ER Klagt Umgang ein meldet sich aber nicht und ist auch nicht erreichbar

  • Hallo



    mein Ex Mann hat mich mitte Dezember bei der Kindesübergabe zum wiederholten mal geschlagen.


    Darauf hin habe ich Ihn angezeigt , Gewaltschutz beantragt und das Jgendamt eingeschaltet.


    Ich habe Ihm dann die Kinder erst mal nicht mehr gegeben was das Jugendamt uch befürwortet hat. Anderweitig haben die mirrein gar nicht geholfen..........


    Dagegen hat er einspruch eingereicht, Das wurde dann im Januar im Verhandelt: Urteil er darf sich mir nur noch Zwecks Kindesumgang nähern und auch ausschlieslich deswegen Kontakt aufnehemn.


    Anfang Februar habe ich beim Jugendamt nach gefragt wie es aussieht:Antwort er ist bei der Beratungsstelle Sie würden sich dann bei mir melden.


    Dann Bin ich zu einem Gespräch in die Beratungsstelle und habe gesagt dsa ich dem Umgang nicht im Wege stehe, er soll nur an sich arbeiten da ich Angst um die Kinder habe.


    Ich habe Vorgeschlagen das sie an seinem Geburtstag (letzte Woche) zu Ihm können.


    Der Berater hat es Ihm Gesagt und er soll sich bei mir melden.( Hat er NIcht)


    Jetzt am Donnerstag war er auf meinem AB ob er die Kinder am WE sehen könne.


    Ich habe Ihn schon mehrfach versucht anzurufen um abzuklären wann er sie holt, aber er geht nihct dran.


    Gerade habe ich Post vom Gericht



    " Ich würde den Umgang blockieren, er hat einspruch eingereicht das ganze geht jetzt zum Oberlandesgericht."


    Was soll ich tuen er hat sich seit mitte Januar nicht gemeldet und ich erreiche Ihn nicht.


    Auch als die Kinder am Geburtstag angerufen haben ist er nicht ans Telefon.



    Bin ich jetzt wieder die Dumme? wer weiß Rat


    Oberzicke

  • hallo
    da du alles vorher mit dem jugendamt besprochen hast setz dich mit denen mal in verbindung und frag gleichzeitig ob du von denen schrieftlich haben kannst was ihr vorher besprochen habt damit du vor gericht was in der hand hast

  • HI fdotzi


    leider wird mir das Jugendamt nichts schriftlich geben die sagen ja immer das müsse ich alleine entscheiden, sie könne mir nicht helfen.



    Hier das Jugendamt ist echt für den AR....


    Auch als ich die Kinder im Dezember hier gehalten habe ,haben die das gesagt sie könnten mich verstehen können mir aber nicht sagen was ich zu tuen habe.


    Und das obwohl bekannt ist das er seine Aggression nicht im Griff hat er hat ja vor 1,5 Jahren unseren jüngsten massiv geschlagen


    Und nichts ist unternommen worden.

  • Morgen!


    Da läßt dich einer gewaltig Auflaufen um Macht über dich zu haben.....
    und du mußt nichts tun, damit er seinen Umgang wahrnimmt..... :kopf


    Bleib Cool :winken: ....geh zum Gericht und erzähl die Geschichte genauso wie du hier geschrieben hast. Am besten führst du Gedächnissprotokolle.

  • Hallo
    was hat denn das JA in der Stellungnahme beim Umgangsverfahren geschrieben?


    War eine Verfahrenbeístandschaft bestellt worden?


    Sind die Gewalttätigkeiten auch gegenüber den Kindern?


    Wie kam er zur Beratungsstelle??


    Wie wurde der Loyalitätskonflikt der Kinder diskutiert, wenn sie die Auseinandersetzungen mitbekommen?


    Wie wurde der Umgang geregelt?


    Schwierig ist, was Lichtengel etwas falsch schreibt, du bist nach § 1684 Abs. 2 zur Wohlverhaltenspflicht in bezug auf den Umgang verpflichtet, so wie er bei Gericht festgelegt wurde.


    wenn alle 14 Tage hast du dem zu entsprechen, es sei denn es kommt zu erneuten Auseinandersetzungen. Warum wurde keine Umgangspflegschaft für die Übergabetermine diskutiert und bestellt?


    Das JA hat in diesem Falle tatsächlich keine Handhabung - es ist lediglich verpflichtet Beratung anzubieten, wenn die nicht angenommen wird, ist Ende Gelände beim JA weil keine Kindeswohlgefährdung bei dir vorliegt und bei ihm wohl auch nicht. Zumindest nicht, weil die UG immer noch unbegleitet sind.

    Menschen treffen die beste ihnen zur Verfügung stehende Wahl, wenn sie bessere Möglichkeiten erkennen, werden sie diese auch nutzen.


  • Schwierig ist, was Lichtengel etwas falsch schreibt, du bist nach § 1684 Abs. 2 zur Wohlverhaltenspflicht in bezug auf den Umgang verpflichtet, so wie er bei Gericht festgelegt wurde.


