Beiträge von Darleena-Mama

    Ich bin bei meinem Ex weder mit der Beistandschaft (die konnten dann nichtmal mehr den Titel finden, auch nicht die Akte.....) , noch mit Rechtsanwalt weitergekommen , sondern erst die Arge hat agiert - die waren nämlich stinksauer, daß die in Vorleistung treten mußten.
    Vor Jahren kam ich mal mit ner Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung weiter, plötzlich kamen die Zahlungen, und das auch noch pünktlich.

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    Also, wenn ich das richtig verstanden habe, wurde die TS von der Erzieherin gefragt, ob sie einen Notarzt rufen sollen, nachdem sie den Vorfall geschildert hatte. Dies hat die TS verneint. Also trifft meiner Meinung nach die Kita keine direkte Schuld.


    Ganz allgemein, die KiTa ist verplichtet, in einem Notfall einen RTW zu rufen, je nach Notfall zusätzlich einen Notarzt, das lernt man schon im ersten Jahr der Ausbildung. Entweder wars ein Notfall, dann hat die KiTa falsch reagiert und die entsprechende Hilfeleistung unterlassen, oder es war kein Notfall, in dem Fall wird das "diensthabende" Elternteil angerufen und auf den Vorfall aufmerksam gemacht mit der Empfehlung, einen Arzt aufzusuchen - aber nicht das andere Elternteil mit der Frage konfrontiert, ob ein Notarzt gerufen werden soll, da ist was völlig falsch gelaufen. Daß die am Montag drauf gefragt haben, ob ein Arzt aufgesucht wurde, ist sicher auch aus versicherungstechnischen Gründen wichtig, denn das ganze war ja ein Unfall und wird anders abgerechnet seitens des behandelnden Arztes und die bei dem Unfall anwesende Erzieherin muß für die Versicherung einen Bericht schreiben.

    Der Kindergarten hätte ihr das Kind gar nicht mitgeben dürfen. Im Notfall müssen die einen RTW rufen und das Kind ins Krankenhaus bringen lassen, wenn die keinen RTW gerufen haben, ist eigentlich davon auszugehn, daß es sich nicht um einen akuten Notfall handelt (ansonsten wäre es unterlassene Hilfeleistung).
    Was genau da gelaufen ist, wissen eh nur die Erzieherinnen. Mich würde da doch schon sehr interesieren, was genau der Umgangspflegerin gesagt und aufgetragen wurde, die ja zuständig war, und ob der Vater von Seiten der KiTa angerufen wurde und wenn, wie er reagiert hat. etc., die haben normalerweise ein Gruppenbuch, wo solche Sachen eingetragen stehn, wer wann wofür zuständig ist und wer in weöchem Fall angerufen werden muß.

    Wäre die Mutter hingerast und hätte das Kind einfach mitgenommen zum Arzt oder KH, hätte ihr das sehr negativ von Seiten des Gerichts/ Umgangspflegerin ausgelegt werden können zu ihrem Nachteil- da es sich eindeutig um die Zeiten mit dem Vater handelte. Ähnliches, allerdings mit Asthmaanfall, hat ne Bekannte mit Kind und Umgangspfleger erlebt, sie durfte da nicht eingreifen, da es zu den Zeiten des Vaters gehörte, hätte sie vorgegriffen, hätte sie ihm seiner Rechte beschnitten (so wurde es ihr erklärt).
    Die KiTa hat den Fehler gemacht und die "falsche Person" zuerst angerufen, ich nehme ja wohl an, daß die schon alleine wegs der Umgangspflegerin mit dem Fall betraut sind, sie hätten sofort beim Vater anrufen müssen, und danach bei der Mutter, daß der Vater informiert sei und agiert (oder eben auch, daß dieser nicht erreichbar sei, keine Meinung dazu hätte etc. - daraufhin hätte sie dann auch reagieren dürfen).

