Ex Freund hat das Eilverfahren eingeleitet

  • Als bei uns letztes Jahr die letzte Gerichtsverhandlung war, erwähnte ich bei dieser, dass ich evtl. vor hätte umzuziehen, unter andern auch weil ich kurz vor einer Arbeitslosigkeit stand.
    Ich hatte es auch aus guten Gründen dem KV vorher nie erwähnt.
    Es wäre nicht einmal all zu weit weg gewesen, gerade mal 70 KM.
    Der KV hat rotiert.


    Der Richter meinte lediglich, wenn dann gute Reise und meinte zum KV, selbst wenn ich 500 KM weg ziehen würde, könne er dagegen nichts machen.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Rovena:


    Nee, da war mein Satz missverständlich. Ich sollte mit meinem müden Kopp länger denken, vorm schreiben.


    so wirds eher verständlich: (hoffe ich)

    Zitat

    gegen den EX-Partner in die Schlacht gezogen sind, halte ich in diesem Fall erst einmal zu dem KV, zumindest argumentativ.

    Sprich im umgedrehten Fall zur KM.


    Sorry.

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

    Einmal editiert, zuletzt von Ifeelnothing ()

  • Hat dann aber in Kauf zu nehmen sich an den Umgangskosten zu beteiligen. Dann wäre es zumindest ein bisschen gerechter.

    Dass sie sich an den Umgangskosten beteiligen muss, ist auch eine Frage des Einzelfalls. Es gibt Urteile zu dem Thema, in denen die Tendenz grundsätzlich in Richtung keine Kostenübernahme oder -beteiligung geht. Der Vater hat ja auch eine Pflicht, nicht nur ein Recht. In dem Punkt findet die Interessenabwägung statt.

    Einmal editiert, zuletzt von RatloseMutter ()

  • Hi,

    Der Richter meinte lediglich, wenn dann gute Reise und meinte zum KV, selbst wenn ich 500 KM weg ziehen würde, könne er dagegen nichts machen.

    naja die Richterleins sind ja nicht alle gleich, und es gibt ja auch kein Gesetz, mit wievielen Km, es noch zumutbar ist.
    Wird noch das Ding "Ich bekomme dort Arbeit" reingeworfen, dann sind die -meisten- Richter, "dafür". MarleneE hat es -glaube ich- weiter oben schon erwähnt.
    "Die" sehen ganz einfach zu, dass es nicht noch mehr "vom Staat lebende" gibt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    muss dich leider enttäuschen, hat damit zu tun, dass ich ASR habe.

    dasselbe würde auch gelten, wenn es um Umgang ginge, und dann wäre es egal, ob du das ASR hast.


    Edit: zumindest,, wenn es um die Beteiligung der U-Kosten geht


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    2 Mal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • Hi,

    naja die Richterleins sind ja nicht alle gleich, und es gibt ja auch kein Gesetz, mit wievielen Km, es noch zumutbar ist.
    Wird noch das Ding "Ich bekomme dort Arbeit" reingeworfen, dann sind die -meisten- Richter, "dafür". MarleneE hat es -glaube ich- weiter oben schon erwähnt.
    "Die" sehen ganz einfach zu, dass es nicht noch mehr "vom Staat lebende" gibt.


    Gruß
    babbedeckel

    Es geht nicht einfach nur darum, dass nicht ganze Familien vom Staat leben sollen, nur weil ein Ex am Rotieren ist, wenn man eine über die Autobahn oder im ICE in wenigen Stunden fahrbare Strecke hinter sich bringen muss. Es ist auch eine ganz klare verfassungsrechtliche Frage, die man nicht anders beantworten kann, wenn man dem Grundgesetz entspricht. Geht es über die EU-Grenzen, spielt dann auch noch das Europarecht ganz ähnlich hinein. Aber schlichte Umgangsvereitelung durch einen Umzug hätte kaum Chancen auf Bestand, wenn man als anderer Elternteil schnell handelt bzw handeln kann. Aber auch durch den Umzug können trotz Umgangsvereitelung nach einer gewissen Zeit Tatsachen geschaffen werden, die nicht mehr umkehrbar sind - wenn das Kind am neuen Ort einen tatsächlichen neuen Lebensmittelpunkt hat.


