Verhandlung zum Umgang

  • Hallo wirzwei,


    wie so eine Verhandlung abläuft, weiss ich nicht. Ich dürcke dir die Daumen! :daumen


    lg
    maschenka

  • Hallo Wirzwei,


    wie so eine Verhandlung abläuft, liegt natürlich einzig an den Grundbedingungen.


    Wer klagt, wieso weshalb, warum?


    Worum geht es näher etc.....


    Glaube, den Blick in die Glaskugel mag keiner hier zu wagen, schon drei mal nicht, ohne ein bisschen mehr Infos.....jeder Fall liegt nun mal anders

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Hallo "wi(h)r zwei"


    Öhm, nunja:
    Ich versuche mal das Grundlegende zu sagen:


    Das JuA tritt als Vermittler auf und gibt ein Statement zum Richter ab.
    Der Richter schlägt dir und der Gegenseite einen 14tägigen Umgang des Kindes / der Kinder mit dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, vor.


    Ihr könnt dann den Zeitrahmen festlegen. das könnte sein: Fr Nachmittag Uhrzeit bis Sonntag Abend Uhrzeit, oder Samstag Mittag Uhrzeit bis Sonntag Nachmittag Uhrzeit.....bla bla bla....


    Wer holt das Kind ab oder bringt es. Von wo wird es abgeholt und wohin wieder zurück.
    Alles eure eigene Ausgestaltung. Und über alles macht der Richter ein Protokoll und fertigt dann dazu euer Urteil.


    Und dann ist da noch die Sache mit der Arbeit. Kind darf ja nicht alleine sein, wenn Gegenseite noch auf der Arbeit ist. So also das ggf. bei der Festlegung der Besuchszeiten mit bnerücksichtigen.


    Ach, das sind so viele Sachen,...... aber du hast doch bestimmt juristischen Beistand, oder nicht ?


    ...und wer mag, gerne auch pn....


    manticore

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • Der Richter schlägt dir und der Gegenseite einen 14tägigen Umgang des Kindes / der Kinder mit dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, vor.

    Das ist nicht richtig.
    Die Umgangszeiten werden individuell, dem Einzelfall entsprechend festgelegt.
    Der unsinnige Standart des 14-tägigen Umgangs am WE wird glücklicherweise von immer weniger Richtern festgesetzt.
    Eine beständige und gefestigte Beziehung in dieser kurzen Umgangszeit aufzubauen, ist eigentlich nicht möglich und degradiert den Vater zum Sonntagspapa.

  • @ wirzwei


    Du wirst sicherlich gefragt, wie du den zukünftigen Umgang vorstellst.
    Der Vater auch.
    Dann wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden.
    Falls das Jugendamt schon involviert wurde, hat die zuständige Mitarbeiterin (oder Mitarbeiter) einen Bericht verfasst und ans Gericht geschickt, oder ist auch geladen worden. Das Bericht bzw. die "Aussage" vom JA bei der Verhandlung fließt in die richterliche Überlegung mit ein.
    Ganz ruhig bleiben. Richter sind auch nur Menschen.




    @absersicher


    und degradiert den Vater zum Sonntagspapa.


    Nur zur Information:
    Das Wochenende besteht aus 2 Tagen: Sonntag und auch Samstag.
    Es gibt auch Mütter, welche ihre Kinder alle 14 Tage sehen.
    Vielleicht überlegst du, ob "Sonntagselternteil" oder "Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt" nicht als Begriffe etwas objektiver wären.

  • Nur zur Information:
    Das Wochenende besteht aus 2 Tagen: Sonntag und auch Samstag.

    Oh, eine ganz kluge Mutti :lach


    Vielleicht überlegst du, ob "Sonntagselternteil" oder "Elternteil, bei dem das Kind nicht dauerhaft wohnt" nicht als Begriffe etwas objektiver wären..

    Überle, überlege, überlege ...
    Nein, wären nicht.
    Ein Vater, welcher lediglich an 4 (Wochenendtagen) von 30 Tagen Umgang zu seinem Kind hat, wird im allgemeinen Sprachgebrauch nun einmal als Sonntagspapa bezeichnet, auch wenn da SA mit inbegriffen sind.
    Wochenendpapa trifft ja auch nicht zu, denn es ist ja lediglich jedes 2.WE Papazeit.

  • Wochenendpapa trifft ja auch nicht zu, denn es ist ja lediglich jedes 2.WE Papazeit.



    @ abersicher


    Also wenn du das Haar in der Suppe nicht findest, bist du unglücklich, ne?


    Qualifiziert und richtig ist schon was "iceshine" und blue "sea" geschrieben haben.


    KÖLLE ALAF

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • @ abersicher


    Du, "wirzwei" braucht nicht dein rumgezicke. Sie braucht Rat, Mut, Trost, seelischen Zuspruch usw.


    Hier zielst du doch glatt "ganzsicher" am Thema und der obigen Fragestellung von "wirzwei" vorbei.


    Deine persönlichen Einschätzungen zu einem außerst spezifischen und hoch sensiblem Thema wie dem Umgang, sollen hier nicht "häärchenweise" ausdiskutiert werden. Dafür solltest du ein eigenes Thema eröffnen.


    KAMELLE

    voll inhaltlich der text von:
    Bap - Aff un zo 2006 live

  • :thanks: für eure Beiträge!


    Unsere Umgangsvorstellungen gehen völlig aneinander vorbei: der KV möchte den Kleinen einfach für nachmittags abholen, ich und das JA schlagen Umgang 14 tägig 2 h vor. Als Hintergrund: der Kleine hat seinen Vater (der beruflich im Ausland war, wir hatten zwischenzeitlich aber auch große Differenzen) länger nicht gesehen.
    Für jeden logisch denkenden Menschen müsste es wohl klar sein, dass ein gestilltes Baby, das gerade mit seinen 10 Mon. fremdelt nicht ohne seine Mutter aus dem Haus kann/will.