    Ich bin ja echt froh, daß ich nicht die einzige pubertierende Schlachtfeldstifterin habe ^^ meine 14jährige hat zwar Köpfchen, aber der wird in Sachen Ordnung halten und Pflichten permanent in den Ruhemodus geschaltet. Letztens hab ich sie gefragt, ob sie mir mal ne Karte anfertigen könnte, damit ich mit nem Kompaß durch ihr Zimmer schreiten kann, um wenigstens das Fenster auf Kipp zu stellen (in der Pubertät verlernt man nämlich anscheint solche Fertigkeiten...), für diese Ironie war sie scheinbar noch nicht so ganz offen, kickte ein paar dreckige Socken Richtung Tür (warscheinlich aus dem grunde, um ihnen den Weg ins Badezimmer zu weisen, in der Hoffnung, die finden den Wäschekorb von alleine). Mein Mädel meinte, ich hätte einen schrecklichen Humor, griff ihre Dreckwäsche und verfrachtete sie dann doch ins Bad, ging zum Fenster und stellte es auf Kipp. Nunja, hin und wieder zieht das mal und Töchting muß wohl weiter mit meinem schrecklichen Humor leben... es sei denn, sie lernt endlich mal, daß ein Zimmer weder eine Abfalltonne, noch eine Abstellkammer ist.

    Versteh ich das richtig?

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    Und plötzlich ruft er an und sagt hallo so jetzt will ich aber, obwohl er dieses wochenende eigentlich gar keinen umgang hätte, was ja mal egal ist, und ich soll springen.


    An seinem Umgangswochenende ist er nicht aufgetaucht (hat er abgesagt?), möchte aber nun dein Wochenende mit nem zusätzlichen Tag? Mit welcher Begründung? Warum ist er an seinem Wochenende nicht aufgetaucht?

    Meine Tochter bekommt schon seit langem einen Mehrbedarf von 30 Euro aufgrund ihrer Lactose- und Fructoseintoleranz zu ihrem Regelsatz dazu. Ich habe mit Hilfe einer Ernährungsberaterin eine Tabelle erstellt, aus der der eindeutige Mehrbedarf hervorgeht und dementsprechend wurde es von der Arge bewilligt.
    Die Ernährungsberaterin wurde zum größten Teil (also Stundensatz) von der Krankenkasse bezahlt, mein Eigenanteil, was über den Stundensatz hinaus ging, den die KK nicht zahlt, wurde als Sonderzahlung von der Arge übernommen.
    Es ist möglich diesen Mehrbedarf zu bekommen, aber man muß genau nachweisen, wo dieser Mehrbedarf sitzt und die Kosten gegenüberstellen von "normaler" Ernährung und lactose- und fructosefreier Ernährung (dabei auch das gewicht mit einbeziehn und gerade bei Mädchen auf eine spätere mögliche Osteoporose hinweisen).

    Ich bin seit über 5 Jahren in der Inso und ja, es gibt einige Hürden, z.B. bei der Wohnungssuche, aber die hat man genauso, wenn man nicht in der Inso ist, aber eine eidesstattliche Versicherung aufgrund seiner Schulden abgeben muß.
    Ich habe Telefon und Internet bei dem Anbieter mit der blonden Dame ohne Probleme bekommen (solange man da keine Schulden hat, kriegt man auch als Insolaner da nen Vertrag). Ich schließe ganz normale Verträge ab, Mietvertrag, Versicherung, etc., unter Umständen können aber Verträge, die schon seit vor der Inso bestehen, gekündigt werden seitens des Treuhänders (Handy und sowas, aber niemals einen Mietvertrag).
    Ich habe auch ein ganz normales Bankkonto bekommen bei einer der großen deutschen Banken, ohne wenn und aber und werde dort freundlich gegrüßt.
    Es muß nicht zwangsläufig eine harte Zeit werden, im Gegenteil nach diesen 6 Jahren hat man die Chance schuldenfrei neu zu beginnen und nicht irgendwelche Schulden bis hin zur Bahre anzusammeln, welche die Kinder irgendwann mal abzahlen dürfen.
    Evtl. lassen sich die Gläubiger auf eine außergerichtlichen Vergleich ein, was aber bei Hartz4-Bezug eher unrealistisch ist, da man 6 Jahre lang eine bestimmte monatliche Summe zahlt und viele Gläubiger bei Hartz4-Bezug (zurecht) annehmen, daß dafür kein Geld vorhanden ist.

