Kann Gericht andere Arbeitsstelle festlegen?

  • Hallo liebe Foris,


    ich bin´s mal wieder nach etwas längerer Zeit Stillschweigen. Bei mir geht es zur Zeit drunter und drüber wegen des Unterhalts für meinen Sohn, der seit einem halben Jahr beim Vater wohnt. Ich bin ziemlich überfordert hier mit dem ganzen Druck und hoffe, von euch vielleicht eine andere Sichtweise oder den ein oder anderen Rat zu bekommen. Vielleicht wäscht mir auch einer den Kopf ... nehme ich auch entgegen, wenn es sein muss.


    Also kurz zur Situation:
    Ich bin gelernte Kellnerin. In diesem Beruf konnte ich aber auf Grund alleinerziehende Mutti von 2 Kindern in den letzten 10 Jahren nicht ausüben (Arbeitszeiten). Deshalb tingelte ich von einem Job zum anderen, war auch mal selbstständig, machte eine Umschulung in den kaufmännischen Bereich (wegen der besseren Arbeitszeiten), fand jedoch keine Anstellung. Ich habe die ganzen letzten Jahre gekämpft, um über die Runden zu kommen.


    Im letzten Herbst bin ich arbeitslos geworden. Mein Sohn zog in der Zeit zum Vater und wir unterzeichneten eine Unterhaltsvereinbarung, dass ich mtl. 100 Euro für ihn zahle bis zur Veränderung meiner finanziellen Verhältnisse. Ich fand dann im Oktober einen Job, verdiente bei 30 h nur 850 Euro Netto und wurde aber auch während der Probezeit gekündigt.


    Zwei Monate später fand ich wieder eine Arbeit, leider nur als Krankheitsvertretung als Küchenhilfe im 2-Schichtsystem. Ich war dort 3 Monate beschäftigt in der Hoffnung, dass dort vielleicht doch noch eine Stelle für mich frei ist - war leider nicht so. Im Mai trat ich dann eine Stelle in einem Lokal an trotz der gastronomischen Arbeitszeiten. Meine Tochter versprach mir, mich zu unterstützen und dass es ihr nichts ausmacht, wenn sie abends bis 23 Uhr und an den Wochenenden alleine ist.
    Dort verdiente ich 950 Euro Netto, musste allerdings 50 Km zur Arbeit fahren und 50 Km wieder zurück. Das heißt, es gingen vom Lohn noch 200 Euro für Sprit weg.


    Seit einer Woche habe ich nun einen tollen Job hier in der Stadt. Ein Lokal mit 6-Tage-Woche zwar, aber Teildienst, sodass ich nachmittags immer 2 Stunden zu Hause bin. Die Arbeit macht super Spaß, der Verdienst liegt bei Netto ca. 800 Euro + ein nicht unerhebliches Trinkgeld. Ich bin froh, mit 38 Jahren noch einen Job in der Gastronomie bekommen zu haben. Ich muss dazu sagen, der hier in Sachsen-Anhalt übliche Stundenlohn für Kellner liegt bei ca. 6-7 Euro. Ich habe auch schon 5,11 Euro angeboten bekommen. Außerdem bin ich auf Grund der Kinder seit 10 Jahren aus dem Beruf raus.


    So und nun mein Problem. Seitdem sich am 1.1. die DT erhöht und ich dies für meine Tochter durch das JA beim Vater eingefordert habe, will der Vater für unseren Sohn den vollen Unterhaltsbetrag von 334 Euro.
    Ich bekam Post von seinem RA. Die Unterhaltsvereinbarung wäre nichtig, da sie zum Nachteil des Kindes ausgelegt ist. Sie forderten die Einkommensbescheide der letzten 12 Monate.
    Ich nahm mir auch einen RA und wir sendeten alles dorthin. Ich sollte ab sofort 334 Euro zahlen. Meine RA ist der Meinung, dass die Vereinbarung nicht ungültig ist. Ich zahle über dem Selbstbehalt.
    Ich verdiente durchschnittlich 920 Euro Netto monatlich (mit Wohngeld). Leider möchte mein Exmann nun den Unterhalt gerichtlich einfordern.


