Aufenthaltsbestimmungsrecht!

  • So liebe Leutz!


    Ich versuch euch mal meine momentane Situation zu schildern. Meine (Noch) Frau hat sich im April diesen Jahres entschlossen aus unserer gemeinsamen Wohnung auszuziehen und mir mitgeteilt das unser gemeinsamer Sohn bei mir in der alten Wohnung verbleiben soll. Als Grund nannte Sie mir Ihre Gefühle sind zu mir nicht mehr verhanden und aufgrund Ihrer schlechten Arbeitszeiten in Ihrem neuen Job kann Sie sich nur schlecht um unseren Sohn kümmern ( Samastag, Sonntagsarbeit sowie früh und Spätschicht).
    Bis hierher für mich auch nachvollziehbar da auch ich der Meinung bin für Gefühle die sich ändern kann man nichts.
    Ob es nur an den Gefühlen lag oder auch an einer SMS Flut zu ein und der selben Nummer ( 1500 SMS ca 297 € ) sei von meiner Seite mal dahingestellt.
    So zog Sie nun auch aus in Ihre eigene Wohnung in einer anderen Stadt ca 40 km entfernt von mir und unserem Sohn.
    Seid dieser Zeit versuche ich mich mit Ihr auf Besuchszeiten zu verständigen die auch mit Ihren Dienstzeiten übereinstimmen.


    Das heisst auch wenn Sie mal in der Woche frei hat habe ich Ihr unseren Sohn vorbeigefahren und auch wieder abgeholt 2 mal leider auch frühzeitig der der kleine nicht bei Ihr bleiben wollte.


    Eigentlich ist es bis hierhin grundsätzlich so gelaufen das ich den kleinen immer hin und her gefahren habe bis auf einzelne Ausnahmen.


    Zum Unterhalt hatten ich mit Ihr die Vereinbarung getroffen einfach nicht bezahlen ist nicht sondern immer absprechen wenn es mal finanziel eng wird bei Ihr.
    Dies ist auch schon 2 Monate passiert und ich habe nie etwas dazu gesagt oder mich quer gestellt.


    So nun aber mal zum eigentlichen Ereignis was mir etwas Sorgen bereitet.


    Sie hatte den kleinen von Freitag auf Samstag und hatte Samstag Dienstbeginn 13 Uhr. Freitag abend erhielt ich dann einen Anruf das ich meinen Sohn jedoch schon um 10 Uhr abholen sollte da bei Ihr vor der Haustür eine Demo geplant war an diesem Samstag so gegen 14 Uhr.
    Leider habe ich an diesem Samstag morgen verschlafen und kam daher nicht pünktlich um den kleinen abzuholen jedoch noch weit vor Ihrem Dienstbeginn.
    Nachdem ich den kleinen nun abgeholt hatte macht Sie mir Vorwürfe wie unzuverlässig ich bin und das Ihre Cheffin schon sehr oft angerufen hat weil Sie aufgrund der Demo früher anfangen solle zu arbeiten und das Sie nun wahrscheinlich wegen mir Ihren Job verliert.


    Ich habe Ihr zu verstehen gegeben das es zwar nicht okay war das ich verschlafen hatte aber Sie doch den kleinen nur nehmen soll wenn Sie auch wirklich Zeit für Ihn hat.
    Ich habe Ihr gesagt das es nicht sein kann das ich mich immer nach Ihr und Ihrer Arbeit richten kann und ich auch kein Taxiunternehmen spiele.
    Es entfachte ein riesiger Streit mit den üblichen wahrscheinlich auch euch bekannten Worten und Vorwürfen.


    Nun droht Sie mir das das jetzt wohl doch alles das Jugendamt entscheiden sollte und durch frühere Äußerungen Ihrerseits habe ich den Verdacht das Sie jetzt möchte das der kleine nun zu Ihr kommt obwohl ich es von Ihr schriftlich habe das er bei mir leben soll.


