Wann keinen EU mehr zahlen?

  • Hallo
    Heute habe ich mal eine kurze Frage an die Profis , die sich mit EU auskennen.
    Wenn die Ex in der 13. woche schwanger ist und in nächster zeit ein zusammenzug zwischen Ex und neuem Freund statt findet. Ab wann darf man dann den Titel von der EX zurück verlangenbzw wann muss die Pfändung gestoppt werden?


    Lg

  • EU???



    KU, BU etc. kenne ich, aber EU???


    Bitte mehr Infos. Und ist die EX vom Neuen schwanger oder ... :hae::hae::hae:

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Hi kleene,


    wichtig ist zu wissen, ob die Scheidung bereits durch ist, dann greifen für den EU die Regeln für den nachehelichen Unterhalt.
    Ist sie noch nicht durch, ist es Trennungsunterhalt.


    Es gelten verschiedene Maßstäbe, dennoch ist beides unter dem Begriff Ehegattenunterhalt zusammengefasst.


    Volker

  • Hi Kleene,


    sofortige Abänderungsklage starten .... denn die dauert ja auch so ein halbes Jahr.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo


    EU heisst Ehegattenunterhalt.
    Ex ist vom neuen schwanger mit dem sie auch im Februar zusammen ziehen will. Scheidung ist schon mehr als 4 Jahre her.


    @Babbe
    Ich denke unsere RA möchte erstmal versuchen,daß EX den Titel vom EU selber raus rückt, immerhin weiss EX das sie keinen Anspruch mehr auf den EU von meinem Mann hat.
    Sie wird die EU Klage eh verlieren und ob sie wirklich die Kosten dann für eine Klage zahlen will, denke nicht. Daher wird die RA ersmal höfflich nach dem Titel fragen.


    Lg

  • Hi,


    Kleene für mich wäre es schon länger "grob unbillig", die EX versucht alles bis zum letzten Moment...na Klasse..


    Naja, wahrscheinlich liegt´s bei euch dann auch am Umgang. :Hm


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Ob die Beziehung gefestigt ist entscheidet ein Richter. Da gibt es keine allgemein gültige Regelung. Normal sagt man bei Gerichten nach 2 Jahren. Wenn sie zusammenziehen und ein Kind erwarten kann man aber durchaus von gefestigt ausgehen. Somit würde der EU entfallen.
    Wenn sie gescheiden sind ist es aber kein EU mehr. Es ist nachehelicher Unterhalt.

  • Hi,


    @vtd ...naja egal EU oder nachehelicher Unterhalt, wie Druide schon sagt...dasselbe.


    @druide


    ....und hier ist es -sag es nochmal- "grob Unbillig", dass der EX noch blechen soll, somit ist der EU verwirkt....feddisch....


    Wenn die EX den Titel nicht rausrücken würde, würde ich noch einen zusätzlichen (Eil-)Antrag auf "Aussetzung des Unterhaltes" stellen.


    Was ich bei der von dir verlinkten Seite vermisse (vlt. hab ich´s überlesen), dass nach dem neuen Unterhaltsrecht der/die EX sich nach und nach an die vorehelichen Lebensumstände anzupassen hat.


    Kleene wie sieht es denn aus...ist es Aufstockungsunterhalt, Betreuungsunterhalt oder Krankenunterhalt ?
    Beim AU hat dein EX die größten Chancen. Beim BU kann es sein, dass er noch blechen muß.



    Gruß
    babbedeckel

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  • Huhu
    Bin gerade etwas durcheinander :lach
    Also die Ex von meinem Mann ist Schwanger und daher möchte mein Mann da er natürlich nicht der Vater ist, nun endlich auch den Ehegattenunterhalt (steht bei ihm so im Urteil vom Gericht) endlich nach mehr als 8 Jahren Trennung und über 4 jahren geschieden sein einstellen.
    Daher meine Frage ob die Pfändung für den Unterhalt der EX ab Februar einzustellen und auf die herrausgabe des Titels zu bestehen.


    Immerhin ist ja nun der neue der Ex zu Unterhalt verpflichtet, weil es ja auch der Vater des Kindes ist.


    Lg

  • Hi,

    Daher meine Frage ob die Pfändung für den Unterhalt der EX ab Februar einzustellen und auf die herrausgabe des Titels zu bestehen.

    bestehen kann er darauf nicht, bzw. EX muß nicht den Titel rausrücken.


    Was steht genau im Titel/Beschluß vom Gericht ?


    Gruß
    babbedeckel

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  • Wieso darf er darauf nicht bestehen? Im Urteil steht nur drin, wie viel EU der Ex zusteht und das die Pfändung erstmal bestehen bleibt. Mehr nicht. Und wann darf er auf herrausgabe des itels bestehen?


    Lg

  • Hi,


    kleene, dein LG kann soviel darauf bestehen wie er will, wenn EXelchen den nicht rausrückt, dann muß er weiter blechen...ganz einfach.


    Er kann nur durch eine Abänderungsklage auf eine Änderung des Titels bestehen. So sieht´s aus.


    Steht im Titel, bspw. "der EU ist bis xy.xy. zu zahlen" ...dann natürlich nicht.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Hallo Kleene,


    läuft denn eine Pfändung? Wenn ja, dann doch sicherlich für den EU aus vergangenen Zeiten? Darauf hat Exchen natürlich noch Anspruch.


    Wenn die Ex mit ihrem Next zusammenzieht und schwanger ist, hat Sie keinen Anspruch mehr auf EU.


    Ersteinmal freundlich aber bestimmt um die Herausgabe des Titels mit Fristsetzung Datum des Zusammenzugs (Februar?) bitten. Nächster Schritt wäre dann der Anwalt und Eilantrag auf Abänderung.


    Spätestens mit Beginn des Mutterschutzes ist Next für Exchen verantwortlich. Zur Not die paar Monate noch warten und dafür Ruhe haben.


    Viele Grüße


    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Hi,

    Spätestens mit Beginn des Mutterschutzes ist Next für Exchen verantwortlich. Zur Not die paar Monate noch warten und dafür Ruhe haben.

    warten würde ich nicht mehr großartig. Es ist zu bedenken, dass eine Klage durchaus mehrere Monate dauert.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Hallo
    Das meinte ich doch. Freundlich um die herrausgabe des Titels bitten, ansonsten bei Gericht den EU auf null Abändern lassen. Ja sie ziehen im februar zusammen. Achso und nein EU Rückstände bestehen nicht mehr, es wird nur EU gepfändet der vom gericht festgesetzt wurde.


    Jap warten ist ein schlechter Ratgeber eine Abänderungsklage hat das letzte mal bei meinem Mann über 8 Monate gedauert, obwohl eigentlich alles geklärt war.


    Lg