Mein Ex.Partner will das Sorgerecht haben !

  • Hallo ihr Lieben !



    Ich weiß gar nicht wo ich Anfangen soll zu schreiben meine Gedanken schleudern wie eine Achterbahn.. irgendwie muss ich erst mal alles sotieren..
    Ich war ja jetze Woche beim Anwalt wegen dem Kv. weil er nur für das Ki, zahlt aber nicht für mich die Auflage ist das er für uns beide Zahlt nach dem neuen Gesetzt von 08. habe mir das schreiben grütdlich druch gelsen und daraus gelesen das meinen Ex das gemeinsame Sorgerecht haben will :motz::nudelholz der hat sich seit Wochen nicht einmal bei uns gemeldet.. sprich sich um sein Ki. gekümmert ! :nudelholz und jetzt wo ich das ganze Jurist. in die wege geleitet habe wegen der Unterhaltzahlung da fällt ihm auf einmal ein das er das Sorgerecht haben will ! Ich meine das Thema war ja schon in der schwangerschaft das er es nur für sein Zivi brauch sprich nach paar Monaten hätte ich das wieder haben können im Neuen Jahr habe ich noch mal einen Termin beim Juristen da nach wird endschieden wann das ganze Gerichtlich durch geht :flenn ich will das eigendlich vor Gericht nicht--- :flenn ich weiß gar nicht woher auf einmal der sinneswandel kommt.. :frag er hat von meiner seite immer das ugangsrecht gehabt das er mich zu Hause besuchen kann.. er kann jeder Zeit sein Ki. sehen nur in meinen anwesend ! Mehr nicht ! Der Jurist hat geschrieben das sich mein Ex mit dem neuen Eu Gesetzt vertraut gemacht hat sprich das Väter auch recht haben wenns ums Sorgerecht geht ! :frag:flenn ich meine kann er das Sorgerecht bekommen ?? ich habe das damals allein Beantragt :frag:frag:frag:flenn:flenn:flenn:flenn auf einmal hat sich mein Ex auch beim JG. gemeldet was ich sehr komisch fand die erste Mahnung hat er ja nicht wahr genommen ! :nudelholz kann er das Sorgerecht den bekommen ?? wenn ich das nicht will .. was kann ich da machen ?? ich habe erst Anfang Jan. wieder bei der Beratung einen Termin-.. :flenn die zeit kommt dann einen ewig vor...



    wünsche euch noch einen schönen Abend und einen Guten Rutsch ins neue Jahr 2010 :party:winken:

  • hallo erstmal,


    also als 1. muss ich sagen, dass es hier viele profis gibt die sich auskennen und dir weiterhelfen werden. ich kenn mich nicht gut aus. allerdings habe ich schon oft hier gelesen, dass es heutzutage garnicht so einfach ist das sorgerecht allein zu bekommen. da müssen schon gravierende dinge geschehen sein wie: gewalt, thyrannei, usw.... und selbst dann ist es wirklich schwer es zu bekommen. warum willst du es denn allein? es geht um das wohl des kindes und nicht um den willen und wollen der eltern. hab ich mir auch anders vorgestellt. allerdings ging es bei mir um gewalt! also mach dir keine gedanken. wieso, wenn das kind immer bei dir gelebt hat und es ihm auch gut geht, sollte ein richter das sorgerecht (aufenthaltbestimmungsrecht) entziehen. abgesehend davon hat ja der vater keinen kontakt. allerdings... warum soll der vater das kind nur unter deiner aufsicht sehen dürfen? gibt es grund zur sorge? wie alt ist euer kind?


    lg hale

  • Wenn ich das da oben richtig verstanden habe, geht es nicht darum das sie bereits das gemeinsame Sorgerecht haben, und der KV jetzt das alleinige möchte, sondern darum, das sie KM das alleinige hat und der KV das GSR haben möchte. Und das es da irgendein EU gesetz gäbe, nachdem er auch als unehelicher Vater ein "Recht" auf das GSR hätte.


    Desweiteren hält zahlt er keinen BU für die TE. ( wie da jetzt das Schreiben zu passt wegen dem Sorgerecht hab ich allerdings auch nicht verstanden.).


    Liebe Bela-Mia, sei mir nicht böse, ich glaube ja, das du gerade furchtbar durch den Wind bist, aber dein Text ist sehr schwer zu entziffern und gedanklich nach zu vollziehen...


