gesteigerte Erwerbsobliegenheit KM- schwanger

  • Ich stand heute mit einem Arbeitskollegen auf dem Gang und wir redeten über folgenden Fall.


    Ein Kollege von uns ist geschieden und hat die Kinder zu sich genommen. Die KM ist somit unterhaltspflichtig und weil die Lütten noch nicht volljährig sind hat sie auch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
    Soweit waren wir uns einig.


    Nun, der dicke Hund. Die Dame ist wieder schwanger. Soweit ja auch schön und toll, aber was passiert mit dem Kindesunterhalt. Darf sie in Erziehungsurlaub gehen? Oder muss sie das an ihren neuen abtreten?


    Mein Latein war an der Stelle zu Ende.

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

  • Darf sie in Erziehungsurlaub gehen?


    Jeep, darf sie- genauso, wie ein unterhaltspflichtiger Vater, der ein neues Kind bekommt, und in Erziehungsurlaub geht-


    evtl. kann aber ihrem neuen Lebensgefährten (so sie denn einen hat) angerechnet werden, dass sie ihm den Haushalt führt, und sie somit über ein (wenn auch fiktives) Einkommen verfügt-


    ansonsten gibt es evtl. zumindest für diese Zeit Unterhaltsvorschuss (so die Kids noch nicht 12 sind)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Nun, der dicke Hund. Die Dame ist wieder schwanger. Soweit ja auch schön und toll, aber was passiert mit dem Kindesunterhalt. Darf sie in Erziehungsurlaub gehen? Oder muss sie das an ihren neuen abtreten?


    Mein Latein war an der Stelle zu Ende.



    Sie darf alles...
    KU? Vergiss es, mit weiterem Kind, das dann ja jetzt erstmal alles vor sich hat, sehen die anderen Kids eher NIE etwas...



    evtl. kann aber ihrem neuen Lebensgefährten (so sie denn einen hat) angerechnet werden, dass sie ihm den Haushalt führt, und sie somit über ein (wenn auch fiktives) Einkommen verfügt-


    *lach
    Soweit die ganz ganz graue Theorie...
    Real sieht das völlig anders aus, da wird ihr niemand was von wegen gesteigerte Erwerbspflicht sagen .. und noch weniger ihr jemals fiktives Einkommen anrechnen..
    Das wird nie was!

  • Hallo!


    Also diese Frage ist ja wirklich interessant. :Hm
    Ich würde ja sagen durch die gesteigerte Erwerbsobliegenheit, darf sie nicht in Erziehungsurlaub. Ein Mann der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist darf es (so weit ich informiert bin) auch nicht.
    Falls die Frau allerdings das Recht haben sollte, dann muss ich sagen lässt die Gleichberechtigung in unserem Staat wirklich zu wünschen übrig! Aber darüber habe ich mich schon zu offt aufgeregt!


    Gruß
    Miama

  • Ein Mann der


    Ein Mann und eine Frau = zwei völlig verschiedene Welten u Ansichten die da geführt werden...
    Das ist so unterschiedlich wie Tag und Nacht!


    Falls die Frau allerdings das Recht haben sollte, dann muss ich sagen lässt die Gleichberechtigung in unserem Staat wirklich zu wünschen übrig!


    Na die lässt ja auch zu wünschen übrig...



    Ich hab es selber erlebt u erlebe es noch....
    SIE hat alle Rechte der Welt u alle Unterstützung und erst recht alles Verständnis der Welt...von ihr wird man rein gar nichts fordern oder von ihr etwas verlangen..sie ht ein Kind u das geht dann erstmal vor alle..völlig Latte ob da irgendwo noch andere Kids sind..
    Und das ist völlig rechtens dann noch....da machste rein gar nix ..außer dicke Backen..

  • sonnenaufgang: Ein dicker Hund ist das schon... irgendwie... also die Frau^^ War von mir eh leicht ironisch.*g*




    Eben, die Frage ist wirklich interessant, eben weil ein KV der Erziehungsurlaub untersagt wäre, weil er sich damit finanziell schlechter stellen würde. Sprich er kann in Erziehungsurlaub gehen, aber muss den vollen KU zahlen.
    Gut die Frage ist insofern egal, da die Frau eh keinen KU zahlt. (wundert ja auch keinen) aber das theoretische Konstrukt ist interessant.



    Fiktives Einkommen? hmmm... nee ich glaub nicht dran.

    Genie und Wahnsinn liegen dicht beieinander? Ich hoffe die verhüten...

  • Sie hat dann ein Kind, dürfte daher schon gar nicht leistungsfähig sein und die Betreuung des bei ihr lebenden Kindes geht vor, damit hat es sich mit der gesteigerten Erwerbspflicht..sie ist gar nicht erwerbsfähig, denn die Versorung u Betreuung des Kindes geht vor u dieses Recht kann ihr Niemand aberkennen u das wird ihr auch Niemand aberkennen..


    U das alles auch wenn sie mit dem Neune zusammenlebt...
    Da ist nichts mit fiktivem Einkommen ..

  • sonnenaufgang: Ein dicker Hund ist das schon... irgendwie... also die Frau^^ War von mir eh leicht ironisch.*g*


    Dach ich mir schon - musste echt lachen (auch wenns um eine ernste Sache geht).


