Umfang des Umgangs

  • Hallo Ihr,


    bräuchte mal (wieder) einen Rat von Euch.


    Ich weiß, es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange und wie häufig die Umgangs-WE stattfinden sollen. Aber ich kann auch nicht wirklich glauben, dass mein Exmann Recht haben könnte.


    Folgende Situation: wir sind seit 2 Jahren getrennt, seit 14 Tagen geschieden. Bei der Trennung wurde vereinbart, er nimmt die Kinder aller 14 Tage von Freitag nachmittag bis Sonntag nachmittag und zusätzlich noch 1 x die Woche mit Übernachtung. Das 1 x die Woche wurde von seiner Seite aus nach einem halben Jahr gestrichen. Die WE fanden bis auf einige Ausnahmen regelmäßig statt. Nun kam es in letzter Zeit recht häufig vor, dass er an seinen WE keine Zeit hatte, ein Tausch-WE wurde von seiner Seite aus, mit der Begründung, seine freien WE wären komplett verplant, abgelehnt. OK, wers glaubt, aber was solls.


    Nun kam er diese Woche wieder an, dass er nächstes WE keine Zeit hätte und die Kinder nicht nehmen kann. Mein Problem ist aber, dass ich eine lange geplante reise habe, die ich nicht absagen kann/möchte. Also hab ich ihm geschrieben, er solle sich doch bitte was einfallen lassen, da es ja sein WE ist. Zur Antwort habe ich bekommen: "... Das muss ich mir nicht bieten lassen! Meiner Umgangspflicht wäre auch dann Genüge getan, wenn ich einmal im Monat für 2 Std. etwas mit ihnen unternehme. Ich muss sie nicht das ganze WE nehmen und schon gar nicht bei mir übernachten lassen ...".


    Abgesehen davon, dass ich es traurig finde, dass es für ihn nur eine lästige Pflicht ist, sich um unsere Kinder zu kümmern, hat er damit Recht? Die Beiden sind 8 und 5 Jahre alt.


    Danke schon mal.

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • hallo....


    mir geht es genauso. da ist nix geregelt, weil der papa schichtarbeiter ist und immer unregelmäßig dienst hat. jetzt das we hat er ihn zum ersten mal komplett!! in einem dreiviertel jahr!! ich finde das ein hammer. noch mehr ein hammer, dass es dafür keine gesetzte gibt.
    aber wenn das bei euer scheidung doch festgelegt wurde, warum kann man da denn nichts dagegen unternehmen???

  • Wurde es ja leider nicht, da er bisher ja auch nicht angefangen hat, die 14-Tage-Regelung in Frage zu stellen. Mit den ausgefallenen WE konnte ich gut leben. Wenn Du mich fragst, geht es ihm nur darum, mir eins auszuwischen, ohne Rücksicht auf die Kinder. Falls es wirklich soweit kommt, werd ich wohl doch noch mal meine Anwältin und das Gericht bemühen müssen. :rolleyes2:

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)

  • Tief durchatmen und die Oma / Freundin / Patentante fragen, ob die einspringen kann.


    Selbstverständlich könnte der Papa Dich mit Zwangsgeld belegen (lassen) wenn Du Dein Pflicht den Umgang zu gewähren nicht nachkommen würdest.
    Andersrum kannst einmal schief grinsen und die Schulter zucken.

  • Hallo


    Hast du denn schon mal beim JA nach gefragt?


    Das ist echt so ne zwiespältige Geschichte...Du kannst ihn ja nicht zwingen ist das Problem...außer Du würdest wenn er sich nicht mehr kümmern würde Umgang einklagen...


    Ist schon traurig das unsere EX das auf Kosten der Kinder machen...meiner ist ja auch nicht besser aber das hab ich Dir ja bei den Junis schon geschrieben ;)

    Viele Grüße von
    2junikidz






    Viel wichtiger als alles andere ist es, Du selbst zu sein

  • wie schon in dem anderem Thread hier geschrieben, Umgang einklagen ist nahezu unmöglich durch ein urteil vom BHS aus 2008. Da es wohl in den seltesten fällen dem Kindeswohl entspricht.



    Andererseits ist er nicht verpflichtet wenn er nicht kann sich was anderes einfallen zu lassen, da du das ABR hast und dich daher darum zu kümmern hast, dass das kind versorgt ist. Warum der KV keine Zeit hat, ist da erstmal egal, bei schichtdienst kanns sein das der chef meint er muss ne schicht übernehmen, oder verwadter kran/unfall gehabt usw... und er ist dir rechtlich auch nicht verpflichtet mitzuteilen warum er nicht kann.
    Das ist jetzt nur die rechtliche sicht, nicht unbedingt meine Meinung und ist auch nicht unbedingt das wie es ablaufen sollte.