    Ach so, punkto Umgang ( der nichts mit dem Sorgerecht zu tun hat): Er hat auch das Recht, euer Kind alleine, sprich ohne dich zu sehen. Und zwar unabhängig davon, wie alt das Kind ist.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • ich weiß gar nicht woher auf einmal der sinneswandel kommt.. er hat von meiner seite immer das ugangsrecht gehabt das er mich zu Hause besuchen kann.. er kann jeder Zeit sein Ki. sehen nur in meinen anwesend ! Mehr nicht !


    Und was soll das??


    Also kann er nicht jederzeit sein Kind sehen..sondern das unterleigt das deinem gutwill u deiner Kontrolle!


    "Jederzeit" ist da was anderes.
    Und zusätzlich wirft es nicht grad unbedingt ein gutes Loicht auf dich..auch bezüglich des SR`s... hier könnte er dauerhaft dann ansetzen...


    Von daher solte das bezüglich Umgang mal alles überdacht werden...


    Wozu auch die Kontrolle des Umganges durch dich??



    ich meine kann er das Sorgerecht bekommen ?? ich habe das damals allein Beantragt auf einmal hat sich mein Ex auch beim JG. gemeldet was ich sehr komisch fand die erste Mahnung hat er ja nicht wahr genommen ! kann er das Sorgerecht den bekommen ?? wenn ich das nicht will .. was kann ich da machen ??


    Ich gehe mal von nicht verheirateten Eltenr hier aus..somit hast du das ASR.
    Was aber heißt das du es damals allein beantragt hast??


    Wenn du das ASR hast, aufgrund das ihr nicht verheiratet wart, ist es eher schwer für ihn das SR derzeit zu bekommen...allerdings spielst du ihm mit der seltsamen Umgangsregelung hier eher in die Hand, doch auf Dauer das SR erstreiten zu können..

  • @ Jens: du hast ja in der Sache recht, aber ich beobachte immer wieder, das du jedesmal bei den gleichen Themen "hochgehst". Ich glaube, vielen Müttern mit ganz kleinen Kindern ( und um das scheint es sich hier ja zu handeln) ist es einfach nicht klar, das sie "ihr" Baby auch abgeben müßen. Das kann man auch einfach erstmal nett "erklären". ( dann kommen die üblichen Gegenargumente: ist ja noch so klein, wird noch gestillt usw), aber jedesmal direkt erstmal drüber her zu fallen bringt auch nichts.

    Einer muss mal anfangen mit dem aufhören...

  • sprich nach paar Monaten hätte ich das wieder haben können


    Das ist falsch gedacht. Wenn Du der gemeinsamen Sorge einmal zugestimmt hast, kann das nur noch ein Richter rückgängig machen - und das auch nur, wenn das GSR dem Kind nachweislich schadet.


    Ansonsten lehn Dich zurück und sei unbesorgt. Gegnerische Anwälte schicken solche frechen Schreiben gerne mal vor dem Wochenende oder vor den Feiertagen, damit sich die Gegenseite in die Hose macht vor Angst.


    Tatsache ist:
    Das neueste Urteil auf das sich der Herr bezieht ist erst mal nur ein Einzelurteil. Daraus wird irgendwann mal in Deutschland ein Gesetz werden. Man geht davon aus, dass nicht sorgeberechtigte Väter zukünftig wohl werden das GSR beantragen können und dass diesem Antrag unter gewissen Bedingungen dann stattgegeben werden kann. Das ist alles Zukunftsmusik. Ohne Deine Unterschrift bekommt der Vater kein gemeinsames Sorgerecht.


    Jetzt im Moment geht es bei Euch um Unterhalt - der Anwalt will Dich nur mürbe machen mit seinem Geschreibsel.

  • sag ich ja... ich kenn mich noch nicht so gut aus. ;-)


    man sollte erstmal erfahren, warum der kv keinen kontakt hatte und warum die mutter es allein nicht dem kv anvertraut. da müssen ja bedenken sein. wobei es (lieber jens) sicher viele frauen und mütter gibt, die den vätern die kinder wegnehmen wollen! es gibt aber leider auch elternteile, denen darf man es einfach nicht geben aus schlimmen gründen wie: gewalt, missbrauch, usw.! natürlich waren meist immer die männer die leidtragenden. wie man bei stern tv (g. jauch) vielleicht gesehen hat. was das für mütter sind, die ihr kind im kalten hausflur ihre geschenke auspacken liesen und sie es dem vater kurzerhand wieder mitgaben. und viel mehr! das tut mir leid für die väter die wirklich väter sind und sein wollen!!!!!!!


    hale

  • @ Jens: du hast ja in der Sache recht, aber ich beobachte immer wieder, das du jedesmal bei den gleichen Themen "hochgehst".