    Jetzt machen wir alles für die PKB fertig. Meine Frage ist, was erwartet mich? Muss ich befürchten, dass ich mir wieder eine neue Arbeit suchen muss vom Gericht aus? Die Arbeitsmarktlage ist hier in SA echt besch... . Ich habe mir wirklich viele Restaurants angesehen und mich beworben. Letztendlich scheiterte es wirklich teilweise an den unverschämten Löhnen. Ich meine, ich habe auch noch eine 12 Jährige Tochter hier und ich bin jetzt schon kaum zu Hause. Mein Job jetzt würde alles unter einen Hut bringen. Ich bin nachmittags für sie kurz da, muss dann wieder los. Ich arbeite ab 11 Uhr, wir sehen uns nur kurz vor der Schule zum frühstücken. Wochenende ist Freizeit sowieso tabu.


    Ich hab hier voll Angst um meinen Job. Was meint ihr dazu? ich bereue schon lange, dass ich meinen Sohn zum Papa geschickt habe. Aber es war ja für ihn in der Hoffnung, dass er aus dem Umfeld rauskommt. Seitdem hab ich nur noch Zoff mit meinem Ex und meine Tochter bekommt hier einiges mit. Sie will mittlerweile gar nicht mehr zu ihm hinfahren, weil sie sauer auf ihn ist. Die Kinder unterhalten sich doch darüber. Mein Exmann konnte jahrelang in seinem Beruf arbeiten, er hatte ja niemanden zu versorgen und musste nicht wie ich in Callcentern etc. versuchen, über die Runden zu kommen. Er zahlte immer pünktlich den Unterhalt, was ich ihm hoch anrechne.


    Liebe Grüße
    Herzblume

  • Ein Gericht kann Dir nicht vorschreiben wo Du arbeitest.
    Das wäre gegen das GG.
    Du musst Dich aber bemühen (nachweislich) das Du deiner Unterhaltspflicht nachkommst.
    Wenn DU aber von KV forderst darfst Du dich nicht wundern wenn er auch fordert.

  • Hallo,


    ob ein Gericht eine andere Arbeitsstelle "festlegen" kann wage ich zu bezweifeln.


    Sehr wichtig ist das Du nachweist das Du dich um Arbeit gekümmert hast. Dazu ist es notwendig das Du die Bewerbungsschreiben und ggf. Absagen vorlegen kannst. Wenn Du mithilfe der Bewerbungsschreiben nachweist das Du dich erheblich um Arbeit gekümmert hast, kann Dir niemand etwas, auch kein Gericht. Solange wie Dein Verdienst unter dem Selbstbehalt liegt ist eine Unterhaltszahlung nicht möglich.

  • Ich denke nicht, dass du dir da viele Sorgen machen musst. Du kannst doch nachweisen, dass du versuchst Arbeit zu finden. Und du arbeitest doch. Sogar für so wenig Lohn. Würden viele nicht machen.


    Warscheinlich bräuchtest du nicht einmal die 100 Euro zahlen. Die Arbeitsmarktlage ist den Richtern bekannt. Die wohnen ja auch nicht hinterm Mond. Und bei meinem Ex wurde vom Nettolohn noch ganz viel abgezogen bevor sie zu der Summe kamen, die zur Berechnung des Unterhaltes genommen wurde. Also z.B. Fahrgeld zur Arbeit.


    Evtl. können die verlangen, dass du nach einer besser bezahlten Arbeit guckst. Aber woher nehmen und nicht stehlen?


    Ich drück dich mal


    Kiki

    Wer glücklich ist, ist selber schuld!

  • Die Arbeitsmarktlage ist den Richtern bekannt. Die wohnen ja auch nicht hinterm Mond.
    Kiki



    Sorry aber :lgh

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Zitat

    Ein Gericht kann Dir nicht vorschreiben wo Du arbeitest.
    Das wäre gegen das GG.
    Du musst Dich aber bemühen (nachweislich) das Du deiner Unterhaltspflicht nachkommst.
    Wenn DU aber von KV forderst darfst Du dich nicht wundern wenn er auch fordert.