    Ich weiß gar nicht, wieso immer von Machtspielchen die Rede ist, wenn eine Mutter mit ihrem Kind zu notwendigen Untersuchungen geht. Sie macht das doch nicht, um den Vater zu ärgern oder ihre Macht zu demonstrieren. Vielleicht hat sie gar nicht gewußt, daß das Einverständnis des anderen Elternteils dafür benötigt wird. In unserer KiPsy-Ambulanz (ein größeres überregionales Krankenhaus mit angeschlossener Kinderpsychiatrie) fragt überhaupt niemand danach, weder nach dem Sorgerecht, noch nach der Unterschrift des andern Elternteils. Woher soll denn dann eine Mutter wissen, daß die Unterschrift des Vaters dafür benötigt wird? Hellsehen kann sie ja nun auch nicht.Ich wurde auch nicht danach gefragt (hab zwar für das betreffende Kind eh alleiniges Sorgerecht, aber hätte ja auch anders sein können).
    Infos geben über die Untersuchungen wird sie wohl auch noch nicht können, da diese anscheint gerade wohl erst angefangen haben, sowas kann bis zu ein paar Monaten dauern. Und direkt was Schriftliches bekommt man in den meisten KiPsys dann auch nicht als Eltern.
    An den TS, frag doch mal die Mutter, ob du beim nächsten Termin dabei sein kannst oder mach mit dem Doc einen Gesprächstermin für dich aus, etweder jetzt oder spätestens, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen.

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    Es ist seine verschwendete Energie...


    Und wie setzt er seine Energie das nächste mal ein? Ich wär da vorsichtig, es scheint sich ja hier nicht unbedingt um einen Vater zu handeln, der leicht zugänglich und einsichtig ist, im Gegenteil.
    Ein "normaler" Vater hätte seinem Kind einen Krankenbesuch abgestattet ohne das ganze Theater drumherum und hätte eben bescheid gesagt, bis dann und dann würde er den Kinderwagen mitnehmen, hätte dann noch eben nen Ersatztermin mit der Mutter abgesprochen und abends nochmal kurz angerufen, wie es Kind geht. Hier will aber einer seinen Trotzkopf durchsetzen und wenn seine Methoden nicht ziehn bzw. keine Reaktion drauf kommt, wird er nen Gang härter schalten, wer weiß was dann kommt.

    Und was würdest du machen?
    Einen neuen kaufen? Von welchem Geld? Kind laufen lassen? Es laufen noch nicht alle Kinder in dem Alter, bzw. wenn, dann noch nicht unbedingt so gut (zumindest nicht alle).
    Ultimatum setzen, bis dann und dann muß der Wagen wegs Kur wieder bei Muttern sein, weil er mitgenommen werden muß, falls der Wagen heute nicht wieder auftaucht sollte.

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    Sollte er eine Rechnung des Kindergartenwagens haben ist es seiner.


    Irrtum, der Kinderwagen ist Eigentum des Kindes, da er zur Erstausstattung eines Säuglings gehört, was wiederum unter Sonerbedarf im Unterhaltsgesetz gilt. Auch wenn evtl. die Trennung erst nach der Geburt war, gehört der Kinderwagen eindeutig dem Kind, da er zur Erstausstattung gehört. Glaubs mir, ich habs durch, mein Ex1 hat uns damals den Kinderwagen weggenommen nach der Trennung, vor Gericht bekam ich ihn wieder, und da war egal ob Ex1 ne Rechnung darüber hatte, der Kinderwagen ist Eigentum des Kindes. Wenns ein Zweitwagen egwesen wäre, wär der Fall anders gelagert, aber es existierte nur der eine.

    Ob er unter diesen Umständen so, wie er das gemacht hat, das recht hatte, wage ich zu bezweifeln. Du hast es ihm zwar angeboten, aber er hat gefälligst eben bescheid zu geben, ob er das Angebot annimmt und den Kinderwagen mitnimmt und wann du damit rechnen kannst, den Wagen wieder zu bekommen, du bist doch schließlich drauf angewiesen.
    Was wäre, wenn er den Wagen gar nicht hat und er tatsächlich gestohlen wurde und du gehst davon aus, daß er ihn mitgenommen hat, weil du es ihm angeboten hast? Du wüßtest es nichtmal, weil er es nicht nötig hatte, bescheid zu geben.
    Ich würde ihn ansimsen, wann du damit rechnen kannst, daß der Wagen wiedergebracht wird. Und je nachdem, wie die Antwort ausfällt, fällt auch deine Reaktion danach aus.