    Es wurde Gewaltschutz beantragt.
    Der Vater hat das jüngste Kind massiv geschlagen.


    Dem "Herrn" (Netiquette) stinkt es gewaltig, dass er nicht mehr so kann wie er gern möchte und versucht das Näherungsverbot auszuhebeln, indem er vorgibt, der Umgang würde boykottiert werden.



    Oberzicke,
    bist du oder die Kids in therapeutischer Behandlung?
    Falls ja, könntest du von dort Unterstützung bekommen?


    http://www.re-empowerment.de/
    Die nächstgelegene Beratungsstelle für Frauen, die aus Gewaltbeziehungen ausbrechen wollen, könnte dir evtl. einen (neuen) Anwalt vermitteln.
    Auch der weiße Ring wäre eine Anlaufstelle (Beratungscheck)


    Es ist wichtig, dass du vor Gericht dokumentieren kannst, dass du z.B. mit dem Weißen Ring kontakt hast.

  • Hallo



    Es gab bisher keine Verhandlung über Umgang etc.


    Es ist alles eine absprache zwischen uns gewesen.


    Die Beratungsstelle haben wir damals bei der ersten Gewalt Sache vom Jugendamt bekommen.


    Der erste Umgangsantrag wurde mit der Scheidung Verhandelt, damals hieß es Wenn sie beim Jugendamt in Beratung sind ist das OK so.


    Das sind wir ja auch noch, Es ist noch nichts neues vereinbart worden.


    Er hat sich ja auch nicht gemeldet. Die Kinder sind hier erreichbar und ich habe ein Handy.


    Wenn er angerufen hätte, hätte er die Kinder sehen können. Meine einzige Bedingung war nicht direkt ein volles WE da die kinder erst wieder vertrauen aufbauen müssen. Schließlich haben sie gesehen wie er mich geschlagen hat.


    Damals habe ich vorgeschlagen einen Betreuten Umgang einzuführen dafür ist das JA aber nicht Kompitent das müßte vom Gericht geklärt werden.


    Muß ich Ihm jetzt hinterher laufen damit er die Kinder nimmt?


    Wohl eher nicht ich kann Ihn nicht dazu zwingen nur ich finde es nicht richtig das er so lügt.


    Aber was will man von seinem EX auch erwarten



    oberzicke

  • Hi,

    Es ist wichtig, dass du vor Gericht dokumentieren kannst, dass du z.B. mit dem Weißen Ring kontakt hast.

    ALLES dokumentieren, wann wie und was ! ...das gilt dann als Gedächtnisprotokoll und wirkt wie ein Beweis !


    Wenn das JA unfähig ist ... vergiß die ... wenn es eine Umgangsverhandlung gibt, dann werden die gehört, aber die haben keinerlei
    Einfluss. Der Richter kennt die ja auch ...


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Muß ich Ihm jetzt hinterher laufen damit er die Kinder nimmt?


    Damit hat er dich wieder in der Hand und du fällst bitte nicht aus Angst drauf rein! Er kann dir nichts mehr.....nur noch ärgern und das schafft er nicht mehr!!! :knuddel


    ALLES dokumentieren, wann wie und was ! ...das gilt dann als Gedächtnisprotokoll und wirkt wie ein Beweis


    :daumen

  • Hallo Babbedeckel,


    es ist ein Unterschied, ob ich bei der Verhandlung ein "Gedächtnisprotokoll" habe, es dafür jedoch keine Zeugen gibt und der Vater sagt, "das ist aber nicht so", oder ob ich dieses Protokoll einem Anwalt gebe, der mit dem Weißen Ring zusammenarbeitet. Diese Anwälte sind bei Gericht bekannt, im Nebensatz die Organisation erwähnt, und das Protokoll bekommt ein anderes Gewicht...


    Ist leider so.


    vg
    maschenka

  • Hi,

    Diese Anwälte sind bei Gericht bekannt, im Nebensatz die Organisation erwähnt, und das Protokoll bekommt ein anderes Gewicht

    da gebe ich dir unumwunden recht ;) ....UND natürlich sollte dieses Protokoll/Tagebuch schon vor der Verhandlung dem Gericht vorliegen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Danke für eure antworten


    Habe eben den weißen Rig angerufen und um einen termin gebeten werde mal sehen was die dazu sagen.


    werde euch auf dem laufenden halten,jetzt werde ich mich um die kleinen kümmern, die hatten sich ja schon auf IHN gefreut da dort noch weihnachtsgeschenke auf sie warten



    oberzicke

  • hi!


    viel kann dir im prinzip nicht passieren. Du hat genau richtig gehandelt, als es zu dem Übergriff gekommen ist und hast das JA eingschaltet, um Umgang zu gewährleisten.
    Überall, wo du warst, um Umgang zu ermöglichen und es darum ging - die Beratungsstelle etc. werden bestätigen können, dass du den Umgang net im Weg stehst. Auf eine Falschaussage werde die wohl verzichten ;)
    Wie alt sind deine Kinder oder hast idealerweise auch Zeugen für die Anrufe bei ihm? Wenn nicht, wie Babbe bereits riet, ein detailliertes Protokoll führen über alles!


