Hallo ihr lieben,
ich hab mal eine Frage:
Ich habe zwei Kinder. Für die große habe ich das alleinige Sorgerecht und alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie ist aus einer Affäre entstanden. Die Kleine ist in meiner Ehe entstanden. Wir haben laut Urteil das gemeinsame Sorgerecht und ich hab das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (darf aber jetzt nicht mehr aus meinem Ort umziehen, ist die einzige einschränkung).
Mein Noch-Ehemann möchte nun mit BEIDEN Kindern in den Sommerferien (er hat davon 3 Wochen) in die Niederlande fahren. Ich möchte das allerdings nicht! Er hat da oben noch gute Kontakte und ich hab Angst, dass er mir keins der beiden kinder wiederbringt.
Darf er denn ohne mein Einverständnis mit den Kindern (insbesondere der Kleinen) dahinfahren????
Desweiteren meinte er, ich kann ihm nicht verbieten zu seinen Eltern zu fahren (hab ich ihm nie verboten, sind ja die Großeltern der Kleinen). Ich könne ihm nicht mal verbieten eine Woche urlaub im SChwarzwald bei seiner Oma zu machen mit den kindern. Verbieten will ich ihm das nicht, solange es in Deutschland ist. Aber er meinte, er müsse mir dazu nicht mal bescheid sagen. Find ich ja frech, dass ich das nicht wissen darf, wo meine Kinder sich aufhalten mit ihm. Kann er das?
Wie gesagt, die große hat einen anderen Vater, hat aber umgang mit meinem Noch-Mann, da er der Soziale Vater ist (sie kennt ihn, seit sie 4 Monate alt ist). Am meisten angst habe ich um die Kleine! Er hat mich vor ihr schon verprügelt (Verfahren läuft) und sie mir schon gewaltsam aus den Armen gerissen und sie muss seitdem in eine Spieletherapie gehen!
Wie man raushört, er kümmert sich nen Sch.... darum wie es den Kindern dabei geht! Hauptsache er kann das machen was er möchte! Die Kinder interessieren dabei nicht!
Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte und das wüsste ob er das alles darf! Mir macht das ganze richtig Magenschmerzen!