"kein automatismus zur gemeinsamen elterlichen sorge"

  • Ich gehe davon aus, dass am Anfang eher die Querulanten unterwegs sind! Da wird es natürlich schwer fallen, das Erfordernis der gemeinsamen Sorge am Kindeswohl festzumachen.


    Im Prinzip gehe ich aber eher von positiven Entscheidungen aus, evtl. unter dem Aspekt, dass das ABR bei der Mutter verbleibt.


    Der Kater :brille

  • Ja und? :hae:


    Was soll mir diese Einzelfallentscheidung, wo der Vater sich angeblich (ergo: wie angegeben) wie ein Arsch verhält, sagen?



    Was hat dein Beitrag konstruktiv in Bezug auf das lange überfällige Gleichstellungsprinzip zu sagen? ?(




    Volker ::)

  • :thanks: juwi, auch mit solchen Urteilen, bestätigt sich für mich massiv, dass eine automatische gemeinsame elterliche Sorge, dringend kommen muss.



    Die an der Zeugung des Kindes beteiligten Eltern dürfen einfach keine Entscheidungfreiheit haben. Beide müssen kristallwasserklar wissen, dass sie ein Leben lang miteinander verbunden sein werden, bevor sie zusammen in die Kiste steigen.


    Es muss so selbstverständlich werden, wie die Tatsache, dass die Sonne scheint.....



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Ich finde, es ist ein kluges Urteil.


    Wie Grinsekatze schon schrieb, war es hier wieder (!) ein ungeeigneter Antragsteller. Das hier ist für mich die wichtigste Passage (neben dem Kindeswohl und der Tatsache, dass das Kind keinen Kontakt möchte):


    Dies könnte im Einzelfall für sich bereits ausreichend sein, um den bestehenden Zustand zu belassen bzw. bei einer zu unterstellenden gemeinsamen Sorge der Beteiligten die Alleinsorge der Kindesmutter zu übertragen.


    Selbst wenn es ein eheliches Kind gewesen wäre (automatisch GSR) hätten in der Vergangenheit bereits Entscheidungen zur Übertragung der Sorge auf einen Elternteil gegeben.


    Beim letzten Urteil war es (meiner Meinung nach) ein unfähiger Anwalt, jetzt ist es eine ungeeignete Vaterperson. Ich gehe trotzdem davon aus, dass es in nächster Zeit einige Urteile zum GSR geben wird.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()


  • aber meistens hat ein elternteil, der nicht betreuuende, leider die möglichkeit ne entscheidungsfreiheit zu haben...nämlich sich nicht zu kümmern :kopf

  • Wer das GSR ablehnt und den Umgang boykottiert, wird mit dem ASR belohnt...


    Und wo genau steht das wieder? Da steht, dass sich beide bezüglich des Umgangs uneinig waren, ,und dass selbiger seit 2006 nicht mehr statt fand. Darüber Hinaus hat die Tochter mittlerweile auch kein Interesse mehr am Umgang. Klar kann das bedeuten, dass Mama da boykotiert hat, es kann aber genauso bedeuten, das Papa keinen Bock hatte (aber das war dann mit Sicherheit auch wieder die Schuld der KM, falls dem so war. *Ironie off*).


    Dass Tochterkind Papa nicht mehr sehen will kann natürlich eine folge vom Boykott sein.. oder auch von seinem Verhalten.


    Auch hier wieder: wir können nur einen Teil sehen, nicht alles, da fehlen Informationen. Man kann nur spekulieren, und selbiges wird zwangsläufig aus der eigneen Sichtweise heraus passieren. (Einziges Indiz sind hier die massiven Beleidigungen seitens des KV).

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich bin da noch am grübeln :hae:


    ich würde eine gesetzesänderung begrüßen ,wonach beide eltern das gemeinsame sorgerecht bekämen, wenn sie
    zusammenwohnen...


    wenn aber eine frau schon in der schwangerschaft z.b fluchtartig verlassen wurde, oder den vater kaum kennt :kopf

  • ich bin da noch am grübeln :hae:


    ich würde eine gesetzesänderung begrüßen ,wonach beide eltern das gemeinsame sorgerecht bekämen, wenn sie
    zusammenwohnen...


    wenn aber eine frau schon in der schwangerschaft z.b fluchtartig verlassen wurde, oder den vater kaum kennt :kopf



    :thanks::daumen:daumen:daumen

  • aber meistens hat ein elternteil, der nicht betreuuende, leider die möglichkeit ne entscheidungsfreiheit zu haben...nämlich sich nicht zu kümmern :kopf


    Die Gründe dafür, sollten mal hinterfragt werden ;) .


    Und by the way, der nicht betreuende ET, hat die Möglichkeit nicht meistens, sondern immer. Ich setze mal vorraus, dass es so gemeint war :D .