    Das läuft über fiktives Einnkommen. Der Rechtsanwalt oder das Jugendamt, das vom Kindsvater ggfs. eingeschaltet wird, geht einfach davon aus, dass du an einer andere Stelle Betrag X verdienen könntest und rechnet dir das als Einkommen an.


    Das kann schon erstaunlich weit führen: http://juris.bundesgerichtshof…88&nr=52176&pos=6&anz=612


    Bei dieser Entscheidung wurde ein Polizist dazu verurteilt, von 1560€ netto einen Kindesunterhalt in Höhe von 1208€ zu bezahlen. Im verbleiben damit zum Leben weniger als 400€.


    Du bist aber eine Frau. Insofern kannst du wohl davon ausgehen, dass bei dir nicht ganz so hart gehandelt wird. Es war wohl ein Fehler auf die Erhöhung zu bestehen. Eine Hand wäscht die andere, sagt man ja so...


    Achja: Hoffentlich liest dein Ex bei so manchen Tipps hier im Forum nicht mit. Sonst explodieren wohl die Kosten für dich (Kinderbetreuung, Sonderbedarf, etc...). Da häufen sich schnell massiv Schulden an.

  • Nur eine Frage bekommst Du Unterhalt für die Tochter?


    Es gibt die Möglichkeit das ein Richter Dich auffordern kann eine besser bezahlte Stellung anzunehmen.
    Ob das in deinem Fall passiert kann Dir dein Anwalt besser sagen.

    Sorry aber :lgh

    Ne is jetzt nicht witzig. Ich habe von einem Arbeitsrichter gehört der hat bei 12 Monatsgehälter Abfindung an 120.000€ gedacht hat es wurde aber von 9.600€ geredet.

  • Ich weiß das es nicht witzig ist und war eher Ironisch gemeint.
    Viele Entscheidungen sind nicht aus dem Leben.

  • Ich weiß das es nicht witzig ist und war eher Ironisch gemeint.
    Viele Entscheidungen sind nicht aus dem Leben.

    Aus dem Leben eines Richters.
    Die verstehen nicht das es für eine 55 Jährige Frau wichtig ist den Arbeitsplatz zu behalten weil Sie die 800€ im Monat braucht.
    Oder aktuell warum sich ein Arbeitnehmer erpressen lässt 3 Monate lang jeden Tag (jeden) 12h zu arbeiten.


  • Meine Frage ist, was erwartet mich? Muss ich befürchten, dass ich mir wieder eine neue Arbeit suchen muss vom Gericht aus?


    Liebe Grüße
    Herzblume


    Hallo Herzblume,


    es wird von Dir erwartet werden können, das Du monatlich eine gewisse Anzahl an Bewerbungen beibringst.


    Das Du Dich bundesweit bewerben mußt, davon wird in Deinem Fall vermutlich abgesehen, wegen der bei Dir lebenden Tochter.


    Ich stecke ja selber in ähnlicher Lage, und mein Ex und ich haben es nun nach Jahren endlich hinbekommen, und uns geeinigt....und heben nun gegenseitig die Beistandschaften auf....vielleicht schaffst Du es ja auch mal Dich mit dem Vater zusammenzusetzen....

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo Iceshine,
    heißt das, dass keiner von euch beiden KU vom anderen erhält? Das kommt doch aber nur hin, wenn beide Parteien die gleichen Voraussetzungen haben ... gleiches Einkommen etc.
    Mein Ex verdient 1400 Netto, ich als Kellnerin bin hier in SA nie über 950 Netto gekommen, egal welcher Job es war. Und irgendwo als ungelernt zu arbeiten bringt noch weniger.
    Ich weiß nicht, ob sein RA eine Chance hat, die vollen 334 Euro KU einzuklagen von mir. Das hieße, ich müsste 1234 Euro verdienen Netto ... nicht ein einziges Lokal war bereit, über 950 Netto zu zahlen (hab Lst-Klasse II).
    Ich kann meinen Ex irgendwo verstehen. Er zahlt die volle Summe für meine Tochter. Aber er kann es auch, ich würd es auch machen, wenn ich die Möglichkeit hätte.


