Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht für das Kind gekippt. Mit der am Morgen veröffentlichten Entscheidung (Az.: 1 BvR 420/09) können Mütter ohne Trauschein das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind nicht mehr generell verweigern.
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