    Ich kann es ned verstehen dieses hin und her denn ich habe mein Leben darauf eingestellt alleinerziehender Vater zu sein was ich auch mit voller Stolz und Freude führe.


    Jetzt habe ich Angst das Sie mir den kleinen wieder wegnehmen kann denn wie man weiß haben Väter leider immernoch schlechtere Karten in solchen Sachen als die Mütter.


    Wir haben gemeinsames Sorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht!


    Was soll ich tun?
    Wie stehen meine Chancen?


    Kann mir irgendjemand mal ne realistische Einschätzung der Laage geben?


    Vielen Dank schonmal im Voraus!


    PS: OMG meine Grammatik und Rechtschreibung ich hoffe Ihr versteht es trotzdem!

    Kannst Du was nicht ändern so nimm es einfach hin!


    Auch aus den Steinen die man mir in den Weg legt kann man was hübsches bauen! :aetsch

    Einmal editiert, zuletzt von blaco ()

  • Du hast wirklich alles getan und ich hoffe sehr, dass du das ABR alleine bekommst. Ob das schriftliche Dokument reicht, kann ich nicht sagen. Das müssen andere tun.
    Spontan würde ich aber sagen, dass du selbst bei Gericht einen Antrag auf alleiniges ABR stellen solltest, ihr somit zuvorkommst und zwar ganz schnell.
    Du bist ihr sehr entgegen gekommen, denn normalerweise hätte sie das Kind holen und bringen müssen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • Nimm mal Kontakt zum Jugendamt auf. Die werden im Falle einer juristischen Auseinandersetzung eh eingeschaltet. Wenn Du da im Vorfeld aufläufst und um Beratung bzw. ein Mediationsgespräch bittest, um mit der Mutter den Umgang besser zu klären, dann bist Du schon einmal in einer recht guten Position.
    Ein gewisser Knackpunkt ist tatsächlich immer wieder die Halbjahresgrenze. Ist das Kind ca. ein halbes jahr bei Dir, dann müsste die Mutter "besser" sein als Du, um das Aufenthaltsbestimmungsrecht via Gericht zugesprochen zu bekommen. Innerhalb eines halben Jahres gehen Gerichte davon aus, dass sich die Situation noch nicht verfestigt hat. Da sind die Eltern erst einmal auf Augenhöhe.
    Wie alt ist denn Dein Zwerg? Geht er in den Kindergarten? Solche Dinge sind oft mitentscheidend. Würde das Kind aus seinem Umfeld herausgerissen werden ...
    ABR-Entscheidungen gehen oft "hauchdünn" aus. Da muss man gucken, sich gewisse Vorteile zu sichern, - ohne mit miesen Tricks zu arbeiten. (Man will sich ja später noch im Spiegel angucken können ... )

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hallo,


    also daß die Jugendämter auf der Seite der Mütter sind,stimmt nicht.Kenne andere Fälle...


    Geh Du las erster zu Ja und kläre das.


    Das Verhalten Deiner Frau ist wohl das,was die meisten Frauen mit ihren Exen erleben:Egoismus und null Verantwortung!


    Wünsche Dir alles Gute,



    fg,animri

  • Danke für eure Einschätzung der Laage bei einem Beratungsgespräch im Jugendamt war ich schon aber leider ist es nicht dazu gekommen das mein Ex-Frau auch anwesend war.
    Zu den Lebensumständen kann ich nur sagen ich leben weiterhin in der alten gemeinsamen Wohnung mit meinem kleinen den Kindergarten und alle seine Freunde hat der kleine hier in der Umgebung wenn er zur Mutter sollte müsste er auch Kindergarten und die Freunde verlassen.


    Na ja mal sehen was passiert habe mir nen Termin geholt bei ner Familienanwältin ich hoffe das beste und ganz lieben Dank noch mal an euch!

    Kannst Du was nicht ändern so nimm es einfach hin!