    Wo geh ich denn bitteschön jetzt hoch????
    Und die gleichen Themen sind es hier wohl eh immer..


    Ich glaube, vielen Müttern mit ganz kleinen Kindern ( und um das scheint es sich hier ja zu handeln) ist es einfach nicht klar, das sie "ihr" Baby auch abgeben müßen. Das kann man auch einfach erstmal nett "erklären". ( dann kommen die üblichen Gegenargumente: ist ja noch so klein, wird noch gestillt usw), aber jedesmal direkt erstmal drüber her zu fallen bringt auch nichts.


    Sie hat doch konkrete Fragen gestellt..u dazu ausgeholt..


    Und Fakt ist, das sie mit dieser Umgangshaltung ihm eher was zuspielt, bezogen auf das SR.


    Soll ich es nun noch mit Blümchen ummalen u ne paar Knuddelsmilies, damit es für dich sonderlich nett ausschaut??


    Über sie ist niemand hergefallen.


    Alelrdings sind die Rechtsanwälte ja schon am Ball..da zu knuddeln wird ihr wenig helfen..denn die sagen ihr sonst schnell was fakt ist, u reichen das einem Familienrichter weiter, der dann schnell sich entschliest, ein Gutachten zu erstellen..


    Von daher wars, dann sicher gut, wenn hier geknuddelt wird... :knuddel:knuddel:knuddel:knuddel




    Zum bedauern u knuddeln ist später Zeit...wenn du knuddeln möchtest, dann bitte, ich besschränkt mich mehr darauf, hier Tipps u Ratschläge zu geben..u sei dir sicher, das Famileinrecht schlägt erbarmunglos zu, u knuddelt nicht erst..



    Allerdings frage ich mich auch grad, warum du von mir "nettere" Faktn forderst, wo du ihr es doch selber nicht anders vorgesetzt hast..: Er hat das Recht...waren deine Worte..was is da nun bei dir nett erklären gewesen???

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • man sollte erstmal erfahren, warum der kv keinen kontakt hatte und warum die mutter es allein nicht dem kv anvertraut. da müssen ja bedenken sein. wobei es (lieber jens) sicher viele frauen und mütter gibt, die den vätern die kinder wegnehmen wollen! es gibt aber leider auch elternteile, denen darf man es einfach nicht geben aus schlimmen gründen wie: gewalt, missbrauch, usw.! natürlich waren meist immer die männer die leidtragenden. wie man bei stern tv (g. jauch) vielleicht gesehen hat. was das für mütter sind, die ihr kind im kalten hausflur ihre geschenke auspacken liesen und sie es dem vater kurzerhand wieder mitgaben. und viel mehr! das tut mir leid für die väter die wirklich väter sind und sein wollen!!!!!!!


    Kinners, wird das jetzt wieder ne Grundsatzdiskussion über wer was wann wie wo macht u wer wann wo weshalb u warum das recht hätte den Umgang zu verweigern usw...
    Darum gehts hier nicht...


    Keiner weiß was da zu grunde liegt, u nur asuf der bisher gegebenen Infos wurde geantwortet..


    Aber ich bin mir sicher, das da nun mehr Infos kommen werden u die sicher entsprechend sein werden :pfeif

  • ............ ich weiß gar nicht woher auf einmal der sinneswandel kommt.. :frag er hat von meiner seite immer das umgangsrecht gehabt, dass er mich zu Hause besuchen kann. Er kann jeder Zeit sein Ki. sehen nur in meinen anwesend ! Mehr nicht ! Der Jurist hat geschrieben das sich mein Ex mit dem neuen Eu Gesetzt vertraut gemacht hat sprich das Väter auch recht haben wenns ums Sorgerecht geht ! :frag:flenn ich meine kann er das Sorgerecht bekommen ?? :


    Er kann vielleicht, warum sollte er auch nicht?
    Es wäre doch sogar zu begrüßen, wenn so etwas wie ein Sinneswandel stattfindet.
    Von Anwälten ist man nicht unbedingt gut beraten, wenn um das zwischenmenschliche Eltern sein geht ;) . Euer Kind ist nichtmal 8 Wochen alt. Eure Umgangsregelung eine Kriegserklärung und ein Ende mit Schrecken, wenn es um eine Elternebene geht, ist absehbar. Die ist den meisten Anwälten nämlich eher wurscht.


    Ich denke Du solltest Dir generell mal überlegen, dass Euer gemeinsames Kind Rechte hat wenn es um seine Eltern geht. Um beide Eltern.
    Weniger ob er Rechte oder Du Pflichten hast. Kommt unterm Strich nicht viel bei raus...


