Beiträge von xSadirax

    Der KV und und ich sind jetzt 3 Jahre getrennt und es kam bis jetzt einmal vor das er hier vor der tür stand ausser der reihe, weil er sein motorad führerschein bestanden hat...

    Die Rechtslage ist ja schon erläutert worden: bei gSR kein Unzug ohne Zustimmung des KV.
    Was mir noch auffiel:

    Auch mal daran gedacht, dass dein schulpflichtiger Sohn dann alle 14 Tage 600 KM zurücklegen muss ? :hae:
    Und das die nächsten Jahre ?
    Klingt nicht gerade nach "zu Ende gedacht".

    abersicher lese einmal den ganzen satz worauf sich das bezogen hat mit dem Stress

    Na hoffentlich war das kein freudscher Verschreiber. :lach


    Du wirst es sowieso versuchen wollen, also versuche es.
    Allerdings sehe hier gute Chancen für den Vater, wenn er das ABR beantragt. Er kann eine Betreuung im fast gewohnten Umfeld gewährleisten - seine Frau ist es zudem gewohnt, das Kind zu betreuen.
    Wenn Du sowieso alle zwei Wochen diese Strecke fahren möchtest, kannst Du das ja tun, um das Kind zu besuchen. Warum soll das Kind dann auch fahren müssen?

    es war ein flüchtigkeitsfehler. ich will das der kontakt bestehen bleibt...
    1. ist der kv nicht in der lage sich die ganze zeit um sein sohn zu kümmer, das schafft es sogar höchsten selten an den we`s wenn der kleine da ist
    2. geht seine frau arbeiten und hat auch keine lust sich immer um den kleinen zu kümmern...
    3. ist sie mit den gemeinsamen kind was die beiden haben schon leicht überfodert und deswegen mein sohn dann zu den Schwiegereltern vom KV hingebracht, wenn er wie sooft sich die Zeit nicht einteilt obwohl er selbständigt ist.
    4. fahre ich die strecke mit meinem sohn jetzt schon mindestens 1mal in mon manchmal auch zwei kommt drauf wie mein Freund arbeiten muss und mein Sohn liebt das zugfahren und hat damit keine probleme im gegenteil er freut sich immer rießig.
    5. und gute chancen hat er auch nicht, wenn mein sohn da noch nichtmal mehr das ganze WE schlafen möchte.


    Ich hatte am anfang sehr viel stress mit dem KV, obwohl ich da berechtigte Gründe gehabt hätte den kontakt zu unterbinden (was mir auch das JA geraten hat damit er wieder runterkommt) Habe ich es nicht getan. Im gegenteil ich habe alles versucht das mein sohn seinen vater hat, am Anfang zwar immer mit JA, weil es nötig war. und wo er sich wieder unter kontralle hatte dann alle 14 tage das ganze we und diese we besuche sollen sich defintiv nicht ändern.

    Hallo
    Also möchtest du jetzt für die nächsten 5-10 Jahren jedes WE hin und her fahren? Glaube mir das wirst du irgendwann so satt haben. Was ist wenn du anfängst zu arbeiten oder dein LG sagt er möpchte nicht mehr,daß du alle 14 Tage ausser Haus bist? Was dann? Dann wirst du zu deinem Ex sagen, daß er gefälligst als Elternteil die Hol und Bringpflicht hat und schwupps ist er und euer Sohn (ist nicht nur dein Sohn) die leitragenden.


    Ist nicht böse gemeint,aber trotzdem nochmal nach denken.
    Es ist nicht jedes we... sonder jedes zweite und ich weiß das mein lg nichts dagegen haben wird weil es anders rum nicht anders wäre, vielleicht dann nur einmal in mon mindestens weil er genau das gleiche verhältniss zu seinen eltern hat wie ich

    ich würde von dem KV gar nicht verlangen das zu bezahlen. ich würde mich darum kümmern das mein Sohn alle 14tg zu seinem Vater kommt, da ich auch die jenige bin die wegziehen möchte. Natürlich wäre es sich und ich kann das denn gleich mit dem Besuch bei meinen Eltern verbinden. Und die fahrkosten mit dem zug würden in mom 78 betragen... und diese kosten habe ich jetzt auch da ich 2mal in mom zu meinem Freund fahre.

    ...oder dein Freund kommt alle WE zu dir?


    Frag dich doch selbst, wie würdest du es finden? Wäre ich der KV und ich wäre nicht gerade Millionär mit viel Freizeit, würde ich auch nicht zustimmen. Ist ja schliesslich auch ne Kostenfrage.

    ich würde von dem KV gar nicht verlangen das zu bezahlen. ich würde mich darum kümmern das mein Sohn alle 14tg zu seinem Vater kommt, da ich auch die jenige bin die wegziehen möchte. Natürlich wäre es sich und ich kann das denn gleich mit dem Besuch bei meinen Eltern verbinden.

    Hallo
    Umziehen darfst du,aber euer Kind nur mit zustimmung des Vaters, wenn GSR besteht.
    Wie wäre es den ,wenn euer Kind beim Papa bleibt und du ihn dann alle 14 Tage besuchen fährst? Dann kannst du zu deinem Freund umziehen und euer Kind bleibt in seiner gewohnten Umgebung.


    Lg

    Auch wenn er zu seinem Vater ziehen würde wäre er aus seine gewohnten umgebung raus. da sein vater ca 40km von mir weg wohnt... und mein Kind will nicht bei seinen Vater wohnen, da er ja jetzt schon nicht mehr das ganze we da bleiben möchte, weil sein Vater den kleinen immer abschiebt zur seiner neuen Frau damit er arbeiten gehen kann. ( Er kann sich die Zeit selber einteilen da er selbständigt ist ) und ausserdem würde ich das niemals zulassen das mein sohn bei seinem vater wohnt. Er läßt immer nur kümmern aber selber tut er es nicht.

    Hallo Leute!!!


    Ich habe da eine Frage. Ich bin seit drei Jahren von dem KV getrennt und habe einen neuen Freund seit 2Jahren. Mein Freund wohnt 278km von mir weg. Ich würde gerne nächstes Jahr wenn mein Sohn in die Schule kommt, mit meinem Freund zusammen ziehen. Jetzt ist meine Frage weil es ja eine etwas weitere Strecke ist und mein Sohn alle 14 Tage bei seinen Vater ist und ich weiß das der KV was dagegen hat ob ich trotzdem umziehen darf. Ich habe den KV angeboten das ich meinen Sohn alle 14 tage hinbringen werde und mit ihm dann am Sonntag wieder zurück fahre, da meine Eltern da in den nähe wohnen wäre das alles kein Problem. Mein Freund hat bei sich eine feste Einstellung, hat aber trotzdem versucht sich hier bei mir zu bewerben, damit ich den Stress mit dem KV nicht habe, aber er finde hier leider nichts. Ich hoffe mir kann einer weiter helfen. Und ich möchte auf keinen Fall das der Kontakt zwischen KV und Sohn nicht abreißt.



    MFG xSadirax