    Auch aus den Steinen die man mir in den Weg legt kann man was hübsches bauen! :aetsch

  • Hallo!! Ich grüße dich!!


    Dein Sohn lebt bei dir! Allso hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Egal wie es da zu kam und warum das so ist! Da ist letztes Jahr ein Urteil gefählt worden!!


    Das Besuchsrecht hat die KM und daran kannst du nichts machen... Ob es gut tuht oder nicht....


    Ansonsten lass dir Berichte schreiben, dass es richtig und gut ist für deinen Sohn das er bei dir lebt und führe Tagebuch, in dem du alles auschreibst was Km so gemacht hat und macht!
    Du musst unterbauen das es gut ist das dein Sohn bei dir lebt!!!


    Such dir einen guten Anwalt!! Am bessten einen alten Fuchs der richtig Ahnung hat, dann kontaktier du das Jugendamt und kümmer du dich drumm das ein geregelter Besuchskontakt zustande kommt!!


    Ich kenne deine Sitoation...Habe das alles schon durch...


    Wenn ich dir helfen kann schreib mich einfach an!!!


    LG iceman!!

  • Wenn ich mal nen Rat brauch werde ich Dich anschreiben und es tut sau gut das man nicht alleine ist.


    Na ja Kontakt zur Mama soll schon bleiben weil ich perönlich das als ganz wichtig erachte für den kleinen allerdings will ich ned das Sie irgendwann sagt ich will den kleinen jetzt und er lebt nun absofort bei der KM.


    Ich möchte halt einfach auch mein Leben planen und gerne mit dem kurzen ohen das sich alle Monate Angst habe es flattert ein Brief ins Haus April April danke für ein paar Monate aufpassen jetzt kommt er zu mir.

    Kannst Du was nicht ändern so nimm es einfach hin!


    Auch aus den Steinen die man mir in den Weg legt kann man was hübsches bauen! :aetsch

  • Hallo,



    ersteinmal muß ich hier intervenieren:




    Zitat

    Dein Sohn lebt bei dir! Allso hast du das Aufenthaltsbestimmungsrecht! Egal wie es da zu kam und warum das so ist!


    Das ist so nicht richtig!


    Ihr seid noch verheiratet und habt damit gemeinsam das GSR inklusive ABR!



    Dein Vorteil ist, wie Du selbst schon gut erkannt und formuliert hast, die Kontinuität für Euren Filius.



    Ein weiterer Vorteil ist sicherlich die Vereinbarung:



    Zitat

    Meine (Noch) Frau hat sich im April diesen Jahres entschlossen aus unserer gemeinsamen Wohnung auszuziehen und mir mitgeteilt das unser gemeinsamer Sohn bei mir in der alten Wohnung verbleiben soll. Als Grund nannte Sie mir Ihre Gefühle sind zu mir nicht mehr verhanden und aufgrund Ihrer schlechten Arbeitszeiten in Ihrem neuen Job kann Sie sich nur schlecht um unseren Sohn kümmern ( Samastag, Sonntagsarbeit sowie früh und Spätschicht).


    Hast Du das schriftlich?



    Egal wie, hier ist Muttern ersteinmal im Zugzwang zu erklären, warum es plötzlich dem Kindswohl entspricht, dass Junior nun wieder bei Ihr leben soll (obwohl sie das arbeitszeitlich nicht hinbekommen kann).



    Bei Dir läuft es gut, also, keine Sorgen machen!



    LG


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Den Anwalt brauchst Du jetzt (noch) nicht. Du solltest aber die Adresse eines Fachanwalts für Familienrecht bereit liegen haben.
    Derzeit ist Dein Sohn bei Dir. Eine Änderung der Situation kann die Mutter rechtlich nicht einfach durch ihre Willensbekundung herbeiführen (sie hätte das Kind beim Auszug mitnehmen müssen. In der Situation gilt quasi das Faustrecht ...). Sie kann auch nicht - wie gedroht - "das Jugendamt entscheiden lassen". Die können und wollen keine solche Entscheidung treffen. Das JA berät einzig und guckt, ob das Kindswohl gesichert ist. Die Befindlichkeit der Mutter interessiert nicht.


