Hilfe, gibt es Regelungen im Umgans/Besuchsrecht

  • Hallo,
    ich habe schon soviel gelesen und mir qualmen bereits die Augen- aber schlau bin ich noch nicht.


    Also habe mich im April von meinem Lebensgefährten getrennt. Leider war er mit seiner finanziell im Ruin laufenden Firma verheiratet. Wir -ich und meine Tochter 2,5 Jahre haben es immer und immer wieder versucht.
    Auch Privat ging es Berg ab, er bezahlte Rechnungen nicht und der Vollstreckungsbeamte war ein Regelmäßiger Gast. (Firma und Privat) Ich gab alles auf was ich hatte, verkaufte mein Auto-lößte Versicherungen auf um ihm immer wieder zu helfen. Aber er hatte keine Einsicht und meinte ich hätte keine Ahnung und er macht das schon. Letztes Jahr mu0ten wir dan zweimal ohne Wasser leben, da auch diese abgestellt wurde und das alles mit einem Kleinkind.


    Dieses Jahr hatte ich dann genug und trennte mich von Ihm. Ich wollte für meine Tochter ein geregeltes Leben und einfach nicht merh so weiter machen.


    So und nun zu meinem Fragepunkt :rauchen Wir waren nicht verheiratet-haben aber damals beide das Sorgerecht beuurkunden lassen. Er hatte nie Zeit für seine Tochter, aber jetzt !
    Eigendlich ist das schön, Sie liebt Ihn auch-aber er will nur Rechte und keine Pflichten. Er zahlt zur Zeit auch keinen Unterhalt.
    Er hat sie bis jetzt jeden Freitag auf Samstag bis Abends und Mittwochs Nachmittag nach der Kita. Jetzt will er noch mehr, ich nöchte das aber nicht.
    Ich möchte auch Zeit mit meiner Tochter haben und sie ist durch das hin und her ganz durcheinander, noch mehr fände ich zum wohl des Kindes nicht gut.
    Kann ich einfach nein sagen oder gibt es Richlinien ?
    Es mußt doch irgendwo eine Grenze geben. Es sieht fast so aus, als wolle er die ganz.


    Ein wichtiger Punkt spielt hier noch, das seine Lebensumstände und Hygiene nicht die Besten sind.
    Das Kind lebt dort zwischen Akten und Computer, schläft mit ihm auf einem Sofa und eine Küche hat er auch nicht. Abgewaschen wird im Badezimmer - gekocht wird in der Mikro oder auf dem Bunsenbrenner.


    Werde wohl zu einem Anwalt müssen oder ?
    Ich finde eigendlich, das ich unter den Umständen schon Großzügig bin.
    Wie gesagt Unterhalt zahlt er auch nicht, gibt mir aber vor was er für das Kind benötigt und welche Klamotten ich einzupacken haben :devil: halte mich natürlich nicht dran :ohnmacht:


    Beim Jugendamt haben sie mir nicht geholfen, ich solle mit ihm reden und habe nun mal zum Sorgerecht mein Einverständnis gegeben.


    Vielleicht hat ja jemand Tipps.


    Danke Goldlöckchen :thanks:

  • Du musst versuchen,dass irgendwie zu regeln. Ihr müsst feste Zeiten vereinbaren und zwar so,dass auch du was von deiner Tochter hast.
    Das muss seinen geregelten Gang nehmen und nicht "mal so und mal so". Sei froh,dass er sich kümmert!!


    Das mit der Hygiene.... red mit ihm...Wenn ihr euch noch gut versteht(bzw. ihr noch miteinander redet) versuch ihm unter die arme zu greifen. Nicht ihm zuliebe, sondern wegen eurer Tochter!!!

  • Eigendlich ist das schön, Sie liebt Ihn auch-aber er will nur Rechte und keine Pflichten. Er zahlt zur Zeit auch keinen Unterhalt.


    Was sagt das Jugendamt dazu? Hast Du eine Beistandschaft eingerichtet? Bekommst Du Unterhaltsvorschuss?


    Er hat sie bis jetzt jeden Freitag auf Samstag bis Abends und Mittwochs Nachmittag nach der Kita. Jetzt will er noch mehr, ich nöchte das aber nicht.


    Ich würde das ändern auf alle zwei Wochen das Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag Abend und dann noch den Mittwoch Nachmittag. So ist es eigentlich üblich.
    Und Du möchtest doch sicher auch mal an einem Wochenende z.B. wegfahren?


    Kann ich einfach nein sagen oder gibt es Richlinien ?


