278 km weit wegziehen trotz gemeinsamen Sorgerecht

  • Hallo Leute!!!


    Ich habe da eine Frage. Ich bin seit drei Jahren von dem KV getrennt und habe einen neuen Freund seit 2Jahren. Mein Freund wohnt 278km von mir weg. Ich würde gerne nächstes Jahr wenn mein Sohn in die Schule kommt, mit meinem Freund zusammen ziehen. Jetzt ist meine Frage weil es ja eine etwas weitere Strecke ist und mein Sohn alle 14 Tage bei seinen Vater ist und ich weiß das der KV was dagegen hat ob ich trotzdem umziehen darf. Ich habe den KV angeboten das ich meinen Sohn alle 14 tage hinbringen werde und mit ihm dann am Sonntag wieder zurück fahre, da meine Eltern da in den nähe wohnen wäre das alles kein Problem. Mein Freund hat bei sich eine feste Einstellung, hat aber trotzdem versucht sich hier bei mir zu bewerben, damit ich den Stress mit dem KV nicht habe, aber er finde hier leider nichts. Ich hoffe mir kann einer weiter helfen. Und ich möchte auf keinen Fall das der Kontakt zwischen KV und Sohn nicht abreißt.



    MFG xSadirax

  • Hallo
    Umziehen darfst du,aber euer Kind nur mit zustimmung des Vaters, wenn GSR besteht.
    Wie wäre es den ,wenn euer Kind beim Papa bleibt und du ihn dann alle 14 Tage besuchen fährst? Dann kannst du zu deinem Freund umziehen und euer Kind bleibt in seiner gewohnten Umgebung.


    Lg

  • ...oder dein Freund kommt alle WE zu dir?


    Frag dich doch selbst, wie würdest du es finden? Wäre ich der KV und ich wäre nicht gerade Millionär mit viel Freizeit, würde ich auch nicht zustimmen. Ist ja schliesslich auch ne Kostenfrage.


    Edith: Wenn du ihm versprichst das du alle 2 Wochen kommst, ist das dann sicher? Kann er dir vertrauen? Kenn ja euer verhältnis nicht. Schliesslich muss derjenige der den Umgang ausübt das Kind bringen und wieder abholen, wenn nicht anders von einem Gericht beschlossen.

    Im Trennungskonflikt der Eltern gibt es nie Gewinner, aber immer Verlierer, nämlich die Kinder.



    Lache und die Welt lacht mit dir. Schnarche und du schläfst alleine. (Dr. E. von Hirschhausen)

    Einmal editiert, zuletzt von ubuntu ()

  • hallo , ich würd einfach mal mit dem Ja sprechen, selbstverständlich muß es möglich sein das du umziehst, ich zumindest sehe nicht was objektiv dagegen spricht, denn eine 14 tätige Betreungsreglung ist ja auch mit der vergrößerten Distanz möglich.
    Grüße Streuner

  • Hallo
    Umziehen darfst du,aber euer Kind nur mit zustimmung des Vaters, wenn GSR besteht.
    Wie wäre es den ,wenn euer Kind beim Papa bleibt und du ihn dann alle 14 Tage besuchen fährst? Dann kannst du zu deinem Freund umziehen und euer Kind bleibt in seiner gewohnten Umgebung.


    Lg

    Auch wenn er zu seinem Vater ziehen würde wäre er aus seine gewohnten umgebung raus. da sein vater ca 40km von mir weg wohnt... und mein Kind will nicht bei seinen Vater wohnen, da er ja jetzt schon nicht mehr das ganze we da bleiben möchte, weil sein Vater den kleinen immer abschiebt zur seiner neuen Frau damit er arbeiten gehen kann. ( Er kann sich die Zeit selber einteilen da er selbständigt ist ) und ausserdem würde ich das niemals zulassen das mein sohn bei seinem vater wohnt. Er läßt immer nur kümmern aber selber tut er es nicht.

  • Hallo xsadirax,


    ob du das einfach machen darfst, kann ich dir zwar leider nicht beantworten.
    Aber ich befinde mich z.Zt. in einer ganz ähnlichen Situation. Allerdings möchte ich wieder zurück in meine Heimat gehen. D.h. ich spiele mit dem Gedanken.
    Was ich dir sagen kann, ist, dass die Fahrerei für die Kinder nicht immer angenehm ist. Dazu kommt, dass einer von euch (egal bei wem das Kind nun bleibt) nicht wirklich immer präsent sein kann. Eine schwierige Situation und ich verstehe dich sehr gut.
    Auch ich überlege, ob ich die Kids in ihrer gewohnten Umgebung lassen soll.