  • Selbstverständlich könnte der Papa Dich mit Zwangsgeld belegen (lassen) wenn Du Dein Pflicht den Umgang zu gewähren nicht nachkommen würdest.
    Andersrum kannst einmal schief grinsen und die Schulter zucken.


    Aber warum ist das denn eigentlich so? Weil keine Frau dagegen klagt. Würden mehr klagen, würde wenigstens endlich mal bekannt, dass es genug Väter gibt, die ihrer Umgangspflicht nur mäßig oder gar nicht nachkommen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • und warum machts keine?
    weil den frauen die kleine kinderseele (ok sagen wir mal lieber "Dem Elternteil bei dem das Kind lebt ;)) nicht egal ist und man immer und grundsätzlich für das kindeswohl zurücksteckt .. die süssen machen bei soner trennug ja immerhin schon genug mit ..


    du kannst da glaub ich wirklich nicht viel machen ausser ein dummes gesicht und as beste aus der situation
    zeig ihm das du nicht mehr auf ihn angewiesen bist und schau das du deine kiddis wirklich bei oma ect unterbringen kannst

  • Genauso gut kann es aber sein, dass es vielen Frauen egal ist und sie froh sind, wenn sie Ruhe haben oder das sie kein Geld zum Klagen haben oder schlicht zu faul sind. Manche machen es aber auch nicht, um nicht noch mehr Unfrieden zu haben.
    Fragt sich dann wirklich, warum so viele Männer klagen. ;-)
    Nun ja, muss die TE selbst wissen, was sie tut.

    Einmal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • wenn ich da mal meine nette frau vom JA zitieren darf:
    Sie haben auch ein Recht auf Freizeit!


    edith meint:
    gute frage ^^
    ich für meinen teil würde das auch nicht .. mein junior ist schon gestraft genug und seit der trennung auf dem weg der besserung was sein verhalten betrifft .. ich versuche da soviel wie möglich von ihm fern zu halten und ich denke das machen viele ... sehr viele genauso
    zumal das für einen selbst auch eine riesen belastung ist wenn da sowieso schon krieg herrscht .. man will einfach endlich seine ruhe

  • Klaro, wir natürlich nicht. Und alle 14 Tage ist auch zuviel verlangt für das eigene Kind. Die hätte ich gerne mal gesprochen. :rolleyes: Das gilt ihr, nicht dir.

  • Ich muss leider sagen, dass ich momentan auch zu faul bin und auch keinen Stress will. Ich führe aber ein Umgangstagebuch.

    Einmal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • nein, das hast du jetzt falsch verstanden ;)
    das meinte sie zu mir .. weil mein ex sich nicht ordentlich kümmert .. also das war schon ok so denk ich ^^


    edith meint:
    hmm .. umgangstagebuch?
    erzähl mir mehr .. das klingt interessant .. is ja vieleicht auch was fürs phinchen ;)

  • Ich zeichne als Absicherung genau auf, wann und wie lange das Kind geholt wird und wenn es besondere Vorkommnisse gab, was da los war.
    Gestern waren es nach 14 Tagen 6 Stunden und 45 Minuten und anstatt das Kind nach Hause zu bringen (war schon um die Ecke, aber die anderen wollten wohl nicht weiter) oder unterwegs ihr großes Geschäft machen zu lassen, musste sie in die Hose ka...., weil sich niemand von den zwei Erwachsenen kümmerte. Ich reg mich nicht mehr auch, wird aber alles notiert. :lach

    Einmal editiert, zuletzt von Lucia68 ()

  • Danke Euch erstmal für Eure Antworten.


    So ein "Umgangstagebuch" führe ich auch. Wird alles notiert, wann er die Kinder holt, wann er sie zurückbringt, wann er wieder mal nicht konnte/wollte usw.


    Dass er mir keine Rechenschaft ablegen muss, warum er nicht kann ist mir auch klar. Will ich eigentlich auch gar nicht wissen. Was mich ärgert, ist diese Gleichgültigkeit den Kindern gegenüber. Deswegen werde ich wohl auch nicht vor Gericht gehen, denn wie schon oft gehört/geschrieben, zwingen kann man ihn ja schlecht und wäre letztendlich auch fürdie Kinder nicht schön. Sie merken ja, dass sie nicht willkommen sind.


    Also Augen zu und durch. Oma und Opa ist leider nicht, meine Eltern können gesundheitlich nicht mehr und Oma väterlicherseits ist auch nicht viel besser als der Vater zu den Kindern.


    Rohezal
    Das alleinige ABR? Ist mir nicht bekannt oder bekommt man das automatisch, wenn man geschieden ist und die Kinder bei einem leben? Ihr seht, ich bin da völlig ahnungslos. :frag


    2junikidz
    Du auch hier? :lach

    Liebe Grüße
    Phinchen mit Sohnemann (2002) und Tochterkind (2005)