Fällt mir das Elterngeld jetzt wirklich weg???

  • Weiß jemand zufällig, ob diese Entscheidung auch Studenten betrifft? Ich finde das furchtbar,die reichen werden immer reicher und die armen immer ärmer, die Schere geht immer weiter auseinander und ich finde die Politik nur noch diskriminierend und entwürdigend-die 5 Euro mehr bei ALG II war doch wohl echt ne Lachnummer....... :nawarte:

  • Weiß jemand zufällig, ob diese Entscheidung auch Studenten betrifft?


    Studenten beziehen kein ALG II: Deswegen nochmal: das ELterngeld fällt nicht weg, es wird auf ALG II angerechnet. Nicht mehr und nicht weniger.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Lustig an der Sache ist eigentlich, daß lt. Frau Schröder das Elterngeld der Reichen nicht gekürzt werden soll. Also das der wirklich Reichen, mit einem Verdienst über 500000€ im Jahr.
    Dort gilt nämlich, man höre und staune: Eltern brauchen Planungssicherheit und nicht ständiges hin und her beim Eltergeld.



    Aber nur reiche Eltern, die ganz schrecklich drauf angewiesen sind... :kopf:radab:kotz

  • Hi,


    :Hm ...Elterngeld soll doch eine Ersatzleistung für Eltern sein, damit sie ihr Arbeit eine Weile ruhen lassen können.
    So ähnlich wurde es "definiert". Quasi als Anreiz ...


    Außerdem ist anscheinend der Staat bedacht, nicht noch mehr H4-Kinder, zu "generieren". Da steckt mehr dahinter,
    und wird aber nicht gesagt. ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • also es ist so:


    Bei Elterngeldempfängern, die VOR dem Elterngeldbezug gearbeitet haben und aufgrund dessen ein (meist) höheres Elterngeld als nur den Sockelbetrag von 300 Euro erhalten wird es so wie vorher auch einen Freibetrag geben ( über die Höhe ist allerdings noch nichts bekannt), alles über dem Freibetrag wird angerechnet.


    Bei Elterngeldempfängern, die vorher NICHT gearbeitet haben wird der volle Betrag angerechnet, d.h. das Elterngeld fällt tatsächlich weg.


    Diese Regelung gilt ab 1.1.11, es gibt aber noch keine genauen Informatiionen bezüglich des Freibetrags usw. !


    Die Regelung gilt für alle, die am 1.1.11 Elterngeld beziehen, egal, ob das Kind erst ab dann geboren wird, oder ob die Eltern schon im Jahr 2010 Elterngeld bezogen haben.


    Der Vertrag mit der Elterngeldstelle besteht ja weiterhin, es wird "nur" seitens des Jobcenters/Arge angerechnet. Kommt zwar das selbe bei raus, aber dadurch wird ja der Elterngeldvertrag nicht berührt...


    LG Manalerie

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • ei Elterngeldempfängern, die VOR dem Elterngeldbezug gearbeitet haben und aufgrund dessen ein (meist) höheres Elterngeld als nur den Sockelbetrag von 300 Euro erhalten wird es so wie vorher auch einen Freibetrag geben ( über die Höhe ist allerdings noch nichts bekannt), alles über dem Freibetrag wird angerechnet.


    das ist doch nun auch schon so :hae:
    wenn man es auf 2 jahre splittet sind 150 frei und auf 1 jahr sinds 300 die frei sind.
    ich bekomm knapp 700€ elterngeld aber es ist auf 2 jahre also im monat um die 350 somit werden mir 200€ angerechnet

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

    Einmal editiert, zuletzt von Tinkabella86 ()

  • ah so also geht es nur um die die vorher alg2 bekommen?

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • ich hab mich blöd ausgedrückt... also bei denen, die vorher erwerbstätig waren werden ebenfalls 300 euro voll angerechnet, der Betrag, der aufgrund der erwerbstätigkeit ÜBER den 300 euro liegt, dafür wird es einen Freibetrag geben.