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Zitat

    meine Tochter ist am 10.11.09 - um 13.54 geboren


    .
    das sollte wohl die Frage nach dem zarten Alter des gerade erst geborenen Säuglings beantworten.
    .

    Zitat

    Und Fakt ist, das sie mit dieser Umgangshaltung ihm eher was zuspielt, bezogen auf das SR.


    .
    mit Sicherheit nicht bei dem zarten Alter des Kindes, da muß sich ein Umgang erstmal entwickeln und ausgebaut werden, kein Richter wird dem Vater da das Sorgerecht zusprechen, nur weil er das gerade erst geborene Kind bisher nur unter Aufsicht der Mutter sehn konnte.

  • Alelrdings sind die Rechtsanwälte ja schon am Ball..da zu knuddeln wird ihr wenig helfen..denn die sagen ihr sonst schnell was fakt ist, u reichen das einem Familienrichter weiter, der dann schnell sich entschliest, ein Gutachten zu erstellen..


    Also ich habe das anders gelesen.


    Jetzt im Moment geht es um Betreuungsunterhalt für die Mutter des Kindes.
    Der Anwalt des KVs macht ein Fass auf und meint das Thema auf Sorgerecht erweitern zu können.
    Umgang findet statt im Beisein der Mutter, was bei einem Säugling eigentlich nicht unstatthaft ist.


    Wo meinst Du, würde hier ein Gutachten erstellt werden müssen?

  • Ich war ja jetze Woche beim Anwalt wegen dem Kv. weil er nur für das Ki, zahlt aber nicht für mich die Auflage ist das er für uns beide Zahlt nach dem neuen Gesetzt von 08. l :motz::nudelholz der hat
    :


    Nochmal zu dem Thema, es gibt zwar das neue Unterhaltsrecht, dennoch, muß dann dann auch entsprechend erstmal auch Einkomme da sein..
    Das Gesetz nutzt nichts, wenn er nicht entsprechend verdient...
    U da ein RA was fordert..fordert auf welchetr Grundlage?





    das sollte wohl die Frage nach dem zarten Alter des gerade erst geborenen Säuglings beantworten.


    Steht hier im Einmgangspost aber rein gar nichts darüber..nur mal so am Rande ;)


    mit Sicherheit nicht bei dem zarten Alter des Kindes, da muß sich ein Umgang erstmal entwickeln und ausgebaut werden, kein Richter wird dem Vater da das Sorgerecht zusprechen, nur weil er das gerade erst geborene Kind bisher nur unter Aufsicht der Mutter sehn konnte.


    Aber in anbetracht, des Alters, ist das dann genauso problematisch, denn ein Umgang kann auch da sich entwickeln u hat er ja wohl auch offensichtlich, allerdings nur unter Kontrolle der Mutter..
    Ausweiten, natürlich, vermutlich aber auch nur unter der Kontrolel der Mutter???


    Ein Richter kann dem Vater das SR z.B. zusprechen, wenn er der Auffassung ist, das hier bei der Mutter eine geringe Bindungstoleranz besteht, u dieses durch ein Gutachten abklären lässt.. (das Alter war alerdings da noch nicht bekannt, bei meiner Aussage, aber nichts desto trotz, ist das auch hier schon möglich..)


    Womit wohl auch die Frage bezüglich eines Gutachtens geklärt sein dürfte:

    Also ich habe das anders gelesen.


    Jetzt im Moment geht es um Betreuungsunterhalt für die Mutter des Kindes.
    Der Anwalt des KVs macht ein Fass auf und meint das Thema auf Sorgerecht erweitern zu können.
    Umgang findet statt im Beisein der Mutter, was bei einem Säugling eigentlich nicht unstatthaft ist.


    Wo meinst Du, würde hier ein Gutachten erstellt werden müssen?


    Du magst es anders gelesen habane, was etwas schwierig ist ..ich lese das so daraus, das halt auf beiden Seiten schon der RA die Keule schwingt..


    Umgang unter Kontrolle der Mutterist nicht unstatthaft, aber sicher auch nicht Sinn u Zweck der Sache, u wohl auch nicht unbedingt üblich, wenn auch in dem ein oder anderen Kopf sehr wohl..
    Rechtlich, wie aus Elternsicht, ist eine Kontrolle des Umganges durch die Mutter wohl nicht wirklich nötig u notwendig ..außer es gibt wirklich wichtige Gründe, aber auch hier wird dann ein BU gerichtlich angeordnet, ansonsten sollte jeder sein Kind ohne Kontrolle des anderen Elternteiles sehen können...



