Alleinerziehend - Druck vom Kindesvater

  • Hallo,




    ich bin seit 12Wochen eine stolze Mama von einer wunderschönen Tochter. Leider ist nicht alles rosarot in unserer kleinen Welt.




    Ich habe letztes Jahr etwas getan, auf das ich nicht sonderlich stolz
    bin und zwar eine Affäre angefangen... aus dieser Affäre ist mein
    kleiner Sonnenschein entstanden. (das einzig gute daran)


    Der leibliche Vater der kleinen Maus hat sich die gesamte
    Schwangerschaft im Hintergrund gehalten, was mir sehr entgegen kam. Nun
    aufeinmal spricht er von einem gemeinsamen Sorgerecht und er wäre doch
    der Vater, was er bis vor kurzem noch anzweifelte...




    Ich möchte, dass meine Kleine weiß, wo ihre Wurzeln sind ... von daher
    will ich, dass er Kontakt zu Kleinen hat (diesen kann er nur bedingt
    wahrnehmen, da wir 500km auseinander wohnen).... nur fängt er jetzt an
    Druck auf mich auszuüben... Obwohl ich weiß, dass er mir eigentlich
    nichts kann... bin ich doch etwas beunruhigt... ich weiß auch nicht.




    Vll gibt es ja hier jmd, der mir ein paar Ratschläge geben kann... wie ich mich ihm gegenüber verhalten soll....




    Ich danke euch schon mal im Vorfeld und wünsch euch noch einen schönen Abend...




    Aline

  • Bis jetzt nur verbal.
    Er ist nun ständig hier und will ständig mit mir reden und immer geht es um das Sorgerecht ... Er will das gemeinsame Sorgerecht haben und versteht nicht, weshalb ich es ihm nicht geben kann. Ich möchte das einfach nich, ich traue ihm nicht.
    Ich weiß nicht, ob du das auch kennst... dieses seltsame Gefühl in der Magengegend, wenn du bestimmte Menschen triffst... ich habe es anfangs ignoriert und somit zugelassen, dass er mich ausnutzt und mit mir spielt... das soll mir diesmal nicht passieren...


    Ich habe irgendwie Angst, dass was passiert - obwohl ich weiß, dass er mir nichts anhaben kann... ich weiß auch nicht recht...*seufz*


    Aline

  • Bis jetzt nur verbal.
    Er ist nun ständig hier und will ständig mit mir reden und immer geht es um das Sorgerecht ... Er will das gemeinsame Sorgerecht haben und versteht nicht, weshalb ich es ihm nicht geben kann. Ich möchte das einfach nich, ich traue ihm nicht.
    Ich weiß nicht, ob du das auch kennst... dieses seltsame Gefühl in der Magengegend, wenn du bestimmte Menschen triffst... ich habe es anfangs ignoriert und somit zugelassen, dass er mich ausnutzt und mit mir spielt... das soll mir diesmal nicht passieren...


    Ich habe irgendwie Angst, dass was passiert - obwohl ich weiß, dass er mir nichts anhaben kann... ich weiß auch nicht recht...*seufz*


    Aline


    ich kann dich sehr gut verstehen! ich habe das theater auch hinter mir oder vor mir wie man das sehen mag!
    Der vater von meiner kleinen möchte das sorgerecht auch haben! egal wie! kümmert sich aber nicht wirklich um sie! und wenn dann ist er mal da und dann wieder eeeeeeeeeeeeewig verschwunden und macht nur druck und beschimpft einen!


    hast du ihn mal gefragt warum ihm das so wichtig ist ?
    also bei meinen ist das so das er nichts mit entscheiden könnte! Dumm nur das er sich so noch nicht mal mit einbinden lassen will! eigentlich finde ich das schade frage mich dann nur warum wieso und weshalb es dann mit sorgerecht anders sein sollte!
    zahlt der erzeuger bei dir? ist er regelmässig da oder hat eine bindung zu der kleinen?

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

    Einmal editiert, zuletzt von Milchschnutte ()

  • hm warum sollte er dir etwas anhaben wollen? er ist der vater des kindes und hat somit erstmal die pflicht auf unterhalt und recht als auch pflicht auf umgang mit dem kind. wenn du ihm das sorgerecht nicht einräumen willst, dann hat er seit kurzem die möglichkeit es sich vor gericht einzuklagen. wenn du dort mit diesen argumenten auftrittst, dann hat er das sorgerecht ohne wenn und aber. warum sollte er es auch nicht haben? ist er weniger wert als du, sich in entscheidungen reinzudenken oder ist er nicht wert entscheidungen für sein kind mitzutreffen?
    deine angeblichen magenprobleme kann ich gerade nicht ganz nachvollziehen. wenn er eine bindung zum kind aufbaut und sie irgendwann demnächst auch mit zu sich für einige tage mit nach hause nimmt übers wochenende, dann weiß ich nicht was gegen gsr sprechen sollte? wer hat denn eigentlich die entfernung geschaffen?

