Kindergarten und Mutter muß Vollzeit von der Arge aus arbeiten?

  • Hallo,


    ich habe heute eine Mutter kennengelernt. Sie ist allein erziehend und bald wird ihr Kind in den Kindergarten kommen. Jetzt erzählte sie mir, dass sie dann ab sofort Vollzeit arbeiten müsse von der Arge aus. Ist das tatsächlich so? :hae:


    Soweit ich weiß, hat eine Mutter das Recht bis zum 3. Lebensjahr nur Teilzeit zu arbeiten. Aber wie ist es denn, wenn sie nach dem 3. Lebensjahr des Kindes einfach keine Kinderbetreuung für Vollzeit hat?
    Ich selbst war immer in der Wechselschicht tätig und ich tue mir jetzt mit Teilzeit schon schwer, eine Kinderbetreuuung zu finden. Die Kitas öffnen ja erst um 7 oder 8 Uhr und schließen spätestens um halb fünf.


    Lg
    Aramee

  • Jetzt erzählte sie mir, dass sie dann ab sofort Vollzeit arbeiten müsse von der Arge aus.


    ja, wenn es machbar ist schon.



    Soweit ich weiß, hat eine Mutter das Recht bis zum 3. Lebensjahr nur Teilzeit zu arbeiten. Aber wie ist es denn, wenn sie nach dem 3. Lebensjahr des Kindes einfach keine Kinderbetreuung für Vollzeit hat?


    Sie muß nachweisen, dass sie sich um eine entsprechend Betreuung bemüht hat. Wenn sie das getan hat und trotzdem keine hat ( was durchaus oft vorkommt), dann kann sie natürlich auch nur weiterhin teilzeit arbeiten, muß sich aber weiter bemühen, aus dem ALG II bezug raus zu kommen.


    Richtig formuliert ist es: wenn das Kind 3 ist, ist es ihr zuzumuten, wieder Vollzeit zu arbeiten. Wenn es nicht geht, geht es natürlich nicht.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Sie kann sich bewerben... aber die Kiderbetreuung MUSS sichergestellt sein. Und es ist nicht so, dass sie Vollzeit mit einem so kleinen Kind arbeiten muss.
    Bei ALG 1 muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, findet sie aber eine Teilzeitarbeitstelle, bzw kann die Kiderbetreuung nicht endlos ausdehnen, dann hat das erstmal keine Folgen.
    Sagt sie von Anfang an, dass sie nur Teilzeit arbeiten kann und will, bekommt sie ALG1 nur anteilig.
    Es gibt da genaue, ganz genaue, übergenaue udn gemeine Sachbearbeiter, aber auch welche, die da recht lebenspraktisch mit umgehen.... es ist ein wenig eine Frage der Strategie....

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

  • Und wo ist nun das Problem das sie Vollzeit arbeiten muss?
    Sehe das nicht.


    Die Frage ging hier nach der möglichen Diskrepanz zwischen vollzeit arbeiten müßen und der Kinderbetreuung. Auf der einen Seite die Pflicht, Vollzeit arbeiten zu müßen, auf der anderen Seite die Not, das Kind betreuen zu lassen. Und wenn du mal genau gelesen hättest, hättest du auch gesehen, dass da nicht steht: die Mutter hat da ein problem mit, sondenr die TS lediglich gefragt hat, ob das immer und unter allen Umständen so ist, bzw. was passiert, wenn eben die Kinderbetreuung nicht gegeben ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • .

    Sagt sie von Anfang an, dass sie nur Teilzeit arbeiten kann und will, bekommt sie ALG1 nur anteilig.

    .... sagt sie es nicht, so lügt sie und behindert die Arbeit des Sachbearbeiters - der ihr dann ja gezwungenermaßen die falschen Jobs anbietet.

  • Und wenn du mal genau gelesen hättest, hättest du auch gesehen, dass da nicht steht


    Und warum bist Du so Agro?


    Da oben steht das die Kitas von 7/8 bis 16.30 offen haben.
    Da kann man dann durchaus Vollzeit arbeiten gehen.
    Und was passiert wenn es keine Kitabetreuung gibt wurde auch schon von anderen beantwortet.
    Ich bin nicht jemand der immer die Antworten andere nachplappert.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Na dann muss sie ja auch nicht lügen.


    Welchen Beruf hat denn die Bekannte?