    Das bedeutet aber auch: Die Mutter hat derzeit noch eine Wissenslücke. Sie hat noch keine Ahnung, wie sie vorgehen muss. Für Dich ist das gut, weil jeder tag Dir in die Karten spielt. Darum solltest du zwar kontakt mit dem JA halten: "Wie regeln wir den Umgang?", aber nicht einen Anwalt beauftragen mit der Aufgabe: "Ich vermute dringend, die Mutter will das Kind zu sich ziehen lassen." Hier ist es eigentlich besser, wenn Du solche vermutungen gar nicht äußerst und die latenten Signale der Mutter nicht verstehst. Sie soll klipp und klar äußern, was sie will. Ab da läuft quasi die Zeit. Vorher nicht.


    Wenn die Mutter Klage einreicht, bekommst Du die Information schriftlich. Dann hast Du ca. sieben bis vierzehn Tage Zeit bis zu einer (ersten) Verhandlung. Das reicht für den Anwaltskontakt allemal. Jetzt kann der eigentlich wenig machen - außer schlafende Hunde wecken oder Dinge vorzeitig in Bewegung setzen. Du solltest Dich aber "schlau machen" über Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht usw.


    Um Nägel festzuklopfen, kannst Du beim Jugendamt eine Beistandschaft für den Jungen einreichten.Die Mutter ist ja unterpflichtig. Das sind so kleine Nägel, die Dinge einfach etablieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wie Lotta schon gesagt hat ist das ABR bei euch beiden. Es gibt keine Automatische Übertragung.


    Somit falsch was iceman123 geschrieben hat.


    Es gibt aber das Kontinuitätsprinzip.
    Sie muss schon gut begründen können warum sie das nun so will.
    Kind ist bei Dir gemeldet und lebt bei Dir und somit greift ab einer gewissen Zeit (unterschiedlich Interpretierbar ) das Kontinuitätsprinzip. Kind wird aus gewohnter Umgebung nicht gerissen.


    VolleyBap hat es genau beschrieben.
    Beistandschaft solltest Du auch machen.
    Kind lebt bei Dir uns hat Recht auf Unterhalt. Egal ob er nun von der KM oder nach dem UVG geht.
    In solchen Fällen spricht man von Tatsachen schaffen.
    Wer Tatsachen schafft hat bessere Karten.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Ich sehe deine Chance für sehr hoch an. Da Du ja nicht im zuzwang bist würde ich Dir empfehlen noch keinen Anwalt eizuschalten. Würde mich aber schon mal nach einem guten Anwalt umhören. Und mal eine Liste machen warum es für Deinen Sohn besser ist bei Dir zu leben z.B. Kindergarten, Freunde, Familie, gewohnte Umgebung (Wohnung), Sportverein, Haustiere, finanzielle Sicherheit, Betreuung im Krankheitsfall, Wohnsituation.


    Wichtig ist auch, dass Dein Sohn regelmässig in den Kindergarten geht und einen geregelten Tagesablauf hat (Kontinuierlität).


    Um Die Mut zu machen:
    Meine Ex ist bei Nacht und Neel mit unserem gemeinsamen Sohn zu ihren Eltern in eine andere Stadt gezogen. Hatte vorher jedoch schon das ABR beantragt und anschliessend auch bekommen.


    Wichtig ist immer am Ball zu bleiben.
    Auf das JA kannst Du Dich nicht verlassen. Die machen nur Dienst nach Vorschrift (meiner Erfahrung). Kontakt zum JA solltest Du dennoch halten.

    Das Leben besteht nicht darin, gute Karten zu erhalten, sondern mit den Karten gut zu spielen.



    Kinder sehen mehr darauf,
    was die Eltern tun, als was sie sagen.