  • Gemeinsames Sorgerecht macht auf die Entfernung wenig Sinn, denn meist geht es dabei um Unterschriften, die man möglichst zeitnah braucht (Ausweis beantragen, Anmeldung Kindergarten, Zustimmung zu ärztl. Behandlungen, Kontoeröffnung).


    Erkläre ihm, das die nichts damit zu tun hat, das er die Kleine sehen kann... das er sie auch mal mitnehmen darf, wenn sie älter ist...


    Ist denn die Vaterschaft schon anerkannt?


    Wendet Euch doch -wenn er mal wieder da ist- ans Jugendamt und arbeitet gemeinsam mit denen eine Umgangsvereinbarung aus...



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • zahlt der erzeuger bei dir?


    Boah, ich kann manchmal echt nicht so viel essen wie ich brechen möchte...
    Gehts noch? ERZEUGER? Das heißt Vater, Papa, Daddy wie auch immer.


    Dich nennt doch auch keiner Gebärmaschine oder Milchkuh (nur weil Du möglicherweise stillst)


    Egal was Du von ihm halten magst, Erzeuger geht mal gar nicht...

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
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    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Auf die Frage, weshalb es ihm so wichtig wäre, sagte er folgendes:" Was ist wenn dir mal etwas zustößt... dann habe ich gar kein Recht auf die Kleine!" Ich weiß ehrlich nicht, was mir diese Antwort bringen soll. Er sagt selbst, dass er nicht mitentscheiden möchte, da er ja soweit weg ist...
    Im Moment zahlt er noch nicht... Er war sich bis vor kurzem ja nicht mal sicher, ob er wirklich der Vater ist... da hat er erst einmal einen Test machen lassen und jetzt hat er erst die Vaterschaft anerkannt.... heißt, dass kann wohl noch etwas dauern... Aber ich bekomm in der Zwischenzeit Unterhalsvorschuss.
    Meine Maus ist ja erst 12Wochen - ne Bindung haben die zwei nicht, für sie ist er ein Fremder. Du musst wissen, dass ich wieder einen Freund habe, der die ges. Schwangerschaft mitgemacht hat und auch bei der Geburt dabei war - er ist ihr Papa.
    Ich habe zu dem Erzeuger auch gesagt, dass er nicht einen auf Papa machen brauch - jetzt auf einmal. Klar hat er das Umgangsrecht und das kann er auch nutzen... mehr aber def. nicht.


    Wart ihr zwei denn verheiratet???
    Haben sie denn eine Chance uns das Leben so schwer zu machen ... ich meine .... können sie das?


    Aline

  • Boah, ich kann manchmal echt nicht so viel essen wie ich brechen möchte...
    Gehts noch? ERZEUGER? Das heißt Vater, Papa, Daddy wie auch immer.


    Dich nennt doch auch keiner Gebärmaschine oder Milchkuh (nur weil Du möglicherweise stillst)


    Egal was Du von ihm halten magst, Erzeuger geht mal gar nicht...

    ich denke mal ein vater daddy oder papa ist man(n) dann wenn man sich ums kind kümmert oder gar interesse hat! alles andere sehe ich nicht so an. dann bin ich halt eine milchkuh oder gebärmaschine da muss ich dann mit leben! aber einen mann vater nennen der keiner ist im sinne von auch sein dann ist es für mich nur der erzeuger! jeder darf seine meinung haben :thanks:

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Meine Maus ist ja erst 12Wochen - ne Bindung haben die zwei nicht, für sie ist er ein Fremder. Du musst wissen, dass ich wieder einen Freund habe, der die ges. Schwangerschaft mitgemacht hat und auch bei der Geburt dabei war - er ist ihr Papa.
    Ich habe zu dem Erzeuger auch gesagt, dass er nicht einen auf Papa machen brauch - jetzt auf einmal. Klar hat er das Umgangsrecht und das kann er auch nutzen... mehr aber def. nicht.