    Ratlose:


    DIr Urteilslage ist mir bekannt, nur gings mir in dem Fall nicht um Rechtssprechung, sondern um ein bisschen "gerecht"igkeit. Ich naivchen ich.

    Gerechtigkeit hat immer zwei oder mehr Seiten.

    2 Mal editiert, zuletzt von RatloseMutter ()

  • Ja, auch bei gSR sieht es ähnlich aus. Dann ist nur die Frage nach dem Aufenthaltsbestimmungsrecht komplizierter.

  • Ratlose:


    Es wäre dann allerdings auch verfassungsgetreu, wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil, dass Sorgerecht zugesprochen bekäme aufgrund der bevorstehenden Änderung des Lebensmittelpunktes. Das unser BGB da allerdings das GG in die Grenzen weisst ist unumstösslich. (derzeit)


    Gerecht und Recht... naja... ist etwas wie Bullshitbingo

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

  • Ratlose:


    Es wäre dann allerdings auch verfassungsgetreu, wenn der nicht sorgeberechtigte Elternteil, dass Sorgerecht zugesprochen bekäme aufgrund der bevorstehenden Änderung des Lebensmittelpunktes. Das unser BGB da allerdings das GG in die Grenzen weisst ist unumstösslich. (derzeit)


    Gerecht und Recht... naja... ist etwas wie Bullshitbingo

    Das ist Laienjustiz.


    Die Wahrheit ist, dass das alleinige Sorgerecht sowieso gegen das Grundgesetz verstößt. Aber es hat auch seine Zweckmäßigkeit. Es macht in einigen Fällen schon Sinn, dass das Sorgerecht von Anfang an bei der Mutter liegt, damit sie handlungsfähig ist, auch wenn der Vater unbekannt ist, die Vaterschaft (noch) nicht anerkannt hat oder freiwillig die Düse gemacht hat. Ich habe nach der Geburt ganz schnell gemerkt, wie schwer einem das Leben gemacht wird, wenn man nicht beweisen kann, dass man das alleinige Sorgerecht hat und darüberhinaus der Vater rumbockt und nicht bei der Ausstellung von wichtigen Dokumenten mitwirken will, weil die elendige Ex ja angeblich nur Zeit mit einem verbringen möchte etc.

  • Genauso wie viele Väter feststellen durften wie schwer es ihnen gemacht wurde, weil die KM sich auf dem ASR ausruhen konnte.


    2 Seiten gelle...

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

  • Genauso wie viele Väter feststellen durften wie schwer es ihnen gemacht wurde, weil die KM sich auf dem ASR ausruhen konnte.


    2 Seiten gelle...

    So entspannend ist das ASR nicht, keine Sorge. Als Inhaber des ASR kann ich dir ein Lied davon singen.

  • Tja, das sag mal meinem Cousin. Der sieht nun seine Tochter seit 4 Jahren nicht mehr. und er hat aufgegeben....


    Das hat aber nichts mit dem ASR zu tun. Umgangsrecht hat man auch ohne Sorgerecht. Und umgekehrt kann man genauso bei GSR den Umgang verweigern. Zumindest in der Theorie.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • Tja, das sag mal meinem Cousin. Der sieht nun seine Tochter seit 4 Jahren nicht mehr. und er hat aufgegeben....

    Ist zwar ein anderes Thema, aber wieso sieht er sein Kind nicht? Man ist auch als nichtsorgeberechtigte Person nicht völlig machtlos. Seine Rechte durchzusetzen ist nur ziemlich anstrengend. Ich würde streckenweise wahrscheinlich auch in die Knie gehen, aber um mein Kind zu sehen, würde ich es auf mich nehmen.

  • Um es kurz zu machen, weil die KM das nicht will. Sie verbietet ihm den Umgang, und er ist einfach zu müde zum kämpfen.


    Was bei dieser Frau wahrscheinlich auch kein Sinn hätte.