    Aber nun weiter in der Grundsatzdiskussion... :pfeif:nixwieweg

  • Na zumindest in dem Punkt: " Die Anwälte, werden mit der Ihnen eigenen Art Briefe zu formulieren, die meist an Freitagen den Weg den in den Briefkasten finden und nicht immer unbedingt die vollständige Meinung ihrer Klienten widerspiegeln, die Elternebene schon kaputt bekommen", werdet ihr euch doch sicher einig ;)


    Alles andere, so wie querlesen oder die Situation der TE in einer größeren Komplexität zu betrachten, muss ja nicht unbedingt sein.



    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Zitat

    ansonsten sollte jeder sein Kind ohne Kontrolle des anderen Elternteiles sehen können...


    .
    Das Kind ist erst letzten Monat geboren! Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit, daß auch Richter und Jugendämter in diesem Alter noch einen Umgang im Beisein der Mutter empfehlen, der 3 mal wöchentlich ca. 1-2 Stunden dauern sollte, möglichst in den Stillpausen wenn machbar, so daß das Kind auf dem Arm des Vaters diesen "beschnuppern" kann und so ein prägender Kontakt entsteht. Mit der Zeit sollte der Umgang ausgebaut werden und die Mutter sollte sich wenn möglich von mal zu mal weiter zurückziehn, da muß man aber auch nach dem Kind und seinem jeweiligem Entwicklungsstadium gehn (erstmaliger Umgang ohne die Mutter sollte nicht gerade in der Hoch-Zeit der Fremdelphase stattfinden, wo Kind jeden anheult, der nicht Mami ist).
    .
    Das ist das, was hier empfohlen wird. Nur weil Vater das Kind im Beisein der Mutter besucht, heißt das nicht gleichzeitig, daß er es unter Kontrolle der Mutter besucht. Beisein heißt nicht Kontrolle.

  • Hallo Bela-Mia,


    lass dich nicht verrückt machen. Bei so 'nem Würmchen - herzlichen Glückwunsch! - kommt kein Richter auf die Idee eines Gutachtens, zumal du den Umgang ja nicht boykottieren möchtest.


    Vielleicht wird es für dich leichter, wenn du Unterhalt, Umgang bzw. Sorgerecht voneinander trennst. Ich weiss, das ist erst mal schwierig, erleichtert aber vieles.
    Bitte vermische nie die Unterhaltsansprüche mit dem Umgang. Darunter leidet nur euer Kind.


    Eure Unterhaltsansprüche (Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt) können bei einer Beratungsstelle oder von einem Anwalt errechnet werden. - Ideal wäre es, wenn ihr euch ohne Streitereien einigen könntet.


    Es wäre sicher eine gute Idee, wenn du dir Gedanken machst, wie der Umgang mittelfristig gestaltet werden könnte - dazu gehört auch, dass der Vater eurer Kind ohne dein Beisein versorgt. Solltest du stillen, könnte dich sicher deine Hebamme beim Loslassen unterstützen, ohne das Stillen zu gefährden und könnte evtl. auch vermitteln. ;)


    Das gemeinsame Sorgerecht... schau, mit dem Vater wirst du zusammenarbeiten müssen, bis euer Kind auf eigenen Füßen steht. Was spricht also tatsächlich für dich dagegen, die Zusammenarbeit auf eine gleichberechtigte Ebene zu stellen?