    Mit dem Wort Erzeuger kickst Du Dich hier -zu Recht- aufs Abstellgleis, hier rennen nämlich nicht nur angepi**te Mütter durchs Forum, sondern auch Väter, die z.T. die besseren Mütter sind, Mütter die gelernt und begriffen haben, das ein Kind das RECHT auf beide Eltern hat, die den "sogenannten" Erzeuger als das sehen was er ist: Papa, Vater, Daddy, wichtig für die Kinderseele, genau wie Mama, die ja -zu Recht- auch nicht gern Gebärmaschine oder wie auch immer genannt werden will! Und sogar Mütter, die das schon vorher wussten...


    Das der KV (Kindsvater) keine Bindung zur Kleinen hat solltet ihr beide schnellstmöglich ändern, Dein neuer Partner wird evtl. mal "sozialer Papa", ihr Vater bleibt -und das ist gut so- ihr leiblicher Vater...


    Du schreibst Dein Freund war bei der Geburt dabei? Ich kenn Leute da war die Freundin/Schwester whatever dabei, haben die nun alle den Status Papa?


    Und was ist, wenn sich Dein Freund irgendwann mal trennt? Bekommt er dann ein großzügiges Umgangsrecht eingeräumt, "der Ars** der mich verlassen hat ist ja schließlich sozialer Papa"


    Du bist jung, schrecklich jung...ich rechne jetzt einfach mal viel von dem was Du schreibst Deinem jugendlichen Überschwang, den Hormonen und der Unwissenheit zu.



    LG Carina


    Einer gestandenen Mutter hätte ich jetzt wahrscheinlich geschrieben "Hoffentlich klagt er es ein!"


    Edith sagt: "Und Mütter die das schon vorher wussten" wurde nachträglich eingefügt

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
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    Einmal editiert, zuletzt von Bernstein ()

  • Auf die Frage, weshalb es ihm so wichtig wäre, sagte er folgendes:" Was ist wenn dir mal etwas zustößt... dann habe ich gar kein Recht auf die Kleine!" Ich weiß ehrlich nicht, was mir diese Antwort bringen soll.


    nun recht hat er doch aber. wenn dir was zustößt oder du nicht mehr zurechnungsfähig ist, dann hat er es mit gsr einfach das kind zu sich zu holen. dann muss er nicht erst das gesamte procedere vor gericht zerren und spart dem kind und sich zeit und viel geld.


    Meine Maus ist ja erst 12Wochen - ne Bindung haben die zwei nicht, für sie ist er ein Fremder. Du musst wissen, dass ich wieder einen Freund habe, der die ges. Schwangerschaft mitgemacht hat und auch bei der Geburt dabei war - er ist ihr Papa.


    das kind hat umgang und somit ist der vater auch kein fremder für es. die bindung entwickelt sich über den umgang. der neue den du hast ist NIEMALS der VATER und das wird er auch NIEMALS sein. diesen zahn solltest du dir sofort ziehen. dein freund ist für das kind eine außenstehende person die mal ein guter kumpel für dein kind wird. der vater ist derjenige dem du nichts gönnst, der der das kind mit dir gemeinsam gezeugt hat.


    Ich habe zu dem Erzeuger auch gesagt, dass er nicht einen auf Papa machen brauch - jetzt auf einmal. Klar hat er das Umgangsrecht und das kann er auch nutzen... mehr aber def. nicht.


    du als gebärmaschine und austrägerin hast nicht festzulegen wie der vater des kindes sich dem kind ggü. verhält oder wie er seine rolle mit dem kind gestaltet. er ist der papa und muss nicht einen drauf machen. deine einstellung ist echt krank. er hat das recht auf umgang: jedes zweite wochenende fr-sonntag, ein bis zwei nachmittage unter der woche, hälftige ferien und feiertage -sprich dieses jahr weihnachten wird sie bereits die feiertage mit papa verbringen hälftig :) drei wochen urlaub hat er mit ihr im jahr. mehr braucht er auch definitiv von dir, denn das steht ihm zu.


    Haben sie denn eine Chance uns das Leben so schwer zu machen ... ich meine .... können sie das?


    ja die chance hat er. du musst deine einstellung dahingehend verändern, dass er dir das leben nicht schwer machen will. er will sich nur mit seinem kind beschäftigen und er will nur für sein kind sorgen. wenn du das als belastung siehst, dann wirst du dir selbst das leben in den nächsten 18 jahren sehr schwer machen. du machst es sinnlos schwer für dich und belastest damit dein kind ohne ende. er hat das recht auf umgang, er hat das recht und die pflicht vater zu sein und sich als solcher in erziehung und das tgl. leben mit einzubringen, als auch entscheidungen mit dir auf elterebene zu treffen. wenn er also sorgerecht beantragen will, dann ist das sein recht. damit wirst du leben müssen. besucht doch mal gemeinsam eine mediation oder familienberatung um euch als eltern beraten zu lassen.

