Hallo Ihr,
bräuchte mal (wieder) einen Rat von Euch.
Ich weiß, es gibt keine gesetzliche Regelung, wie lange und wie häufig die Umgangs-WE stattfinden sollen. Aber ich kann auch nicht wirklich glauben, dass mein Exmann Recht haben könnte.
Folgende Situation: wir sind seit 2 Jahren getrennt, seit 14 Tagen geschieden. Bei der Trennung wurde vereinbart, er nimmt die Kinder aller 14 Tage von Freitag nachmittag bis Sonntag nachmittag und zusätzlich noch 1 x die Woche mit Übernachtung. Das 1 x die Woche wurde von seiner Seite aus nach einem halben Jahr gestrichen. Die WE fanden bis auf einige Ausnahmen regelmäßig statt. Nun kam es in letzter Zeit recht häufig vor, dass er an seinen WE keine Zeit hatte, ein Tausch-WE wurde von seiner Seite aus, mit der Begründung, seine freien WE wären komplett verplant, abgelehnt. OK, wers glaubt, aber was solls.
Nun kam er diese Woche wieder an, dass er nächstes WE keine Zeit hätte und die Kinder nicht nehmen kann. Mein Problem ist aber, dass ich eine lange geplante reise habe, die ich nicht absagen kann/möchte. Also hab ich ihm geschrieben, er solle sich doch bitte was einfallen lassen, da es ja sein WE ist. Zur Antwort habe ich bekommen: "... Das muss ich mir nicht bieten lassen! Meiner Umgangspflicht wäre auch dann Genüge getan, wenn ich einmal im Monat für 2 Std. etwas mit ihnen unternehme. Ich muss sie nicht das ganze WE nehmen und schon gar nicht bei mir übernachten lassen ...".
Abgesehen davon, dass ich es traurig finde, dass es für ihn nur eine lästige Pflicht ist, sich um unsere Kinder zu kümmern, hat er damit Recht? Die Beiden sind 8 und 5 Jahre alt.
Danke schon mal.