    Liebe Grüße
    maschenka

  • mein Ex und ich waren nicht verheiratet.. wir haben auch nicht zusammen gelebt die kleine ist gerade mal 7 wochen alt.. ja ich stille auch.. :-) das problem ist es ist so viele passiert in der schwangerschaft nach der schwangerschaft sprich mit dem Sorgerecht, mein Ex hat sie nie für eine Beratungstelle interessiert sprich für Beratungsgespräche ich habe damals das Alleinige Sorgerecht beantragt ! Er wohnt noch bei seinen Eltern er will erst in 5 Jahren mit mir zusammen ziehen wenn er seien Weiterbildung fertig hat.. :nudelholz ich meine die kleine braucht geordnete verhältnisse und kein hin und her.. ich lebe seit der schwangerschaft allein mit meiner Maus , sprich Problemen.. die ganzen Anwaltsschreiben machen mich mittlerweile richtig platt.. es macht einen seelisch auch platt weil man nich weiß wie das ganze weiter gehen soll.. auf den KV, ist kein verlass sprich er hält sich an keine Termin absprachen selbst vom JG, nicht wo er nicht erschienen ist .. wo ich Tele. angerufen worden bin.. ich vertraue den keine weiße die Eltern von ihm wollten das kind nicht so haben selbst in dem letzen schwangerschaftsmonat gesagt sie würden verzichten.. warum soll ich dann bitte dem KV. mein Kind in die Händ geben ? wenn er sich bis dato nicht gemeldet hat.. klar tut das weh und es ist auch sehr schwer.. ich habe nur Angst wenn das ganze vor Gericht endschieden werden soll das er dann das Sorgerecht auch bekommt.. was ich nicht möchte.. er hat selbst in der schwangerschaft nichts für uns getan das es uns gut geht .. keine sachen gekauft nichts .. und jetzt will er den heilen Vater spielen nee das kann er vergessen... :nudelholz:motz: ich bin sehr froh das die kleine bei mir wohnt und das ich super mit ihr klar komme.. wir haben ja seit mitte des Jahres nicht mehr zusammen gesprochen sprich auch keinen Kontakt gehabt.. deswegen kann ich mir das verhältnis zu dem kind auch nicht vorstellen ! Er kann gerne zu mir kommen und sich das Baby angucken aber mit geben werd ich es nicht.. :schnuller er weiß gar nicht was er an seinem kind hat.. hat mein ex eine chance das sorgerecht zu bekommen?obwohl ich das alleine beantragt habe ?? die Vaterschaft hat er ja anerkannt.. das ist ja der witz... das sind so sachen die ich überhaupt nicht verstehe.. wenn er das alles nicht gewohlt hätte warum hat er dann die vaterschaft anerkannt`?? das sind so viele fragen in meinen kopf ich weiß gar nicht wo ich da alles sotieren möchte... :frag:frag

  • hat mein ex eine chance das sorgerecht zu bekommen?obwohl ich das alleine beantragt habe ?? die Vaterschaft hat er ja anerkannt.. das ist ja der witz... das sind so sachen die ich überhaupt nicht verstehe.. wenn er das alles nicht gewohlt hätte warum hat er dann die vaterschaft anerkannt`??


    1. nein, nach derzeitigem Recht hat er keine Chance
    2. du hast das alleinige Sorgerecht automatisch, da Ihr nicht verheiratet seid
    3. die Vaterschaft musste er anerkennen, er ist nun mal der Vater
    4. eines Tages wirst Du ihm das Kind schon mitgeben müssen. Falls er bis dahin eine solide Vater-Kind-Bindung hat. Bis dahin ist es okay, wenn er das Kleine bei Dir besucht.

  • Ich weiß mit ziemlicher Sicherheit, daß auch Richter und Jugendämter in diesem Alter noch einen Umgang im Beisein der Mutter empfehlen, der 3 mal wöchentlich ca. 1-2 Stunden dauern sollte, möglichst in den Stillpausen wenn machbar, so daß das Kind auf dem Arm des Vaters diesen "beschnuppern" kann und so ein prägender Kontakt entsteht.


    Soso..interessant .. seis drum...




    Das ist das, was hier empfohlen wird. Nur weil Vater das Kind im Beisein der Mutter besucht, heißt das nicht gleichzeitig, daß er es unter Kontrolle der Mutter besucht. Beisein heißt nicht Kontrolle.


    Nene, bestimmt heißt es das oft nicht...ist halt nur oftmals in solchen Fällen einfach nur dabei, irgendwo...Kontrolle ist das sicher auch sehr sehr selten, aber sowas von selten..wirklich eine böswilliger Gedanke!




    Bela-Mia


    Das ist schon ein schöner Smilie irgendwie?!
    :nudelholz:nudelholz:nudelholz:nudelholz:nudelholz:nudelholz


    Aber irgendwie, doch sehr fehl am Platz....
    Es ist auch schon so schwer den Inhalt des Textes zu verstehen, die Smilies machen es nicht einfacher.


    das problem ist es ist so viele passiert in der schwangerschaft nach der schwangerschaft sprich mit dem Sorgerecht, mein Ex hat sie nie für eine Beratungstelle interessiert sprich für Beratungsgespräche ich habe damals das Alleinige Sorgerecht beantragt !


    So ganz erschließt es sich ja nicht, aber ihr seit schon getrennt, obwohl er ja doch irgendwie sich vorstellt, in 5 Jahren, nach Abschluss seiner Weiterbildung (das muß ja schon ne mächtige Weiterbildung sein, wenn sie 5 Jahre dauert) mit dir zusammen ziehen will..


    Mutet schon komisch an, aber ok.