  • Liebe Aline,


    der Vater des Kindes bittet Dich, ihm das gemeinsame Sorgerecht einzuräumen. Er hat Dir auch einen guten Grund dafür genannt. Seit der aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichtes muss dem Vater das Gemeinsame Sorgerecht eingeräumt werden, wenn es nicht dem Kindeswohl entgegen steht. Da Euer Kind erst zwölf Wochen alt ist, ist kein offensichtlicher Grund erkennbar, der einer Verweigerung des Sorgerechts entgegen steht. Dir ist deshalb nur anzuraten, seiner Bitte nachzukommen. Lehnst Du sie ab, wird das gemeinsame Sorgerecht aller Voraussicht nach vom Gericht eingesetzt. Aber dann habt Ihr viel Beziehungsporzellan zerschlagen.


    Ihr seid jetzt durch das Kind auf lange Zeit miteinander verknüpft. Da führt kein Weg dran vorbei. Mach Dir das Leben einfacher und erkenne diese Realität einfach an. Euer Kind wird Dir dankbar dafür sein, wenn Du die Beziehung zum Vater auf eine normale Ebene setzt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mit dem Wort Erzeuger kickst Du Dich hier -zu Recht- aufs Abstellgleis, hier rennen nämlich nicht nur angepi**te Mütter durchs Forum, sondern auch Väter, die z.T. die besseren Mütter sind, Mütter die gelernt und begriffen haben, das ein Kind das RECHT auf beide Eltern hat, die den "sogenannten" Erzeuger als das sehen was er ist: Papa, Vater, Daddy, wichtig für die Kinderseele, genau wie Mama, die ja -zu Recht- auch nicht gern Gebärmaschine oder wie auch immer genannt werden will! Und sogar Mütter, die das schon vorher wussten...


    Das der KV (Kindsvater) keine Bindung zur Kleinen hat solltet ihr beide schnellstmöglich ändern, Dein neuer Partner wird evtl. mal "sozialer Papa", ihr Vater bleibt -und das ist gut so- ihr leiblicher Vater...


    aber was soll man machen wenn keine bindung zu stande kommt weil der KV es nicht will? oder nur zwei wochen mal da ist und dann ewig weg? was soll man machen wenn das immer so weiter geht ? er kann entscheiden wann er will und wann nicht! als KM muss du dich an zeiten halten ein KV nicht! was soll ich der kleinen denn mal sagen wenn er wieder mal nicht da war? ich sag ihr immer wieder das ist dein papa auch wenn ich das anders sehe! ihr gegenüber sage ich das aber ich selber sehe das anders! für sie ist es nur ein irgendwer der ab und an mal da ist! meine kleine ist nun 6 monate alt und ich kann sagen er war genau ähm 11 wochen der ganzen zeit mal da für sich sonst nicht! und besonders dann ist er wieder ewig weg wenn man sagt man möchte nicht mehr übers paar sein werden wie auch immer reden! weil man da keinen sinn drinen sieht!


    wie darf man gestandene mutter verstehen? ist man keine wenn man sagt für einen selber ist es nur noch der erzeuger? kläre mich da doch bitte mal auf!

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Weißt du, er wollte nichts von der Kleinen wissen, sie auch nicht haben, er wollte, dass ich abtreibe ... also nun sag mir mal, weshalb ich ihm das gemeinsame Sorgerecht einräumen soll... ich kann ja dann nicht mal allein entscheiden, wo die Kleine eingeschult werden soll...
    Ich sage gar nicht, dass er keine Bindung zu seinem Kind haben soll... das darf und soll er. Wenn er hier ist, kann er die Kleine gerne sehen... aber das hat nichts mit Sorgerecht, sondern mehr mit seinem Umgangsrecht zu tun.