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

  • Hi,

    Ich würde streckenweise wahrscheinlich auch in die Knie gehen, aber um mein Kind zu sehen, würde ich es auf mich nehmen.

    tja .. ich kenne mind. 3 Fälle, einer aufgegeben (ebenfalls nach ca. 3 Jahren), der andere kämpft seit 5 Jahren, und der andere seit 1 Jahr. :kopf


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hi,

    Es geht nicht einfach nur darum, dass nicht ganze Familien vom Staat leben sollen, nur weil ein Ex am Rotieren ist, wenn man eine über die Autobahn oder im ICE in wenigen Stunden fahrbare Strecke hinter sich bringen muss.

    doch es geht darum ... merkt man -am besten- bei anderen familienrechtlichen Auseindandersetzungen.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo
    Darf ich mal fragen wie oft du dann deinen Sohn sehen willst ,der jetzt beim papa lebt?
    Zieht der mit um, oder lässt du ihn in der alten Umgebung.

    Eine interessante Frage - und wenn er mit umzieht: was ist mit dessen Vater???

    Und wie fühlt sich die Tochter, wenn sie die Mutter "verliert", mit der sie immer - bis auf ein paar Stunden alle zwei Wochen - zusammen war?

    Das Kind fühlt sich besch... bei beiden Optionen. Dass es sich daran gewöhnen wird, ist wohl kein ernstzunehmendes Argument, wenn der Preis eine Entfremdung zum Vater ist. Denn wenn kein Geld da ist, damit die Mutter die Umgangskosten tragen kann, dann wird auch kein Umgang statt finden. Oder glaubt irgendjemand im Ernst, dass der Freund der TE die Kosten übernehmen wird?

    Überdramatisiere es doch nicht wieder gleich. Das Kind wird seinen Vater ja trotzdem noch sehen. Ich denke, wenn es bisher regelmäßig so war, dann wird das Kind den Umgang auch einfordern. Die Mutter würde sich auf Dauer selbst ins Knie schießen, wenn sie den Umgang verbietet, aber davon ist hier ja nicht die Rede.

    Was wird das Kind? Woher weiss es denn, dass es darauf ein Recht hat? - Ich glaube nicht, dass ein Elternteil, der sehenden Auges mehrere hundert km durch die Republik umzieht, dem gemeinsamen Kind seine Rechte auf beide Elternteile auf die Nase binden wird.
    Tochter, 8-jährig: "Mama, wenn ich ein Recht auf Papa haben, warum bist du dann umgezogen...?" - ich glaub, ich träum.

    Zitat

    Wäre ich jetzt auf einem Forum, auf dem Arbeitstätige auf Sozialhilfeempfängern herumhacken, würde die Mutter Pluspunkte für den Standortwechsel bekommen, weil ihr dadurch der Einstieg ins Berufsleben erleichert wird. Ob es am neuen Ort allerdings wirklich so viel leichter ist, ist dahingestellt. Aber wir wissen bisher ja nicht, ob sie schon ein festes Jobangebot bekommen hat. Die ARGE genehmigt Umzüge dieser Art auch nicht einfach mal so. Man muss schon realistische Chancen auf eine Arbeitsstelle darlegen, oder die neue Beziehung müsste schon gefestigt sein.

    Na ja, in solch einem Forum wird keiner den Umzug befürworten, wenn er nicht aus eigener Tasche finanziert und die Mutter keinen Arbeitsvertrag in der Tasche hat... Die Arge aus dem Wegzugsgebiet genehmigt den Umzug - wird jedoch keine Umzugskosten tragen, solange kein Arbeitsvertrag vorliegt... Die sind doch nicht blöd, ein Kostgänger weniger ist doch prima.

    Zitat

    Aber schlichte Umgangsvereitelung durch einen Umzug hätte kaum Chancen auf Bestand, wenn man als anderer Elternteil schnell handelt bzw handeln kann. Aber auch durch den Umzug können trotz Umgangsvereitelung nach einer gewissen Zeit Tatsachen geschaffen werden, die nicht mehr umkehrbar sind - wenn das Kind am neuen Ort einen tatsächlichen neuen Lebensmittelpunkt hat.

    Das was du beschreibst liest sich wie eine Anleitung zum PAS in einem Plauderton, als ginge es um die Zuckermenge im Kuchen...