    Fakt ist ja ihr seit getrennt u das er sich während der Schwangerschaft nicht um dich gekümmert hat, ist wohl auch fakt, aber speitl genaugenommen in bezug auf das Kind keinerlei Rolle. Auch nciht in Bezug auf das SR oder den Umgang.
    Beratungsgespräche wollte er auch nie wahrnehmen. Welche denn? U letztendlich ist auch das irrelevant in Bezug auf SR u Umgang.



    verlass sprich er hält sich an keine Termin absprachen selbst vom JG, nicht wo er nicht erschienen ist .. wo ich Tele. angerufen worden bin.. ich vertraue den keine weiße die Eltern von ihm wollten das kind nicht so haben selbst in dem letzen schwangerschaftsmonat gesagt sie würden verzichten.. warum soll ich dann bitte dem KV. mein Kind in die Händ geben ? wenn er sich bis dato nicht gemeldet hat..


    Termine, Absprachen beim JG (oder meinst du eher JA?) daran hielt er sich ncht?!
    Hatz aber auch nichts mit dem JETZt zu tun u auch nichts mit dem Kind/Umgang etc ..


    Und was haben seine Eltern damit zu tun? Nichts, wenn sie ihren Enkel nicht anerkennen, ist das ihre Sache, aber dafür kannst du nichtden "Vater" bestrafen..damit hat er ja nu nichts zu tun u der möchte ja offensichtlich Umgang..oder nicht????


    Warum du ihm euer Kind auch anvertrauen mußt? Ganz einfach weil er der Vater ist, wie du die Mutter bist, u es nicht dein persönlicher Besitz ist, denn es ist euer Kind, u auf das haben beide Eltern gewissermaßen einen "Anspruch", so wie das Kind einen "Anspruch" auf beide Eltern hat, auf Mutter wie auf den Vater u das kann u darf nicht ein Elternteil unterbinden.




    ich habe nur Angst wenn das ganze vor Gericht endschieden werden soll das er dann das Sorgerecht auch bekommt.. was ich nicht möchte..



    Was du nun wirklich gegen eine gemeinsames SR hast, muß man nicht verstehen, denn so wirklich würde dem nichts offensichtlich widersprechen.
    Aber zu deiner Beruhigung:
    Das hier der Vater eines nichtehelichen Kindes, das SR bekommt, ist eher aussichtslos, die Chance darauf tendiert gegen Null.


    Wenn gleich du ihm mit gewissen Einstellungen u Haltungen ihm da doch eine gewisse Chance auf das SR zuspielst u das auch bei einem noch sehr kleinen Kind, denn dabei geht es weniger um das Alter des Kindes, als vielmehr um gewisse Eigenschaften der Elternteile..
    U auch diese Eigenschaften könnten über ein Gutachten festgestellt werden...



    er hat selbst in der schwangerschaft nichts für uns getan das es uns gut geht .. keine sachen gekauft nichts .. und jetzt will er den heilen Vater spielen nee das kann er vergessen...


    Sorry, du vermischt da einiges, was nicht vermischt werden darf.
    Er mußte nicht in der Schangerschaft da sein, u er mußte erst recht nicht etwas kaufe, damit er heute der Vater sein darf, den du zulässen würdest dann!


    U genau diese Einstellungen sind es u.a., die da für dich noch zum eigenen Problem werden könnten.



    wir haben ja seit mitte des Jahres nicht mehr zusammen gesprochen sprich auch keinen Kontakt gehabt.. deswegen kann ich mir das verhältnis zu dem kind auch nicht vorstellen !



    Heißt das nun das er bisher noch gar keinen Kontakt zum Kind hatte??
    Wenn nicht, würde das aber mehr als Zeit werden..auch wenn du dir das nicht vorstellen kannst..es muß sein..sicherlich dann nicht gleich auf den ersten Schlag allein, aber man kann sich da schnell annähern..
    U du wirst sehen, das ein Vater sehr wohl auch gut für ein Kind sein kann u ist!!


    U das du dadurch sogar eine gewisse Entlastung erhalten wirst.


    Er kann gerne zu mir kommen und sich das Baby angucken aber mit geben werd ich es nicht.. er weiß gar nicht was er an seinem kind hat..


    Wie solte er das auch wissen...
    Sicherlich, wenn sich beide noch bisher wirklich nicht gesehen haben, bzw. kennen, dann kann das erstmal behutsam angegangen werden..evtl. unter zu Hilfenahme des JA, besser aber mit anderen Beratungsstellen, die da behilflich sein können.
    U dann wird das Kind mit ihm auch mal allein ein paar Stündchen um die Häuser ziehen..das ist nichts schlimmes u gut für alle Beteiligten!