    Liebe Grüße Herzblume

  • Hallo Iceshine,
    heißt das, dass keiner von euch beiden KU vom anderen erhält? Das kommt doch aber nur hin, wenn beide Parteien die gleichen Voraussetzungen haben ... gleiches Einkommen etc.


    Ich bekomme neben meinem Job noch ALG 2 ergänzend, bin also definitif nicht leistungsfähig. Mein Ex muß monatlich 52€ KU zahlen, ich verzichte aber nun drauf....


    Ihm geht es finanziell um einige Ecken sehr viel besser als mir (und ich habe 2 Kinder zu versorgen plus das Umgangskind)....aber wir haben uns untereinander so geeinigt..... Offiziell (für die ARGE etc.) zahlt er weiterhin.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Ich hoffe, ich habe es auf die Schnelle richtig überrissen....


    Rein rechtlich kannst Du ab dem 12. Geburtstag Deiner Tochter durchaus gezwungen werden, halbtags zu arbeiten.... aber eben aufgrund Betreuung der Tochter nur halbtags..... was ich aber überhaupt nicht begreife, ist die Nicht-vorhandene Logik:


    Dein Ex hat ein Nettoeinkommen von 1400 Euro?
    Ein gemeinsames Kind lebt bei Dir, dafür zahlt er den vollen Satz?
    Ein gemeinsames Kind lebt bei ihm, dafür zahlt er ebenfalls voll, weil er ja dafür sorgt, das das Kind bei ihm lebt?
    Wer bezieht das Kindergeld für die Kinder?
    Die Berechnung seines Anwaltes gibt für mich null Sinn, so wie es beschrieben steht- ich nehme an, Hintergrund ist, das es sich gegenseitig aufheben wird?
    Dh er darf von Dir quasi dasselbe fordern wie Du von ihm?
    Weil nur so würde es quasi Sinn machen...... sein Nettoeinkommen ist ja noch nicht bereinigt, da er Fahrtkosten und Unkosten Kinderbetreuung usw hat, wird er mit Sicherheit nicht auf mehr als 1100 Euro kommen, also bereinigtes Nettoeinkommen, maximal 1200... dazu Kindergeld (wovon ich ausgehe, das er das jetzt bekommt, nicht Du)... davon abgezogen wird SEIN Selbstbehalt und der Behalt des Sohnes, der bei ihm lebt.... dh er wird Dir - er ist weder gesetzlich noch moralisch in der Pflicht, Dir Unterhalt für das andere gemeinsame Kind zu bezahlen. Daher verstehe ich das Schreiben des Anwaltes so, das es letztendlich auf Null ausgehen würde..... Du forderst die Summe, die er auch fordern kann.....
    da Euer Selbstbehalt bei Unterhaltszahlungen an das andere Kind immer unterschritten werden würde.


    Für Euren Sohn kann er doch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt beantragen oder?
    Soweit ich weiss, zahlen die bis zum 12. Geburtstag des Kindes, längstens 6 Jahre? DAs ist zwar lange nicht soviel wie der Regelunterhalt, doch prüft dann das Jugendamt, inwieweit Du überhaupt in der Lage bist, Unterhalt zu bezahlen- in Deinem Falle wohl eher gar nicht solange Du keinen Unterhalt von ihm beziehst und streckt den Unterhalt vor, um ihn, falls Du mal zu ungeahntem Reichtum kommen solltest, von Dir wieder zurückzufordern......


    .. .wenn Du keinen Unterhalt mehr für Deine Tochter bekommst, ändern sich Deine Einkommensverhältnisse gravierend und so müsste dann theoretisch Dein Wohngeldanspruch sich erhöhen.... vielleicht versuchst Du es auf diesem Weg?

    Wirklich reich ist, wer mehr Träume hat, als die Realität zerstören kann......


    Blau schmeckt wie grün, nur mit weniger gelb.

  • was heißt nicht unerhebliches trinkgeld? das ist genauso einkommen wie der lohn ansich und das wohngeld. davon taucht aber in den rechnungen nichts auf...

    Einmal editiert, zuletzt von paulaken ()