    Sag einfach nein. So wie's oben steht, entspricht es den Richtlinien - Eure derzeitige Lösung ist aber auch nicht verkehrt.



    Werde wohl zu einem Anwalt müssen oder ?


    Wozu? Er will doch was von Dir?
    Warum willst Du gutes Geld investieren?
    Das reicht noch dann, wenn er klagt.


    Nützlich wäre es allerdings, ihm die Umgangsregelung per Post nochmal "offiziell" zukommen zu lassen. Vergiss nicht, die Feiertage mitzuberücksichtigen und z.B. Deinen Urlaub.

  • Hallo!


    Ich grüße dich!!!


    Ich weiß wie du dich fühlst, ich habe fast das selbe Problem... Nur halt mit meiner Exlebensgefährtin...


    Hol dir Hilfe wo du nur kannst! Rede mit den Leuten im Kindergarten. Gehe zum SPZ, rede mit dem Kinderarzt. Berichte holen wo es nur geht! So habe ich es gemacht
    und habe vor Gericht ein betreutes Umgangsrecht geregelt und das ganze auch nur 2 mal im Monat, drei Stunden und das ganze unbefristet!


    LG

  • Warum ist nur alles immer so kompliziert.


    Ich war im übrigen beim Jugendamt und habe eine Beistandschaft beantragt-gleich im April. Unterhaltsvorschuß habe ich auch beantragt und bis heute keine Antwort.
    Die Mitarbeiterin für den normalen Unterhalt hat gesagt, man bekommt den Vorschuß erst, wenn er länger nicht zahlt. April und Juni hatte er verspätet bezahlt. Juli und August noch garnicht.
    Der Sachbearbeiter für den Vorschuß ist ein Grießkram, bei dem sind Glaube ich alle Frauen Schuld.
    Habe gestern nocheinmal ein Brief zu Jugendamt geschickt. Mal schauen.


    Muß ja irgendwie einkaufen :hae:


    Habe nämlich nach meiner Trennung auch meine Arbeit verloren-aus wirtschaftlichen Gründen- Jetzt leben wir von Arbeitslosengeld 501,00 , Wohngeld 249, Kindergeld 184 und dem Unterhalt den er nciht bezahlt.
    Leider wird der überall mit angerechenet-auch wenn ich ihn nicht habe.


    Weiß zufällig jemand. ob ich den Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse auch beantragen kann ?


    Was das Besuchen angeht, fände ich alle 14 Tage das Wochenende voll gut und der Mittwoch- aber er ist Sturrrrrrrrrrrrrrrr und will sie noch mehr und mit noch mehr Übernachtungen.


    Die Idee mit dem Helfen beim Saubermachen find ich nicht gut, das habe ich vier Jahre getan-ihm alles hinterher geräumt und für was ??? Habe sogar durch IHn noch allles verloren. Das mache ich nicht.


    Grüße Goldlöckchen08

  • Weiß zufällig jemand. ob ich den Kinderzuschlag bei der Kindergeldkasse auch beantragen kann ?


    Du erhälst Unterhaltsvorschuss, wenn ich das richtig verstanden habe. Sofern das Einkommen des einzelnen Kindes 140 € übersteigt, brauchst Du Kinderzuschlag nicht beantragen.


    Meine andere Frage wäre aber: Wovon lebst Du?


    Die Kids erhalten UHV und Kindergeld, und Wohngeld, richtig?


    Und Du?


    Von wem erhälst Du Einkommen? Durch Erwerbseinkommen durch Dich? Oder ALG 2 aufstockend?

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Was das Besuchen angeht, fände ich alle 14 Tage das Wochenende voll gut und der Mittwoch- aber er ist Sturrrrrrrrrrrrrrrr und will sie noch mehr und mit noch mehr Übernachtungen.


    Siehe oben. Wenn er stur ist, musst Du es auch sein.


    .... und nicht jede Diskussion muss so lange geführt werden, wie der Gegenüber es will. ;)

  • es gibt getrennte paare, die sich die zeit 50 zu 50 teilen. was für das kind sehr schön ist, grad,wenn sie noch so klein sind. ob er unterhalt zahlt oder nicht, ist nicht abhängig davon, wie oft er sein kind sehen darf. ich finds toll, wenn väter für ihre kinder viel zeit aufbringen möchten. ich wünschte, mein ex würde das auch nur im ansatz mal versuchen...

    Um erfolgreich zu sein, reicht es nicht,
    mit beiden Beinen im Leben zu stehen...
    Man sollte schon ab und zu
    wenigstens eines davon bewegen..