    Wichtig dabei aber, das auch du da erkennst, das du mit deiner grundlegenden Einstellung auf dem falschen Weg bist...
    Von daher, solltest du dir auch selber beratende Hilfe von z.B. einer Erziehungs/Familienberatungsstelle holen!



    hat mein ex eine chance das sorgerecht zu bekommen?



    Wie oben schon gesagt, eher nicht..fast aussichtslos..warum auch immer das so wichtig nun für dich ist..


    obwohl ich das alleine beantragt habe ??


    U doch macht mich noch immer diese Aussage stutzig, denn das SR muß man als Mutter nicht beantragen u auch nicht das ASR, wenn man nicht verheiratet war..
    Kanst du das mal aufklären was du damit meinst?



    die Vaterschaft hat er ja anerkannt.. das ist ja der witz... das sind so sachen die ich überhaupt nicht verstehe.. wenn er das alles nicht gewohlt hätte warum hat er dann die vaterschaft anerkannt`??


    Daran ist kein Witz, wenn er der Vater ist, dann muß er die anerkennen, ansonsten würde die gerichtlich festgestellt... u doch auch ein Zeichen, das er es anerkennt u mit allem weiterem doch Vater sein will..
    Er hat es wohl erkannt, das er Vater ist, du hingegen hast es noch nicht wirklich erkannt, das zu einem Kind nicht nur die Mutter gehört..




    *edit


    Irgendwie kam mir das doch bekannt vor, besonders das mit dem Hinweiß, das er ja das SR haben wollte, wegen dem Job, /einziehen ..


    Warst allso vorher @Sina25, von daher gabs doch da schon so einige Tipps im Vorfeld schon...!!

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Hallo Bela-Mia,
    euer Verhältnis zum Kind scheint in mehreren Punkten noch nicht geklärt zu sein und die Frage nach dem Sorgerecht ist nur ein Aspekt davon.


    - Er ist der Vater des Kindes und hat das anerkannt.


    - Du hast das alleinige Sorgerecht und nur im seltenen Ausnahmefall kann es derzeit in Deutschland einen Weg geben, dass das gegen deinen Willen geändert wird. Von hier aus ist ein solcher Ausnahmefall nicht zu erkennen.


    - Er möchte das gemeinsame Sorgerecht, du möchtest das nicht. Du hast ihm unterstellt, dass er das gemeinsame Sorgerecht nur aus beruflichen Gründen möchte.


    - Es gibt/gab Schwierigkeiten mit Unterhaltszahlungen. Du hast deshalb einen Rechtsanwlat hinzugezogen.


    - Er möchte Umgangsrecht. Vor der Geburt konnte man dich so verstehen, dass du ihm das nicht zugestehen möchtest, jetzt bestehst du darauf, dass er das Kind nur in deiner Gegenwart sehen darf.


    Scheinbar sind das unabhängige Aspekte, die man getrennt betrachten könnte, ich sehe sie aber miteinander verknüpft. So ist es beispielsweise völlig normal, dass ein Vater, der sein Kind nicht oder nur eingeschränkt sehen kann und kein Sorgerecht hat, als Reaktion auch keinen Unterhalt bezahlen will, selbst wenn das vordergründig und juristisch nichts miteinander zu tun hat.


    Die Kernfrage ist: Welche Rolle möchte er als Vater für das Kind einnehmen? Das ist mir persönlich noch nicht klar. Ein Vater (oder spiegelbildlich eine Mutter), der/die viel und eigenständigen Kontakt zum Kind hat und mit Sorgerecht Verantwortung für die Entwicklung hat, macht normalerweise auch kein Problem mit Unterhaltszahlungen.


    Fazit: Vielleicht solltet ihr den folgenden Punkt noch einmal im ruhigen Gespräch klären (falls nicht allein möglich, dann begleitet, z.B. beim Jugendamt): Was will er für das Kind sein und wie. Sein Bemühen ums Sorgerecht könnte auch als Versuch verstanden werden eine eigene Vaterrolle einzunehmen mit eigenständigem Umgang (in Absprache in Stillpausen natürlich auch ohne dich, auch bei einem 7 Wochen alten Kind, da spricht überhaupt nichts dagegen). Vielleicht ist es bei ihm ja so angekommen (wie bei manchen hier nach Äußerungen von dir vor der Geburt, als du dich über seinen Wunsch nach Umgang geäußert hast), dass du ihm diese Rolle nicht zugestehen möchtest. Wenn er verantwortlicher Vater sein möchte, dann solltest du das auch fördern. Und wenn er die Rolle einnimmt, dann ist auch ein gemeinsames Sorgerecht gut für das Kind. Und dann wird voraussichtlich auch mit Unterhaltszahlungen einfacher werden.