    Naja, wenn ein Vater das hier im Ort über die Mutter behauptet, steht sofort und unangekündigt das Jugendamt vor der Tür, "nur wenn die Mutter das über den Vater behauptet, dann ist das was anderes. Und wenn hier eine Mutter ihr Kind mit Rippenbruch und blauen Flecken vom Umgang wieder bekommt und mit Kind ins Krankenhaus fährt (da Kinderarzt Sonntag Abend nicht auf hat), steht das Jugendamt bei der Mutter vor der Tür und die muß erstmal nachwweisen, daß sie es nicht war, erst wenn sie das nachweisen kann, wird beim Vater gefragt, denn die Behauptung der Mutter, sie hätte das Kind so gerade bekommen vom Vater ist null und nichtig, aber wehe der Vater hätte das Kind so zum Umgang bekommen, dnan würde zumindest unser Jugendamt ihm sofort glauben. Hier ist es ein großer Unterschied Mutter oder Vater zu sein.
    Wenn man als Vater kein Kontakt zum Kind will, liegt das einzig und allein an der Mutter und es wird dem Vater sogar nahegelegt, einen Vaterschaftstest machen zu lassen, denn sein Desinteresse könnte ja daher kommen, daß das Kind nicht von ihm ist, es ist in jedem Fall die Mutter schuld, egal was ist, zumindest hier. (letzteres hab ich übrigends selbst erlebt und ist für mich ein Grund, mich hilfesuchend, wenn ich etwas habe, nur im äußersten Notfall ans Jugendamt zu wenden, eher geh ich woanders hin, wo ich als Mutter auch ernst genommen werde und es geht nicht nur mir hier so - unser Jugendamt ist übrigends bekannt dafür, Kinder sofort zu entziehn).

    Also ganz ehrlich, geht mal heutzutage zum Jugendamt und sagt als Mutter: Der KV hat die Kinder geschlagen. oder: Der KV haut den Kindern auf den Po. Alles was man dann zu hören bekommt ist: Man hätte ein Problem auf Paarebene und würde mit solchen Aussagen, den Expartner schlecht machen wollen als Rache, es sei denn, man könne es einwandfrei beweisen.
    Das ist meine Erfahrung und die von anderen Müttern zumindest, was das Jugendamt hier im Ort betrifft! Da muß erst ein Kind krankenhausreif geschlagen werden vom Vater und dann wird zuerst mal geschaut, obs nicht doch die Mutter war (hat meine Nachbarin gerade hintersich), bevor beim Vater geschaut wird.

    Ein Kind mit Fieber u.a. durch die Gegend zu kutschieren, egal ob zum Papa oder sonstwohin - nein, definitiv nicht. Wenn wir Erwachsenen krank sind, wollen wir auch nur noch liegen und nicht rumgekarrt werden. Ich würde das Kind ja auch, wenns beim Vater krank werden würde, nicht durch die Gegend zur Mama zurückkutschieren lassen, wenns nicht unbedingt sein müßte (Vater arbeiten müßte und keiner da wäre fürs Kind).

    Ich glaube nicht, daß es einer Mutter da leicht fällt drüber wegzuschauen, wenn Vattern unbedingt umziehen muß in der Zeit, wo das Kind da ist (und die Mutter dazu auch noch anlügt), mit Timing scheint er es nicht besonders zu haben...
    Mit ner fremden Frau duschen (auch wenn der Vater sie anscheint intimer kennt...) - kann nicht angehn, ein Kind hat ein Recht auf Intimsphäre.
    Und daß ein Kind nicht nach der Mutter fragen darf, ist für mich seelische Grausamkeit, wenn meine Kids nach dem Papa fragen, bekommen sie auch ne normale Antwort bzw. das Telefon in die Hand gedrückt wenn gewünscht.
    Das ganze mit : das geht dich nichts an, abzutun, ist einerseits richtig, andererseits sind wir Menschen mit Gefühle und das einfach auszublenden wenns ums Kind geht, denke ich, ist zuviel verlangt.
    In meinen Augen muß da ein klärendes Gespräch her, welches von einer Fachperson angeleitet wird und welche auch sozusagen das Kind vertritt.

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    Ändert der Vater seine Meinung und klagt, kann es sein, dass die Mutter die kompletten Kosten zu tragen hat.


    Und was, wenn die Mutter gar nicht leistungsfähig ist (oder wird, falls sie mal arbeitslos wird), was Fahrtkosten betrifft (z.B. weil sie nur den Hartz4-Regelsatz hat und davon nicht auch noch teure Spritkosten zahlen kann)?
    (frei nach dem Motto, wenn ich die Kohle für Fahrtkosten habe, ziehe ich sonstwohin solange der Umgang gesichert ist, wenn ich die Kohle im Ernstfall nicht hätte... naja)