KV will Urlaub im Ausland mit Kindern, aber hat kein ABR

  • Hallo ihr lieben,



    ich hab mal eine Frage:



    Ich habe zwei Kinder. Für die große habe ich das alleinige Sorgerecht und alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie ist aus einer Affäre entstanden. Die Kleine ist in meiner Ehe entstanden. Wir haben laut Urteil das gemeinsame Sorgerecht und ich hab das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (darf aber jetzt nicht mehr aus meinem Ort umziehen, ist die einzige einschränkung).


    Mein Noch-Ehemann möchte nun mit BEIDEN Kindern in den Sommerferien (er hat davon 3 Wochen) in die Niederlande fahren. Ich möchte das allerdings nicht! Er hat da oben noch gute Kontakte und ich hab Angst, dass er mir keins der beiden kinder wiederbringt.


    Darf er denn ohne mein Einverständnis mit den Kindern (insbesondere der Kleinen) dahinfahren????


    Desweiteren meinte er, ich kann ihm nicht verbieten zu seinen Eltern zu fahren (hab ich ihm nie verboten, sind ja die Großeltern der Kleinen). Ich könne ihm nicht mal verbieten eine Woche urlaub im SChwarzwald bei seiner Oma zu machen mit den kindern. Verbieten will ich ihm das nicht, solange es in Deutschland ist. Aber er meinte, er müsse mir dazu nicht mal bescheid sagen. Find ich ja frech, dass ich das nicht wissen darf, wo meine Kinder sich aufhalten mit ihm. Kann er das?


    Wie gesagt, die große hat einen anderen Vater, hat aber umgang mit meinem Noch-Mann, da er der Soziale Vater ist (sie kennt ihn, seit sie 4 Monate alt ist). Am meisten angst habe ich um die Kleine! Er hat mich vor ihr schon verprügelt (Verfahren läuft) und sie mir schon gewaltsam aus den Armen gerissen und sie muss seitdem in eine Spieletherapie gehen!



    Wie man raushört, er kümmert sich nen Sch.... darum wie es den Kindern dabei geht! Hauptsache er kann das machen was er möchte! Die Kinder interessieren dabei nicht!



    Wäre schön, wenn mir da jemand helfen könnte und das wüsste ob er das alles darf! Mir macht das ganze richtig Magenschmerzen!

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Grundsätzlich würde ich sagen - warum nicht Holland - ist ja "grüne Grenze" und wenns noch die (sozialen) Großeltern sind. Manchmal ist die deutsche Ostsee weiter :-)
    Aber bei körperlicher Gewalt - zumindest dir gegenüber - sieht das für mich anders aus ....

  • Ich bin ziemlich geschockt, das du quasi nur Angst um die kleine Tochter hast und um die Große nicht. Das verste ich ehrlich gesagt nicht.


    Für mich spricht nichts dagegen, das die beiden mit ihm nach Holland fahren. Und ich finde es vorallem super von ihm, das er weiterhin den Kontakt mit dem großen Kind hält, obwohl er nciht der Vater ist. Das entlastet dich schließlich auch ungemein, vorallem wenn er sie beide in den Ferien nimmt etc.

  • Beim ABR geht es um den Wohnort der Kinder.



    Was der Vater während seiner Umgangszeit macht muss er nicht vor dir rechtfertigen, ob dir das nun gefällt oder nicht spielt dabei keine Rolle.

  • an sich habe ich wirklich nichts gegen einen Urlaub mit den Kindern von ihm.


    Er kann seine Eltern im Allgäu und seine Oma im Schwarzwald und gute Freunde in Berlin gern besuchen.


    Doch ich möchte nicht, dass er mit den Kindern nach Holland fährt. Er hat dort noch zwielichtige Kontakte. Es ist mir unwohl dabei.


    Er ist allerdings der meinung er darf das ohne mich davon in Kenntnis zu setzen und ich dürfe nichts dagegen haben. Ich bin anderer Meinung. Ohne meine Zustimmung darf er doch nicht ins Ausland mit den kindern oder?



    Ich mache mir genauso sorgen um meine Große Tochter. Aber um die Kleine mehr, da ich meinen Noch-Mann kenne. Bei der Großen würde er sich nichts erlauben, weil er weiß, dass ich ihn dann immer drankriege! Doch da wir für die kleine das gemeinsame sorgerecht haben, meint er, dass er alles darf. Er dürfe angeblich sogar ins Ausland ohne mich zu fragen.



    Wenn ich das so schreibe, bekomm ich um beide ne riesen angst! Bitte helft mir! :hilfe

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Wenn dein Noch-Mann die Kinder nicht wieder zurück bringen würde, dann wäre dies Kindesentziehung und oder Entführung, (und das kann leider auch am Kiosk um die ecke passieren, nicht nur in Holland) dann würde er danach die Kinder bestimmt NIE wieder sehen, meinst du das steht in seinem Interesse? Oder will er vielleicht echt nur mit seinen Kindern in den Urlaub fahren?