    Vielleicht war ich dir jetzt mit meinem Beitrag keine grosse Hilfe. Aber ich wünsche dir, dass du für dich/euch die richtige Entscheidung triffst.


    LG
    Lunitari

  • ...oder dein Freund kommt alle WE zu dir?


    Frag dich doch selbst, wie würdest du es finden? Wäre ich der KV und ich wäre nicht gerade Millionär mit viel Freizeit, würde ich auch nicht zustimmen. Ist ja schliesslich auch ne Kostenfrage.

    ich würde von dem KV gar nicht verlangen das zu bezahlen. ich würde mich darum kümmern das mein Sohn alle 14tg zu seinem Vater kommt, da ich auch die jenige bin die wegziehen möchte. Natürlich wäre es sich und ich kann das denn gleich mit dem Besuch bei meinen Eltern verbinden.

  • ich möchte auf keinen Fall das der Kontakt zwischen KV und Sohn nicht abreißt.


    Na hoffentlich war das kein freudscher Verschreiber. :lach


    Du wirst es sowieso versuchen wollen, also versuche es.
    Allerdings sehe hier gute Chancen für den Vater, wenn er das ABR beantragt. Er kann eine Betreuung im fast gewohnten Umfeld gewährleisten - seine Frau ist es zudem gewohnt, das Kind zu betreuen.
    Wenn Du sowieso alle zwei Wochen diese Strecke fahren möchtest, kannst Du das ja tun, um das Kind zu besuchen. Warum soll das Kind dann auch fahren müssen?

  • ich würde von dem KV gar nicht verlangen das zu bezahlen. ich würde mich darum kümmern das mein Sohn alle 14tg zu seinem Vater kommt, da ich auch die jenige bin die wegziehen möchte. Natürlich wäre es sich und ich kann das denn gleich mit dem Besuch bei meinen Eltern verbinden. Und die fahrkosten mit dem zug würden in mom 78 betragen... und diese kosten habe ich jetzt auch da ich 2mal in mom zu meinem Freund fahre.

  • Hallo
    Also möchtest du jetzt für die nächsten 5-10 Jahren jedes WE hin und her fahren? Glaube mir das wirst du irgendwann so satt haben. Was ist wenn du anfängst zu arbeiten oder dein LG sagt er möpchte nicht mehr,daß du alle 14 Tage ausser Haus bist? Was dann? Dann wirst du zu deinem Ex sagen, daß er gefälligst als Elternteil die Hol und Bringpflicht hat und schwupps ist er und euer Sohn (ist nicht nur dein Sohn) die leitragenden.


    Ist nicht böse gemeint,aber trotzdem nochmal nach denken.


    Lg

  • Hallo Sadira,



    bedenke bei deiner Entscheidung über den Umzug immer daran, das du fast 300km Entfernung für euer Kind zu einem von euch beiden schaffst. Entweder zum KV oder zu dir, je nach dem bei wem es wohnt.



    ICh finde es das Schlimmste was man einem Kind antun kann, wenn die jeweilige Beziehung zum Elternteil bisher in Ordnung ist. Ich kenne diese Situation von meinem LG. Seine Ex ist 500km weit weg verzogen, ohne nachzufragen oder sich eine Zustimmung zu holen. Den "Schaden" hat dabei nur einer: Die gemeinsame Tochter !!



    LG Anni

  • Die Rechtslage ist ja schon erläutert worden: bei gSR kein Unzug ohne Zustimmung des KV.
    Was mir noch auffiel:

    damit ich den Stress mit dem KV nicht habe

    Auch mal daran gedacht, dass dein schulpflichtiger Sohn dann alle 14 Tage 600 KM zurücklegen muss ? :hae:
    Und das die nächsten Jahre ?
    Klingt nicht gerade nach "zu Ende gedacht".

  • Hallo
    Also möchtest du jetzt für die nächsten 5-10 Jahren jedes WE hin und her fahren? Glaube mir das wirst du irgendwann so satt haben. Was ist wenn du anfängst zu arbeiten oder dein LG sagt er möpchte nicht mehr,daß du alle 14 Tage ausser Haus bist? Was dann? Dann wirst du zu deinem Ex sagen, daß er gefälligst als Elternteil die Hol und Bringpflicht hat und schwupps ist er und euer Sohn (ist nicht nur dein Sohn) die leitragenden.


    Ist nicht böse gemeint,aber trotzdem nochmal nach denken.
    Es ist nicht jedes we... sonder jedes zweite und ich weiß das mein lg nichts dagegen haben wird weil es anders rum nicht anders wäre, vielleicht dann nur einmal in mon mindestens weil er genau das gleiche verhältniss zu seinen eltern hat wie ich

  • Für mich käme es auch darauf an, wie die Umgangsregelung bisher aussieht...
    Was macht der Vater mit seinem Kind, bzw. ist es die reine 2- Wochenregelung?


