Ich stand heute mit einem Arbeitskollegen auf dem Gang und wir redeten über folgenden Fall.
Ein Kollege von uns ist geschieden und hat die Kinder zu sich genommen. Die KM ist somit unterhaltspflichtig und weil die Lütten noch nicht volljährig sind hat sie auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Soweit waren wir uns einig.
Nun, der dicke Hund. Die Dame ist wieder schwanger. Soweit ja auch schön und toll, aber was passiert mit dem Kindesunterhalt. Darf sie in Erziehungsurlaub gehen? Oder muss sie das an ihren neuen abtreten?
Mein Latein war an der Stelle zu Ende.