    ReitKUNST kommt von KÖNNEN, käme es von WOLLEN würde es ReitWULST heißen...
    Man sieht nur mit dem Herzen gut... das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar!

  • also würden mir von meinem elterngeld 50€ bleiben :ohnmacht:

    ich hab so viel mit so wenig so lange versucht, dass ich jetzt qualifiziert genug bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen!


    früher hätte ich den Boden geküsst auf dem du gegangen bist, heute würde ich nicht mal mehr in deine richtung kotzen

  • na das ist ja mal interessant,,, das ist voll an mir vorbeigegangen,,,,, ist ja mal gut zu erfahren da wir ja Mini nummer 3 Planen,,, und ganz ehrlich bei dem neuen Elterngeld kapier ich eh nicht durch,,,, bei mini 2 war die Obergrenze 300 Euro kam auf dne Verdienst des Partners an und ich hab gerade 122 Euro bekommen und mein Ex war kein Grossverdiener :hae:


    Meine Bekannte hat im Dezember letztes Jahr entbunden und ist kurz vorher arbeitslos geworden da ihr vertrag ausgelaufen ist,,, die bekommt 540 Euro Elterngeld :ohnmacht:


    Naja ich find es teilweise ok das es angerechnet wird, aber nicht in voller Höhe, ein Teil davon ok aber net alles.


    Wäre eh dafür das anstatt des Kindergelds kinder einfach in zoo , kino etc freien Eintritt bekommen, In der Schule bzw Kiga warmes Mittagessen und bei Klamotten etc ein Rabatt gibt,,, da käme das Geld wenigstens bei allen den Kindern zugute.. soll etz kein Angriff sein :nixwieweg

  • Hi,


    :Hm ...Elterngeld soll doch eine Ersatzleistung für Eltern sein, damit sie ihr Arbeit eine Weile ruhen lassen können.
    So ähnlich wurde es "definiert". Quasi als Anreiz ...


    Es wurde sogar eingeführt, als Anreiz für Doppelverdiener, die aufgrund eines Lohnausfalles den Kinderwunsch nicht mehr anstrebten (DAS war der tatsächlich Grund der Einführung des Elterngeldes, wie es heute gibt)....aber vor einigen Tagen (man glaube es kaum) ließ doch der Westerwelle anmerken, Elterngeld für gutverdienende evtl. zu streichen.


    Also der ursprüngliche Ansatz des Elterngeldes....der ist scheinbar nicht mehr gegeben, und damit dürfte sich die FDP nun auch die "gutverdienenden" gegen sich lenken, wenn sie in diese Richtung arbeiten :nixwieweg

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • und auch die "Reichen" kriegen weniger Elterngeldgeld 65 % statt 67 %.
    Ansonsten gilt linke Tasche - rechte Tasche - am Ende bleibt der Regelsatz ALG II.
    Alternative dem anderen Elternteil wegen Betreuungsunterhalt auf die Füße treten oder
    anteilig arbeiten.

  • na das ist ja mal interessant,,, das ist voll an mir vorbeigegangen,,,,, ist ja mal gut zu erfahren da wir ja Mini nummer 3 Planen,,, und ganz ehrlich bei dem neuen Elterngeld kapier ich eh nicht durch,,,, bei mini 2 war die Obergrenze 300 Euro kam auf dne Verdienst des Partners an und ich hab gerade 122 Euro bekommen und mein Ex war kein Grossverdiener


    Wieso denn das? Bei mir hatte das Einkommen des Partners überhaupt keine Bewandtnis. Es war doch so, 67 Prozent vom letzten Gehalt, und maximal 1800 Euro.
    :hae:

  • jupp - zumindest ab 2007 - davor gar es Erziehungsgeld und das war am Einkommen gekoppelt.