    Wenn es Übergriffe auf deinen Sohn gab und auf dich offensichtlich ja auch, wäre es evtl. eine Möglichkeit noch eine Gewaltberatung für ihn o.ä. mit in eine Umgangseinigung einzubinden.
    Mach dir nicht zuviele Sorgen. Er scheint gerne zu bellen, aber wenn es drauf ankommt net ans Telefon zu gehen :-)


    lg,
    cola

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • alswo jetzt blich ich es nicht mehr - wenn ein Vater ein Kind massiv geschlagen hat, das Gewaltenschutzgesetz greift, wieso gibt es dann unbegleitete Umgänge zwischen Kind und Vater und wieso sollen dann die Kontakte der Eltern nur über die Übergabe und Kontakte möglich sein?


    Wenn Gewalt gegen Kinder vorliegt - wieso gibt es dann unbegleiteten Umgang übers Wochenende????
    Das JA ist hier sehr wohl zuständig - denn bei Gewalt liegt durch den Vater eine Kindeswohlgefährdung vor, anscheindend ist das dem JA nicht ganz klar.




    Zitat

    Dem "Herrn" (Netiquette) stinkt es gewaltig, dass er nicht mehr so kann wie er gern möchte und versucht das Näherungsverbot auszuhebeln, indem er vorgibt, der Umgang würde boykottiert werden.


    Verstehe ich ehrlich gesagt nicht - er hat doch Umgang!


    Und es doch dann bei der Polizei alles protokolliert.


    Warum stellst du keinen Antrag auf Aussetzung oder Reduzierung der Umgangskontakte , dann kommt da echt bewegung rein.

    Menschen treffen die beste ihnen zur Verfügung stehende Wahl, wenn sie bessere Möglichkeiten erkennen, werden sie diese auch nutzen.


  • Verstehe ich ehrlich gesagt nicht - er hat doch Umgang!

    Dem "Vater" geht es nicht um den Umgang, es geht um Macht. Diese wurde beschnitten, deshalb die Klage. Ein altbekanntes Spiel...

  • Hallo,


    SO, Samstag abend rief der KV an und wollte für Sonntags die Kinder, dem habe ich zugestimmt und wir vereinbarten das er sie um 10 Uhr holt.


    Um 9:55 Uhr ging das Telefon!"Ich verspäte mich um eine Stunde"


    OK die Kinder wieder aus den Schuhen raus und weiter gespielt.............


    11 Uhr er kommt, Kinder freuen sich.


    Um 16:30 lest er unseren jüngsten anrufen ob ich sie etwas später abholen kann, ich verneine.


    Habe sie dann wie vereinbart um 17 Uhr geholt, das war auch gut so da sie bei IHM nichts gegessen hatten, sondern nur Fernseh geschaut.


    Mittwoch abend ruft er dann an und meinte" Er wäre bei seinem Berater gewassen: er hätte ein recht darauf evtl. die KInder auch dieses WE zu sehen.


    Sorry wir sind verabredet, geht nicht.


    Ich frage Ihn ob er sie dann nächstes WE (PAPA WE ) dann nimmt??????????????


    Wüßte er noch nicht ob er da Zeit hat.



    Ich habe mir alles fein aufgeschrieben, für die meisten anrufe habe ich auch einen zeugen. Das werde ich dann alles dem Gericht vortragen, mal sehen wer dann recht bekommt.



    Langsamm schwindet in mir die Hoffnung das es Ihm wirklich um die Kinder geht.


    Oberzicke

  • Hallo,


    ich hatte diese Woche meinen Termin beim Anwalt.
    Die hat sich nur gewundert und wußte gar nicht was das soll, als ich Ihr die Briefe vom Oberlandesgericht zeigte.
    Meinte dann aber das die Richterin den Antrag doch als (brauchen wir nicht) abgelegt hat............
    ich soll mir keine Sorgen machen, Sie wird eine Stellungnahme schreiben und geht davon aus das die Klage zurückgewiesen wird.
    Einen Tag später habe ich Post vom OLG..........Die Klage wird zurüchgewiesen, da Der Herr A. sich anscheinend auch nicht bemüht die Kinder zu sehen...........
    Ausserdem sei die Bescheinigung vom JA (auf noch keine Einigung erzielt) ja schließlich noch aus der Zeit in dem die Mutter noch im Gewaltschutzprogramm war.
    Er solle doch weiterhin Beratung annehmen.
    Des weiteren wird Ihm keine Prozesskostenhilfe bewilligt , da er diese beim Amtsgericht auch nicht hatte.
    Jetzt kann er sein Eigentor auch noch bezahlen, hoffentlich ist Ihm das eine Lehre.


    Gruß oberzicke