    Na, hoffentlich entscheidet der Richter dann zum Wohle des Kindes und nicht des Vaters (was meistens in dt. Gerichten der Fall ist, leider...).


    Ich für mich habe schon lange beschlossen, dass der Kleine seinen Vater (auch wenn er der größte Idiot ist und bleibt) kennenlernen sollte.

  • ich und das JA schlagen Umgang 14 tägig 2 h vor


    und wie soll dabei eine Bindung zustanden kommen? Wie soll das fremdelnde Kind DA seinen Vater kennelernen?


    Das er das Kind nciht den ganzen Nachmittag mitnehmen kann, wenn du noch stillst ist klar, aber DIE Regelung geht garnicht. (Zwischen den Stillmahlzeiten mal ne Stunde spazieren gehen - auch ohne dich - geht dagegen sehr wohl, warum auch nicht? ).



    Na, hoffentlich entscheidet der Richter dann zum Wohle des Kindes und nicht des Vaters (was meistens in dt. Gerichten der Fall ist, leider...).


    Zum Wohl des Kindes wäre aber in dem Alter ein häufigerer Kontakt als der oben genannte.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Hallo wirzwei,


    der Vorschlag des JA ist, vorsichtig gesagt, suboptimal. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht so entscheiden wird.


    Viel vernünftiger - im Interesse eures Kindes - wäre häufigerer Umgang, dafür kürzer, z.B. 2 bis 3 mal pro Woche in einem Umfang und derart ausgestaltet, dass es mit dem Stillen vereinbar ist.
    Du weißt selbst am besten, wann das Kind welche Beikost isst.


    lg
    maschenka

  • Hallo alle zusammen!


    Ja, natürlich wäre es für so einen Winzling besser, seinen Papa öfter zu sehen.


    Ich als Übergabeperson komme ja nicht in Frage (es gilt noch der Gewaltschutz).


    Also können die Treffen nur im Jugendamt mit einem Umgangspfleger stattfinden - und die können nur einen Termin pro Woche 1/2 h oder zweiwöchentlich ?? h.


    In den nächsten Tagen werde ich ja mehr wissen (die Verhandlung ist am Mo).


    Dann berichte ich wieder.


    LG


    Maja

  • könnte das nicht wer anderst machen den betreuten umgang ? weil sorry den vorschlag find ich einen witz. (mit dem würd eich mich nicht vor gericht trauen) und die argumente mehr kapazitäten hat das jugendamt nicht sorry ich hasse den smily aber jetzt isser mehr als angebracht
    das als grund wieso ein vater sein kind udn umgekehrt nicht öfters sehen kann ist einfach nur zum :kotz:kotz:kotz:kotz (ich weiß da kannst du ja nichst für!)

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Ist zwar eigentlich nicht das Thema, aber mich wundert es garnicht, dass das vor Gericht landet!
    Die von dir und dem JA geplnate Regelung ist ja wohl überhaupt nicht angemessen. Und die Begründung ein Witz!
    Dass du nicht den Kontakt unterstützrn kannst/magst, ist ja völlig ok. Du wirst deine Gründe haben!
    Aber es belibt der Vater und sollte die Möglichkeit bekommen, möglischst schnell eine Beziehung aufzubauen!
    Gibt es denn niemanden in deinem Umfeld, der den Kontakt begleiten könnte?

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Es ist sogar so, dass ich am Anfang der Trennung den Umgang selbst inizieirt habe - ich habe vorgeschlagen, der KV könnte den Kleinen wann er will bei meinen Verwandten oder unseren gemeinsamen Freunden treffen.


    Der KV hat nur 'rumgebockt, nach dem Motto - alles, was von mir kommt wird erstmal abgeschlagen.


    Naja, jetzt wollte er's mir so richtig "zeigen" und ist mit seinem fiesen Anwalt vor Gericht.


    Wie das weiter laufen soll - weiß ich nicht - der Termin ist ja erst übermorgen.


    Ich möchte auch nicht, dass hier im Forum ich so (miß)verstanden werde, als ob ICH den Umgang verweigern würde.


    Das ist auf gar keinen Fall so.


    Auch wenn der KV sich mir gegenüber mehr als unmenschlich benommen und den Kleinen gefährdet hat - er ist und bleibt der Vater.
    Ich bin ihm auch für alle Zeiten für mein Krümelchen dankbar.


    Aber der KV ist nun mal gemütsmäßig noch selbst ein Kind....


    Ihm ist es wichtiger mir zu zeigen, wer am längeren Hebel sitzt, als seinen Sohn zu sehen.


    Diese Machtspielchen halte ich einfach für wiederlich.


    So, das musste mal 'raus, sorry, sonst bin ich ja immer sehr zurückhaltend, was es den KV betrifft.

  • Hallo
    Dennoch sind alle 2 wochen für nur 2 stunden ein echter witz. Wie sollen dann KV und Kind eine bindung aufbauen, hast du darüber mit dem JA auch gesprochen? Oder soll keine feste Bindung entstehen?

  • Hallo,



    mach dich nicht verrück.


    Denke mal du hast mit deinem Anwalt abgesprochen wie du dir das mit dem Umgang vorstellst u die Vorstellung deines Ex


    denke ich kennst du auch.


    Wenn ihr euch eing seit, ist das ganze reine Formsache. Ansosten, so war es damals bei mir wird nach einem Kompromiss gesucht.



    Wünsche dir viel Glück u drücke dir die Daumen



    LG


    Aradia