    er wollte das du abtreibst, ist egal, interessiert keinen. er wollte nichts mit dir zu tun haben während der schwangerschaft, ist egal interessiert keinen. er will sich um das kind kümmern, für dieses da sein und dieselben recht wie du, das ist entscheidend, das ist wichtig und das wird er vortragen. bis dato trägst du nix vor, was dagegen sprechen könnte. das thema schule ist komplett irrelevant im moment. denn kind ist erst 12 wochen alt. er wird auch bindung zum kind haben, wenn er sie von dir abholt undmit zu sich nimmt. wenn er unabhängig von dir mit dem kind spaß hat, sie erzieht und mit ihr spielt. dann wird er über umgang auch eine eigenständige bindung zus einem kidn afubauen. schön das du ihm das erlaubst, aber ist nicht notwendig das du das tust, denn er hat das recht dazu. allerdings benötigt er auch dafür nicht das sorgerecht. aber vielleicht will er über religion, finanzen, gesundheit u. kita/schulbildung des kindes ein gehöriges wort mitreden. dafür will er sorgerecht. es gibt keinen grund der dagegen spricht.


    Milchschnutte, davon hat die ts doch garnichts geschrieben. dieses problem existiert doch garnicht für sie. versuche nicht deine probleme mit denen der ts hier zu vermischen. wenn du über deine probleme sprechen möchtest, solltest du vielleicht einen eigenen thread eröffnen wo man weiter dein thema erörtern kann und dir ebenfalls hilfe oder ratschläge mit auf den weg geben kann.

    Einmal editiert, zuletzt von janiundced ()

  • du als gebärmaschine und austrägerin hast nicht festzulegen wie der vater des kindes sich dem kind ggü. verhält oder wie er seine rolle mit dem kind gestaltet. er ist der papa und muss nicht einen drauf machen. deine einstellung ist echt krank. er hat das recht auf umgang: jedes zweite wochenende fr-sonntag, ein bis zwei nachmittage unter der woche, hälftige ferien und feiertage -sprich dieses jahr weihnachten wird sie bereits die feiertage mit papa verbringen hälftig :) drei wochen urlaub hat er mit ihr im jahr. mehr braucht er auch definitiv von dir, denn das steht ihm zu.

    aha gut und wie kann dann das jugendamt da was anderes zu mir sagen ? Es steht nirgends im gesetz sowas festgeschrieben soweit ich weiß oder magst du mir mal eine quelle zeigen ? :thanks:

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller

  • Milchschnutte: was möchtest du wissen? es steht im bgb unter familienrecht das der vater das recht und die pflicht auf umgang hat. es steht dort auch das das kind ein recht auf umgang mit beiden elternteilen hat. wenn du nun noch den § wissen willst, dann wende dich an dejure.usw u. ergoogle dir das.
    der umfang des umgangs ist einerseits an das alter des kindes gekoppelt und an die einzelnen umstände, wie hier der vater ist weiter weg. sprich bei 500 km spricht wohl ehr was dagegen das er jede woche mehrere nachmittage umgang nachgehen kann, es sei denn er macht zügig einen umzug in den selben ort. somit wäre die zweiwochenregelung wichtiger und wahrscheinlicher oder er nimmt die kleine immer wieder mal für ne woche mit zu sich nach hause, auch das wäre möglich. der rest ist für ein ein bis zweijähriges kind an umgang aus der ständigen rechtsprechung und wurde mir seitens eines anwaltes mal genannt und ein richter (grins der typ war klasse) hat alle varianten runtergeleiert, bis ich eine dabei fand die ich klasse für meine situation fand.
    was das jugendamt dir gesagt hat dabei kann nix großartig anderes gewesen sein. ich finde immer noch wir sollten dein problem an anderer stelle diskutieren.

  • aber was soll man machen wenn keine bindung zu stande kommt weil der KV es nicht will? oder nur zwei wochen mal da ist und dann ewig weg? was soll man machen wenn das immer so weiter geht ? er kann entscheiden wann er will und wann nicht! als KM muss du dich an zeiten halten ein KV nicht! was soll ich der kleinen denn mal sagen wenn er wieder mal nicht da war? ich sag ihr immer wieder das ist dein papa auch wenn ich das anders sehe! ihr gegenüber sage ich das aber ich selber sehe das anders! für sie ist es nur ein irgendwer der ab und an mal da ist! meine kleine ist nun 6 monate alt und ich kann sagen er war genau ähm 11 wochen der ganzen zeit mal da für sich sonst nicht! und besonders dann ist er wieder ewig weg wenn man sagt man möchte nicht mehr übers paar sein werden wie auch immer reden! weil man da keinen sinn drinen sieht!


    wie darf man gestandene mutter verstehen? ist man keine wenn man sagt für einen selber ist es nur noch der erzeuger? kläre mich da doch bitte mal auf!