    Falls es bisher auch die zwei Wochenregelung ist, und die das Kind (gib es ihm auf jeden Fall schriftlich) alle 2 Wochen bringen wirst, bzw. die Kosten hierfür (auch schriftlich) übernimmst
    denke ich, dass der Umzug möglich ist- aber bei gemeinsamen SR wäre es am besten, wenn ihr Euch einigt-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Ich finde das wird hier etwas dramatisiert. Man muß sein Lebensglück nicht aufgeben, nur weil es angeblich unzumutbar ist das Kind so lange fahren zu lassen.
    Eine Wochenendbeziehung auf zehn Jahre zu planen ist nicht jedermanns Sache. Also entweder oder.


    Der Sohn meiner Freundin ist jahrelang von Hamburg nach Berlin gefahren (KV ist da hin gezogen). Es war kein Problem. Ab 9J. oder so ist er auch alleine mit
    dem Bus gefahren, durfte Gameboy spielen während der Fahrt und alles hat super geklappt.
    Seit er 12 J. ist fliegt er nun regelmäßig Helsinki - Berlin, weil die Mutter mit ihm jetzt nach Finnland ausgewandert ist. Auch das ist kein Problem.


    Laß dich hier nicht bange machen und finde deinen Weg zusammen mit deinem Kind.


    LG morgan

    Ich habe zwar keine Lösung, aber ich bewundere das Problem.

  • Na hoffentlich war das kein freudscher Verschreiber. :lach


    Du wirst es sowieso versuchen wollen, also versuche es.
    Allerdings sehe hier gute Chancen für den Vater, wenn er das ABR beantragt. Er kann eine Betreuung im fast gewohnten Umfeld gewährleisten - seine Frau ist es zudem gewohnt, das Kind zu betreuen.
    Wenn Du sowieso alle zwei Wochen diese Strecke fahren möchtest, kannst Du das ja tun, um das Kind zu besuchen. Warum soll das Kind dann auch fahren müssen?

    es war ein flüchtigkeitsfehler. ich will das der kontakt bestehen bleibt...
    1. ist der kv nicht in der lage sich die ganze zeit um sein sohn zu kümmer, das schafft es sogar höchsten selten an den we`s wenn der kleine da ist
    2. geht seine frau arbeiten und hat auch keine lust sich immer um den kleinen zu kümmern...
    3. ist sie mit den gemeinsamen kind was die beiden haben schon leicht überfodert und deswegen mein sohn dann zu den Schwiegereltern vom KV hingebracht, wenn er wie sooft sich die Zeit nicht einteilt obwohl er selbständigt ist.
    4. fahre ich die strecke mit meinem sohn jetzt schon mindestens 1mal in mon manchmal auch zwei kommt drauf wie mein Freund arbeiten muss und mein Sohn liebt das zugfahren und hat damit keine probleme im gegenteil er freut sich immer rießig.
    5. und gute chancen hat er auch nicht, wenn mein sohn da noch nichtmal mehr das ganze WE schlafen möchte.


    Ich hatte am anfang sehr viel stress mit dem KV, obwohl ich da berechtigte Gründe gehabt hätte den kontakt zu unterbinden (was mir auch das JA geraten hat damit er wieder runterkommt) Habe ich es nicht getan. Im gegenteil ich habe alles versucht das mein sohn seinen vater hat, am Anfang zwar immer mit JA, weil es nötig war. und wo er sich wieder unter kontralle hatte dann alle 14 tage das ganze we und diese we besuche sollen sich defintiv nicht ändern.

  • danke morgan udn streuner ich dahcte schon ich würd wieder mal alleine anderst denken!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Die Rechtslage ist ja schon erläutert worden: bei gSR kein Unzug ohne Zustimmung des KV.
    Was mir noch auffiel:

    Auch mal daran gedacht, dass dein schulpflichtiger Sohn dann alle 14 Tage 600 KM zurücklegen muss ? :hae:
    Und das die nächsten Jahre ?
    Klingt nicht gerade nach "zu Ende gedacht".

    abersicher lese einmal den ganzen satz worauf sich das bezogen hat mit dem Stress

  • Jeder, der schon mal selbst in einer Wochenendbeziehung gelebt hat, wird nachvollziehen können, wie anstrengend diese Reiserei für das Kind sein wird. Aber wenn der Vater und seine Gattin das Kind sowieso nicht betreuen wollen oder können, wird eine Verweigerung der Zustimmung zum Umzug sowieso schlecht durchsetzbar sein. Er wird das ABR dann kaum beantragen wollen. :frag