  • Mal ganz neutral und ohne dir persönlich etwas zu wollen gefragt: Wieso bist du eigentlich in der Lage über euer Kind zu bestimmen? Was du für dich als selbstverständlich ansiehst magst du dem Vater nicht zugestehen.


    Fangt bitte nicht an an dem Kind zu zerren, es liebt euch beide und leidet genug unter der Trennung.
    Vielleicht hast du den Papa mit deinem Schritt "geweckt"? Gut so wenn er sich jetzt die Zeit nimmt, richtet euren Blick auf die Zukunft!
    Die Elternebene ist jetzt wichtig, die Paarebene (mit allem was mich an meinem EX stört...) ist vorbei. Wenn ihr nicht ins Gespräch kommt, nehmt euch einen Mediator.



    Volker

  • Mal ganz neutral und ohne dir persönlich etwas zu wollen gefragt: Wieso bist du eigentlich in der Lage über euer Kind zu bestimmen? Was du für dich als selbstverständlich ansiehst magst du dem Vater nicht zugestehen.

    hallo? der vater bestimmt sogar darüber was sie für klamotten für das kind einzupacken hat.. :radab


    ich würde mal eher sagen da bestimmt einer über was, was er mal selber lösen kann
    ausserdem sind die zustände, die bei ihm zu hause herrschen, ja wohl nicht gerade toll für so ein kleines kind :kopf

  • hallo?


    Hallo! :winken:


    Die Mutter hat mit dem Auszug Fakten geschaffen, nun muss es weitergehen, im Sinne des Kindes.
    Außerdem kenne ich auch sehr unglückliche Kinder in blankgewienerten Domestos-Wohnungen. Das sei aber nur mal so am Rande erwähnt...



    Volker

  • na das ist ja ein argument...ganz toll... :hae:


    der vater hat ja mit seinen einstellungen ja so gar keine fakten geschaffen...is klar :kopf

  • Also zu der Frage/Antwort von Ice-> Im Moment bekomme ich garnnichts(letzten zwei Monate) weder UNterhalt vom Ihm noch Vorschuß. Habe aber am Freitag einen Brief ans Jugendamt geschickt.
    Das heißt dann für mich, wenn ich Vorschuß bekommen sollt-brauch ich den Kinderzuschlag nicht zu beantragen.


    Vovon ich Lebe: Wie oben schon Beantwortet bin ich nach der Trennung auch noch Arbeitslos geworden und lebe von 501 Arbeitslosengeld,den 249 Euro und den 184 Euro Kindergeld.
    Der UNterhalt wird überall angerechnet-aber ich habe Ihn zur Zeit nicht.
    Ein Teil des Monats lebe ich dann von Luft und ..... :hae: und von den Einkäufen meiner Mutter. Wenn ich die nicht hätte.


    Und was die Domestos Wohnung angeht-->> die verlange ich garnicht !!!!!!!!!!
    EIn eigenes Bett und ein gewissen Grund ohne Flaschen und dreckigem Geschirr wäre schon nett.


    Ich möchte Ihm den Kontakt auch nicht verbieten, möchte ihn nur geregelt und nicht mehr haben. Ich kenn meine Tochter und zum Wohl des Kindes, wäre es zur Zeit Besser so.


    LG Goldlöckchen08

  • Hallo Goldlöckchen, dein Ex-LG war schon damals nicht in der Lage sein Leben zu meistern, seinem Kind Sicherheit zu geben ( da gehört auch ein finanzielles Polster dazu ) weshalb sollte er jetzt erkennen was zum "Wohl des Kindes " notwendig ist.


    Ich würde ihm das Kind nicht vorenthalten , sondern gewisse Rahmenbedingungen verlangen, eine aufgeräumte Wohnung, ein Schlafplatz und Platz zum Spielen und Wohlfühlen wären für mich das Mindeste.


    Es ist auch sein Kind und er soll die Verantwortung tragen (oder entwickeln) wie jedes andere Elternteil auch.


    Grüßle Uschi

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.
    Immanuel Kant

  • Zum Thema Unterhaltsvorschuß - dieser steht dir für jeden Monat nach Antragstellung zu, in dem er nicht bezahlt hat - du mußt ihn aber schriftlich anmahnen.


    Natürlich sollte das Kind bei ihm einen ordentlichen Schlafplatz haben und auch Küche und Bad sollten ok sein - wenns nicht besser wird - such das Gespräch mitdem Jugendamt - vielleicht können die mal einen Besuch bei ihm machen und einen netten Hinweis geben.


    Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -
    nutze die Zeit für dich - Fortbildung/Bewerbungen/Entspannen usw.... ich muss auch immer alle Sachen einpacken und es sind nie die richtigen - ja, das ärgert mich - aber das ist so - die Zeit arbeitet für uns - die Kinder werden größer....

  • Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -

    kann leider nicht soviel Zeit mit ihr verbringen-da sie schon in die Kita geht und Dienstags ist sie bei meinen Ex-Schwiegereltern.
    ich habe nur Sonntag,Montag und Donnerstag mit Ihr und dann halt die Abende. :sleep


    Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -


    Zum Thema Unterhaltsvorschuß - dieser steht dir für jeden Monat nach Antragstellung zu, in dem er nicht bezahlt hat - du mußt ihn aber schriftlich anmahnen.


    Natürlich sollte das Kind bei ihm einen ordentlichen Schlafplatz haben und auch Küche und Bad sollten ok sein - wenns nicht besser wird - such das Gespräch mitdem Jugendamt - vielleicht können die mal einen Besuch bei ihm machen und einen netten Hinweis geben.


    Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -
    nutze die Zeit für dich - Fortbildung/Bewerbungen/Entspannen usw.... ich muss auch immer alle Sachen einpacken und es sind nie die richtigen - ja, das ärgert mich - aber das ist so - die Zeit arbeitet für uns - die Kinder werden größer....


    Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -


    Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -


    Umgang sehe ich nicht als das Problem - du bist arbeitslos und kannst viel Zeit mit deinem Kind verbringen - ist doch schön und ok, wenn er sich kümmert -

  • ich würde auch sagen der umgang sollte auf alle 14 tage, ein tag die woche, hälftige ferien etc per vereinbarung eingeleitet werden. so hat jeder seine ruhe und ihr könnt aufhören euch zu streiten. wenn ihm nicht passt was du einpackst, dann soll er sich selber sachen besorgen, dafür bist du nicht zuständig. alles andere würd ich witterungsbedingt packen.
    den streit würd ich bleiben lassen. wenn ihm was nicht passt darf er dir gern schreiben.

  • ich würde auch sagen der umgang sollte auf alle 14 tage, ein tag die woche, hälftige ferien etc per vereinbarung eingeleitet werden.


    Sprach die Kindesbesitzerin oder was? Sorry. Aber bei solchen Aussagen ist es kein Wunder, dass ihr so Tituliert werdet. Sowas sollte mal mit Euch durchgezogen werden, damit ihr mal merkt, wie sich die andere Seite dabei fühlt.



    kann leider nicht soviel Zeit mit ihr verbringen-da sie schon in die Kita geht und Dienstags ist sie bei meinen Ex-Schwiegereltern.
    ich habe nur Sonntag,Montag und Donnerstag mit Ihr und dann halt die Abende. :sleep


    Fassen wir also mal zusammen:


    Sie ist 3 Tage bei dir + die Nächte
    Sie ist 3 Tage bei ihm - die Nächte (wie schlafen sie dann eigentlich auf der Couch, wenn sie abends wieder bei dir ist?)
    Sie ist 1 Tag bei Dritten (warum eigentlich?)


    Wenn man mal die Nächte ausklammert, ist das doch recht ausgewogen und wenn das Kind sowohl an dir als auch dem Vater hängt, dieser offenkundig auch bereit ist, ein Vater zu sein, ist diese Regelung vor allem dem Kind gegenüber fair, denn es will ja in diesem Fall Zeit mit beiden Eltern verbringen und hat IMHO auch ein Recht auf ein ausgewogenes Verhältnis.


    Vorrangiger Gesprächs- und Handlungsbedarf besteht hier meiner Meinung nach in seinem Haushalt und dessen Führung.

  • Hi,


    ich verstehe hier nicht, wieso plötzlich der Umgang verkürzt werden soll :rolleyes2:


    Die Regelung ist eigentlich schon da, und das Kind fühlt sich wohl dabei.


    Jetzt möchte Papa eine Ausweitung des Umgangs. Finde ich gut. Das Kind liebt beide ET.
    Kommt es zum Kampf, so kann durchaus sein, aus der bisherigen Regelung einen gerichtlichen Beschluß zu basteln.


    Diejenigen die den unsäglichen 14-Tage-Rhytmus befürworten, müßten mal in der Situation sein.
    Ich habe mir das jedenfalls nicht gefallen lassen, als ich noch UmgangsET war :kopf ...bin doch kein Bespaßungsonkel...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.