    Wie bereits in "gelöschten" threads geschrieben, wird es meiner Meinung nach für unsere Generation nicht viel bringen, wenn es darum geht Kindern einen Anspruch auf Eltern zu bieten.
    Für die nächsten 1 bis 2 Jahre, wird es wohl auch ´ne Menge Urteile geben, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.


    @rovenna: ...auch wenn ich Dir auf das Urteil bezogen zustimme, würde ich mir trotzdem wünschen, dass es nicht mehr so leicht möglich ist, Fakten zu schaffen. Ob es in dem Fall den juwi gepostet hat, so gewesen ist wie radex schreibt, weiss ich natürlich auch nicht...
    ...aber es sollte nicht so sein dürfen, dass ich als betreuender Elternteil, auch nur eine 5 % Chance habe auf das ASR, wenn ich vorher boykotiere.
    ...ebensowenig sollte es solche Chancen geben, für ET die sich entziehen.


    Gleiches Recht des Kindes gegenüber beiden ET von Geburt an.


    Keine Anträge. Keine Ausnahmen, die über die Entstehung von Kindern durch Gewalt oder bei Minderjährigen hinaus gehen.



    lg von overtherainbow :rainbow:


  • Wie bereits in "gelöschten" threads geschrieben, wird es meiner Meinung nach für unsere Generation nicht viel bringen, wenn es darum geht Kindern einen Anspruch auf Eltern zu bieten.
    Für die nächsten 1 bis 2 Jahre, wird es wohl auch ´ne Menge Urteile geben, wo das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.


    Da muss ich dir mal Recht geben. Die neue Möglichkeit an sich wird verfahrene Situationen, die schon seit Jahren im Argen liegen, nicht in himmlische Elternschaft auflösen.


    (Der andere Thread wurde "gelöscht", Leute, was macht ihr denn :-) ?)

  • Danke für den Link der informativen Zusammenfassung :thanks:


    Grade solche Geschichten:
    >> Eine Kooperationsbereitschaft zwischen den Elternteilen fehlt völlig.
    Sie ist angesichts der gerichtsbekannten massiven Beleidigungen, mit
    denen der Antragsteller die Kindesmutter überzieht und die auch dem
    Kind nicht verborgen bleiben, auch auf absehbare Zeit nicht zu
    erwarten. Dies könnte im Einzelfall für sich bereits ausreichend sein,
    um den bestehenden Zustand zu belassen bzw. bei einer zu
    unterstellenden gemeinsamen Sorge der Beteiligten die Alleinsorge der
    Kindesmutter zu übertragen.<<


    gibt´s ja zur genüge. Genau DIESEsind die, welche viele Mütter beunruhigen. Da ist es schon entspannend zu wissen, daß darauf (Beleidigungen,Drohungen, etc.) auch geguckt wird!ich finde nämlich auch, daß es an den Kindern nicht spurlos vorbei gehen wird, wenn einer der Elternteile den anderen massiv beleidigt, bedroht usw. Ganz wichtiger Punkt meines erachtens :daumen Toll,daß dazu im Bericht Stellung genommen wurde


  • Dass solche Leute kein Sorgerecht bekommen, darüber können sich auch nur ähnlich Gesinnte aufregen!


    :brille

  • Es kann doch eigentlich nicht viel anders sein als bei Geschiedenen auch.
    Was bedeutet eigentlich Sorgepflicht genau, außer Entscheidungen treffen zu müssen? Immer wird nur von Rechten gesprochen. Aber welche Pflicht hat ein lediger Vater jetzt? Warum reicht es mit Sorgerecht, wenn er nur alle 14 Tage das Kind sehen will? Ich weiß, dass ist Umgangsrecht, aber ich finde es schon komisch, dass alles so getrennt betrachtet wird.

  • Dass solche Leute kein Sorgerecht bekommen, darüber können sich auch nur ähnlich Gesinnte aufregen!


    :brille

    Da magste recht haben. Gibt durchaus genüged Fälle, in denen sich beide nicht´s nehmen. Jedoch meinte ich eher solche Fälle, in denen die Beleidigungen usw. von lediglich einem Elternteil ausgehen und der andere dennoch pflichtbewusst (dem Kind gegenüber) lieb und freundlich,respektvoll und höflich dem beleidigenden Elternteil gegenüber bleibt. auch hier ist´s Kind nicht doof. Das wird nicht spurlos an ihm vorrüber ziehen...

  • :thanks::daumen:daumen:daumen


    Also leider habt ihr das jetzt nicht ganz ausgeführt... Also wenn die Frau den Vater kaum kennt, dann kein Sorgerecht. Pappa ist dann Pappa 2. Klasse. Wie seht ihr es in diesem Zusammenhang mit Unterhaltszahlungen? Hätte der Pappa hier auch nur das 2. Klasse Tickelt zu zahlen (er kannte die Frau ja kaum) oder gibt es für ihn trotzdem den vollen Tarif?