    Ich habe 2007 Eltergeld bezogen in 4stelliger Höhe pro Monat - klingt toll, wurde aber damals auch schon (außer 300 € )
    gegen alle anderen Leistungen gerechnet - also am Ende kommt es aufs gleiche raus.

  • EDIT:
    Jetzt hab ichs kapiert.... :idee

    Einmal editiert, zuletzt von Doppelmama ()

  • ich meinte nur wenn jemand ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt benötigt z.B. 1500 Elterngeld plus vollen ALG II Satz incl. Miete gab es noch nie....


    Es ist zwar schön wenn man mit Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt und evtl. Arbeit nicht auf Leistungen nach ALG II angewiesen ist, aber deshlab hat man nicht
    unbedingt mehr in der Tasche - das wollte ich damit sagen. 900 € Elterngeld oder mehr klingt immer so toll - aber em Ende bleibt doch fast allen von uns im
    ersten Jahr das selbe Einkommen, egal aus welchen Steuertöpfen.

  • Guten Morgen wieder mal von mir


    ALso gestern habe ich es Schwarz auf Weiß bekommen.



    Das Ihnen in der Bedarfsgemeinschaft zufließende Elterngeld ist nach einer zum 01.01.2011 geplanten Rechtsänderung in vollem Umfang anzurechnen.
    Ich habe deshalb ab dem 01.01.2011 das Einkommen aus Elterngeld als sonstiges Einkommen angerechnet


    Kurz zu meiner Situation.
    Wir leben hier in Berlin und zu viert dürfen wir eine Miete von 619 Euro bruttowarm benutzen.
    Leider ist es mir nicht möglich eine solche Miete zu finden.
    Ich habe auch nur einen bestimmten Radius zur Verfügung da meine zwei Mädels hier all ihre sozialen Kontakte Schule Cabuwazi etc.... zur Verfügung haben.
    Da beide Väter sich nicht kümmern können ist ein Umzug aus verschiedenen Gründen trotzalledem nicht machmar.


    Wir sind im Juni hier eingezogen, ich habe das Elterngeld extra auf zwei Jahre gestreckt, damit ich die Differenz zur Miete durch dieses deckeln kann.
    (Nun war ja auch nicht absehbar das ein solch geniales Gesetz an die Macht kommen soll.(Hahahahaha) ) :kotz
    Nach zwei Jahren kann ich wieder in einen kleinen Job einsteigen indem ich die Differenz selber erwirtschaften kann.


    Um zum Punkt zu kommen:
    Ich habe es auf zwei Jahre gestreckt, andere Frauen die ebenfalls im März ihr Kind bekommen haben, waren mit anderen Prioritäten bestückt und haben es auf ein Jahr gemacht somit das doppelte bekommen...


    Meint ihr es gäbe eine Möglichkeit diese Lücke zu nutzen und sich dieses Geld einzuklagen?
    Versteht ihr meine Frage?


    Liebe sorgende Grüße in doch recht frühen morgen...
    Oljamila die wirklich das erste mal in ihrem Leben unglaubliche Existensängste aussteht....

  • Wir sind im Juni hier eingezogen, ich habe das Elterngeld extra auf zwei Jahre gestreckt, damit ich die Differenz zur Miete durch dieses deckeln kann.
    (Nun war ja auch nicht absehbar das ein solch geniales Gesetz an die Macht kommen soll.(Hahahahaha) ) :kotz


    Doch, das war abzusehen. Das war schon seit Mai überall im Gespräch ( auch hier im Forum). Aus genau diesem Grund hab ich das Elterngeld nämlch nicht gestreckt. Wollte ich ursprünglich auch.



    Meint ihr es gäbe eine Möglichkeit diese Lücke zu nutzen und sich dieses Geld einzuklagen?


    Nein. Es wird da keinen "Bestandsschutz" geben, hast ja quasi Zeit genug, dich darauf einzustellen. (das soll jetzt nicht böse klingen, das ist nur leider so.).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...