kein Unterhalt mehr gezahlt

  • vielleicht kann man jemand Auskunft geben...
    ich zahle - aus verschiedene Gründe - meinem Ex Mann seit einige Monate keine Unterhalt mehr (sein Unterhalt, nicht Kindesunterhalt)
    nach Aussage meiner RA kann er den Unterhalt nicht für die Vergangenheit einfordern. stimmt es? habt ihr andere Erfahrungen gemacht?

  • Meines Wissens kann Unterhalt immer nur für bzw. ab dem aktuellen Monat nachgefordert werden. Er muss dich in Verzug setzen (das kann er selbst auch ohne Anwalt) und ab dem Monat gilt das dann. Wenn du schon länger nicht mehr zahlst kann er für die vergangenen Monate nicht mehr einfordern.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Hallo, wenn der Unterhalt tituliert ist, kann er


    1. sofort gepfändet werden und


    2. auch rückwirkend eingefordert werden.


    Die Frist liegt hier bei 3 Jahren (da bin ich mir aber nicht sicher).


    LG


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • sorry, habe ich schon hier im Forum was über Titel und so zeug gelesen, kann aber nichts damit anfangen. gehe ich davon aus, daß es mich nicht betrifft, da ich sonst das Wort vom Gericht oder RA gehört hätte.. zumindest hoffe ich... :hae:

  • Einen Titel hat man idR für den Kindesunterhalt. Da wird beim JA vom Unterhaltspflichtigen eine Urkunde unterschrieben in der man festlegt wie hoch der Unterhalt ist, den man dem Kind schuldet und der ET, bei dem das Kind lebt kann dann, wenn nicht gezahlt wird, daraus direkt vollstrecken. Dass es sowas bei EU gibt, ist nicht so häufig. Und wenn du so etwas unterschrieben hättest, dann wüsstest du es wohl tatsächlich. Aber irgend eine Vereinbarung muss es ja geben, wo festgelegt ist, wie viel und wie lange zu zahlen musst. Wenn es sich dabei um ein Gerichtsurteil handelt, dann kann dein Ex Klage erheben und dann kann es sein, dass du auch nachzahlen musst. Aber dazu muss man den Fall eingehend betrachten und dazu sind idR die Anwälte da ;)

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • sorry, habe ich schon hier im Forum was über Titel und so zeug gelesen, kann aber nichts damit anfangen. gehe ich davon aus, daß es mich nicht betrifft, da ich sonst das Wort vom Gericht oder RA gehört hätte.. zumindest hoffe ich... :hae:


    War ein Gericht bei der Festsetzung des Unterhalts involviert?

  • berry


    Soweit ich weiss,kann er bei Vorliegen solch einer Vereinbarung, auch rückwirkend fordern.
    Glaube gelesen zu haben,so 6 Monate.


    Weis es aber nicht genau.
    jp

    Lehne es nicht ab, das Negative zur Kenntnis zu nehmen,
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    N.V.Peale