    Wenn sie so gut ausgebildet ist, dass sie sich auch von Teilzeit ernähren kann, ist es ganz sicher ihre eigene Entscheidung wie viel sie arbeiten möchte.


    Wenn sie z.B. in der Gastronomie tätig ist oder in der Pflege, dürfte der Vollzeit-Schichtdienst mit den derzeitigen Betreuungsstrukturen schlecht abgedeckt sein - dann wird wohl nur Teilzeit möglich sein oder das Jugendamt müsste mit Betreuungsmöglichkeiten unter den Arm greifen.


    Es gibt aber auch Berufe, da ist nichts dagegen einzuwenden, die Tageszeit für den Beruf und die Abendzeit als "Qualitätszeit" mit Kind zu nutzen und damit dann die finanzielle Veranwortung für die Familie (zumindest überwiegend) selbst zu tragen.
    Hier sehe ich in der Tat die Arge in der Rolle, auf Vollzeittätigkeit zu drängen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • Sie kann sich bewerben... aber die Kiderbetreuung MUSS sichergestellt sein. Und es ist nicht so, dass sie Vollzeit mit einem so kleinen Kind arbeiten muss.
    Bei ALG 1 muss sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, findet sie aber eine Teilzeitarbeitstelle, bzw kann die Kiderbetreuung nicht endlos ausdehnen, dann hat das erstmal keine Folgen.
    Sagt sie von Anfang an, dass sie nur Teilzeit arbeiten kann und will, bekommt sie ALG1 nur anteilig.
    Es gibt da genaue, ganz genaue, übergenaue udn gemeine Sachbearbeiter, aber auch welche, die da recht lebenspraktisch mit umgehen.... es ist ein wenig eine Frage der Strategie....

    Ich frage mich eben jetzt, ob man wirklich danach, wenn das Kind in den Kindergarten geht, Vollzeit arbeiten muss. Ich selbst beziehe momentan anteilig Alg 1, aber komme möglicherweise vielleicht in die gleiche Situation wie meine Bekannte. Aber können tatsächlich Konsequenzen daraus folgen, wenn ich nicht Vollzeit arbeiten gehen kann?


    Mir wurde nämlich erst kürzlich eine Stelle angeboten, mit wesentlich mehr Stunden (als ich gemeldet bin). Der Arbeitsort ist 30 km weit weg und mit mehreren Tagen Nachtbereitschaft im Monat. Ich konnte die Stelle nicht annehmen, allein wegen der Nachtbereitschaft schon nicht.


    Lg

  • Welchen Beruf sie hat weiß ich nicht. Wir hatten das Thema auch nur kurz angeschnitten. Leider gibt es für diese Wechselschichten immer noch zuwenig Betreuungsmöglichkeiten.
    Ich denke, die meisten wollen sich selbst finanzieren. Ich kenne selbst niemanden, der gerne auf Kosten des Staates lebt. Wenn das so klappt, wie du schreibst - mit tagsüber Beruf und abends Familie...müssten wir diese Diskussion hier nicht führen! ;-)



    Lg

  • Aber können tatsächlich Konsequenzen daraus folgen, wenn ich nicht Vollzeit arbeiten gehen kann?


    jupp, weniger Geld :-) egal ob selbst erarbeitet oder als Sozialleistung


    Wenn du einen Job mit Nachtschicht nicht annhemne kannst, weil keine Kinderbetreuung zur Verfügung steht wird dich auch kein SB dazu zwingen.
    Wenn du einen 8-16 Uhr Job angeboten bekommst udn hast einen 7-17 Uhr Kita-Platz - ist doch alles ok.


    P.S: Ich fahre je Richtung 44 km.

  • jupp, weniger Geld :-) egal ob selbst erarbeitet oder als Sozialleistung


    Wenn du einen Job mit Nachtschicht nicht annhemne kannst, weil keine Kinderbetreuung zur Verfügung steht wird dich auch kein SB dazu zwingen.
    Wenn du einen 8-16 Uhr Job angeboten bekommst udn hast einen 7-17 Uhr Kita-Platz - ist doch alles ok.


    P.S: Ich fahre je Richtung 44 km.


    Oh einen Job von 8-16 Uhr! Welch ein Traum! :-) Ich hoffe immer noch, dass ich sowas in der Richtung bekomme. Aber die Realität sieht gerade leider anders aus. Wäre ich nicht allein erziehend, wäre das mit der Nachtbereitschaft auch kein Problem gewesen....