    Erst mal Danke das Du das "E-Wort" nicht benutzt hast...
    Deine Maus ist 1/2 Jahr, klar sollte da der Umgang regelmäßiger sein, als er es gerade ist, ich weiß, Du könntest ihn 1000mal anrufen, wenn er keinen Bock hat, hatter nun mal keinen...
    Soweit verstehe ich Deine Wut.
    Du kannst der Kleinen nur immer wieder erzählen, der Papa hat Dich lieb. Wenn sie älter wird, dann wird sie auch fragen.
    Dann kannst Du ihr nur sagen, Maus, das der Papa nicht kommt wie versprochen hat nichts mit Dir zu tun, der Papa hat Dich trotzdem lieb. Irgendwann ist sie in nem Alter, wo sie ihn selber fragt, dann muß er Rede und Antwort stehen.
    Aber bis dahin wird noch einiges Wasser den Fluß hinunter laufen...


    Mit gestandene Mutter meinte ich jetzt eine Mutter die nicht ganz so jung ist, nicht noch mitten in den Hormonschüben steckt...
    Was aber nicht heißen soll, das ne junge, hormonschwankende Mutter nicht ne gute Mutter sein kann, im Gegenteil...
    Aber bei uns alten "Müttern" ist das meistens ;) Dank Lebenserfahrung ein bissel abgeklärter...


    Weißte ich bin Mama von 4 Mädels und mach grad echt ne Menge Müll mit dem Daddy meiner Jüngsten durch, egal wie sehr ich ihn mir zum Teufel wünschen würde -> er ist der Daddy unserer kleinen Prinzessin...und als Daddy isser echt toll. Und das obwohl er eine menschliche Katastrophe ist, aber das Eine hat nix mit dem Anderen zu tun!



    LG Carina

    Das mit s oder ß...ich steh dazu, ich kanns nicht...naja egal, Hauptsache Man(n)/Frau versteht was ich meine...


    Tippfehler dürft ihr gern behalten *fg


    ~und am Ende steht immer ein Anfang~ (Zitat City)
    ~Sommer ist was in Deinem Herz passiert~ (Zitat Wise Guys)
    manchmal bin ich ein ~Gänseblümchen im Sonnenschein~ (frei nach Ganz schön Feist)

  • Milchschnutte: was möchtest du wissen? es steht im bgb unter familienrecht das der vater das recht und die pflicht auf umgang hat. es steht dort auch das das kind ein recht auf umgang mit beiden elternteilen hat. wenn du nun noch den § wissen willst, dann wende dich an dejure.usw u. ergoogle dir das.
    der umfang des umgangs ist einerseits an das alter des kindes gekoppelt und an die einzelnen umstände, wie hier der vater ist weiter weg. sprich bei 500 km spricht wohl ehr was dagegen das er jede woche mehrere nachmittage umgang nachgehen kann, es sei denn er macht zügig einen umzug in den selben ort. somit wäre die zweiwochenregelung wichtiger und wahrscheinlicher oder er nimmt die kleine immer wieder mal für ne woche mit zu sich nach hause, auch das wäre möglich. der rest ist für ein ein bis zweijähriges kind an umgang aus der ständigen rechtsprechung und wurde mir seitens eines anwaltes mal genannt und ein richter (grins der typ war klasse) hat alle varianten runtergeleiert, bis ich eine dabei fand die ich klasse für meine situation fand.
    was das jugendamt dir gesagt hat dabei kann nix großartig anderes gewesen sein. ich finde immer noch wir sollten dein problem an anderer stelle diskutieren.

    das mit dem umgang das weiß ich wohl! aber es gibt nichts im gestz festgeschrieben wie der umgang geregelt wird! das wird entweder direkt bei gericht gemacht oder beim ja! Also nix mit das muss! ich muss ihn mein kind nicht mitgeben ich muss ihn nicht in meine wohnung lassen! ich kann es aber! und solange ein kind noch nicht sagen kann was sie gemacht haben (laut ja) muss ich sie auch nicht mitgeben! also wenn du andere infos hast würde ich mich sehr über einen link freuen um das nachzulesen wenn ich mich irren sollte :thanks:

    "Im Arm der Mutter, die dich schweigend hält,blinzelst du vorsichtig ins Licht der Welt,
    in deinen ersten Morgen, und ich denk:dies ist mein Kind, welch ein Geschenk!" :schnuller