnell in ALG II - nämlich just in dem Moment, in dem sie in den Mutterschutz fallen und damit keinen Anspruch mehr auf ALG I haben. Da bliebe natürlich noch zur Adoption freigeben, damit man diese Probleme nicht hat. :wand

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Ne nicht ganz richtig bin auch arbeitslos geworden da mein Vertrag ausgelaufen ist. Und habe diesen nur nicht wieder bekommen da mein ehemaliger Chef meinte Frauen haben zu Hause zu bleiben. :radab
    Habe dann nach Elterngeld Arbeitslosengeld bekommen und bin dann auch wieder schnellstmöglich arbeiten gegangen. Und auch wenn nur noch das Bett bleibt schon mal was von Verhütung gehört.


    Mir geht es nur darum, wenn schon so viele meckern das man mit Hartz IV am Minimum der Existenz lebt warum setzt man dann noch Kinder in die Welt den man dann auch nicht mehr bieten kann.

    Ein Astloch im Brett vorm Kopf,
    erweitert den Horizont ungemein. :rotwerd

  • Warum wird man überhaupt Schwanger wenn man von Hartz IV lebt ? Tolle Frage ,meinst du sobald man (Frau) bei Hartz IV landet sollte man Zwangssterilisiert werden ? Da kann übrigens jeder ganz schnell landen ,aus den verschiedensten Gründen ! Dir viel Glück das du nie zur Hartz IV Empfängerin wirst und dann auch noch in der Situation Schwanger wirst !