    Gibt er dir Grund für die Angst, dass er dir die kinder nicht wiederbringen könnte?

  • Das ist schwierig.


    Es ist nicht ganz so krass wie oben geschrieben - dass er rein gar nichts sagen muss.
    Würde er es aber auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, würde ein Richter vermutlich kein Risiko und keine Fluchtgefahr sehen und die Reise erlauben. Wenn er mit der großen Tochter Umgangsrecht hat, wird vermutlich auch sie in diese Regelung fallen.


    Du kannst versuchen es zu verbieten, aber große Chancen sehe ich nicht. Eigentlich keine... :kopf

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  • Also eine Sache versteh ich aber nicht so richtig.



    Vielleicht kann mir da mal einer helfen.



    Du sagst er darf mit den Kindern gerne nach Berlin oder auch in den Schwarzwald, meinst du wenn er vor hätte die Kinder zu entführen, dass er das nicht auch tun könnte, wenn du in der Annahme bist er ist mit den Kindern nur in Berlin ?!


    Zweite Sache die mir nicht einleuchtet .


    Du schreibst von Gewalt und das du dir Sorgen besonders um die Kleine machst. Ist dir mal der Gedanke gekommen das Gewaltausbrüche auch innerhalb von Deutschland stattfinden können ?! Oder gibt es eine Garantie für Gewaltfreiheit in Berlin ?



    Und wenn er der Großen was tut kannst du ihn dran kriegen ? Warum gehst du davon aus , dass du ihn nur bei der Großen dran kriegen kannst?



    Irgendwie hab ich viele , viele Fragen. :Hm

  • Genau das habe ich mich auch gefragt????

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Um euch das ganze genau zu erklären, würd ich jetzt zu weit ausholen müssen und würd morgen noch dasitzen.



    Aber ich habe um die kleine deshalb mehr angst, weil er mir und auch im gericht mehrmals damit gedroht hat, dass er sie sich abgreift und einfach zu sich nimmt, nur um an sein recht zu kommen, denn ich hätte damals die einstweilige verfügung und das kontaktverbot nicht herbeiführen dürfen (war darum, weil er mich geschlagen hat und mir die kleine weggerissen hat). Und um sie zu sehen!



    Er hat auch schriftlich damit gedroht, sich beide kinder zu holen, udn dann mit bleifuß auf die Autobahn im Gegenverkehr zu fahren. Erweiterter Suizid. Ich hatte zu dem Zeitpunkt eine Familienhilfe die das ganze live mitbekommen hat. Sie hat mir zu dem Kontaktverbot geraten und mir auch bei allem anderen geholfen.


    Sie wollte zwischen ihm und mir vermitteln, aber er war zu keinem Gespräch bereit!


    Auch im Gericht hat er immer wieder aggressive Wutausbrüche bekommen, woraufhin die Richterin ihm dreimal damit gedroht hat, dass wenn er nicht aufhört, sie ihm das Sorgerecht komplett entzieht.


    Er sagt auch immer, das Jugendamt und das Gericht tut nicht das was er will und deshalb wird er die Kinder bzw. sein Kind holen u nd es einfach mitnehmen.



    Das war die Kurzfassung!



    Ich bin mir sicher das er der Großen nichts tut, da er weiß, dass er keine rechtliche Handhabe über das Kind hat.



    Sicherlich könnte er den Kindern auch innerhalb von Deutschland was antun. Aber da könnte er strafrechtlich verfolgt werden und ausfindig gemacht werden. In Holland nicht ganz so leicht! Wie gesagt, er hat dort mit zwielichtigen Gestalten zu tun.



    Ich versteh ihn nicht wirklich! Er liebt beide Kinder gleich und abgöttisch! Er will mir schaden und mich fertig machen, trägt aber alles auf dem Rücken der Kinder aus! Er setzt ihnen solche Sachen ins ohr, dass ich nur lügen würde, und dass sie meinen LG nicht lieb haben dürfen und er ausziehen muss. Aber seine Freundin MÜSSEN sie lieb haben. ICh würde sogar drogen nehmen. Alles haltlos!


    Er schadet den Kindern mehr, als das es für die Kinder ist. Ich weiß nicht inwieweit er solche Drohungen wie oben wahr macht. ICh dachte ich kenne ihn, doch seit der Trennung steht in jeder E-Mail von ihm (ich bekomme täglich 20 davon seit nun mehr 13 monaten): Entweder haben wir beide die Kinder oder keiner!



    Seit er mich verprügelt hat kann ich ihn einfach nicht mehr einschätzen! Ich und die Kinder haben angst vor ihm!