    Hab ich das richtig verstanden, du fährst jeden Tag 44 km zur Arbeit?


    Lg


    Aramee

  • also Vollzeit,da kann man niemanden zwingen.
    Aber die Damen und Herren bei der Arge lassen sich immer was einfallen um zu schikanieren.
    Ich bin allein erziehend mit drei Kindern. 2.5 J,5 J., und 15 J..
    Trotzdem will man mich vermitteln,Ich bin selbst auf der Suche,werd aber überall abgewiesen ,weil dahalt immer das Prolem mit den Ferien ist.
    Jetzt will man mich zu so einer Gruppe für Allein erziehende schicken und dort werden dann Montags Zeitungen ausgewertet,was ist an Jobs da u.s.w.,und man könnte ja mal schauen,ob ich an meiner Tagesstruktur etwas ändern könnte.
    Hallo,ich bin 38 Jahre,hab zwei geringf. Tätigkeiten,gemeldet versteht sich...und das reicht nicht,obwohl ich diese Jobs mir ganz allein besorgt hab.
    Aber die Tagesstruktur ändern?
    Man wird behandelt wie minderbemittelt.
    Aber wirkliche Lösungen hat keiner.So sieht es aus.
    Und dann soll man ruhig bleiben?
    Vollzeit mit Kindern und allein,das soll mir mal einer vor machen,so ohne Großeltern und so...

  • Vollzeit mit Kindern und allein,das soll mir mal einer vor machen,so ohne Großeltern und so...


    also ich mache das seit über 10 Jahren (sogar im Wechseldienst) :frag


    wer nicht will, bei dem wird es auch nicht funktionieren :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Oh, also mit drei Kindern stell ich mir das schon sehr schwer vor. Vor allem, wenn man so gar niemanden im Rücken hat, der einen unterstützt. Ich selbst habe - gott sei Dank - meine Eltern. Die werden in dem Fall die kinderbetreuung übernehmen. Aber ich habe eine Freundin, die ist auch allein erziehend. Sie hat gar niemanden hier, keine Familie und nichts. Das ist schon hart.


    Ja....das ist immer so ne Sache mit den Jobs. Ich hatte vor kurzem auch ein Stellenangebot mit schönen Zeiten und toller Arbeit. Aber da hieß es dann plötzlich "da haben wir noch ne Besprechung und da abends auch alle zwei Wochen"...obwohl das so gar nicht in den Konditionen mit dem Job drin stand. Ich hatte trotzdem zugesagt, aber die Stelle letzlich nicht bekommen.


    Ich würde da einfach mit machen, wenn sich was ergibt. Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so dein Ding ist....es kann sich immer etwas daraus ergeben.


    Lg


    Aramee


  • also ich mache das seit über 10 Jahren (sogar im Wechseldienst) :frag


    wer nicht will, bei dem wird es auch nicht funktionieren :kopf

    Wie machst du das? Wieviel Kinder hast du und wo sind dann deine Kinder?


    Ist schon schwierig, so mit Wechselschicht. Find ich. Da braucht man wirklich jemand, der das so mitmacht mit morgens um 5 oder 5:30 Kind betreuen bis evtl. abends bis 22 Uhr. Klappt das bei dir?


    Lg


    Aramee

  • Nein,so kann man das nicht sagen.Tut mir leid,aber dann hast du Glück gehabt,ich lebe so ziemlich auf dem Land und wenn du hier irgendwo wg. Arbeit fragst und sagst du hast drei Kinder,dann wird direkt abgewunken.
    Ich habe keinerlei Unterstützung,weil die Oma selbst noch Vollzeit arbeitet und mir die Kiddys nicht abnehemen kann.
    Wir haben KEINERLEI Ferienangebote hier,die nächste Kita während der Ferien ist 40 km weg.
    Und Kinderbetreuungskosten und Fahrtkosten kann man erst absetzen ,wenn man über 400 € verdient.
    Nein,so einfach sagen,wenn man will klappt das ,das läuft hier zumindest nicht.
    Vielleicht mit einem Kind ,da sind wahrscheinlich auch die Arbeitgeber noch offen für,aber ich hab sehr viele negative Erfahrungen gemacht.
    Wo hast du deine Kinder wenn du Schicht arbeitest?