    Zur Gleichberechtigung: erst wenn Ihr Männer auch Kinder gebären könnt, könnte in diesem Punkt so etwas wie Gerechtigkeit hergestellt werden - ich bin für ein generelles Schwangeschaftsverbot für erhöht Erwerbsobliegende Mütter!


    sonnenaufgang

  • um zum fred zurückzukehren...ich vermute mal, dass sie genauso wie andere mütter die drei jahre erziehungsurlaub voll auskosten darf. wenn sie dann zu wenig geld für den unterhalt für die anderen kids hat, wirds vermutlich so sein wie bei arbeitlosen unterhaltszahlern: der kv muss für die kids UVG oder aber sozialhilfe beantragen, wenn er selbst nicht genug hat..


    genau weiß ichs nicht, aber das vermute ich so vom gefühl her

  • Ein Mann der zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist darf es (so weit ich informiert bin) auch nicht.


    mein Ex durfte es- von daher ist das Recht hier wohl geschlechterneutral....


    Sie hat dann ein Kind, dürfte daher schon gar nicht leistungsfähig sein und die Betreuung des bei ihr lebenden Kindes geht vor, damit hat es sich mit der gesteigerten Erwerbspflicht..sie ist gar nicht erwerbsfähig, denn die Versorung u Betreuung des Kindes geht vor u dieses Recht kann ihr Niemand aberkennen u das wird ihr auch Niemand aberkennen..


    galt übrigens auch für meinen Ex, der den Erziehungsurlaub genommen hat-


    kein Unterschied zwischen Unterhaltspflichtigen ja nach Geschlecht!

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Wieso sollte eine unterhaltspflichtige Mutter nicht in Erziehungsurlaub gehen dürfen? Da bekommt sie ja auch Geld, und muß dann davon abdrücken. Es sei denn, jemand bestätigt ihr nicht leistungsfähig zu sein...

  • Sie bekommt zwar Geld aber das darf nicht zum Unterhalt genommen werden.
    Man bekommt dann UV nach UVG den sie nicht zurückbezahlen muss.


    War bei mir auch so. Tochter (5) bekam KU. Sie letztes Jahr eine "neues" Kind und Elternzeit. Tochter fällt ins UVG.

  • also mein Exmann ist jetzt erst in Erziehungsurlaub gegangen und bei ihm wird das eben so berechnet als würde er normal 100% arbeiten, wenn dann zu Wenig bleibt um zahlungsfähig zu sein, dann ist seine jetztige Frau ihm gegenüber Betreuungsunterhalt schuldig, was zusätzlich zum Elterngeld ja dann Einkommen ist und er somit wieder leistungsfähig ist.
    Ich denke nicht dass die Gesetzeslage da Unterschiede macht zwischen Mann und Frau.
    Wenn sie allerdings einen neuen Partner hat der seinerseits nicht "leistungsfähig" ist, dann wird in diesem Fall dann Unterhaltsvorschuss gezahlt werden müssen.


    Da sie ja aber wie es scheint bisher auch kenen Unterhalt gezahlt hat wird sich faktisch nichts ändern, da weiterhin Unterhaltsvorschuss gezahlt werden wird.


    Das Recht auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder ob unterhaltspflichtig oder nicht. Das ist die rechtliche Seite, die moralische Seite, dass man keine weiteren Kinder in die Welt setzt wenn man nicht mal die verhalten kann die man schon hat, die steht auf nem anderen Papier


    lg


    Mone

  • Ich denke nicht dass die Gesetzeslage da Unterschiede macht zwischen Mann und Frau.


    Nicht öffentlich, dennoch wird das oftmals völlig anders gesehen u anders geurteilt.. mesit traut sich da selbst ein Richte rnicht dran u sieht eben die Betreuung vorrangig, u die Kids aus anderer Beziehung eben als zweitranging an, u es gibt dann ja auch den Vater, bei dem die anderen Kids ja leben, somit kann er ja halt eben mehr Einkommen erwirtschaften, sollte ja machbar sein, oder halt staatliche Hilfen beanspruchen.. :pfeif


    Wenn sie allerdings einen neuen Partner hat der seinerseits nicht "leistungsfähig" ist, dann wird in diesem Fall dann Unterhaltsvorschuss gezahlt werden müssen.


    Wenn sie mit dem Vater des Kindes zusammen lebt, oder man gemeinsam sich, auch in getrennten Wohnungen, um die Erziehung, Versorgung usw. kümmert, besteht kein Anspruch auf UVG..

  • Zitat von »mone_1978«
    Wenn sie allerdings einen neuen Partner hat der seinerseits nicht "leistungsfähig" ist, dann wird in diesem Fall dann Unterhaltsvorschuss gezahlt werden müssen.




    Wenn sie mit dem Vater des Kindes zusammen lebt, oder man gemeinsam sich, auch in getrennten Wohnungen, um die Erziehung, Versorgung usw. kümmert, besteht kein Anspruch auf UVG..


    Es geht aber nicht um das Kind, das sie jetzt bekommt, sondern um das Kind, für das sie eigentlich unterhaltspflichtig ist...

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...