    Ich bin nur verantwortlich für das was ich schreibe, nicht für das, was du verstehst! :thanks:

  • Mein Noch-Ehemann möchte nun mit BEIDEN Kindern in den Sommerferien (er hat davon 3 Wochen) in die Niederlande fahren. Ich möchte das allerdings nicht! Er hat da oben noch gute Kontakte und ich hab Angst, dass er mir keins der beiden kinder wiederbringt.


    Irgendjemand hat wohl bestimmt, dass der KV drei Wochen mit den Kindern verbringen soll.
    Und das trotz der vielen Mails mit den vielen Drohungen und den Wutausbrüchen vor Gericht.


    Ich fürchte, da wirst Du die Reise in die Niederlande nicht verhindern können. :blume


    *edit* Falls Du nen guten Anwalt an der Hand hast (es läuft doch grad ein Verfahren?) - dann kannst das ja mal nachfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von MarleneE ()

  • - Rational lässt sich nicht so recht nachvollziehen, wo der Unterschied zwischen Holland und Deutschland liegen soll. Zwischen Deutschland und den Niederlanden besteht das Haager Übereinkommen und das Europäische Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses vom 20. Mai 1980 (ESÜ).


    Es gibt also Rechtssicherheit und Amtshilfe im Entführungsfall.


    - Wenn du eine Urlaubsreise nach Holland verhindern willst, dann kannst du das nur, indem du plausible Anhaltspunkte dafür lieferst, dass ein Urlaub in Holland (anders als z.B. in Deutschhland) das Kindeswohl gefährden würde. Dafür hast du hier nichts geschildert.


    - Das gilt für beide Kinder, wenn dein Ex als sozialer Vater auch ein festgelegtes Umgangsrecht mit dem Kind hat, das nicht sein leibliches Kind ist.

  • Wenn Deine Angst so groß ist, was ich nach Beitrag 10 gut verstehen kann, dann kämpf dafür, dass er nicht nach hOlland fährt mit den Kindern. Wenn er schon vom Richter was gesagt bekommt (wegen Sorgerechtentziehung) dann wird dieser deine jetzige Sorge vielleicht nachvollziehen können. Ruf den Richter an und erkundige dich! Schildere ihm alle Vorkommnisse seit der letzten Verhandlung!

  • Allso, ich würde den Vater -sozial oder leiblich ist piep egal,es schon genehmigen Urlaub mit den Kindern machen.Es ist ja noch in Europa,allso kein Angst wegen Dummheiten.Da gelten die selben rechte in bezugs Kindesentführung wie in Deutschland.


    Was mich stört, ist das du immer von der kleinen ausgehst..kann es sein das DU dieses bevorzugst?


    Und wo ist den das VERTRAUEN zum Vater???


    Das ist ein Thema was ich mich hier immer wieder frage...der böse vati... :frag


    sorry, ich kann vieles nicht nachvollziehen.


    Ich habe auch ein Kind das nicht aus meine Ehe stammt,mein Ex hätte mich beinah umgebracht,aber ich weiß ich kann ihn meine Kinder anvertrauen sogar das kind das NICHT seins ist.Ich kann sie beruhigt nach Kroatien schicken und weiß das sie eine mordsmässige spasszeit haben.


    Ich denke, du solltest wirklich mal,das eine von dem anderen trennen, udn deine persönlich abneigung udn Ärger nicht an den Kindern aussetzten.Den es sind ja im prinzip nicht nur Deine.

  • Eine schwierige Konstellation. Durch das gemeinsame Sorgerecht beim jüngeren Kind kann der Umgangsberechtigte seine Umgangszeit zumindest innerhalb der EU völlig frei gestalten. Beim älteren Kind ist rechtlich Dein Einfluss mutmaßlich ein bisschen größer. In der Praxis jedoch würdest Du im Streitfall weder bei der Mediation vor dem Jugendamt, geschweige vor Gericht Deine Vorstellungen durchgesetzt bekommen.
    Es hat ja bereits ein Gerichtsverfahren gegeben. In der Sache gibt es keine neuen Argumente. Das Gericht sieht Euch Eltern auf Augenhöhe. Davon wird es nicht abrücken.


    Allerdings brauchen Kinder für den Grenzübertritt Ausweispapiere. Die musst Du mit beantragen. Vorher läuft nichts.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was mich stört, ist das du immer von der kleinen ausgehst..kann es sein das DU dieses bevorzugst?


    Mann mann, wurde das nicht (vollkommen unnötigerweise) schon besprochen?
    Das Kleine ist nun mal leiblich mit gemeinsamem Sorgerecht, das große Kind ist nicht leiblich.
    Es gibt also sowohl gefühlsmässig (für den Vater) wie auch juristisch verschiedene Gesichtspunkte zu beachten.


    :rolleyes2:

  • ICh dachte ich kenne ihn, doch seit der Trennung steht in jeder E-Mail von ihm (ich bekomme täglich 20 davon seit nun mehr 13 monaten): Entweder haben wir beide die Kinder oder keiner!


    Und wo ist den das VERTRAUEN zum Vater???


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