Ich glaube, ich würde drauf bestehen, dass dem Verweis mein Widerspruch angeheftet wird in der Schülerakte.
Der Sohn ist intelligent. Er wollte arbeitsfähig bleiben, keinen Aufstand machen und das Problem schnell und unkompliert lösen.
Solange in der Schulordnung nicht steht, dass nicht mal in Ausnahmefällen die Fenster zum Ausstieg benutzt werden darf, ist der Verweis für mich definitiv nicht in Ordnung. Da rollt sich bei mir jeder einzelne Zehennagel hoch.
:frag